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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-68/2007)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
182 kB
Datum
08.11.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32

Inhalt der Datei

_____________________ BERATUNG • PRÜFUNG • SERVICE ____ Überörtliche Prüfung der Gemeinde Vettweiß im Januar / Februar 2007 Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Projekt Nr. 3248 Ergebnisse im Überblick Finanzen Die strukturelle Haushaltssituation der Gemeinde Vettweiß ist im gesamten Betrachtungszeitraum als ungünstig zu bewerten, da die laufenden Einnahmen in keinem Jahr unserer Betrachtung einen strukturellen Ausgleich bewirken konnten. Die Tendenz zeigt eine deutliche strukturelle Verschlechterung auf, die auch auf externen Faktoren beruht. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen ist es der Gemeinde Vettweiß in den vergangenen Jahren zwar stets zu Lasten der allgemeinen Rücklage bzw. des kommunalen Vermögens gelungen, über die kameralen Gestaltungsmöglichkeiten sowohl in der Haushaltsplanung als auch im Rechnungsergebnis die formalen Haushaltsausgleiche herzustellen. Im Ergebnis erscheint jedoch die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde zur Aufgabenerfüllung zurzeit nicht gegeben. Die bislang praktizierte Nutzung von Rückzuführungen wird im neuen Rechnungswesen (NKF) nicht nur wegen der verbrauchten allgemeinen Rücklage so nicht mehr möglich sein. Das festgestellte strukturelle Ungleichgewicht wird auch im NKF fortwirken, so dass bereits jetzt entsprechende Maßnahmen der Gemeinde Vettweiß dringend erforderlich sind. Ansonsten droht ein Haushaltssicherungskonzept mit erheblichen Einschnitten in die gemeindlichen Gestaltungsmöglichkeiten, wie es bereits zu Anfang der neunziger Jahre der Fall war. Die Gemeinde Vettweiß verfügt insbesondere im Einnahmebereich noch über Handlungsspielraum. Weitere Optimierungsmöglichkeiten können sich durch eine flächendeckende Untersuchung der Infrastruktureinrichtungen (Gebäude, Sportstätten, Anzahl der Friedhöfe, etc.) ergeben. Ergebnisse im Überblick Die laufenden Einnahmen der Gemeinde Vettweiß liegen in 2005 mit 1.172 Euro je Einwohner klar unterhalb des interkommunalen Mittelwertes. Dies gilt entsprechend auch für alle anderen von uns betrachteten Haushaltsjahre. Maßgeblich für diesen Sachverhalt ist in erster Linie das vergleichsweise geringe Gewerbesteuervolumen. Auch bei umfassender Umsetzung der von uns dargestellten möglichen Einnahmesteigerungen, insbesondere im Bereich der Realsteuern, kann der interkommunale Mittelwert durch die Gemeinde Vettweiß daher nicht erreicht werden. Im Bereich der nach den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung vorrangig zu betrachtenden Gebührenhaushalte haben sich neben der Reduzierung des öffentlichen Anteils bei den Friedhöfen keine nennenswerten Verbesserungspotenziale ergeben. Vor dem Hintergrund des strukturellen Defizits und des damit verbundenen Handlungsdrucks sollte die Gemeinde Vettweiß ihre Einnahmepotenziale jedoch vollständig ausschöpfen. Die Sachausgaben der Gemeinde Vettweiß liegen im interkommunalen Vergleich über dem Durchschnitt der Vergleichskommunen und werden durch die recht umfangreiche Infrastruktur geprägt. Hier könnten sich durch eine aufgabenkritische Untersuchung unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung Einsparpotenziale auch hinsichtlich der Standards in der Aufgabenerledigung erschließen lassen. Angesichts der bestehenden Haushaltslage - und nicht zuletzt wegen des vergleichsweise nicht unerheblichen finanziellen Ausmaßes - muss die Überprüfung der freiwilligen Zuschüsse grundsätzlich und vorrangig Gegenstand von jährlichen Haushaltsberatungen sein. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde Vettweiß liegt im interkommunalen Vergleich sehr weit unter dem Mittelwert der Vergleichskommunen. Ziel ist der komplette Schuldenabbau. Dementsprechend verfolgt die Gemeinde eine restriktive Investitionspolitik. Mit in das insgesamt über die Gemeinde Vettweiß gewonnene positive Gesamtbild passt unsere Feststellung, dass alle geprüften Fachbereiche ein bemerkenswertes Eigeninteresse zeigen, sich weiter verbessern zu wollen, um trotz relativ enger finanzieller Möglichkeiten, die Leistungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Gemeinde zu sichern. Die Gemeinde Vettweiß hat mit der praktizierten interkommunalen Zusammenarbeit sinnvolle Möglichkeiten zur Reduzierung des Umstellungsaufwandes bei der NKFEinführung genutzt. Die NKF-Projektorganisation und der aktuelle Umsetzungsstand zum Zeitpunkt unserer Prüfung weisen auf eine fristgerechte Vorbereitung und damit erfolgreiche Umstellung zum 01.01.2008 hin. Allerdings sollte der Ressourcenbedarf in personeller und technischer Hinsicht nicht unterschätzt werden. Personal und Organisation Die Personalquote ist bei der Gemeinde Vettweiß im Eckjahresvergleich 2002 bis 2005 nahezu konstant geblieben. Im interkommunalen Vergleich wird eine Personalquote erreicht, die sich deutlich unterhalb des Mittelwertes der bisher geprüften Kommunen positioniert. Die Kennzahl „Personalausgaben je Einwohner“ liegt folgerichtig im interkommunalen Vergleich ebenfalls unterhalb des Mittelwertes, denn sie korrespondiert mit den unterdurchschnittlichen Ergebnissen der Kennzahlen „Ist-Stellen je 1.000 Einwohner“ und „Personalausgaben je Ist-Stelle“. Die Analyse der Altersstruktur der Gemeinde Vettweiß lässt darauf schließen, dass künftig eine verstärkte altersbedingte Fluktuation eintreten wird. Diese Entwicklung eröffnet die Möglichkeit, die Organisationsstruktur unter Einsparung einer Leitungsfunktion zu verschlanken. Ratsarbeit Im interkommunalen Kennzahlenvergleich „Ausgaben der Ratsarbeit je Einwohner“ nähert sich die Gemeinde Vettweiß für das Jahr 2005 in ihrer Größenklasse dem Maximalwert an. Eine Änderung der Gewährung der Aufwandsentschädigungen sowie der Verzicht auf Bezirks- oder Ortsvorsteher können die Ausgaben für die Ratsarbeit in erheblichem Umfang mindern. Daher empfehlen wir der Gemeinde Vettweiß diese Möglichkeiten zu prüfen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltssituation könnte ein solcher Konsolidierungsbeitrag durch die Kommunalpolitik eine gewisse Signalwirkung für den gesamten Konsolidierungsprozess der Gemeinde haben. Vergabewesen Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte das Vergabewesen der Gemeinde Vettweiß sowohl im Bereich der allgemeinen Korruptionsprävention als auch bei der Vergabe insgesamt noch verbessert werden. Unregelmäßigkeiten sind während der Prüfung nicht aufgefallen. Infrastruktur Die Gemeinde Vettweiß erzielt bei den Ausgaben der Infrastrukturerhaltung je Einwohner im interkommunalen Vergleich einen Wert, der deutlich unterhalb des Mittelwertes der geprüften Kommunen in Nordrhein-Westfalen liegt. Mit den Unterhaltungsausgaben für die Park- und Gartenanlagen je Hektar erzielt die Gemeinde im interkommunalen Vergleich einen deutlich überdurchschnittlichen Wert. Die Aufwendungen für die Straßenunterhaltung liegen sowohl auf die Einwohner als auch auf die Kilometer bezogen unter dem interkommunalen Durchschnitt. Dennoch befinden sich die Straßen in einem guten Zustand, ein Sanierungsstau ist nicht gegeben. Der Bereich der Pflege der Park- und Gartenanlagen ist vorrangig zu untersuchen, um schnellstens eine Kostenreduzierung zu erreichen. Dazu gehört neben der Festlegung von Standards auch die mögliche Umwandlung oder Veräußerung von Flächen. Die Aufgaben des Bauhofs sollten definiert und die Geschäftsprozesse zur besseren Steuerung der Aufgaben sowie zur Erzielung einer höheren Wirtschaftlichkeit analysiert und angepasst werden. Das Wegenetz der Wirtschaftswege von 373 Kilometern ist im interkommunalen Vergleich überdurchschnittlich. Die Ausgaben für die Unterhaltung der Wirtschaftswege in der Gemeinde Vettweiß liegen sowohl Einwohner bezogen als auch auf die Kilometer bezogen im interkommunalen Vergleich deutlich unterhalb des Mittelwertes. Ursächlich hierfür ist die günstige Unterhaltung durch die ortsansässigen Landwirte Gebäudewirtschaft Die Gemeinde Vettweiß erreicht im Prüffeld „Erfüllungsgrad optimierte Gebäudewirtschaft“ im interkommunalen Vergleich einen Wert, der oberhalb des Mittelwertes liegt. Der Erfüllungsgrad zeigt auf, dass die Gemeindeverwaltung durch die Einführung ihres zentralen Gebäudemanagements bereits wichtige Schritte zur Entwicklung einer aus unserer Sicht zentralen und ganzheitlichen Immobilienbewirtschaftung getätigt hat. Im Bereich der Bauunterhaltungsausgaben je Einwohner positioniert sich die Gemeinde Vettweiß im interkommunalen Vergleich ebenso unter dem Mittelwert wie auch bezogen auf die Quadratmeter Bruttogrundfläche. Die Unterhaltung der Gebäude erfolgt bereits in Vettweiß seit Jahren unter der Beteiligung von Vereinen und kirchlichen bzw. so genannten armen Trägern. Die Kommune sollte die Bauunterhaltung unter dem Gesichtspunkt einer wert- und substanzerhaltenden Vorsorge kritisch betrachten und wie in der Vergangenheit bemüht sein, den Gebäudebestand an den Bedarf anzupassen und Gebäude zu veräußern oder zu übertragen. Anhand einer Prioritätenliste für alle Gebäude sollte die Gemeinde Vettweiß die Instandhaltung aller Gebäude vorausschauend planen. Die Reinigungs- und Hausmeisterausgaben der Gemeinde Vettweiß liegen je Einwohner unterhalb und bezogen auf die Reinigungsflächen oberhalb des interkommunalen Mittelwertes. Durch eine vollständige Umstellung der Reinigung auf Fremdreinigung sowie durch eine Überprüfung der Reinigungsstandards lassen sich die Reinigungsausgaben optimieren. Dabei sind die Möglichkeiten einer öffentlichen Neuausschreibung für die Fremdreinigung alle vier bis fünf Jahre zu nutzen. Die aktuelle Personalbemessung der Hausmeister sollte einer Analyse unterzogen und das Aufgabenspektrum des Hausmeisterdienstes neu definiert werden. Kultur und Bildung Für kulturelle Aktivitäten (Kultur- und Heimatpflege) liefert die Gemeinde Vettweiß einen finanziellen Rahmen, der angesichts der schwierigen Haushaltslage mit Augenmaß gesetzt ist. Für die kulturellen Inhalte sorgt eine vielfältige örtliche Vereinstruktur. Handlungssignal Vergleichswerte der Kommunen Kennzahl Indikator Index Gemeinde Ergebnisse im Einzelnen Finanzen Haushaltssituation der Gemeinde Vettweiß . Feststellung Mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) wird die strukturelle Schieflage der Gemeinde Vettweiß noch transparenter als dies bislang der Fall gewesen ist. Die Gemeinde Vettweiß sollte in den kommenden Jahren alle Möglichkeiten nutzen, um einen strukturellen Haushaltsausgleich anzustreben. Gelingt dies bei gleich bleibenden Rahmenbedingungen nicht, wird auch unter NKFBedingungen ein Haushaltssicherungsverfahren erforderlich werden, das die gemeindlichen Gestaltungsmöglichkeiten erheblich einschränken würde. Zusammenfassung der Ist-Situation: Der von Vettweiß erzielte Kennzahlen-Wert ist im interkommunalen Vergleich 2005 und auch in Vorjahren - deutlich schlechter als der Durchschnitt der Vergleichskommunen. Die Gemeinde Vettweiß hat mit den für elf Ortsteile ausgedehnten Infrastruktureinrichtungen erhebliche strukturelle Belastungen. Handlungsmöglichkeiten: Es besteht die dringende Handlungsnotwendigkeit, das strukturelle Ungleichgewicht auszugleichen. Handlungsmöglichkeiten sind im Einnahmen- (insbesondere Realsteuern) und Ausgabebereich (Eigen- und Fremdreinigung, Teilbericht Gebäudewirtschaft) vorhanden. Anmerkung der Verwaltung Die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern bedarf vor dem Hintergrund der finanziellen Belastung der Bürger und der Finanzprobleme der Gemeinde einer jährlich neu zu treffenden Entscheidung. Ansätze unter dem Landesdurchschnitt sollten aufgrund der Folgewirkungen im GFG vermieden werden. Gebühren und Entgelte für kostenrechnende Einrichtungen Der derzeitige Verrechnungssatz des Bauhofes erscheint mit 26,84 Euro im Vergleich zu anderen Kommunen sehr gering Empfehlung Im Zuge der Einführung des NKF mit einer angemessenen Kosten-und Leistungsrechnung sollten die Berechnungsgrundlagen und die tatsächlichen Ressourcenverbräuche untersucht und gegebenenfalls entsprechend angepasst werden. Anmerkung der Verwaltung Der Verrechnungssatz des Bauhofes wird angepasst. Kalkulatorische Abschreibungen Die Gemeinde Vettweiß ermittelt die Abschreibungen grundsätzlich auf Basis der Anschaffungs- bzw. Herstellungswerte. Dies bietet bei vorgeschriebener linearer Abschreibung den Vorteil einer über die Nutzungsdauer gleich bleibenden Belastung des Haushalts. Auch werden so „unsichere Schätzungen“ über zukünftige Preise vermieden. Jedoch berücksichtigt diese Abschreibungsvariante nicht die bei zukünftigen Ersatzinvestitionen anfallenden Preissteigerungen, so dass de facto ein Substanzverlust eintritt. Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß, die Abschreibungen bei den Gebührenhaushalten auf den Wiederbeschaffungszeitwert umzustellen. Nur so ist sichergestellt, dass über den Nutzungszeitraum der Vermögenswerte entsprechende Finanzmittel in annähernder Höhe des Wiederbeschaffungswertes dem Vermögenshaushalt über die Sollzuführung zufließen und so etwaige Kreditbedarfe reduziert bzw. vermieden werden. Anmerkung der Verwaltung Der Wiederbeschaffungszeitwert ist vor dem Hintergrund der hohen Gebührenbelastung für den Bürger, die insbesondere im Abwasserhaushalt gegeben ist, politisch nicht gewollt. Konstante Gebührensätze sollten angestrebt werden. Hierbei könnten sich durchaus in der Zukunft Möglichkeiten abzeichnen, die Grundlagen der Kalkulation den Empfehlungen anzupassen. Kalkulatorische Verzinsung Feststellung Die Gemeinde Vettweiß legt ihren Gebührenkalkulationen unterschiedliche kalkulatorische Zinssätze zugrunde. Eine uneinheitliche Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ist aus Gründen der fehlerfreien Ermessensausübung und der Gebührengerechtigkeit bedenklich. Eine unterschiedliche Festlegung kann unseres Erachtens lediglich in einer unterschiedlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter - und damit einer zum Anschaffungs- und Finanzierungszeitpunkt unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeit - begründet sein, wobei längerfristig gebundenes Kapital analog zur Zinsentwicklung einer höheren Verzinsung zu unterwerfen wäre. In der Rechtsprechung wird ein einheitlicher kalkulatorischer Zinssatz akzeptiert, so dass eine intrakommunale Vereinheitlichung sinnvoll ist. Empfehlung Die Gemeinde Vettweiß sollte den Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung einheitlich festlegen. Hierbei sollte sie den gerichtlich fixierten Spielraum von bis zu sieben Prozent ausschöpfen. Sowohl den Abschreibungen als auch der kalkulatorischen Verzinsung ist gemeinsam, dass bei ihrer Veranschlagung bzw. Buchung kein gleichzeitiger Mittelabfluss erfolgt, so dass Liquiditätsüberschüsse entstehen, die dann einen Bedarf an Kassenkrediten reduzieren und im NKF die Finanzrechnung positiv unterstützen. Anmerkung der Verwaltung Die finanztechnischen Auswirkungen sind durchaus bekannt, jedoch gelten auch hier im Grundsatz die obigen Ausführungen. Je nach Haushaltssituation und Belastungssituation der Bürger ist das Thema jedoch alljährlich einer kritischen Beobachtung zu unterziehen. Konstante Gebührensätze sollten angestrebt werden. Hierbei könnten sich durchaus in der Zukunft Möglichkeiten abzeichnen, die Grundlagen der Kalkulation den Empfehlungen (einheitlicher Zinssatz) anzupassen. Organisation der Gebührenkalkulationen Die verschiedenen Gebührenkalkulationen werden jährlich aktualisiert. So werden die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren im Fachbereich I (Allgemeine Verwaltung, Recht, Sicherheit und Ordnung) betreut, während die übrigen kostenrechnenden Bereiche beim Fachbereich II (Finanzen) angesiedelt sind. Wir empfehlen, die komplexe Thematik der Gebührenkalkulationen an einer zentralen Stelle zusammen zufassen, um erforderliche Qualifizierungs- und Einarbeitungsbedarfe zu reduzieren. Anmerkung der Verwaltung Der Produktverantwortliche sollte auch die Kalkulation erstellen. Inwieweit das Thema „Straßenreinigung“ dem FB II zugeordnet wird, bleibt zu prüfen. . Bestattungswesen Derzeit werden auf dem Gemeindegebiet elf kommunale Friedhöfe mit zehn Leichenhallen betrieben. Im Bereich des Bestattungswesens ergeben sich unterschiedliche Ergebnisse, die vorrangig in der nicht planbaren Nutzung der Friedhöfe liegt. Dies wird insbesondere daran deutlich, dass in der Gebührenkalkulation ein öffentlicher Grünanteil von 20 Prozent zu Lasten des gemeindlichen Haushaltes berücksichtigt ist. Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß, den Anteil des öffentlichen Interesses auf bis zu zehn Prozent zu reduzieren. Aufgrund der ländlichen Struktur der Gemeinde ist z. B. von keinem erhöhten allgemeinen Erholungswert durch die Grünflächen und Bepflanzungen auf den Friedhofsflächen auszugehen. Eine Reduzierung des vom Finanzen allgemeinen Haushalt zu tragenden öffentlichen Interesses erscheint daher gerechtfertigt. Aktuell wird die Einrichtung von anonymen Begräbnisfeldern in der Gemeinde diskutiert. Angesichts der bereits bestehenden und aus unserer Sicht zu überprüfenden Friedhöfe sollte dieses Angebot lediglich auf einer geeigneten zentralen Fläche für das Gemeindegebiet eingerichtet werden. Damit lassen sich Synergieeffekte nutzen und Mehraufwendungen durch ein dezentrales Angebot vermeiden. Anmerkung der Verwaltung Die Reduzierung des Grünflächenanteils auf 10 % sollte man umsetzen. Anonyme Bestattungen werden auf einer zentralen Stelle in Vettweiß zukünftig angeboten. Steueraufkommen Realsteuern Grundsteuer Im Bereich der Grundsteuer A bieten sich im Vergleich zu den Städten und Gemeinden des Kreises Düren Anpassungsmöglichkeiten in Höhe von 21 v.H.- und im Vergleich zu den Nachbarkommunen in Höhe von 14 v.H.-Hebesatzpunkten. Aber auch der Hebesatz der wesentlich ertragreicheren Grundsteuer B sollte überprüft werden. Der durchschnittliche Wert im Kreis Düren liegt über dem der Gemeinde Vettweiß. Es ergeben sich Anpassungsmöglichkeiten in Höhe von 11 v.H.-Hebesatzpunkten. Insofern erscheint uns auch hier eine Erhöhung des Hebesatzes auf das durchschnittliche Niveau des Kreises Düren durchaus vertretbar. Empfehlung Die Gemeinde Vettweiß sollte ihre finanzielle Situation durch die Erhöhung der Hebesätze sowohl der Grundsteuer A als auch der Grundsteuer B verbessern. Um die sich für den Haushalt der Gemeinde ergebenden unmittelbaren Effekte einer möglichen Anhebung auf 231 v.H.-Punkte (Grundsteuer A) bzw. 391 v.H.-Punkte (Grundsteuer B) zu ermitteln, haben wir die Rechnungsergebnisse des Haushaltsjahres 2005 der Grundsteuern A und B zugrunde gelegt: Unmittelbare jährliche Auswirkungen evtl. Hebesatzerhöhungen der Gemeinde Vettweiß im Bereich der Grundsteuern A und B Merkmal Grundsteuer A Grundsteuer B Bisheriger Hebesatz 210 v.H. 381 v.H. Aufkommen in 2005 141.070 Euro 798.990 Euro Angenommener Hebesatz 236 v.H. 401 v.H. Angenommenes Aufkommen 158.536 Euro 840.932 Euro Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Vettweiß + 17.466 Euro + 41.942 Euro Die Gemeinde Vettweiß könnte somit über Hebesatzanpassungen in der hier angenommenen Höhe die strukturelle Situation ihres Haushalts um rund 59.000 Euro jährlich verbessern. Anmerkung der Verwaltung Die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern bedarf vor dem Hintergrund der finanziellen Belastung der Bürger und der Finanzprobleme der Gemeinde einer jährlich neu zu treffenden Entscheidung. Ansätze unter dem Landesdurchschnitt sollten aufgrund der Folgewirkungen im GFG vermieden werden. Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer stellt im Allgemeinen die wichtigste Ertragsquelle der Kommunen dar. In der Gemeinde Vettweiß ist dies nicht der Fall. Die in den vergangenen Jahren schwierige konjunkturelle Situation und insbesondere die Veränderungen der Unternehmensbesteuerung haben in den vergangenen Jahren in den meisten Städten und Gemeinden zu einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen geführt. Dies ist in der Gemeinde Vettweiß so nicht eingetreten, auch wenn der Verlauf der Gewerbesteuereinnahmen in unserem Betrachtungszeitraum uneinheitlich verläuft. Im Eckjahresvergleich hat sich das Gewerbesteueraufkommen zwar um rund das sechsfache erhöht, jedoch stehen dieser Entwicklung entsprechende Finanzpositionen in der Gemeindefinanzierung gegenüber, die eine erkennbare Verbesserung der strukturellen Situation nicht erlaubt haben. Dieser Vergleich zeigt, dass das Aufkommen bei der Gewerbesteuer in Vettweiß in allen Jahren des Betrachtungszeitraums im Bereich des Minimalwertes liegt und diesen in den Jahren 2002 und 2004 selbst darstellt. Im Jahr 2005 wird der interkommunale Minimalwert von rund 55 Euro je Einwohner von der Gemeinde Vettweiß nur um rund 15 Euro je Einwohner (70,23 Euro) überschritten. Der interkommunale Mittelwert von 287,79 Euro übersteigt das erzielte Ergebnis um das Vierfache. Daher sollte die Gemeinde Vettweiß weiterhin versuchen, durch eine aktive Wirtschaftsförderung zusätzliche Gewerbetreiber zur Ansiedlung zu bewegen. Auch wenn z. B. große Discounterketten aufgrund der bereits vorhandenen Einzelhandelseinrichtungen in den umgebenden Kommunen nicht für die Gemeinde zu gewinnen sind, sollten hinsichtlich der Ansiedlung von Gewerbe die Anstrengungen fortgesetzt werden Nachfolgend analysieren wir, ob aktuell weiteres Anpassungspotenzial hinsichtlich des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer besteht: Der bereits für die Grundsteuern durchgeführte Vergleich der Hebesätze mit dem Fiktivsatz des GFG sowie den durchschnittlichen Steuersätzen von Kommunen gleicher Größenklasse führt für die Gewerbesteuer zunächst zu folgendem Ergebnis: Hebesatzvergleich der Gewerbesteuer Aus diesem Vergleich ist ersichtlich, dass im Bereich der Gewerbesteuer Anpassungspotenzial zum Fiktivhebesatz des GFG und zu dem Hebesatz von Kommunen gleicher Größenklasse besteht. Um evtl. ergänzende Potenziale zu erkennen, haben wir auch hier zusätzlich den bereits für die Analyse der Grundsteuern A und B herangezogenen regionalen Vergleich der Gewerbesteuerhebesätze durchgeführt: Auch für die Gewerbesteuer erkennen wir im regionalen Vergleich ein denkbares Anpassungspotenzial von 29 Hebesatzpunkten. Insbesondere hinsichtlich des Fiktivhebesatzes des jährlich aktualisierten Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) sollte die Gemeinde Vettweiß mindestens die Anhebung auf den Hebesatz von 403 v.H.Punkten anstreben, um im Rahmen des Finanzausgleiches durch eine fiktive Zurechnung von Gewerbesteuereinnahmen nicht schlechter gestellt zu werden. Bei einer im Hinblick auf den regionalen Vergleich weiteren Hebesatzanpassung würden ergänzende Steuereinnahmen realisiert werden, die im Finanzausgleich zugunsten der Gemeinde unberücksichtigt bleiben. Empfehlung Die Gemeinde Vettweiß sollte vor dem Hintergrund der Finanzsituation eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes mindestens auf das Niveau des GFG (403 v.H.Hebesatzpunkten) vornehmen. Anmerkung der Verwaltung Die Problemlage bei der Ansiedlung von Betrieben wird vom GPA ausführlich beschrieben. Eine Intensivierung der Ansiedlung ist realistisch nur mit einem vergleichbar geringen Hebesatz machbar, da auch alle anderen zu bewertenden Faktoren für eine Ansiedlungsentscheidung in Vettweiß nicht optimal sind. Hundesteuer Aktuell sind in der Gemeinde rund 900 Hunde gemeldet. Eine Bestandsaufnahme wurde vor einigen Jahren durch einen eigenen Mitarbeiter der Gemeinde vorgenommen. Sie verursachte zwar entsprechende Kosten, führte im Ergebnis aber auch zu Neuanmeldungen, die dauerhaft entsprechende Mehreinnahmen mit sich bringen. Empfehlung Die Gemeinde Vettweiß sollte auch bei einer relativ hoch einzuschätzenden Steuerehrlichkeit in regelmäßigen Abständen eine Hundebestandsaufnahme durchführen, bei der auch Befreiungs- und Reduzierungstatbestände geprüft werden. Die Steuersätze für einen bzw. zwei Hunde liegen zwar nur gering unter dem Mittelwert, allerdings sollte angesichts der Finanzsituation der Gemeinde auch dieses Potenzial ausgeschöpft werden. Anmerkung der Verwaltung Eine regelmäßige Kontrolle ist beabsichtigt. . Freiwillige Feuerwehr . Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß eine strategische Ausrichtung der Freiwilligen Feuerwehr unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu entwickeln, die die tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten berücksichtigt. Wir sind uns bewusst, dass Fusionen von Löschgruppen schmerzliche Einschnitte bei den Freiwilligen Feuerwehren bedeuten. In Anbetracht des allgemeinen und konkreten Rückgangs der Mitgliederzahlen in den Freiwilligen Feuerwehren, sollten Überlegungen für zukünftige strategische Zusammenschlüsse nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Angesichts der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde Vettweiß ist eine Sensibilisierung der Freiwilligen Feuerwehr diesbezüglich zu empfehlen, um eine Kooperationsbereitschaft zu erreichen. Auf dieser Basis sollte mit der Freiwilligen Feuerwehr, die in der Gemeinde einen begrüßenswerten Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens darstellt, versucht werden, partnerschaftlich und einvernehmlich wirtschaftliche Lösungen für den Feuerschutz in der Gemeinde zu entwickeln. Anmerkung der Verwaltung Nicht alleine die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte Maßstab des Handelns sein. Feuerwehrkameraden leisten ihren Dienst ehrenamtlich. Das Ehrenamt ist zu stärken; eine bezahlte Wehr ist nicht zu finanzieren. Das man bei ehrenamtlichen Tätigkeiten auch Kompromisse in der wirtschaftlichen Betrachtung eingehen muss, ist zwangsläufig gegeben. Freiwillige Zuschüsse Empfehlung Vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Situation sollte die Gemeinde Vettweiß die Grundlagen für die Gewährung der Zuschüsse mit dem Ziel einer Haushaltsentlastung neu gestalten. Dabei sollte die Gemeinde Vettweiß eine eigene Trägerschaft von Einrichtungen vermeiden. Soweit die Schließung von Gruppen in Betracht gezogen wird, sollten insbesondere Wirtschaftlichkeitsaspekte in den Fokus genommen werden. Aufgrund der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung sind räumliche Aspekte dabei eher als nachrangig zu erachten. Fazit Angesichts der bestehenden Haushaltslage - und nicht zuletzt wegen des vergleichsweise nicht unerheblichen finanziellen Ausmaßes - muss die Überprüfung der freiwilligen Zuschüsse grundsätzlich und vorrangig Gegenstand von jährlichen Haushaltsberatungen sein. Anmerkung der Verwaltung Wie der Prüfbericht an vielen Stellen richtig feststellt, entlasten viele Ehrenamtliche Kräfte die Gemeinde und leisten im sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich hervorragende Arbeit. Die finanziellen Rahmenbedingungen dies alles tun zu können, müssen beibehalten werden damit aus derzeit freiwilligen Aufgaben, die sehr kostengünstig erbracht werden, nicht alsbald Pflichtaufgaben werden, die nicht mehr finanzierbar sind. Freiwillige Zuschüsse sind vor diesem Hintergrund jährlich erneut zu bewerten. Personalmanagement Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß zu prüfen, ob künftig die Gliederungsbreite (Zahl der Organisationseinheiten) der Verwaltungsorganisation reduziert und somit eine Bündelung von Zuständigkeiten erzielt werden kann. Anmerkung der Verwaltung Das Thema wird zu gegebener Zeit aufgegriffen Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß zukünftig, vor der Genehmigung von Anträgen auf Altersteilzeit die Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde im Wege einer Wirtschaftlichkeitsanalyse zu untersuchen und nur noch solche Anträge zu genehmigen, die ausgabenneutral sind oder auf deren Genehmigung der Antragsteller einen Rechtsanspruch hat. Anmerkung der Verwaltung Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird gemacht EDV Empfehlung Die Gemeinde sollte – nach Möglichkeit mit Unterstützung der KDVZ - eine Sicherheitsanalyse nach dem Grundschutzhandbuch des BSI4 durchführen und im Rahmen einer Schwachstellenanalyse die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung des Grundschutzes durchführen. Anmerkung der Verwaltung Das Thema wird bearbeitet Ratsarbeit Die Gemeinde Vettweiß nähert sich mit ihrem Kennzahlenwert von 11,99 Euro dem Maximalwert der bisher geprüften Kommunen gleicher Größenklasse n und überschreitet den Mittelwert von 8,64 Euro dabei erheblich um 3,35 Euro je Einwohner. Zur Unterstützung einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltswirtschaft sollte in den politischen Gremien daher diskutiert und beraten werden, wie Einsparungen erzielt werden können, ohne die demokratischen Entscheidungsprozesse einzuschränken. Die Höhe der Aufwandsentschädigungen wird durch folgende, überwiegend jedoch nur durch die politische Vertretung selbst steuerbare Faktoren beeinflusst: • Anzahl der Ratsmandate und Ausschüsse, • Häufigkeit von Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen, • Anzahl der sachkundigen Bürger und Einwohner, • Variante der Aufwandsentschädigungen. Die Gemeinde Vettweiß hat im Jahr 2004 von der Möglichkeit der Reduzierung der Ratsmitglieder gemäß § 3 Abs. 2 Satz KWahlG gebraucht gemacht und eine Reduzierung um 4 Ratsmitglieder von 32 auf 28 Ratsmitglieder beschlossen. Der Rat der Gemeinde Vettweiß besteht somit aktuell aus 28 Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister. Von einer gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG möglichen weiteren Reduzierung um zwei Ratsmandate (maximale Reduzierung um insgesamt sechs, von 32 auf 26 Ratsmandate) könnte bis zur nächsten Legislaturperiode Gebrauch gemacht werden. Das Einsparpotenzial liegt alleine bei Betrachtung der monatlichen Pauschale der Aufwandsentschädigung von 179 Euro bei rd. 4.300 Euro jährlich. Hinzu kommen Einsparungen bei den Sachausgaben durch eine Reduzierung z.B. von Sitzungsvorlagen, etc. Das genaue Einsparvolumen ist demnach von der Häufigkeit der Sitzungen abhängig. Empfehlung Wir begrüßen die vom Rat der Gemeinde Vettweiß beschlossene Reduzierung der Ratsmandate, empfehlen aber auch die Möglichkeit einer weiteren Reduzierung der Ratsmitglieder zu überprüfen. Empfehlung Die Gemeinde Vettweiß sollte das sich über eine veränderte Form der Aufwandsentschädigung für Rats- und Ausschussmitglieder ergebende jährliche Einsparpotenzial in einer Größenordnung von rund 20.000 Euro generieren. Im Hinblick auf die ungünstige strukturelle Haushaltslage der Gemeinde Vettweiß und ggf. zukünftig notwendiger Einschränkungen des kommunalen Leistungsangebots könnte aus einem entsprechenden Beschluss der Ratsmitglieder eine Signalwirkung für weitere Konsolidierungsbemühungen der Gemeinde ausgehen. , Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß die Einteilung des Gemeindegebietes in Bezirke (Ortschaften) i.S.d. § 39 Abs. 1 GO zu überdenken und in diesem Zusammenhang einen möglichen Verzicht auf Bezirks- oder Ortsvorsteher zu überprüfen und ebenfalls durch den Rat entscheiden zu lassen. Anmerkung der Verwaltung Die Reduzierung der Zahl der Ratsmandate wird bei den Kommunalwahlen 2009 erneut zu entscheiden sein. Die Abrechnung von Aufwandsentschädigungen nach tatsächlichem Aufwand und nicht nach Pauschalen sollte bereits jetzt vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen von der Politik aufgegriffen werden. Ortsvorsteher leisten erhebliche Dienste für die Gemeinschaft. Das errechnete Einsparpotential wiegt diese Leistungen nicht auf Vergabewesen Empfehlung Die Gemeinde Vettweiß sollte eine Vergabeordnung mit den Rahmenbedingungen ihrer Vergabeverfahren erstellen und als Gesellschafterin der SüdKom sicherstellen, dass den darin enthaltenen Anforderungen auch in der SüdKom bzw. der GWS Rechnung getragen wird. In diesem Zusammenhang empfehlen wir im Sinne eines Qualitätsmanagements für alle Beteiligten, verbindliche Verfahrensregelungen schriftlich festzulegen und deren Einhaltung zu überwachen. Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde, alle Regelungen zur Korruptionsprävention in einer formellen Dienstanweisung „Korruptionsprävention“ zu bündeln. Empfehlung Der Gemeinde Vettweiß wird empfohlen, eine zentrale Submissionsstelle einzurichten. Empfehlung Die Gemeinde Vettweiß sollte aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Korruptionsprävention eine Vergabedatenbank implementieren und diese regelmäßig auswerten. . Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß, den Aufbau und die Pflege einer Bieterdatenbank sowie diese für die Vergabe zu nutzen. Empfehlung Die Gemeinde Vettweiß sollte für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen eine verbindliche Dienstanweisung erlassen, in der die zuvor genannten Themen einfließen. Fazit Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte das Vergabewesen der Gemeinde Vettweiß sowohl im Bereich der allgemeinen Korruptionsprävention als auch bei der Vergabe insgesamt noch verbessert werden. Unregelmäßigkeiten sind während der Prüfung nicht aufgefallen. Anmerkung der Verwaltung Die Verwaltung wird die Empfehlungen aufgreifen. Öffentliche Infrastruktur Empfehlung Die Aufgaben und Standards im Bereich der Infrastruktur sollten zur besseren Steuerung der Aufgaben und um eine höhere Wirtschaftlichkeit des Bauhofs zu erzielen klar definiert werden. Darüber hinaus sollten die Geschäftsprozesse des Bauhofs analysiert und bei Bedarf angepasst werden. Empfehlung Die Gemeinde Vettweiß sollte als Grundlage für die interne wirtschaftliche Steuerung des Bauhofs eine Kosten- und Leistungsrechnung aufbauen. Sie sollte dabei neben den bereits erfassten Leistungsdaten ihrer Bauhofmitarbeiter und dem Materialeinsatz auch den entstehenden Maschineneinsatz berücksichtigen. Empfehlung Die Gemeinde Vettweiß sollte weiterhin prüfen, ob und ggf. welche Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Bauhöfe bestehen und welche wirtschaftlichen Vorteile sich daraus für sie ergeben. Anmerkung der Verwaltung Die Verwaltung wird die Empfehlungen aufgreifen . Ausgaben für die Infrastrukturerhaltung und Gebäudewirtschaft Empfehlung Unter Berücksichtigung des Straßenzustands und festzulegenden Standards für die Straßenunterhaltung sollte auf der Basis des Straßenkatasters künftig eine mittelfristige Straßenunterhaltungsplanung in Form einer qualifizierten Prioritätenliste aufgebaut werden. Empfehlung Die Gemeinde sollte weiterhin versuchen, vertragliche Vereinbarung von Grünpatenschaften mit den Bürgern sowie die Einbindung von Vereinen in die Verantwortung für die Grünpflege zu erwirken. . Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß die Erweiterung ihres Grünflächenkatasters. Den Flächen sind dabei Pflegeklassen zuzuordnen und diese mit Pflegeintervallen sowie Flächenqualitäten zu verbinden. . Empfehlung Die Gemeinde Vettweiß sollte die Aufgabenwahrnehmung rund um ihre Gebäude weiter zentralisieren. Ziel muss es sein, Schnittstellen und Mehrfachzuständigkeiten zu reduzieren. Empfehlung Der Verwaltungsvorstand der Gemeinde Vettweiß sollte seine Zielvorgaben für die Gebäudewirtschaft ständig aktualisieren und schriftlich niederlegen. Empfehlung Die Gemeinde sollte mit der Einführung von NKF zwischen Gebäudemanagement und den Raumnutzern Kontrakte oder Verträge abschließen, die die gebäudewirtschaftlichen Aufgaben und Zuständigkeiten klar regeln. Dabei sollten auch Anreize zur Kostensenkung ausgesprochen werden. Empfehlung Die Gemeinde Vettweiß sollte im Rahmen der NKF-Einführung auch eine betriebswirtschaftliche Kosten- und Leistungsrechnung einführen, um eine optimale Überwachung und Steuerung der Ausgaben für die Gebäudewirtschaft zu erreichen. Des Weiteren sollte sie ein zentrales Vertragmanagement aufbauen und die Benutzungsgebühren anpassen. Empfehlung Die Gemeinde Vettweiß sollte weiterhin versuchen die Vereine, kirchliche oder so genannte arme Träger in die Bauunterhaltung der Gebäude einzubinden. . Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß, die Bauunterhaltung unter dem Gesichtspunkt einer wert- und substanzerhaltenden Vorsorge bei allen Gebäuden kritisch zu betrachten. Empfehlung Die Gemeinde Vettweiß sollte weiterhin den Gebäudebestand an den Bedarf anpassen und nicht mehr benötigte Gebäude veräußern. Des Weiteren sollte sie für alle Gebäude die Instandhaltung mit Hilfe einer Prioritätenliste nach baufachlichen Gesichtspunkten planen. Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß, die für eine effektive Steuerung der Reinigungsleistungen notwendigen Informationen, wie beispielsweise die zugrunde legende Reinigungsfläche, zeitnah zu überarbeiten bzw. aufzumessen. Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß, eine vollständige Aufgabenerledigung durch externe Dienstleister im Reinigungsbereich anzustreben. Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß im Vorfeld einer künftigen Vergabe der Reinigungsleistungen, die Reinigungsflächen nach einheitlichen Kriterien aufzunehmen bzw. aufnehmen zu lassen. Empfehlung Die Gemeinde Vettweiß sollte im Vorfeld ihrer Ausschreibung die Festlegung ihrer Leistungswerte vornehmen und hierbei unbedingt auf zu bildende Raumgruppen (Büros, Klassenräume, Sanitäranlagen, Turnhallen etc.) abstellen. Empfehlung Die Gemeinde Vettweiß sollte ihre bisher festgelegten Reinigungsstandards sowohl für die Eigen- als auch für die Fremdreinigung auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit einer Neuausschreibung. . Empfehlung Die organisatorische Zusammenführung der Bereiche Hausmeister und der gesamten Reinigung in die Verantwortlichkeit des bereits bestehenden Zentralen Gebäudemanagement sollte im Rahmen konzeptioneller Überlegungen angestrebt werden. . Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde die Hausmeisterdienste ausschließlich auf gebäudebewirtschaftende Aufgaben auszurichten und dies in einer Dienstanweisung für die Hausmeister festzuhalten. Empfehlung Die Hausmeister sollten zum Immobilienbetreuer fortgebildet und qualifiziert werden, um den immer notwendiger werdenden haustechnischen Dienst, der die kleineren Unterhaltungsmaßnahmen und das Energiemanagement mit einschließt, verantwortlich ausführen zu können. Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Vettweiß, Hausmeistern, die in der Gebäudebewirtschaftung (Energie, Reinigung und Bauunterhaltung) nachweislich Kosteneinsparungen initiieren, Leistungsprämien auf der Grundlage des Tarifvertrages zuzuerkennen. Fazit Die Gemeinde Vettweiß erreicht im Prüffeld „Erfüllungsgrad optimierte Gebäudewirtschaft“ im interkommunalen Vergleich einen Wert, der oberhalb des Mittelwertes liegt. Der Erfüllungsgrad zeigt auf, dass die Gemeindeverwaltung durch die Einführung ihres zentralen Gebäudemanagements bereits wichtige Schritte zur Entwicklung einer aus unserer Sicht zentralen und ganzheitlichen Immobilienbewirtschaftung getätigt hat. Vettweiß sollte diesen eingeschlagenen Weg weiter beschreiten und die bereits eingeführten Steuerungsmöglichkeiten zur Optimierung der zentralen Gebäudewirtschaft für die Instandhaltung nutzen und weiter ausbauen. Die Reinigungs- und Hausmeisterausgaben der Gemeinde Vettweiß liegen je Einwohner unterhalb und bezogen auf die Reinigungsflächen oberhalb des interkommunalen Mittelwertes. Durch eine vollständige Umstellung der Reinigung auf Fremdreinigung sowie durch eine Überprüfung der Reinigungsstandards lassen sich die Reinigungsausgaben optimieren. Dabei sind die Möglichkeiten einer öffentlichen Neuausschreibung für die Fremdreinigung alle vier bis fünf Jahre zu nutzen. Die aktuelle Personalbemessung der Hausmeister sollte einer Analyse unterzogen und das Aufgabenspektrum des Hausmeisterdienstes neu definiert werden. Die vorhandenen Arbeitsaufzeichnungen sollte das neue Aufgabenspektrum berücksichtigen und künftig detaillierter als Grundlage für eine noch aufzubauende Kosten- und Leistungsrechnung geführt werden. Anmerkung der Verwaltung Die Verwaltung wird den bereits eingeschlagenen Weg weiter fortsetzen und die Empfehlungen aufgreifen Kultur Empfehlung Sofern sich die Haushaltslage weiter verschlechtert, sollte die Höhe Zuschussgewährung Gegenstand von Konsolidierungsüberlegungen werden. der Fazit Für kulturelle Aktivitäten (Kultur- und Heimatpflege) liefert die Gemeinde Vettweiß einen finanziellen Rahmen, der angesichts der schwierigen Haushaltslage mit Augenmaß gesetzt ist. Für die kulturellen Inhalte sorgt eine vielfältige örtliche Vereinstruktur. Anmerkung der Verwaltung Der finanzielle Rahmen wird auch weiterhin mit Augenmaß gesetzt. Erwachsenenbildung Empfehlung Mit der Kreisvolkshochschule sollten u.a. eine bessere Leistungstransparenz und Kostenoptimierungswünsche erörtert werden. Fazit Es ist grundsätzlich positiv zu werten, dass die Gemeinde Vettweiß bei der Erwachsenenbildung einen kooperativen und partnerschaftlichen Weg mit der Kreisvolkshochschule Düren praktiziert. Der finanzielle Aufwand bei diesem Aufgabengebiet nimmt zwar zu, aber er fällt noch vergleichsweise moderat aus. Nutzenaspekte, Nutzerinteressen und Nutzerströme sollten mehr bei der VHSAusrichtung mit in den Blick genommen werden. Spätestens mit der Anwendung des NKF-Haushaltes beim Kreis Düren sollte sich der Informationsfluss zum Produkt „VHS / Erwachsenenbildung“ verbessern lassen, was nicht zuletzt auch der Gemeinde Vettweiß sehr entgegen käme. Fazit Der Gemeinde Vettweiß ist beim Büchereiwesen (freiwillige Aufgabe) eine konsequente Konsolidierung zu bescheinigen. Sie hat sich sozusagen auf einen „Minimalbetrieb“ festgelegt, weil sie sich aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse bzw. Entwicklung dazu gezwungen sieht. Anmerkung der Verwaltung Derzeit ist kein Handlungsbedarf gegeben