Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Satzung vom ______ zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das
Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV.
NRW. S. 514), des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW vom 17.06.2003
(GV.NRW. S. 313/SGV.NRW. 2127), der §§ 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), in der zur Zeit gültigen
Fassung und des § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 14.11.2007, hat der Rat der
Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom _______ folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 5 Gebührentarif; Absatz 1, 2, 3 und 5 erhalten folgende Fassung:
(1) Für die Bereitstellung einer Reihengrabstätte für die Dauer der Ruhezeit werden folgende Gebühren
erhoben:
Reihengrabstätte für Erdbestattung (in privater Pflege)
Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattung in anonymer
sowie nicht anonymer Form
630,00 €
1.890,00 €
Reihengrabstätte für Urnenbestattung (in privater Pflege)
Pflegefreie Reihengrabstätte für Urnenbestattung in anonymer
sowie nicht anonymer Form
500,00 €
2.020,00 €
Aschenbeisetzung in einem Aschengrabfeld in anonymer
und nicht anonymer Form
2.020,00 €
(2) Für den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten werden folgende
Gebühren erhoben:
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Drei-stelliges Wahlgrab
Vier-stelliges Wahlgrab
Fünf-stelliges Wahlgrab
Sechs-stelliges Wahlgrab
Urnenwahlgrab
1.770,00 €
3.540,00 €
5.320,00 €
7.090,00 €
8.860,00 €
10.630,00 €
1.890,00 €
(3) Für den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts an Kindergrabstätten werden folgende
Gebühren erhoben:
Kindergrabstätte
520,00 €
(5) Für besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben:
Benutzung der Leichenhalle
171,00 €
Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene bis einschl. 5 Jahre
Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre
Grabaushub für Urnenbestattungen
Grabaushub für Aschenbeisetzung ohne Urne
152,00 €
363,00 €
130,00 €
119,00 €
Zuschlag beim Grabaushub bei Samstagsbestattungen
74,00 €
Gebühr für die Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen,
Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen
50,00 €
Gebühr für das Ausstellen von Ersatzurkunden
über Grabnutzungsrechte
6,-- €.
Gebühr für das Ausstellen von Berechtigungskarten für Steinmetze,
Gärtner, Bestattungsunternehmer u.a. beträgt
Gebühr für die Beseitigung von Reihengräbern/Wahlgräbern je Stelle
Gebühr für die Beseitigung von Urnengräber/Kindergräber
30,-- €.
200,00 €
100,00 €
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofsund Bestattungswesen vom 14.11.2007 tritt am 01.01.2010 in Kraft.