Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
182 kB
Datum
08.11.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
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_____________________ BERATUNG • PRÜFUNG • SERVICE ____
Überörtliche Prüfung der Gemeinde Vettweiß im Januar / Februar 2007
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Projekt Nr. 3248
Ergebnisse im Überblick
Finanzen
Die strukturelle Haushaltssituation der Gemeinde Vettweiß ist im gesamten
Betrachtungszeitraum als ungünstig zu bewerten, da die laufenden Einnahmen in
keinem Jahr unserer Betrachtung einen strukturellen Ausgleich bewirken konnten.
Die Tendenz zeigt eine deutliche strukturelle Verschlechterung auf, die auch auf
externen Faktoren beruht.
Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen ist es der Gemeinde Vettweiß in den
vergangenen Jahren zwar stets zu Lasten der allgemeinen Rücklage bzw. des
kommunalen Vermögens gelungen, über die kameralen Gestaltungsmöglichkeiten
sowohl in der Haushaltsplanung als auch im Rechnungsergebnis die formalen
Haushaltsausgleiche herzustellen. Im Ergebnis erscheint jedoch die dauerhafte
Leistungsfähigkeit der Gemeinde zur Aufgabenerfüllung zurzeit nicht gegeben.
Die bislang praktizierte Nutzung von Rückzuführungen wird im neuen Rechnungswesen
(NKF) nicht nur wegen der verbrauchten allgemeinen Rücklage so nicht mehr möglich
sein.
Das festgestellte strukturelle Ungleichgewicht wird auch im NKF fortwirken, so
dass bereits jetzt entsprechende Maßnahmen der Gemeinde Vettweiß dringend
erforderlich sind. Ansonsten droht ein Haushaltssicherungskonzept mit
erheblichen Einschnitten in die gemeindlichen Gestaltungsmöglichkeiten, wie es
bereits zu Anfang der neunziger Jahre der Fall war.
Die Gemeinde Vettweiß verfügt insbesondere im Einnahmebereich noch über
Handlungsspielraum. Weitere Optimierungsmöglichkeiten können sich durch eine
flächendeckende Untersuchung der Infrastruktureinrichtungen (Gebäude, Sportstätten,
Anzahl der Friedhöfe, etc.) ergeben. Ergebnisse im Überblick
Die laufenden Einnahmen der Gemeinde Vettweiß liegen in 2005 mit 1.172 Euro je
Einwohner klar unterhalb des interkommunalen Mittelwertes. Dies gilt
entsprechend auch für alle anderen von uns betrachteten Haushaltsjahre.
Maßgeblich für diesen Sachverhalt ist in erster Linie das vergleichsweise geringe
Gewerbesteuervolumen. Auch bei umfassender Umsetzung der von uns
dargestellten möglichen Einnahmesteigerungen, insbesondere im Bereich der
Realsteuern, kann der interkommunale Mittelwert durch die Gemeinde Vettweiß
daher nicht erreicht werden.
Im Bereich der nach den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung vorrangig zu
betrachtenden Gebührenhaushalte haben sich neben der Reduzierung des öffentlichen
Anteils bei den Friedhöfen keine nennenswerten Verbesserungspotenziale ergeben.
Vor dem Hintergrund des strukturellen Defizits und des damit verbundenen
Handlungsdrucks sollte die Gemeinde Vettweiß ihre Einnahmepotenziale jedoch
vollständig ausschöpfen.
Die Sachausgaben der Gemeinde Vettweiß liegen im interkommunalen Vergleich über
dem Durchschnitt der Vergleichskommunen und werden durch die recht umfangreiche
Infrastruktur geprägt. Hier könnten sich durch eine aufgabenkritische Untersuchung
unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung Einsparpotenziale auch
hinsichtlich der Standards in der Aufgabenerledigung erschließen lassen.
Angesichts der bestehenden Haushaltslage - und nicht zuletzt wegen des
vergleichsweise nicht unerheblichen finanziellen Ausmaßes - muss die
Überprüfung der freiwilligen Zuschüsse grundsätzlich und vorrangig Gegenstand
von jährlichen Haushaltsberatungen sein.
Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde Vettweiß liegt im interkommunalen Vergleich
sehr weit unter dem Mittelwert der Vergleichskommunen. Ziel ist der komplette
Schuldenabbau. Dementsprechend verfolgt die Gemeinde eine restriktive
Investitionspolitik.
Mit in das insgesamt über die Gemeinde Vettweiß gewonnene positive Gesamtbild passt
unsere Feststellung, dass alle geprüften Fachbereiche ein bemerkenswertes
Eigeninteresse zeigen, sich weiter verbessern zu wollen, um trotz relativ enger
finanzieller Möglichkeiten, die Leistungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Gemeinde zu
sichern.
Die Gemeinde Vettweiß hat mit der praktizierten interkommunalen Zusammenarbeit
sinnvolle Möglichkeiten zur Reduzierung des Umstellungsaufwandes bei der NKFEinführung genutzt.
Die NKF-Projektorganisation und der aktuelle Umsetzungsstand zum Zeitpunkt unserer
Prüfung weisen auf eine fristgerechte Vorbereitung und damit erfolgreiche Umstellung
zum 01.01.2008 hin. Allerdings sollte der Ressourcenbedarf in personeller und
technischer Hinsicht nicht unterschätzt werden.
Personal und Organisation
Die Personalquote ist bei der Gemeinde Vettweiß im Eckjahresvergleich 2002 bis 2005
nahezu konstant geblieben. Im interkommunalen Vergleich wird eine Personalquote
erreicht, die sich deutlich unterhalb des Mittelwertes der bisher geprüften
Kommunen positioniert.
Die Kennzahl „Personalausgaben je Einwohner“ liegt folgerichtig im interkommunalen
Vergleich ebenfalls unterhalb des Mittelwertes, denn sie korrespondiert mit den
unterdurchschnittlichen Ergebnissen der Kennzahlen „Ist-Stellen je 1.000 Einwohner“
und „Personalausgaben je Ist-Stelle“.
Die Analyse der Altersstruktur der Gemeinde Vettweiß lässt darauf schließen,
dass künftig eine verstärkte altersbedingte Fluktuation eintreten wird. Diese
Entwicklung eröffnet die Möglichkeit, die Organisationsstruktur unter Einsparung
einer Leitungsfunktion zu verschlanken.
Ratsarbeit
Im interkommunalen Kennzahlenvergleich „Ausgaben der Ratsarbeit je Einwohner“
nähert sich die Gemeinde Vettweiß für das Jahr 2005 in ihrer Größenklasse dem
Maximalwert an.
Eine Änderung der Gewährung der Aufwandsentschädigungen sowie der Verzicht
auf Bezirks- oder Ortsvorsteher können die Ausgaben für die Ratsarbeit in
erheblichem Umfang mindern. Daher empfehlen wir der Gemeinde Vettweiß diese
Möglichkeiten zu prüfen.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltssituation könnte ein solcher
Konsolidierungsbeitrag durch die Kommunalpolitik eine gewisse Signalwirkung für den
gesamten Konsolidierungsprozess der Gemeinde haben.
Vergabewesen
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte das Vergabewesen der Gemeinde Vettweiß
sowohl im Bereich der allgemeinen Korruptionsprävention als auch bei der Vergabe
insgesamt noch verbessert werden. Unregelmäßigkeiten sind während der Prüfung nicht
aufgefallen.
Infrastruktur
Die Gemeinde Vettweiß erzielt bei den Ausgaben der Infrastrukturerhaltung je
Einwohner im interkommunalen Vergleich einen Wert, der deutlich unterhalb des
Mittelwertes der geprüften Kommunen in Nordrhein-Westfalen liegt. Mit den
Unterhaltungsausgaben für die Park- und Gartenanlagen je Hektar erzielt die Gemeinde
im interkommunalen Vergleich einen deutlich überdurchschnittlichen Wert.
Die Aufwendungen für die Straßenunterhaltung liegen sowohl auf die Einwohner als
auch auf die Kilometer bezogen unter dem interkommunalen Durchschnitt. Dennoch
befinden sich die Straßen in einem guten Zustand, ein Sanierungsstau ist nicht
gegeben.
Der Bereich der Pflege der Park- und Gartenanlagen ist vorrangig zu untersuchen,
um schnellstens eine Kostenreduzierung zu erreichen. Dazu gehört neben der
Festlegung von Standards auch die mögliche Umwandlung oder Veräußerung von
Flächen.
Die Aufgaben des Bauhofs sollten definiert und die Geschäftsprozesse zur besseren
Steuerung der Aufgaben sowie zur Erzielung einer höheren Wirtschaftlichkeit analysiert
und angepasst werden.
Das Wegenetz der Wirtschaftswege von 373 Kilometern ist im interkommunalen
Vergleich überdurchschnittlich. Die Ausgaben für die Unterhaltung der Wirtschaftswege
in der Gemeinde Vettweiß liegen sowohl Einwohner bezogen als auch auf die Kilometer
bezogen im interkommunalen Vergleich deutlich unterhalb des Mittelwertes. Ursächlich
hierfür ist die günstige Unterhaltung durch die ortsansässigen Landwirte
Gebäudewirtschaft
Die Gemeinde Vettweiß erreicht im Prüffeld „Erfüllungsgrad optimierte
Gebäudewirtschaft“ im interkommunalen Vergleich einen Wert, der oberhalb des
Mittelwertes liegt. Der Erfüllungsgrad zeigt auf, dass die Gemeindeverwaltung durch die
Einführung ihres zentralen Gebäudemanagements bereits wichtige Schritte zur
Entwicklung
einer
aus
unserer
Sicht
zentralen
und
ganzheitlichen
Immobilienbewirtschaftung getätigt hat.
Im Bereich der Bauunterhaltungsausgaben je Einwohner positioniert sich die Gemeinde
Vettweiß im interkommunalen Vergleich ebenso unter dem Mittelwert wie auch bezogen
auf die Quadratmeter Bruttogrundfläche.
Die Unterhaltung der Gebäude erfolgt bereits in Vettweiß seit Jahren unter der
Beteiligung von Vereinen und kirchlichen bzw. so genannten armen Trägern.
Die Kommune sollte die Bauunterhaltung unter dem Gesichtspunkt einer wert- und
substanzerhaltenden Vorsorge kritisch betrachten und wie in der Vergangenheit bemüht
sein, den Gebäudebestand an den Bedarf anzupassen und Gebäude zu veräußern oder
zu übertragen.
Anhand einer Prioritätenliste für alle Gebäude sollte die Gemeinde Vettweiß die
Instandhaltung aller Gebäude vorausschauend planen.
Die Reinigungs- und Hausmeisterausgaben der Gemeinde Vettweiß liegen je Einwohner
unterhalb und bezogen auf die Reinigungsflächen oberhalb des interkommunalen
Mittelwertes.
Durch eine vollständige Umstellung der Reinigung auf Fremdreinigung sowie
durch eine Überprüfung der Reinigungsstandards lassen sich die
Reinigungsausgaben optimieren.
Dabei sind die Möglichkeiten einer öffentlichen Neuausschreibung
für die
Fremdreinigung alle vier bis fünf Jahre zu nutzen.
Die aktuelle Personalbemessung der Hausmeister sollte einer Analyse unterzogen
und das Aufgabenspektrum des Hausmeisterdienstes neu definiert werden.
Kultur und Bildung
Für kulturelle Aktivitäten (Kultur- und Heimatpflege) liefert die Gemeinde Vettweiß einen
finanziellen Rahmen, der angesichts der schwierigen Haushaltslage mit Augenmaß
gesetzt ist. Für die kulturellen Inhalte sorgt eine vielfältige örtliche Vereinstruktur.
Handlungssignal
Vergleichswerte der Kommunen
Kennzahl Indikator Index
Gemeinde
Ergebnisse im Einzelnen
Finanzen
Haushaltssituation der Gemeinde Vettweiß
.
Feststellung
Mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) wird die
strukturelle Schieflage der Gemeinde Vettweiß noch transparenter als dies bislang der
Fall gewesen ist.
Die Gemeinde Vettweiß sollte in den kommenden Jahren alle Möglichkeiten nutzen, um
einen strukturellen Haushaltsausgleich anzustreben.
Gelingt dies bei gleich bleibenden Rahmenbedingungen nicht, wird auch unter NKFBedingungen ein Haushaltssicherungsverfahren erforderlich werden, das die
gemeindlichen Gestaltungsmöglichkeiten erheblich einschränken würde.
Zusammenfassung der Ist-Situation:
Der von Vettweiß erzielte Kennzahlen-Wert ist im interkommunalen Vergleich 2005 und auch in Vorjahren - deutlich schlechter als der Durchschnitt der
Vergleichskommunen.
Die Gemeinde Vettweiß hat mit den für elf Ortsteile ausgedehnten
Infrastruktureinrichtungen erhebliche strukturelle Belastungen.
Handlungsmöglichkeiten:
Es besteht die dringende Handlungsnotwendigkeit, das strukturelle Ungleichgewicht
auszugleichen.
Handlungsmöglichkeiten sind im Einnahmen- (insbesondere Realsteuern) und
Ausgabebereich (Eigen- und Fremdreinigung, Teilbericht Gebäudewirtschaft)
vorhanden.
Anmerkung der Verwaltung
Die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern bedarf vor dem Hintergrund
der finanziellen Belastung der Bürger und der Finanzprobleme der Gemeinde
einer jährlich neu zu treffenden Entscheidung. Ansätze unter dem
Landesdurchschnitt sollten aufgrund der Folgewirkungen im GFG vermieden
werden.
Gebühren und Entgelte für kostenrechnende Einrichtungen
Der derzeitige Verrechnungssatz des Bauhofes erscheint mit 26,84 Euro im Vergleich zu
anderen Kommunen sehr gering
Empfehlung
Im Zuge der Einführung des NKF mit einer angemessenen Kosten-und
Leistungsrechnung sollten die Berechnungsgrundlagen und die tatsächlichen
Ressourcenverbräuche untersucht und gegebenenfalls entsprechend angepasst
werden.
Anmerkung der Verwaltung
Der Verrechnungssatz des Bauhofes wird angepasst.
Kalkulatorische Abschreibungen
Die Gemeinde Vettweiß ermittelt die Abschreibungen grundsätzlich auf Basis der
Anschaffungs- bzw. Herstellungswerte. Dies bietet bei vorgeschriebener linearer
Abschreibung den Vorteil einer über die Nutzungsdauer gleich bleibenden Belastung
des Haushalts. Auch werden so „unsichere Schätzungen“ über zukünftige Preise
vermieden. Jedoch berücksichtigt diese Abschreibungsvariante nicht die bei zukünftigen
Ersatzinvestitionen anfallenden Preissteigerungen, so dass de facto ein Substanzverlust
eintritt.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß, die Abschreibungen bei den
Gebührenhaushalten auf den Wiederbeschaffungszeitwert umzustellen. Nur so ist
sichergestellt, dass über den Nutzungszeitraum der Vermögenswerte entsprechende
Finanzmittel
in
annähernder
Höhe
des
Wiederbeschaffungswertes
dem
Vermögenshaushalt über die Sollzuführung zufließen und so etwaige Kreditbedarfe
reduziert bzw. vermieden werden.
Anmerkung der Verwaltung
Der Wiederbeschaffungszeitwert ist vor dem Hintergrund der hohen
Gebührenbelastung für den Bürger, die insbesondere im Abwasserhaushalt
gegeben ist, politisch nicht gewollt. Konstante Gebührensätze sollten angestrebt
werden. Hierbei könnten sich durchaus in der Zukunft Möglichkeiten abzeichnen,
die Grundlagen der Kalkulation den Empfehlungen anzupassen.
Kalkulatorische Verzinsung
Feststellung
Die Gemeinde Vettweiß legt ihren Gebührenkalkulationen unterschiedliche
kalkulatorische Zinssätze zugrunde. Eine uneinheitliche Festlegung des kalkulatorischen
Zinssatzes ist aus Gründen der fehlerfreien Ermessensausübung und der
Gebührengerechtigkeit bedenklich. Eine unterschiedliche Festlegung kann unseres
Erachtens lediglich in einer unterschiedlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter - und
damit einer zum Anschaffungs- und Finanzierungszeitpunkt unterschiedlichen
Finanzierungsmöglichkeit - begründet sein, wobei längerfristig gebundenes Kapital
analog zur Zinsentwicklung einer höheren Verzinsung zu unterwerfen wäre. In der
Rechtsprechung wird ein einheitlicher kalkulatorischer Zinssatz akzeptiert, so dass eine
intrakommunale Vereinheitlichung sinnvoll ist.
Empfehlung
Die Gemeinde Vettweiß sollte den Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung einheitlich
festlegen. Hierbei sollte sie den gerichtlich fixierten Spielraum von bis zu sieben Prozent
ausschöpfen. Sowohl den Abschreibungen als auch der kalkulatorischen Verzinsung ist
gemeinsam, dass bei ihrer Veranschlagung bzw. Buchung kein gleichzeitiger
Mittelabfluss erfolgt, so dass Liquiditätsüberschüsse entstehen, die dann einen Bedarf
an Kassenkrediten reduzieren und im NKF die Finanzrechnung positiv unterstützen.
Anmerkung der Verwaltung
Die finanztechnischen Auswirkungen sind durchaus bekannt, jedoch gelten auch
hier im Grundsatz die obigen Ausführungen. Je nach Haushaltssituation und
Belastungssituation der Bürger ist das Thema jedoch alljährlich einer kritischen
Beobachtung zu unterziehen. Konstante Gebührensätze sollten angestrebt
werden. Hierbei könnten sich durchaus in der Zukunft Möglichkeiten abzeichnen,
die Grundlagen der Kalkulation den Empfehlungen (einheitlicher Zinssatz)
anzupassen.
Organisation der Gebührenkalkulationen
Die verschiedenen Gebührenkalkulationen werden jährlich aktualisiert. So werden die
Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren im Fachbereich I (Allgemeine
Verwaltung, Recht, Sicherheit und Ordnung) betreut, während die übrigen
kostenrechnenden Bereiche beim Fachbereich II (Finanzen) angesiedelt sind. Wir
empfehlen, die komplexe Thematik der Gebührenkalkulationen an einer zentralen Stelle
zusammen zufassen, um erforderliche Qualifizierungs- und Einarbeitungsbedarfe zu
reduzieren.
Anmerkung der Verwaltung
Der Produktverantwortliche sollte auch die Kalkulation erstellen. Inwieweit das
Thema „Straßenreinigung“ dem FB II zugeordnet wird, bleibt zu prüfen.
.
Bestattungswesen
Derzeit werden auf dem Gemeindegebiet elf kommunale Friedhöfe mit zehn
Leichenhallen betrieben. Im Bereich des Bestattungswesens ergeben sich
unterschiedliche Ergebnisse, die vorrangig in der nicht planbaren Nutzung der Friedhöfe
liegt. Dies wird insbesondere daran deutlich, dass in der Gebührenkalkulation ein
öffentlicher Grünanteil von 20 Prozent zu Lasten des gemeindlichen Haushaltes
berücksichtigt ist.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß, den Anteil des öffentlichen Interesses auf bis zu
zehn Prozent zu reduzieren. Aufgrund der ländlichen Struktur der Gemeinde ist z. B. von
keinem erhöhten allgemeinen Erholungswert durch die Grünflächen und Bepflanzungen
auf den Friedhofsflächen auszugehen. Eine Reduzierung des vom Finanzen
allgemeinen Haushalt zu tragenden öffentlichen Interesses erscheint daher
gerechtfertigt.
Aktuell wird die Einrichtung von anonymen Begräbnisfeldern in der Gemeinde diskutiert.
Angesichts der bereits bestehenden und aus unserer Sicht zu überprüfenden Friedhöfe
sollte dieses Angebot lediglich auf einer geeigneten zentralen Fläche für das
Gemeindegebiet eingerichtet werden. Damit lassen sich Synergieeffekte nutzen und
Mehraufwendungen durch ein dezentrales Angebot vermeiden.
Anmerkung der Verwaltung
Die Reduzierung des Grünflächenanteils auf 10 % sollte man umsetzen. Anonyme
Bestattungen werden auf einer zentralen Stelle in Vettweiß zukünftig angeboten.
Steueraufkommen Realsteuern
Grundsteuer
Im Bereich der Grundsteuer A bieten sich im Vergleich zu den Städten und Gemeinden
des Kreises Düren Anpassungsmöglichkeiten in Höhe von 21 v.H.- und im Vergleich zu
den Nachbarkommunen in Höhe von 14 v.H.-Hebesatzpunkten. Aber auch der Hebesatz
der wesentlich ertragreicheren Grundsteuer B sollte überprüft werden. Der
durchschnittliche Wert im Kreis Düren liegt über dem der Gemeinde Vettweiß. Es
ergeben sich Anpassungsmöglichkeiten in Höhe von 11 v.H.-Hebesatzpunkten. Insofern
erscheint uns auch hier eine Erhöhung des Hebesatzes auf das durchschnittliche
Niveau des Kreises Düren durchaus vertretbar.
Empfehlung
Die Gemeinde Vettweiß sollte ihre finanzielle Situation durch die Erhöhung der
Hebesätze sowohl der Grundsteuer A als auch der Grundsteuer B verbessern. Um die
sich für den Haushalt der Gemeinde ergebenden unmittelbaren Effekte einer möglichen
Anhebung auf 231 v.H.-Punkte (Grundsteuer A) bzw. 391 v.H.-Punkte (Grundsteuer B)
zu ermitteln, haben wir die Rechnungsergebnisse des Haushaltsjahres 2005 der
Grundsteuern A und B zugrunde gelegt:
Unmittelbare jährliche Auswirkungen evtl. Hebesatzerhöhungen der Gemeinde Vettweiß
im Bereich der Grundsteuern A und B Merkmal Grundsteuer A Grundsteuer B
Bisheriger Hebesatz 210 v.H. 381 v.H. Aufkommen in 2005 141.070 Euro 798.990 Euro
Angenommener Hebesatz 236 v.H. 401 v.H. Angenommenes Aufkommen 158.536 Euro
840.932 Euro Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Vettweiß + 17.466 Euro +
41.942 Euro
Die Gemeinde Vettweiß könnte somit über Hebesatzanpassungen in der hier
angenommenen Höhe die strukturelle Situation ihres Haushalts um rund 59.000 Euro
jährlich verbessern.
Anmerkung der Verwaltung
Die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern bedarf vor dem Hintergrund
der finanziellen Belastung der Bürger und der Finanzprobleme der Gemeinde
einer jährlich neu zu treffenden Entscheidung. Ansätze unter dem
Landesdurchschnitt sollten aufgrund der Folgewirkungen im GFG vermieden
werden.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer stellt im Allgemeinen die wichtigste Ertragsquelle der Kommunen
dar. In der Gemeinde Vettweiß ist dies nicht der Fall. Die in den vergangenen Jahren
schwierige konjunkturelle Situation und insbesondere die Veränderungen der
Unternehmensbesteuerung haben in den vergangenen Jahren in den meisten Städten
und Gemeinden zu einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen geführt. Dies ist in
der Gemeinde Vettweiß so nicht eingetreten, auch wenn der Verlauf der
Gewerbesteuereinnahmen in unserem Betrachtungszeitraum uneinheitlich verläuft. Im
Eckjahresvergleich hat sich das Gewerbesteueraufkommen zwar um rund das
sechsfache erhöht, jedoch stehen dieser Entwicklung entsprechende Finanzpositionen
in der Gemeindefinanzierung gegenüber, die eine erkennbare Verbesserung der
strukturellen Situation nicht erlaubt haben.
Dieser Vergleich zeigt, dass das Aufkommen bei der Gewerbesteuer in Vettweiß in allen
Jahren des Betrachtungszeitraums im Bereich des Minimalwertes liegt und diesen in
den Jahren 2002 und 2004 selbst darstellt. Im Jahr 2005 wird der interkommunale
Minimalwert von rund 55 Euro je Einwohner von der Gemeinde Vettweiß nur um rund 15
Euro je Einwohner (70,23 Euro) überschritten. Der interkommunale Mittelwert von
287,79 Euro übersteigt das erzielte Ergebnis um das Vierfache. Daher sollte die
Gemeinde Vettweiß weiterhin versuchen, durch eine aktive Wirtschaftsförderung
zusätzliche Gewerbetreiber zur Ansiedlung zu bewegen. Auch wenn z. B. große
Discounterketten aufgrund der bereits vorhandenen Einzelhandelseinrichtungen in den
umgebenden Kommunen nicht für die Gemeinde zu gewinnen sind, sollten hinsichtlich
der Ansiedlung von Gewerbe die Anstrengungen fortgesetzt werden
Nachfolgend analysieren wir, ob aktuell weiteres Anpassungspotenzial hinsichtlich des
Hebesatzes bei der Gewerbesteuer besteht: Der bereits für die Grundsteuern
durchgeführte Vergleich der Hebesätze mit dem Fiktivsatz des GFG sowie den
durchschnittlichen Steuersätzen von Kommunen gleicher Größenklasse führt für die
Gewerbesteuer zunächst zu folgendem Ergebnis:
Hebesatzvergleich der Gewerbesteuer
Aus diesem Vergleich ist ersichtlich, dass im Bereich der Gewerbesteuer
Anpassungspotenzial zum Fiktivhebesatz des GFG und zu dem Hebesatz von
Kommunen gleicher Größenklasse besteht. Um evtl. ergänzende Potenziale zu
erkennen, haben wir auch hier zusätzlich den bereits für die Analyse der Grundsteuern
A und B herangezogenen regionalen Vergleich der Gewerbesteuerhebesätze
durchgeführt:
Auch für die Gewerbesteuer erkennen wir im regionalen Vergleich ein denkbares
Anpassungspotenzial von 29 Hebesatzpunkten. Insbesondere hinsichtlich des
Fiktivhebesatzes des jährlich aktualisierten Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG)
sollte die Gemeinde Vettweiß mindestens die Anhebung auf den Hebesatz von 403 v.H.Punkten anstreben, um im Rahmen des Finanzausgleiches durch eine fiktive
Zurechnung von Gewerbesteuereinnahmen nicht schlechter gestellt zu werden. Bei
einer im Hinblick auf den regionalen Vergleich weiteren Hebesatzanpassung würden
ergänzende Steuereinnahmen realisiert werden, die im Finanzausgleich zugunsten der
Gemeinde unberücksichtigt bleiben.
Empfehlung
Die Gemeinde Vettweiß sollte vor dem Hintergrund der Finanzsituation eine Anhebung
des Gewerbesteuerhebesatzes mindestens auf das Niveau des GFG (403 v.H.Hebesatzpunkten) vornehmen.
Anmerkung der Verwaltung
Die Problemlage bei der Ansiedlung von Betrieben wird vom GPA ausführlich
beschrieben. Eine Intensivierung der Ansiedlung ist realistisch nur mit einem
vergleichbar geringen Hebesatz machbar, da auch alle anderen zu bewertenden
Faktoren für eine Ansiedlungsentscheidung in Vettweiß nicht optimal sind.
Hundesteuer
Aktuell sind in der Gemeinde rund 900 Hunde gemeldet. Eine Bestandsaufnahme wurde
vor einigen Jahren durch einen eigenen Mitarbeiter der Gemeinde vorgenommen. Sie
verursachte zwar entsprechende Kosten, führte im Ergebnis aber auch zu
Neuanmeldungen, die dauerhaft entsprechende Mehreinnahmen mit sich bringen.
Empfehlung
Die Gemeinde Vettweiß sollte auch bei einer relativ hoch einzuschätzenden
Steuerehrlichkeit in regelmäßigen Abständen eine Hundebestandsaufnahme
durchführen, bei der auch Befreiungs- und Reduzierungstatbestände geprüft werden.
Die Steuersätze für einen bzw. zwei Hunde liegen zwar nur gering unter dem Mittelwert,
allerdings sollte angesichts der Finanzsituation der Gemeinde auch dieses Potenzial
ausgeschöpft werden.
Anmerkung der Verwaltung
Eine regelmäßige Kontrolle ist beabsichtigt.
.
Freiwillige Feuerwehr
.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß eine strategische Ausrichtung der Freiwilligen
Feuerwehr unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu entwickeln,
die die tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten berücksichtigt. Wir sind uns
bewusst, dass Fusionen von Löschgruppen schmerzliche Einschnitte bei den
Freiwilligen Feuerwehren bedeuten. In Anbetracht des allgemeinen und konkreten
Rückgangs der Mitgliederzahlen in den Freiwilligen Feuerwehren, sollten Überlegungen
für zukünftige strategische Zusammenschlüsse nicht grundsätzlich ausgeschlossen
werden. Angesichts der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde Vettweiß ist
eine Sensibilisierung der Freiwilligen Feuerwehr diesbezüglich zu empfehlen, um eine
Kooperationsbereitschaft zu erreichen. Auf dieser Basis sollte mit der Freiwilligen
Feuerwehr, die in der Gemeinde einen begrüßenswerten Bestandteil des
gesellschaftlichen Lebens darstellt,
versucht werden, partnerschaftlich und
einvernehmlich wirtschaftliche Lösungen für den Feuerschutz in der Gemeinde zu
entwickeln.
Anmerkung der Verwaltung
Nicht alleine die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte Maßstab des Handelns sein.
Feuerwehrkameraden leisten ihren Dienst ehrenamtlich. Das Ehrenamt ist zu
stärken; eine bezahlte Wehr ist nicht zu finanzieren. Das man bei ehrenamtlichen
Tätigkeiten auch Kompromisse in der wirtschaftlichen Betrachtung eingehen
muss, ist zwangsläufig gegeben.
Freiwillige Zuschüsse
Empfehlung
Vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Situation sollte die Gemeinde Vettweiß
die Grundlagen für die Gewährung der Zuschüsse mit dem Ziel einer
Haushaltsentlastung neu gestalten. Dabei sollte die Gemeinde Vettweiß eine eigene
Trägerschaft von Einrichtungen vermeiden.
Soweit die Schließung von Gruppen in Betracht gezogen wird, sollten insbesondere
Wirtschaftlichkeitsaspekte in den Fokus genommen werden. Aufgrund der
zunehmenden Mobilität der Bevölkerung sind räumliche Aspekte dabei eher als
nachrangig zu erachten.
Fazit
Angesichts der bestehenden Haushaltslage - und nicht zuletzt wegen des
vergleichsweise nicht unerheblichen finanziellen Ausmaßes - muss die Überprüfung der
freiwilligen Zuschüsse grundsätzlich und vorrangig Gegenstand von jährlichen
Haushaltsberatungen sein.
Anmerkung der Verwaltung
Wie der Prüfbericht an vielen Stellen richtig feststellt, entlasten viele
Ehrenamtliche Kräfte die Gemeinde und leisten im sozialen, sportlichen und
kulturellen Bereich hervorragende Arbeit. Die finanziellen Rahmenbedingungen
dies alles tun zu können, müssen beibehalten werden damit aus derzeit
freiwilligen Aufgaben, die sehr kostengünstig erbracht werden, nicht alsbald
Pflichtaufgaben werden, die nicht mehr finanzierbar sind.
Freiwillige Zuschüsse sind vor diesem Hintergrund jährlich erneut zu bewerten.
Personalmanagement
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß zu prüfen, ob künftig die Gliederungsbreite (Zahl
der Organisationseinheiten) der Verwaltungsorganisation reduziert und somit eine
Bündelung von Zuständigkeiten erzielt werden kann.
Anmerkung der Verwaltung
Das Thema wird zu gegebener Zeit aufgegriffen
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß zukünftig, vor der Genehmigung von Anträgen
auf Altersteilzeit die Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde im Wege einer
Wirtschaftlichkeitsanalyse zu untersuchen und nur noch solche Anträge zu genehmigen,
die ausgabenneutral sind oder auf deren Genehmigung der Antragsteller einen
Rechtsanspruch hat.
Anmerkung der Verwaltung
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird gemacht
EDV
Empfehlung
Die Gemeinde sollte – nach Möglichkeit mit Unterstützung der KDVZ - eine
Sicherheitsanalyse nach dem Grundschutzhandbuch des BSI4 durchführen und im
Rahmen einer Schwachstellenanalyse die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung
des Grundschutzes durchführen.
Anmerkung der Verwaltung
Das Thema wird bearbeitet
Ratsarbeit
Die Gemeinde Vettweiß nähert sich mit ihrem Kennzahlenwert von 11,99 Euro dem
Maximalwert der bisher geprüften Kommunen gleicher Größenklasse n und
überschreitet den Mittelwert von 8,64 Euro dabei erheblich um 3,35 Euro je Einwohner.
Zur Unterstützung einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltswirtschaft sollte in
den politischen Gremien daher diskutiert und beraten werden, wie Einsparungen erzielt
werden können, ohne die demokratischen Entscheidungsprozesse einzuschränken.
Die Höhe der Aufwandsentschädigungen wird durch folgende, überwiegend jedoch nur
durch die politische Vertretung selbst steuerbare Faktoren beeinflusst:
• Anzahl der Ratsmandate und Ausschüsse,
• Häufigkeit von Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen,
• Anzahl der sachkundigen Bürger und Einwohner,
• Variante der Aufwandsentschädigungen.
Die Gemeinde Vettweiß hat im Jahr 2004 von der Möglichkeit der Reduzierung der
Ratsmitglieder gemäß § 3 Abs. 2 Satz KWahlG gebraucht gemacht und eine
Reduzierung um 4 Ratsmitglieder von 32 auf 28 Ratsmitglieder beschlossen. Der Rat
der Gemeinde Vettweiß besteht somit aktuell aus 28 Ratsmitgliedern und dem
Bürgermeister. Von einer gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG möglichen weiteren
Reduzierung um zwei Ratsmandate (maximale Reduzierung um insgesamt sechs, von
32 auf 26 Ratsmandate) könnte bis zur nächsten Legislaturperiode Gebrauch gemacht
werden. Das Einsparpotenzial liegt alleine bei Betrachtung der monatlichen Pauschale
der Aufwandsentschädigung von 179 Euro bei rd. 4.300 Euro jährlich. Hinzu kommen
Einsparungen bei den Sachausgaben durch eine Reduzierung z.B. von
Sitzungsvorlagen, etc. Das genaue Einsparvolumen ist demnach von der Häufigkeit der
Sitzungen abhängig.
Empfehlung
Wir begrüßen die vom Rat der Gemeinde Vettweiß beschlossene Reduzierung der
Ratsmandate, empfehlen aber auch die Möglichkeit einer weiteren Reduzierung der
Ratsmitglieder zu überprüfen.
Empfehlung
Die Gemeinde Vettweiß sollte das sich über eine veränderte Form der
Aufwandsentschädigung für Rats- und Ausschussmitglieder ergebende jährliche
Einsparpotenzial in einer Größenordnung von rund 20.000 Euro generieren. Im Hinblick
auf die ungünstige strukturelle Haushaltslage der Gemeinde Vettweiß und ggf. zukünftig
notwendiger Einschränkungen des kommunalen Leistungsangebots könnte aus einem
entsprechenden Beschluss der Ratsmitglieder eine Signalwirkung für weitere
Konsolidierungsbemühungen der Gemeinde ausgehen.
,
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß die Einteilung des Gemeindegebietes in Bezirke
(Ortschaften) i.S.d. § 39 Abs. 1 GO zu überdenken und in diesem Zusammenhang einen
möglichen Verzicht auf Bezirks- oder Ortsvorsteher zu überprüfen und ebenfalls durch
den Rat entscheiden zu lassen.
Anmerkung der Verwaltung
Die Reduzierung der Zahl der Ratsmandate wird bei den Kommunalwahlen 2009
erneut zu entscheiden sein.
Die Abrechnung von Aufwandsentschädigungen nach tatsächlichem Aufwand
und nicht nach Pauschalen sollte bereits jetzt vor dem Hintergrund der
finanziellen Auswirkungen von der Politik aufgegriffen werden.
Ortsvorsteher leisten erhebliche Dienste für die Gemeinschaft. Das errechnete
Einsparpotential wiegt diese Leistungen nicht auf
Vergabewesen
Empfehlung
Die Gemeinde Vettweiß sollte eine Vergabeordnung mit den Rahmenbedingungen ihrer
Vergabeverfahren erstellen und als Gesellschafterin der SüdKom sicherstellen, dass
den darin enthaltenen Anforderungen auch in der SüdKom bzw. der GWS Rechnung
getragen wird. In diesem Zusammenhang empfehlen wir im Sinne eines
Qualitätsmanagements für alle Beteiligten, verbindliche Verfahrensregelungen schriftlich
festzulegen und deren Einhaltung zu überwachen.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde, alle Regelungen zur Korruptionsprävention in einer
formellen Dienstanweisung „Korruptionsprävention“ zu bündeln.
Empfehlung
Der Gemeinde Vettweiß wird empfohlen, eine zentrale Submissionsstelle einzurichten.
Empfehlung
Die Gemeinde Vettweiß sollte aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der
Korruptionsprävention eine Vergabedatenbank implementieren und diese regelmäßig
auswerten.
.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß, den Aufbau und die Pflege einer
Bieterdatenbank sowie diese für die Vergabe zu nutzen.
Empfehlung
Die Gemeinde Vettweiß sollte für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen eine
verbindliche Dienstanweisung erlassen, in der die zuvor genannten Themen einfließen.
Fazit
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte das Vergabewesen der Gemeinde Vettweiß
sowohl im Bereich der allgemeinen Korruptionsprävention als auch bei der Vergabe
insgesamt noch verbessert werden. Unregelmäßigkeiten sind während der Prüfung nicht
aufgefallen.
Anmerkung der Verwaltung
Die Verwaltung wird die Empfehlungen aufgreifen.
Öffentliche Infrastruktur
Empfehlung
Die Aufgaben und Standards im Bereich der Infrastruktur sollten zur besseren
Steuerung der Aufgaben und um eine höhere Wirtschaftlichkeit des Bauhofs zu erzielen
klar definiert werden. Darüber hinaus sollten die Geschäftsprozesse des Bauhofs
analysiert und bei Bedarf angepasst werden.
Empfehlung
Die Gemeinde Vettweiß sollte als Grundlage für die interne wirtschaftliche Steuerung
des Bauhofs eine Kosten- und Leistungsrechnung aufbauen. Sie sollte dabei neben den
bereits erfassten Leistungsdaten ihrer Bauhofmitarbeiter und dem Materialeinsatz auch
den entstehenden Maschineneinsatz berücksichtigen.
Empfehlung
Die Gemeinde Vettweiß sollte weiterhin prüfen, ob und ggf. welche Möglichkeiten einer
interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Bauhöfe bestehen und welche
wirtschaftlichen Vorteile sich daraus für sie ergeben.
Anmerkung der Verwaltung
Die Verwaltung wird die Empfehlungen aufgreifen
.
Ausgaben für die Infrastrukturerhaltung und Gebäudewirtschaft
Empfehlung
Unter Berücksichtigung des Straßenzustands und festzulegenden Standards für die
Straßenunterhaltung sollte auf der Basis des Straßenkatasters künftig eine mittelfristige
Straßenunterhaltungsplanung in Form einer qualifizierten Prioritätenliste aufgebaut
werden.
Empfehlung
Die Gemeinde sollte weiterhin versuchen, vertragliche Vereinbarung von
Grünpatenschaften mit den Bürgern sowie die Einbindung von Vereinen in die
Verantwortung für die Grünpflege zu erwirken.
.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß die Erweiterung ihres Grünflächenkatasters. Den
Flächen sind dabei Pflegeklassen zuzuordnen und diese mit Pflegeintervallen sowie
Flächenqualitäten zu verbinden.
.
Empfehlung
Die Gemeinde Vettweiß sollte die Aufgabenwahrnehmung rund um ihre Gebäude weiter
zentralisieren. Ziel muss es sein, Schnittstellen und Mehrfachzuständigkeiten zu
reduzieren.
Empfehlung
Der Verwaltungsvorstand der Gemeinde Vettweiß sollte seine Zielvorgaben für die
Gebäudewirtschaft ständig aktualisieren und schriftlich niederlegen.
Empfehlung
Die Gemeinde sollte mit der Einführung von NKF zwischen Gebäudemanagement und
den Raumnutzern Kontrakte oder Verträge abschließen, die die gebäudewirtschaftlichen
Aufgaben und Zuständigkeiten klar regeln. Dabei sollten auch Anreize zur
Kostensenkung ausgesprochen werden.
Empfehlung
Die Gemeinde Vettweiß sollte im Rahmen der NKF-Einführung auch eine
betriebswirtschaftliche Kosten- und Leistungsrechnung einführen, um eine optimale
Überwachung und Steuerung der Ausgaben für die Gebäudewirtschaft zu erreichen.
Des Weiteren sollte sie ein zentrales Vertragmanagement aufbauen
und die
Benutzungsgebühren anpassen.
Empfehlung
Die Gemeinde Vettweiß sollte weiterhin versuchen die Vereine, kirchliche oder so
genannte arme Träger in die Bauunterhaltung der Gebäude einzubinden.
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Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß, die Bauunterhaltung unter dem Gesichtspunkt
einer wert- und substanzerhaltenden Vorsorge bei allen Gebäuden kritisch zu
betrachten.
Empfehlung
Die Gemeinde Vettweiß sollte weiterhin den Gebäudebestand an den Bedarf anpassen
und nicht mehr benötigte Gebäude veräußern. Des Weiteren sollte sie für alle Gebäude
die Instandhaltung mit Hilfe einer Prioritätenliste nach baufachlichen Gesichtspunkten
planen.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß, die für eine effektive Steuerung der
Reinigungsleistungen notwendigen Informationen, wie beispielsweise die zugrunde
legende Reinigungsfläche, zeitnah zu überarbeiten bzw. aufzumessen.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß, eine vollständige Aufgabenerledigung durch
externe Dienstleister im Reinigungsbereich anzustreben.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß im Vorfeld einer künftigen Vergabe der
Reinigungsleistungen, die Reinigungsflächen nach einheitlichen Kriterien aufzunehmen
bzw. aufnehmen zu lassen.
Empfehlung
Die Gemeinde Vettweiß sollte im Vorfeld ihrer Ausschreibung die Festlegung ihrer
Leistungswerte vornehmen und hierbei unbedingt auf zu bildende Raumgruppen (Büros,
Klassenräume, Sanitäranlagen, Turnhallen etc.) abstellen.
Empfehlung
Die Gemeinde Vettweiß sollte ihre bisher festgelegten Reinigungsstandards sowohl für
die Eigen- als auch für die Fremdreinigung auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen. Dies
gilt insbesondere im Zusammenhang mit einer Neuausschreibung.
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Empfehlung
Die organisatorische Zusammenführung der Bereiche Hausmeister und der gesamten
Reinigung in die Verantwortlichkeit des bereits bestehenden Zentralen
Gebäudemanagement sollte im Rahmen konzeptioneller Überlegungen angestrebt
werden.
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Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde die Hausmeisterdienste ausschließlich auf
gebäudebewirtschaftende Aufgaben auszurichten und dies in einer Dienstanweisung für
die Hausmeister festzuhalten.
Empfehlung
Die Hausmeister sollten zum Immobilienbetreuer fortgebildet und qualifiziert werden, um
den immer notwendiger werdenden haustechnischen Dienst, der die kleineren
Unterhaltungsmaßnahmen und das Energiemanagement mit einschließt, verantwortlich
ausführen zu können.
Empfehlung
Wir
empfehlen
der
Gemeinde
Vettweiß,
Hausmeistern,
die
in
der
Gebäudebewirtschaftung (Energie, Reinigung und Bauunterhaltung) nachweislich
Kosteneinsparungen initiieren, Leistungsprämien auf der Grundlage des Tarifvertrages
zuzuerkennen.
Fazit
Die Gemeinde Vettweiß erreicht im Prüffeld „Erfüllungsgrad optimierte
Gebäudewirtschaft“ im interkommunalen Vergleich einen Wert, der oberhalb des
Mittelwertes liegt. Der Erfüllungsgrad zeigt auf, dass die Gemeindeverwaltung durch die
Einführung ihres zentralen Gebäudemanagements bereits wichtige Schritte zur
Entwicklung
einer
aus
unserer
Sicht
zentralen
und
ganzheitlichen
Immobilienbewirtschaftung getätigt hat. Vettweiß sollte diesen eingeschlagenen Weg
weiter beschreiten und die bereits eingeführten Steuerungsmöglichkeiten zur
Optimierung der zentralen Gebäudewirtschaft für die Instandhaltung nutzen und weiter
ausbauen.
Die Reinigungs- und Hausmeisterausgaben der Gemeinde Vettweiß liegen je Einwohner
unterhalb und bezogen auf die Reinigungsflächen oberhalb des interkommunalen
Mittelwertes. Durch eine vollständige Umstellung der Reinigung auf Fremdreinigung
sowie durch eine Überprüfung der Reinigungsstandards lassen sich die
Reinigungsausgaben optimieren. Dabei sind die Möglichkeiten einer öffentlichen
Neuausschreibung für die Fremdreinigung alle vier bis fünf Jahre zu nutzen.
Die aktuelle Personalbemessung der Hausmeister sollte einer Analyse unterzogen und
das Aufgabenspektrum des Hausmeisterdienstes neu definiert werden. Die
vorhandenen
Arbeitsaufzeichnungen
sollte
das
neue
Aufgabenspektrum
berücksichtigen und künftig detaillierter als Grundlage für eine noch aufzubauende
Kosten- und Leistungsrechnung geführt werden.
Anmerkung der Verwaltung
Die Verwaltung wird den bereits eingeschlagenen Weg weiter fortsetzen und die
Empfehlungen aufgreifen
Kultur
Empfehlung
Sofern sich die Haushaltslage weiter verschlechtert, sollte die Höhe
Zuschussgewährung Gegenstand von Konsolidierungsüberlegungen werden.
der
Fazit
Für kulturelle Aktivitäten (Kultur- und Heimatpflege) liefert die Gemeinde Vettweiß einen
finanziellen Rahmen, der angesichts der schwierigen Haushaltslage mit Augenmaß
gesetzt ist. Für die kulturellen Inhalte sorgt eine vielfältige örtliche Vereinstruktur.
Anmerkung der Verwaltung
Der finanzielle Rahmen wird auch weiterhin mit Augenmaß gesetzt.
Erwachsenenbildung
Empfehlung
Mit der Kreisvolkshochschule sollten u.a. eine bessere Leistungstransparenz und
Kostenoptimierungswünsche erörtert werden.
Fazit
Es ist grundsätzlich positiv zu werten, dass die Gemeinde Vettweiß bei der
Erwachsenenbildung einen kooperativen und partnerschaftlichen Weg mit der
Kreisvolkshochschule Düren praktiziert. Der finanzielle Aufwand bei diesem
Aufgabengebiet nimmt zwar zu, aber er fällt noch vergleichsweise moderat aus.
Nutzenaspekte, Nutzerinteressen und Nutzerströme sollten mehr bei der VHSAusrichtung mit in den Blick genommen werden. Spätestens mit der Anwendung des
NKF-Haushaltes beim Kreis Düren sollte sich der Informationsfluss zum Produkt „VHS /
Erwachsenenbildung“ verbessern lassen, was nicht zuletzt auch der Gemeinde Vettweiß
sehr entgegen käme.
Fazit
Der Gemeinde Vettweiß ist beim Büchereiwesen (freiwillige Aufgabe) eine konsequente
Konsolidierung zu bescheinigen. Sie hat sich sozusagen auf einen „Minimalbetrieb“
festgelegt, weil sie sich aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse bzw. Entwicklung dazu
gezwungen sieht.
Anmerkung der Verwaltung
Derzeit ist kein Handlungsbedarf gegeben