Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Anlage zur Vorlage V-142/2009)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Anlage zur Vorlage V-142/2009) Vorlage (Anlage zur Vorlage V-142/2009)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

2. Satzung vom ______ zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW vom 17.06.2003 (GV.NRW. S. 313/SGV.NRW. 2127), der §§ 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 14.11.2007, hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom _______ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 5 Gebührentarif; Absatz 1, 2, 3 und 5 erhalten folgende Fassung: (1) Für die Bereitstellung einer Reihengrabstätte für die Dauer der Ruhezeit werden folgende Gebühren erhoben: Reihengrabstätte für Erdbestattung (in privater Pflege) Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattung in anonymer sowie nicht anonymer Form 630,00 € 1.890,00 € Reihengrabstätte für Urnenbestattung (in privater Pflege) Pflegefreie Reihengrabstätte für Urnenbestattung in anonymer sowie nicht anonymer Form 500,00 € 2.020,00 € Aschenbeisetzung in einem Aschengrabfeld in anonymer und nicht anonymer Form 2.020,00 € (2) Für den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten werden folgende Gebühren erhoben: Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Drei-stelliges Wahlgrab Vier-stelliges Wahlgrab Fünf-stelliges Wahlgrab Sechs-stelliges Wahlgrab Urnenwahlgrab 1.770,00 € 3.540,00 € 5.320,00 € 7.090,00 € 8.860,00 € 10.630,00 € 1.890,00 € (3) Für den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts an Kindergrabstätten werden folgende Gebühren erhoben: Kindergrabstätte 520,00 € (5) Für besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben: Benutzung der Leichenhalle 171,00 € Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene bis einschl. 5 Jahre Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre Grabaushub für Urnenbestattungen Grabaushub für Aschenbeisetzung ohne Urne 152,00 € 363,00 € 130,00 € 119,00 € Zuschlag beim Grabaushub bei Samstagsbestattungen 74,00 € Gebühr für die Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen, Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen 50,00 € Gebühr für das Ausstellen von Ersatzurkunden über Grabnutzungsrechte 6,-- €. Gebühr für das Ausstellen von Berechtigungskarten für Steinmetze, Gärtner, Bestattungsunternehmer u.a. beträgt Gebühr für die Beseitigung von Reihengräbern/Wahlgräbern je Stelle Gebühr für die Beseitigung von Urnengräber/Kindergräber 30,-- €. 200,00 € 100,00 € Artikel 2 Inkrafttreten Diese 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofsund Bestattungswesen vom 14.11.2007 tritt am 01.01.2010 in Kraft.