Daten
Kommune
Bedburg
Größe
254 kB
Datum
20.09.2011
Erstellt
13.09.11, 18:01
Aktualisiert
04.11.11, 18:00
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8166/2011
Büro für Standortförderung
Sitzungsteil
Az.: 111
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
20.09.2011
Betreff:
Rathausfrage
hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis und die damit verbundene Entscheidung bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ausgangslage
In den vergangenen Jahren wurde sehr intensiv in einer Vielzahl von Rats- und
Fachausschusssitzungen sowie Fraktionsbeiratsrunden über die Rathausfrage, die damit
verbundene Standortfindung sowie die weitere Stadtentwicklungspolitik in Form der Rahmenpläne
Bedburg und Kaster beraten. Nachdem der Verwaltung erteilte Prüfaufträge wie Erstellung von
Sachstandsbewertungen,
Raumprogramm,
Machbarkeitsstudien
und
Einholung
von
Investorenangeboten zwischenzeitlich erfolgt sind, kann in eine gesamtheitliche und umfassende
Betrachtung der Situation eingetreten werden:
A) Status Quo - provisorische Verteilung der Verwaltung auf 3 Standorte:
Zum 01.01.2011 hat die Stadt Bedburg die Aufgaben des Jugendamtes sowie der Unteren
Bauaufsichtsbehörde übernommen. Als Folge dieser Aufgabenübernahme waren ab Ende 2010
im Jugendamt 15 Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen sowie 2 Mitarbeiterinnen der Unteren
Bauaufsichtsbehörde zusätzlich räumlich unterzubringen. Darüber hinaus war ein mit der
Erziehungsberatungsstelle (EB) verbundenes Flächenerfordernis für 4 Mitarbeiter-/ innen plus
Therapieräume darzustellen.
Da eine Unterbringung dieser zusätzlichen Aufgabenbereiche in den Rathäusern Kaster und
Bedburg mangels Raumkapazitäten nicht möglich war, wurde ein dritter Verwaltungsstandort im
ehemaligen Gründerzentrum an der Adolf-Silverberg-Straße eingerichtet. Hierdurch wurde die
Flächenproblematik für Büro- und Archivflächen in den Rathäusern Kaster und Bedburg zunächst
entspannt; zudem konnte ein vierter Standort für die Erziehungsberatungsstelle (EB) zunächst
vermieden werden.
Die Stadtverwaltung ist zur bestmöglichen Ausnutzung aller vorhandenen Ressourcen nunmehr
wie folgt auf „drei Filialen“ aufgeteilt:
Rathaus Kaster
Bürgermeister
Büro des Verwaltungsvorstandes
Ratsbüro, Büro für Standortförderung
Rechnungsprüfungsamt
Zentrales Vertragsmanagement
FB I (Personal, Organisation und Finanzen)
FB III (Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr) inkl. Untere Bauaufsicht.
Standesamt (FB II) einschließlich Trauzimmer
Historisches Rathaus Bedburg
FB II (Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales) einschließlich Jugendamt; ohne
Standesamt
Gründerzentrum
FB IV (Hoch- und Tiefbau, Bauhof)
Erziehungsberatungsstelle
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B) Die „Rathausfrage“:
Bezüglich der Fragestellung einer dezentralen oder einer zentralen Lösung des künftigen
Verwaltungsstandortes für die Stadt Bedburg zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen:
I: Verwaltungsschwerpunkt:
Die Flächengemeinde Bedburg ist infolge der kommunalen Neugliederung im Jahre 1975 im
Wesentlichen auf zwei Zentren angelegt: Bedburg und Kaster. Diese Bipolarität äußert sich u.a.
darin, dass der Einkaufsschwerpunkt hinsichtlich integrierter Lauflagen und zentraler Funktionen
sowie ÖPNV, Gastronomie und Kulturveranstaltungen im Schwerpunkt in Bedburg-Innenstadt
vorzufinden ist.
Demgegenüber lag in Kaster der überwiegende Verwaltungssitz. Unter
Berücksichtigung der oben unter I. aufgezeigten neuen personellen und organisatorischen
Strukturen der Stadtverwaltung hat sich der Verwaltungsschwerpunkt - legt man den
Personalbesatz und nicht den Sitz der Verwaltungsspitze zugrunde, faktisch zum Standort
Bedburg hin verlagert (siehe hierzu: Historisches Rathaus Bedburg und Gründerzentrum 61
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen / nachrichtlich Bauhof Wiesenstraße 44 Mitarbeiter/ - innen,
Rathaus Kaster 53 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen).
II. Beschlusslage:
Die Rathausfrage ist nicht abschließend geklärt. Eine allseits akzeptierte Lösung gibt es bis dato
ebenfalls nicht. Drei (oder mehr) Rathausstandorte für die Verwaltung können keine langfristige
Lösung darstellen. Hierauf wird im folgenden noch einzugehen sein.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28.04.2009 (WP 7-76/2009) einstimmig
beschlossen, die Rathausfrage grundsätzlich per Ratsbürgerentscheid umzusetzen und die
Verwaltung beauftragt, folgende Voraussetzungen hierzu zu schaffen:
1. Erarbeitung eines Raumprogramms unter Einschluss aller relevanten Bedarfskomponenten
bis spätestens zur ersten Ratssitzung nach der Sommerpause
2. Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Kaster unter
Einbeziehung der Ergebnisse des Rahmenplanes Kaster durch ein externes, unabhängiges
Planungsbüro bis zum 31.12.2009.
3. Umgehende Überprüfung der Verfügbarkeit der Liegenschaften am Schlossparkplatz
gemäß Rahmenplan Bedburg und bejahendenfalls Kalkulation wie vor bis zum 31.12.2009.
4. Im Falle fehlender Verfügbarkeit der unter Position 3 genannten Liegenschaften die
Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Karlstraße durch
externes, unabhängiges Planungsbüro bis zum 31.12.2009.
Die Punkte 1 – 3 des vg. Beschlusses wurden verwaltungsseitig abgearbeitet und die Ergebnisse
den politischen Gremien zwischenzeitlich vorgestellt (dazu unten mehr).
Ziffer 4 kann unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation außer Betracht bleiben.
In der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 06.07.2010 wurde die zukünftige Nutzung des
ehem. Toom-Marktes diskutiert (Drucksache WP8-128/2010). Der Rat fasste zu diesem
Tagesordnungspunkt nach eingehender Diskussion einstimmig nachfolgende Beschlüsse:
1.
Der Rat der Stadt Bedburg spricht sich dafür aus, bezüglich des Gebäudes Lindenstraße 4
keinen neuen Vertrag über die Nutzung als Bowling-Center abzuschließen.
2.
Der Rat der Stadt Bedburg spricht sich weiterhin dafür aus, das vorliegende Kaufangebot
derzeit nicht anzunehmen.
3.
Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt darüber hinaus die Verwaltung zu überprüfen, ob
eine Nutzung als zweiter Rathausstandort (Unterbringung der Fachbereiche aus dem
bisherigen Rathaus Bedburg und des Fachbereichs IV, der ins Gründerzentrum umziehen
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soll; Anm. zwischenzeitlich erfolgt) möglich ist und welche Kosten ein entsprechender
Umbau verursacht.
Ein neuer Vertrag zur Nutzung als Bowling-Center wurde entsprechend der Beschlussfassung des
Rates nicht abgeschlossen. Das o.a. Kaufangebot wurde ebenfalls nicht angenommen.
Zu Ziffer 3 hat das Büro Lenze und Partner, Grevenbroich, zwischenzeitlich ein Konzept zur
Teilnutzung des Toom-Gebäudes als weiterer Rathausstandort nebst Kostenkalkulation erarbeitet.
Dieses wird in der Sitzung vorgestellt.
Ergänzend zu den von den politischen Gremien veranlassten Prüfaufträgen für eine zentrale/
dezentrale Rathauslösung, haben sich in den letzten Monaten in Form von Investorenangeboten
zur Umsetzung der Rahmenpläne Kaster bzw. Bedburg weitere Varianten herauskristallisiert, die
in dieser Vorlage beleuchtet und in der Sitzung ausführlich vorgestellt werden.
C) Zu den Varianten
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Die Rathausfrage ist nicht abschließend geklärt; die beiden Rahmenpläne Kaster und Bedburg
befinden sich im Verfahren. Aus stadtentwicklungspolitischer Sicht kann und sollte die
Rathausfrage nicht ohne Reflektion der städtebaulichen Konzepte der Rahmenpläne und
umgekehrt die Rahmenpläne nicht ohne Thematisierung der Rathausfrage abschließend und
nachhaltig beantwortet werden. Diese breit angelegte Betrachtungsweise bedingt eine hohe
Informationsfülle der vorliegenden Sitzungsvorlage sowie der in der Sitzung nachfolgenden
Präsentationen.
Die weitere Sitzungsvorlage wurde deshalb wie folgt strukturiert:
I) Verwaltungstätigkeit
1.
dezentral
2.
zentral
(Vorteile / Nachteile)
(Vorteile / Nachteile)
II) Bauliche Umsetzung
1. Zentrale Lösungen
a) V-Architekten - Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Anbau an das Rathaus in Kaster
b) V-Architekten - Machbarkeitsstudie Variante Bedburg Neubau
c) Immobilien Treuhand Gesellschaft (ITG), Düsseldorf, Rathausstandort
Bedburg
d) TenBrinke-Gruppe, Niederlande, Rathausstandort Bedburg
2. Dezentrale Lösungen
a) Status Quo – Rathaus Bedburg + Rathaus Kaster + Nebenstelle AdolfSilverberg-Straße 17
b) Rathaus Kaster + tlw. Umbau Toom / Machbarkeitsstudie Büro Lenze und
Partner
c) Immobilien Treuhand Gesellschaft (ITG), Düsseldorf, dezentraler Teilstandort Bedburg
d) TenBrinke Gruppe, Niederlande, dezentraler Teilstandort Bedburg
III) Auswirkungen
1. Städtebau und Einzelhandelslandschaft, Rahmenpläne
2. Synergien und Effekte
3. Finanzen (n.ö.)
4. Vergaberecht (n.ö.)
5. Bürgerbeteiligung
a) Rahmenpläne
b) Rathausfrage
IV) Weitere Vorgehensweise / Grundsatzbeschluss
I) Verwaltungstätigkeit
1) Dezentral
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Die Vorteile der aktuellen dezentralen Die Nachteile der aktuellen dezentralen
Lösung:
Lösung:
• Unterbringung
Standesamt
als
• Serviceleistungen
werden
einziger Aufgabenbereich des FB II im
eingeschränkt
in
allen
Rathaus Kaster (Aufsplittung)
Rathausstandorten zur Verfügung
gestellt: Ausgabe gelbe Säcke DSD,
Papiersäcke,
Müllsäcke
gegen
Gebühr
• Auslagerung
des
zentralen
• Repräsentation der Stadtverwaltung
Fachbereiches
IV
(insb.
in den Stadtteilen Kaster und
Gebührenhaushalte)
Bedburg
• Ungünstige Raumverhältnisse für
den FB II inklusive Jugendamt
• IT – Betreuung mit fachlichen und
kostenintensiven
defizitären
Auswirkungen
• Geringe Warte- und Freiflächen für
Besucher im beengten Rathaus
Bedburg; mittlerweile auch im
Rathaus Kaster bedingt durch
Standesamt/
Hochzeitsgesellschaften
• Räumliche
Trennung
der
Fachbereiche
III
und
IV
(Bauleitplanung
/
Erschließungsplanung / Auskünfte);
damit einhergehender Verlust von
Synergien
für
den
Bürger
/
Bauwilligen / Hauseigentümer
• Kein
unmittelbarer
Zugriff
der
Verwaltungsführung
auf
die
ausgelagerten
Fachbereiche
(Besprechungen,
„hausinterne
Abstimmung“
zwischen
den
Fachbereichen)
• Deutliche Steuerungsverluste und
Kommunikationsdefizite, die durch
fernmündlichen Austausch oder email - Verkehr noch verstärkt werden
(„Flurfunk“)
• Fehlleitung
von
Bürgern
und
Besuchern
an
den
„falschen“
Standort
• Erhöhter Aufwand für den Bürger bei
fachbereichsübergreifenden Anliegen
• Zusätzlicher
Aufwand
durch
Barkasse Gründerzentrum
• Kurier- und Kontrollfahrten durch die
zentralen Dienste an allen 7
Wochentagen, ca. 80 h monatlich
Würden im Rahmen einer dezentralen Lösung sämtliche Dienstleistungen einer öffentlichen
Verwaltung an allen Verwaltungsstandorten wahrgenommen, so wie sich dies in Großstädten
(Bezirksverwaltungen) darstellt, bietet eine dezentrale Lösung für den Bürger sicherlich die beste
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Lösung. Dies ist in Bedburg jedoch nicht gegeben, so dass bei der dezentralen Lösung für
Bedburg keine weiteren positiven Synergien generiert werden können.
2) Zentral:
Für die Stadt Bedburg lassen sich keine weiteren dezentralen Vorteile generieren. In der Folge
lassen sich die Nachteile der dezentralen Lösung für die Stadt Bedburg in Vorteile für die
zentralisierte Verwaltungstätigkeit umkehren.
II) Bauliche Umsetzung
1. Zentrale Lösungen
Für die bauliche Umsetzung einer zentralen Lösung durch die Zusammenführung der derzeit 3
Verwaltungssitze sind verschiedene Standorte darstellbar. Es wurden unterschiedliche
Lösungsansätze erarbeitet, die nachfolgend dargestellt werden:
Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung hat im Nachgang zum Grundsatzbeschluss des
Stadtrates vom 28.04.2009 in der Rathausfrage in seiner Sitzung am 22.09.2009 (WP7-147/2009)
das Raumprogramm für eine Zentralisierung der Stadtverwaltung beschlossen und den
einstimmigen Beschluss gefasst, eine Bau- und Betriebskostenkalkulation für eine zentrale Lösung
der Rathausfrage durch ein externes Planungsbüro erstellen zu lassen; und zwar einerseits für
einen Neubau am Standort Bedburg und andererseits für den Umbau und die Erweiterung des
Rathauses am Standort Kaster zum zentralen Verwaltungssitz.
Das Büro V-Architekten aus Köln wurde in der Folge mit der Erstellung einer Bau- und
Betriebskostenkalkulation beauftragt. Die Vorplanungen des Büros V-Architekten wurden dem
Fraktionsbeirat in seiner Sitzung am 14.01.2010 vorgestellt. Von dort aus wurde die Maßgabe
gegeben, im Rahmen der Machbarkeitsstudien für beide Varianten im Hinblick auf Funktionalität
und Nachhaltigkeit vergleichbare bauliche Konzepte zu entwickeln und diese in einer Bau- und
Betriebskostenkalkulation auf ihre Wirtschaftlichkeit hin gegenüber zu stellen. Die
architektonischen Ansätze wurden bewusst zurückhaltend ausgestaltet und auf das Wesentliche
reduziert, um die Vergleichbarkeit der Varianten sicherzustellen.
Die Machbarkeitsstudien inklusive Bau- und Betriebskalkulation wurden im Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Bedburg am 09.02.2010 (WP8-23/2010) zunächst nichtöffentlich, am
02.03.2010 im Rat der Stadt Bedburg öffentlich präsentiert (Anlage 1). Den Fraktionen liegen die
entsprechenden Plan- und Kalkulationsunterlagen vor. Die Inhalte der vg. Konzepte werden
nachfolgend noch einmal zusammengefasst:
a) V-Architekten – Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Anbau an das Rathaus in BedburgKaster
Der Standort des derzeit in Nutzung befindlichen Rathauses liegt in zentraler Lage im Stadtteil
Kaster. Das vorhandene Rathausgebäude in Kaster entspricht nicht mehr den heutigen
Anforderungen an ein bürgerfreundliches, verwaltungseffizientes, modernes Rathaus.
Hervorzuheben ist die niedrige Geschosshöhe und der nicht barrierefreie Hauptzugang. Der große
Sitzungssaal ist mit ca. 100 m² gegenüber der heutigen Anforderung von 240 m² deutlich zu klein.
Das Gebäude entspricht weder den Anforderungen der Energieeinsparverordnung noch den
heutigen Anforderungen an den baulichen Brandschutz. Die vorhandene Haustechnik ist
vollständig veraltet.
Entsprechend der Studie soll das Bestandsgebäude nach Teilabriss im Rahmen einer baulichen
Erweiterung aus- / umgebaut sowie saniert und somit den Erfordernissen eines neuwertigen,
energieeffizienten Verwaltungsgebäudes angepasst werden. Die Bewertung der Bestandssituation
im Rahmen der Machbarkeitsstudie kam zu dem Schluss, dass der bauliche Zustand des
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zwischenzeitlich 39 Jahre alten Gebäudes ohne erkennbare größere Baumängel akzeptabel ist.
Der Instandhaltungsrückstand für die Zentralheizung (aus 2010 / wurde zwischenzeitlich beseitigt)
und für die Dachabdichtung war bekannt. Infolge des nicht vorhandenen Wärmeschutzes hat das
Bestandsgebäude einen sehr hohen Energiebedarf.
Hierzu wird auf die die Sachstandsberichte zu den Verwaltungsstandorten des Bauausschusses
vom 04.05.2010 und des Rates der Stadt Bedburg vom 6.7.2010 verwiesen.
Nachfolgende Aufstellung, die im Rat der Stadt Bedburg am 06.07.2010 vorgestellt wurde, zeigt
die notwendigen Bau- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen für das Rathaus in Kaster auf und
ergänzend hierzu auch die der anderen Standorte:
Maßnahme
Sofort
bis Kurzfristig
12/2010
1- 2 Jahre
2011-2012
178.100 €
Rathaus
Kaster
Rathaus
Bedburg
Gründerzentrum
Summe
(Jahre)
40.900 €
59.430 €
118.613 €
337.613 €
59.430 €
Zwischensumme
> 2013
Summe
178.100 €
790.320 €
968.420 €
100.330 €
544.573 €
644.903 €
118.613 €
95.700 €
214.313 €
397.043 €
786.629 €
1.827.636 €
Die erforderlichen Sofortmaßnahmen entsprechend der Spalte 1 sind zwischenzeitlich an den
Standorten weitestgehendst umgesetzt worden; Restarbeiten sind noch durchzuführen.
Die durchgeführten Maßnahmen betreffen im Wesentlichen folgende Arbeiten:
Rathaus Kaster:
Brandschutzmaßnahmen (2. Rettungswege im rückwärtigen
Bereich des Gebäudes sowie am Ratssaal, Brandschutztüren in
den Fluren, Heizkessel der Heizungsanlage)
Gründerzentrum:
Baumaßnahmen im Rahmen der Umstrukturierung, behinderten
gerechte Rampe im Eingangsbereich, Elektrik, Kommunikationstechnik, zusätzlich Kosten zur Einrichtung der Erziehungsberatungsstelle in
Höhe von ca. 60 Tsd. €
Rathaus Bedburg:
Renovierung Setzungsrisse, Umbaumaßnahmen im Rahmen der
Umstrukturierung, Toilettenanlagen, Brandschutzkonzept derzeit
in Arbeit
Weitere Maßnahmen mit entsprechenden Folgekosten stehen sehr zeitnah an.
Mit dem Erweiterungsbau sollen und können die notwendigen zusätzlichen Flächen am Standort
Kaster generiert werden (siehe auch WP8-72/2010). Grundstücksflächen stehen im Umfeld des
Gebäudes in ausreichendem Maße zur Verfügung. Zu den Inhalten und der Kostenkalkulation
nach Baugruppen wird hier insbesondere auf die Anlage (Machbarkeitsstudie der V-Architekten
GmbH Köln 3.1 – 3.7) verwiesen.
Es wurde eine Lösung ausgearbeitet, die die Funktionalitäten eines Neubaus erreicht und
gleichzeitig den heute 3-geschossigen Gebäudeteil des bestehenden Rathauses als
Umbaumaßnahme integriert.
Kaster Bestand
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Kaster Planung
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b) V-Architekten – Machbarkeitsstudie Variante Bedburg Neubau
Der planerisch avisierte Standort des Neubaus befindet sich im Stadtzentrum von Bedburg in
direkter Nähe zum Schloss am Schlossparkplatz.
Die innerstädtische Bebauung schließt sich unmittelbar an. Am Standort ist zur Umsetzung der
Maßnahme Grunderwerb zu tätigen, zum größten Teil können aber stadteigene Flächen in die
Nutzung mit einbezogen werden.
Mit dem Eigentümer der nicht in Verfügbarkeit befindlichen Flächen wurde bereits Kontakt
aufgenommen und eine Bereitschaft zum Verkauf signalisiert. Alternativ ist ohne Gefährdung der
Plankonzeption auch eine Verschiebung des Projektes ausschließlich auf benachbarte stadteigene
Flächen denkbar.
Der Rathausneubau soll als 3-geschossiges solitäres Gebäude ausgebildet werden.
Die Planung ist so angelegt, dass sich bereits in der Interimsphase das Gebäude zum Schloss,
dem Teich und dem attraktiven Park hin öffnet und die heutige Rückseite der Graf-Salm-Straße
deutlich aufwertet.
Durch die Stellung des Gebäudes kann gemäß des Rahmenplanes eine attraktive
Wegeverbindung zum Park und zur Hauptstraße geschaffen werden.
Der Eingang soll sich zur neu geschaffenen Vorderseite orientieren. Umlaufend werden die Einzelund Doppelbüroräume angeordnet. Im zentralen Bereich befinden sich Neben- und Sanitärräume.
Der 2-geschossige Sitzungssaal ist über eine grosszügige Treppe im 1. OG zu erreichen.
Das vorgelagerte Foyer bietet Sichtbezüge zum Schlosspark. Grundsätzlich bietet sich am
Standort Bedburg die Möglichkeit, gewerbliche Nutzungen (ggf. Einzelhandel, Gastronomie, etc.)
mit dem Rathaus zu verbinden, z.B. durch eine 4-geschossige Bebauung.
Lage Standort Bedburg / Schlossparkplatz
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Nach Aussage des Gutachters (S. 39) ist Bedburg als zentraler Rathausstandort wirtschaftlich,
strukturell und logistisch in der Gesamtbetrachtung die bessere Lösung.
c) Immobilien Treuhand Gesellschaft (ITG), Düsseldorf, Zentraler Rathausstandort in Bedburg
Siehe Vorlage WP8-159/2011 und Präsentation hierzu.
d) TenBrinke Gruppe, Niederlande, Zentraler Rathausstandort in Bedburg
Siehe Vorlage WP8-159/2011 und Präsentation hierzu.
2. Dezentrale Lösungen
a) Status Quo - Rathaus Bedburg + Rathaus Kaster + Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße
Auf die grundsätzlichen Ausführungen eingangs der Sitzungsvorlage wird verwiesen. Bauliche
Erweiterungsmaßnahmen sind beim Status Quo zunächst nicht erforderlich. Die
Organisationseinheiten sind in den drei vorhandenen städtischen Objekten untergebracht und der
Verwaltungsablauf ist derzeit noch gewährleistet. Die Raumsituation ist momentan allerdings
bereits stark angespannt, so dass keinerlei Reserveflächen zur Verfügung stehen.
Besprechungszimmer bzw. Einzelbüros zur Führung vertraulicher Gespräche z.B. in
sozialrechtlichen Thematiken stehen kaum zur Verfügung. Problematisch wird die Situation
spätestens dann, wenn zusätzliche Aufgaben, z.B. als Ausfluss europäischen Rechts mit
zusätzlichem Personalbedarf wahrgenommen werden müssten bzw. Stellen zur besseren
Vereinbarung von Familie und Beruf geteilt werden sollen. Die Zurverfügungstellung von
Ausbildungs- und Praktikumsplätzen (Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes) wird trotz
Ausbildungswillens zunehmend aus räumlichen Gesichtspunkten problematisch. Die Büros sind in
der Regel so dicht besetzt, dass die Einhaltung arbeitsschutzrechlicher Vorgaben, z.B. zu
Mindestabständen und Befrachtung des Raumes, unmöglich ist.
Anstehende Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen müssen an den Objekten mit hohem
finanziellen Aufwand zeitnah in Angriff genommen werden. Zusätzliche Baumaßnahmen zur
Erreichung des gesetzlich geforderten Standards für öffentliche Verwaltungsgebäude müssen
ebenfalls eingeleitet werden; hier insbesondere die Erfüllung der Aufgaben des vorbeugenden
Brandschutzes, arbeitsschutzrechtlicher Auflagen sowie zur Schaffung eines barrierefreien und
behindertengerechten Gebäudes. Dies letztendlich nicht ausschließlich für Besucher, sondern
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gegebenenfalls auch für Bedienstete, die aufgrund ihrer körperlichen Behinderung auf einen
Rollstuhl angewiesen sind.
Zu den notwendigen finanziellen Anforderungen zum Erhalt der Bausubstanz sowie zur
Durchführung behördlicher Auflagen wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 04.05.2010
(WP8-72/1010, 1. Ergänzung) sowie in der Sitzung des Rates am 06.07.2010 umfassend
berichtet.
Auf die Kostenmatrix zu I (Zentrale Lösungen), hier 1, wird nochmals verwiesen.
b) Rathaus Kaster / „Umbau Toom-Gebäude teilweise“
Machbarkeitsstudie Büro Lenze und Partner, Grevenbroich
Der Rat der Stadt Bedburg beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 06.07.2010 mit der
Überprüfung, ob eine Nutzung des ehemaligen Toom-Marktes als zweiter Rathausstandort
(Unterbringung der Fachbereiche II, IV und der Erziehungsberatungsstelle) möglich ist und welche
Kosten ein entsprechender Umbau verursacht.
Durch das Büro Lenze und Partner, Grevenbroich, wurde eine entsprechende Machbarkeitsstudie
mit Baukalkulation erstellt, welche in der Anlage 2 beigefügt ist. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass
die betreffenden Verwaltungseinheiten aus dem historischen Rathaus Bedburg und dem ehem.
Gründerzentrum entsprechend der politischen Vorgaben (z.B. Bürgerbüro im Erdgeschoss) in das
Gebäude des ehemaligen Toom-Marktes eingeplant werden konnten.
Da die Immobilie sich im Eigentum der Stadt Bedburg befindet, ist eine bauliche Umsetzung unter
Berücksichtigung erforderlicher Ausschreibungen und der vorhandenen Mietbindungen relativ
zeitnah möglich. Das Büro Lenze und Partner wird das Konzept zur Teilnutzung des ToomGebäudes als dezentraler Verwaltungsstandort in der Sitzung vorstellen.
c) Immobilien Treuhand Gesellschaft (ITG), Düsseldorf, dezentraler Teilstandort Bedburg
Auf die Ausführungen zur Plankonzeption für einen zentralen Rathausstandort in Bedburg wie in
WP8-159/2011 aufgeführt, wird verwiesen. Es ist eine teilzentrale Lösung denkbar. Diese ist am
Standort des ehem. Toom-Gebäudes darstellbar.
d) TenBrinke-Gruppe, Niederlande, dezentraler Teilstandort Bedburg
Auf die Ausführungen zur Plankonzeption für einen zentralen Rathausstandort in Bedburg wie in
WP8-159/2011 aufgeführt, wird verwiesen. Es ist auch hier eine teilzentrale Lösung denkbar.
Diese ist jedoch nicht im Gebäude bzw. am Standort des ehem. Toom-Marktes, sondern innerhalb
des Rahmenplanes im Bereich der geplanten Einzelhandelsentwicklung am Schlossparkplatz
vorgesehen.
III) Auswirkungen / Synergien
1) Städtebau und Einzelhandelslandschaft, Rahmenpläne
Insbesondere die Planungen der beiden privaten Investoren
Immobilien Treuhand Gesellschaft (ITG), Düsseldorf
Ten Brinke Gruppe, Niederlande
im Geltungsbereich des Rahmenplanes Bedburg bedürfen stadtentwicklungspolitisch mit Blick auf
die Erfüllung städtebaulicher Erfordernisse und Interaktionen sowie der einzelhandelsrelevanten
Vorgaben und Strukturen einer vertieften und nachhaltigen Untersuchung. Städtebaulich und
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gestalterisch fügen sich beide Konzeptionen in den Entwurf des aus dem Rahmenplan Bedburg
entwickelten Bebauungsplanes für die Innenstadt Bedburg ein.
Eine vorgezogene Auswirkungsanalyse für die jeweiligen Einzelhandelsvorhaben in der Innenstadt
wurde bereits sehr frühzeitig auf Basis der ersten Planungen der beiden Projektentwickler erstellt.
Im Ergebnis werden beide Projekte seitens des Gutachters grundsätzlich mit
einzelhandelsbezogenen Änderungsvorschlägen, die das bauliche und wirtschaftliche
Grundkonzept der beiden privaten Investoren nur geringfügig verändern, begrüßt.
Sinnvoll ist hier im Nachgang eine detaillierte Untersuchung anhand der konkret beabsichtigten
Sortimente und der Firmierung der Fachmärkte. Aussagen hierzu liegen jedoch in diesem frühen
unverbindlichen Stadium des Verfahrens noch nicht vor.
Unter Hinzuziehung des Einzelhandelskonzeptes sowie des Funktions- und Nutzungskonzeptes
des Büros für Stadt und Regionalplanung Dr. Jansen, Köln, sind die Bemühungen zur Umsetzung
der Eckpunkte aus dem Rahmenplan Bedburg zwischenzeitlich weiter fortgeführt worden. Die
Innenstadtlage mit enormem Umsetzungspotential (Christophorusbrücke bis Erftbrücke
einschließlich Schlossparkplatz) zur Schaffung städtebaulich nachhaltiger Qualitäten unter
Einbeziehung des entwickelten Einzelhandelskonzeptes für die Gesamtstadt Bedburg stand hier
im besonderen Fokus.
Ein Ziel aus dem Rahmenplan Bedburg konnte zwischenzeitlich planerisch - und im Frühjahr 2012
auch faktisch durch Baumaßnahmen umgesetzt werden: Die erste Erftterrasse nebst
angebundener Gastronomie an der Christophorusbrücke steht kurz vor der Realisierung, der
Bauantrag ist gestellt.
Städtebaulich und infrastrukturell bietet eine Zentralisierung des Rathauses in Bedburg und die
damit einhergehende Verfügbarkeit von Flächen und einer zeitnahen Nachnutzung im zentralen
Bereich von Kaster neue Chancen, eine Attraktivierung zur erzielen, ggfls. die
Versorgungsstrukturen zu verbessern und Urbanität zu schaffen.
Um die Attraktivität der Wohnnutzung am Standort Kaster in Kombination mit der
nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsnutzung in Zukunft zu steigern, sollte zum einem der
Rahmenplan Kaster vollständig umgesetzt und zum anderen aus seinen Ratschlägen resultierend
ein Lebensmitteldiscounter angesiedelt werden. Für die in Frage kommende Fläche am jetzigen
Standort des Rathauses in Kaster liegen entsprechende Interessenbekundungen vor. Eine
konkrete Projektentwicklung unter Berücksichtigung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt
Bedburg, insbesondere für den Standort Kaster unter Berücksichtigung der vorhandenen
Nutzungen am Standort selbst wird nach Aussage der Investoren jedoch erst dann erfolgen, wenn
die Verfügbarkeit des Standortes gegeben ist.
2) Synergien
a) Menschen mit Behinderung, Barrierefreiheit
Unter Würdigung rechtlicher, haushalterischer und tatsächlichen Anforderungen muss in der
Rathausfrage
ein
energiesparendes,
barrierefreies
und
behindertengerechtes
Verwaltungsgebäude Ziel der weiteren Planung sein.
Dies betrifft die dezentralen Varianten, insbesondere den Status Quo, da bei allen zentralen
Lösungsvarianten faktisch Neubaustatus erreicht wird. Sowohl im Rathaus Kaster, dem
historischen Rathaus in Bedburg und dem Rathaus-Standort im ehemaligen Gründerzentrum sind
erhebliche Umbaumaßnahmen zur Erreichung des Standards als barrierefreies und
behindertengerechtes Verwaltungsgebäude für Bürger, aber eben auch für Mitarbeiter
vorzunehmen.
Aus konkretem Anlass wird insoweit auch auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Rates der
Stadt Bedburg am 10.05.2011, Aufgabenbereich Feuerwehrwesen (WP8-89/2011) hingewiesen.
Der für das Feuerwehrwesen zuständige Mitarbeiter wird nach langer Krankheit auf einen Rollstuhl
angewiesen sein. Er hat seinen Dienst bei der Stadt Bedburg wieder aufgenommen. Sofern eine
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Lösung der Rathausfrage nicht mind. Mittelfristig konkret absehbar ist, sind aus diesem Grunde
bislang nicht kalkulierte Umbaumaßnahmen (behindertengerechte Toiletten, behindertengerechter
Aufzug) zu realisieren. Ferner kann der Mitarbeiter aufgrund der nicht vorhandenen
Gegebenheiten an seinem ursprünglichen Dienstort im Rathaus Bedburg nicht abteilungsnah
eingesetzt werden.
Entsprechende Voraussetzungen müssen arbeitgeberseitig an einem der derzeit vorhandenen
Rathausstandorte zur Verfügung gestellt werden. Neben der Schaffung von behindertengerechten
Büroräumen sind die Sanitäreinrichtungen je nach Grad der Beeinträchtigung
behindertenunfreundlich bis behindertenungeeignet. Ein Zugang zum Rathaus Kaster ist für
Personen mit Gehbehinderung bzw. Rollstuhlfahrer nur über den Hintereingang möglich. Das
Erreichen der Obergeschosse des Gebäudes und der hier angesiedelten Fachabteilungen ist an
DIN-Vorschriften geknüpft, die – die maßgeblichen Anforderungen betreffend – technisch nicht
bzw. nur unter großem finanziellen Aufwand umsetzbar wären.
Die erforderlichen Umbaumaßnahmen zur Erreichung der erforderlichen Standards im alten
Rathaus Bedburg sind noch ungemein höher bzw. bei realistischer Betrachtungsweise nicht
umsetzbar. Schon der Zugang für Menschen mit starker Gehbehinderung, geschweige denn für
Rollstuhlfahrer, ist nicht möglich. Das Erreichen der oberen Gebäudeetagen ist ausgeschlossen;
ein Umbau im Rahmen der vorhandenen Bausubstanz unmöglich.
Im ehem. Gründerzentrum stellt sich die Situation ähnlich dar. Zwar ist ein Erreichen der
Geschäftsräume im EG des Gebäudes durch bauliche Maßnahmen im Wege der Anlegung einer
Rampe ermöglicht worden, das OG ist jedoch nicht behindertengerecht zu erreichen.
b) Energieeinsparverordnung (EnEV 2007 / EnEV 2009 / EnEV 2012/13)
Umbaumaßnahmen müssen nach den Standards der jew. Energieeinsparverordnung erfolgen. Die
Anforderungen hierzu steigen stetig und bringen erfahrungsgemäß weitere Kosten mit sich. Hier ist
die weitere Entwicklung nicht absehbar. Eine weitere negative Kostenentwicklung bei der Planung
im Bestand ist jedoch im Rahmen weiterer Verschärfungen der EnEV definitiv zu erwarten.
3. Finanzen und 4. Vergaberecht
Da dieser Teil der Vorlage mit Angeboten und Grundstücksangelegenheiten verbunden ist,
erfolgen Ausführungen hierzu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Auf die nichtöffentlichen
Anlagen 3 (Finanzen) und 4 (Vergaberecht) sowie die nichtöffentlichen Anlagen zu WP8-159/2011
wird verwiesen.
5.
Bürgerbeteiligung
a) Rahmenpläne
Die
Rahmenpläne
Bedburg
und
Kaster
resultieren
aus
städtebaulichen
Realisierungswettbewerben mit einstimmigen Jury-Beschlüssen. Sie wurden in öffentlichen
Sitzungen beraten, in Bürgerinformationsveranstaltungen, über die städtische Homepage sowie
öffentlichem Aushang einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Die Rahmenpläne selbst dienen als
Grundlage für die Erarbeitung von entsprechenden Bebauungsplänen nach dem Baugesetzbuch
für die beiden Stadtteile Bedburg und Kaster. Die Bebauungspläne selbst sind mit der Maßgabe
einer breiten – über das gesetzliche Maß hinaus – geforderten Bürgerbeteiligung aufgestellt
worden. Für diese beiden Bebauungspläne schließt sich ein nach dem Baugesetzbuch
vorgeschriebenes Beteiligungsverfahren an. Für das Gebiet des Rahmenplanes Kaster wurde eine
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster eingeleitet. Hier ist das frühzeitige
Beteiligungsverfahren nebst zusätzlicher Bürgerinformationsveranstaltungen erfolgt. Weitere
formelle Beteiligungen von Bürgern und Fachbehörden stehen noch an.
Beschlussvorlage WP8-166/2011
Seite 13
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 14
In Bedburg wurde der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr.
9/Bedburg gem. Anlage gefasst. Ein erstes Beteiligungsverfahren steht noch aus und wird sich an
dem möglichen Investorenmodell orientieren.
b) Rathausfrage
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28.04.2009 (TOP 2, WP7-76/2009) über den
gemeinsamen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie des
Stadtverordneten Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) vom 20.04.2009 beraten und
einstimmig beschlossen, die Rathausfrage per Ratsbürgerentscheid umzusetzen.
Ferner wird auf die Anlage 5 verwiesen.
IV. Weitere Vorgehensweise / Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses
Die zur Vorbereitung einer Entscheidungsfindung notwendigen Lösungskonzepte und Parameter
liegen im Wesentlichen vor. Die Prüfaufträge an die Verwaltung gemäß Ratsbeschluss vom
28.04.2009
>
Erarbeitung eines Raumprogramms unter Einschluss aller relevanten Bedarfskomponenten
bis spätestens zur ersten Ratssitzung nach der Sommerpause
> Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Kaster unter
Einbeziehung der Ergebnisse des Rahmenplanes Kaster durch ein externes, unabhängiges
Planungsbüro bis zum 31.12.2009.
> Umgehende Überprüfung der Verfügbarkeit der Liegenschaften am Schlossparkplatz
gemäß Rahmenplan Bedburg und bejahendenfalls Kalkulation wie vor bis zum 31.12.2009.
sowie gemäß Ratsbeschluss vom 06.07.2010
>
Überprüfung, ob eine Nutzung des ehemaligen Toom-Marktes als zweiter Rathausstandort
(Unterbringung der Fachbereiche II, IV und der Erziehungsberatungsstelle) möglich ist und
welche Kosten ein entsprechender Umbau verursacht
wurden abgearbeitet, die Ergebnisse vorgestellt.
Zudem liegen zwei privatwirtschaftliche Investorenangebote zur Umsetzung des Rahmenplanes
Bedburg unter mögl. Schaffung eines zentralen wie auch dezentralen Rathausstandortes in
Bedburg vor.
Zu beachten ist, dass bei Annahme auf jeden Fall praktisch eine positive
Zentralisierungsentscheidung getroffen werden sollte. Nach Abschluss der Investorenplanung und
Aufnahme der Bautätigkeit verbleibt in der Konsequenz nämlich ansonsten nur noch die
Zentralisierung der Rathausfunktionen am Standort ist Kaster. Deshalb schlägt die Verwaltung vor,
einen Ratsbürgerentscheid bzgl. der Frage nach dem Standort des zentralen Rathauses
umgehend vorzubereiten.
Diese Entscheidung ist auch deshalb dringend erforderlich, um mit Blick auf die anstehenden
mittelfristig durchzuführenden Maßnahmen, die Behebung des Sanierungsstaus, die Erfüllung
behördlicher Auflagen bzw. der Rechtslage entsprechende Investitionen in den Bestand rechtzeitig
veranlassen zu können oder unter Berücksichtigung einer möglichen zukünftigen Zentralisierung
Fehlinvestitionen in den Status Quo zu vermeiden.
Beschlussvorlage WP8-166/2011
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 08.09.2011
----------------------------(U.Schmitz)
Leiter Büro für
Standortförderung
----------------------------(H. Baum)
Stadtkämmerer
Beschlussvorlage WP8-166/2011
----------------------------(S. Brabender-Lipej)
Allg. Vertreterin
des Bürgermeisters
----------------------------(G. Koerdt)
Bürgermeister
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