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Beschlussvorlage (Rathausfrage hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
254 kB
Datum
20.09.2011
Erstellt
13.09.11, 18:01
Aktualisiert
04.11.11, 18:00

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8166/2011 Büro für Standortförderung Sitzungsteil Az.: 111 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 20.09.2011 Betreff: Rathausfrage hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis und die damit verbundene Entscheidung bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Ausgangslage In den vergangenen Jahren wurde sehr intensiv in einer Vielzahl von Rats- und Fachausschusssitzungen sowie Fraktionsbeiratsrunden über die Rathausfrage, die damit verbundene Standortfindung sowie die weitere Stadtentwicklungspolitik in Form der Rahmenpläne Bedburg und Kaster beraten. Nachdem der Verwaltung erteilte Prüfaufträge wie Erstellung von Sachstandsbewertungen, Raumprogramm, Machbarkeitsstudien und Einholung von Investorenangeboten zwischenzeitlich erfolgt sind, kann in eine gesamtheitliche und umfassende Betrachtung der Situation eingetreten werden: A) Status Quo - provisorische Verteilung der Verwaltung auf 3 Standorte: Zum 01.01.2011 hat die Stadt Bedburg die Aufgaben des Jugendamtes sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde übernommen. Als Folge dieser Aufgabenübernahme waren ab Ende 2010 im Jugendamt 15 Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen sowie 2 Mitarbeiterinnen der Unteren Bauaufsichtsbehörde zusätzlich räumlich unterzubringen. Darüber hinaus war ein mit der Erziehungsberatungsstelle (EB) verbundenes Flächenerfordernis für 4 Mitarbeiter-/ innen plus Therapieräume darzustellen. Da eine Unterbringung dieser zusätzlichen Aufgabenbereiche in den Rathäusern Kaster und Bedburg mangels Raumkapazitäten nicht möglich war, wurde ein dritter Verwaltungsstandort im ehemaligen Gründerzentrum an der Adolf-Silverberg-Straße eingerichtet. Hierdurch wurde die Flächenproblematik für Büro- und Archivflächen in den Rathäusern Kaster und Bedburg zunächst entspannt; zudem konnte ein vierter Standort für die Erziehungsberatungsstelle (EB) zunächst vermieden werden. Die Stadtverwaltung ist zur bestmöglichen Ausnutzung aller vorhandenen Ressourcen nunmehr wie folgt auf „drei Filialen“ aufgeteilt: Rathaus Kaster ƒ Bürgermeister ƒ Büro des Verwaltungsvorstandes ƒ Ratsbüro, Büro für Standortförderung ƒ Rechnungsprüfungsamt ƒ Zentrales Vertragsmanagement ƒ FB I (Personal, Organisation und Finanzen) ƒ FB III (Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr) inkl. Untere Bauaufsicht. ƒ Standesamt (FB II) einschließlich Trauzimmer Historisches Rathaus Bedburg ƒ FB II (Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales) einschließlich Jugendamt; ohne Standesamt Gründerzentrum ƒ FB IV (Hoch- und Tiefbau, Bauhof) ƒ Erziehungsberatungsstelle Beschlussvorlage WP8-166/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 B) Die „Rathausfrage“: Bezüglich der Fragestellung einer dezentralen oder einer zentralen Lösung des künftigen Verwaltungsstandortes für die Stadt Bedburg zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen: I: Verwaltungsschwerpunkt: Die Flächengemeinde Bedburg ist infolge der kommunalen Neugliederung im Jahre 1975 im Wesentlichen auf zwei Zentren angelegt: Bedburg und Kaster. Diese Bipolarität äußert sich u.a. darin, dass der Einkaufsschwerpunkt hinsichtlich integrierter Lauflagen und zentraler Funktionen sowie ÖPNV, Gastronomie und Kulturveranstaltungen im Schwerpunkt in Bedburg-Innenstadt vorzufinden ist. Demgegenüber lag in Kaster der überwiegende Verwaltungssitz. Unter Berücksichtigung der oben unter I. aufgezeigten neuen personellen und organisatorischen Strukturen der Stadtverwaltung hat sich der Verwaltungsschwerpunkt - legt man den Personalbesatz und nicht den Sitz der Verwaltungsspitze zugrunde, faktisch zum Standort Bedburg hin verlagert (siehe hierzu: Historisches Rathaus Bedburg und Gründerzentrum 61 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen / nachrichtlich Bauhof Wiesenstraße 44 Mitarbeiter/ - innen, Rathaus Kaster 53 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen). II. Beschlusslage: Die Rathausfrage ist nicht abschließend geklärt. Eine allseits akzeptierte Lösung gibt es bis dato ebenfalls nicht. Drei (oder mehr) Rathausstandorte für die Verwaltung können keine langfristige Lösung darstellen. Hierauf wird im folgenden noch einzugehen sein. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28.04.2009 (WP 7-76/2009) einstimmig beschlossen, die Rathausfrage grundsätzlich per Ratsbürgerentscheid umzusetzen und die Verwaltung beauftragt, folgende Voraussetzungen hierzu zu schaffen: 1. Erarbeitung eines Raumprogramms unter Einschluss aller relevanten Bedarfskomponenten bis spätestens zur ersten Ratssitzung nach der Sommerpause 2. Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Kaster unter Einbeziehung der Ergebnisse des Rahmenplanes Kaster durch ein externes, unabhängiges Planungsbüro bis zum 31.12.2009. 3. Umgehende Überprüfung der Verfügbarkeit der Liegenschaften am Schlossparkplatz gemäß Rahmenplan Bedburg und bejahendenfalls Kalkulation wie vor bis zum 31.12.2009. 4. Im Falle fehlender Verfügbarkeit der unter Position 3 genannten Liegenschaften die Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Karlstraße durch externes, unabhängiges Planungsbüro bis zum 31.12.2009. Die Punkte 1 – 3 des vg. Beschlusses wurden verwaltungsseitig abgearbeitet und die Ergebnisse den politischen Gremien zwischenzeitlich vorgestellt (dazu unten mehr). Ziffer 4 kann unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation außer Betracht bleiben. In der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 06.07.2010 wurde die zukünftige Nutzung des ehem. Toom-Marktes diskutiert (Drucksache WP8-128/2010). Der Rat fasste zu diesem Tagesordnungspunkt nach eingehender Diskussion einstimmig nachfolgende Beschlüsse: 1. Der Rat der Stadt Bedburg spricht sich dafür aus, bezüglich des Gebäudes Lindenstraße 4 keinen neuen Vertrag über die Nutzung als Bowling-Center abzuschließen. 2. Der Rat der Stadt Bedburg spricht sich weiterhin dafür aus, das vorliegende Kaufangebot derzeit nicht anzunehmen. 3. Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt darüber hinaus die Verwaltung zu überprüfen, ob eine Nutzung als zweiter Rathausstandort (Unterbringung der Fachbereiche aus dem bisherigen Rathaus Bedburg und des Fachbereichs IV, der ins Gründerzentrum umziehen Beschlussvorlage WP8-166/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 soll; Anm. zwischenzeitlich erfolgt) möglich ist und welche Kosten ein entsprechender Umbau verursacht. Ein neuer Vertrag zur Nutzung als Bowling-Center wurde entsprechend der Beschlussfassung des Rates nicht abgeschlossen. Das o.a. Kaufangebot wurde ebenfalls nicht angenommen. Zu Ziffer 3 hat das Büro Lenze und Partner, Grevenbroich, zwischenzeitlich ein Konzept zur Teilnutzung des Toom-Gebäudes als weiterer Rathausstandort nebst Kostenkalkulation erarbeitet. Dieses wird in der Sitzung vorgestellt. Ergänzend zu den von den politischen Gremien veranlassten Prüfaufträgen für eine zentrale/ dezentrale Rathauslösung, haben sich in den letzten Monaten in Form von Investorenangeboten zur Umsetzung der Rahmenpläne Kaster bzw. Bedburg weitere Varianten herauskristallisiert, die in dieser Vorlage beleuchtet und in der Sitzung ausführlich vorgestellt werden. C) Zu den Varianten Beschlussvorlage WP8-166/2011 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Die Rathausfrage ist nicht abschließend geklärt; die beiden Rahmenpläne Kaster und Bedburg befinden sich im Verfahren. Aus stadtentwicklungspolitischer Sicht kann und sollte die Rathausfrage nicht ohne Reflektion der städtebaulichen Konzepte der Rahmenpläne und umgekehrt die Rahmenpläne nicht ohne Thematisierung der Rathausfrage abschließend und nachhaltig beantwortet werden. Diese breit angelegte Betrachtungsweise bedingt eine hohe Informationsfülle der vorliegenden Sitzungsvorlage sowie der in der Sitzung nachfolgenden Präsentationen. Die weitere Sitzungsvorlage wurde deshalb wie folgt strukturiert: I) Verwaltungstätigkeit 1. dezentral 2. zentral (Vorteile / Nachteile) (Vorteile / Nachteile) II) Bauliche Umsetzung 1. Zentrale Lösungen a) V-Architekten - Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Anbau an das Rathaus in Kaster b) V-Architekten - Machbarkeitsstudie Variante Bedburg Neubau c) Immobilien Treuhand Gesellschaft (ITG), Düsseldorf, Rathausstandort Bedburg d) TenBrinke-Gruppe, Niederlande, Rathausstandort Bedburg 2. Dezentrale Lösungen a) Status Quo – Rathaus Bedburg + Rathaus Kaster + Nebenstelle AdolfSilverberg-Straße 17 b) Rathaus Kaster + tlw. Umbau Toom / Machbarkeitsstudie Büro Lenze und Partner c) Immobilien Treuhand Gesellschaft (ITG), Düsseldorf, dezentraler Teilstandort Bedburg d) TenBrinke Gruppe, Niederlande, dezentraler Teilstandort Bedburg III) Auswirkungen 1. Städtebau und Einzelhandelslandschaft, Rahmenpläne 2. Synergien und Effekte 3. Finanzen (n.ö.) 4. Vergaberecht (n.ö.) 5. Bürgerbeteiligung a) Rahmenpläne b) Rathausfrage IV) Weitere Vorgehensweise / Grundsatzbeschluss I) Verwaltungstätigkeit 1) Dezentral Beschlussvorlage WP8-166/2011 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Die Vorteile der aktuellen dezentralen Die Nachteile der aktuellen dezentralen Lösung: Lösung: • Unterbringung Standesamt als • Serviceleistungen werden einziger Aufgabenbereich des FB II im eingeschränkt in allen Rathaus Kaster (Aufsplittung) Rathausstandorten zur Verfügung gestellt: Ausgabe gelbe Säcke DSD, Papiersäcke, Müllsäcke gegen Gebühr • Auslagerung des zentralen • Repräsentation der Stadtverwaltung Fachbereiches IV (insb. in den Stadtteilen Kaster und Gebührenhaushalte) Bedburg • Ungünstige Raumverhältnisse für den FB II inklusive Jugendamt • IT – Betreuung mit fachlichen und kostenintensiven defizitären Auswirkungen • Geringe Warte- und Freiflächen für Besucher im beengten Rathaus Bedburg; mittlerweile auch im Rathaus Kaster bedingt durch Standesamt/ Hochzeitsgesellschaften • Räumliche Trennung der Fachbereiche III und IV (Bauleitplanung / Erschließungsplanung / Auskünfte); damit einhergehender Verlust von Synergien für den Bürger / Bauwilligen / Hauseigentümer • Kein unmittelbarer Zugriff der Verwaltungsführung auf die ausgelagerten Fachbereiche (Besprechungen, „hausinterne Abstimmung“ zwischen den Fachbereichen) • Deutliche Steuerungsverluste und Kommunikationsdefizite, die durch fernmündlichen Austausch oder email - Verkehr noch verstärkt werden („Flurfunk“) • Fehlleitung von Bürgern und Besuchern an den „falschen“ Standort • Erhöhter Aufwand für den Bürger bei fachbereichsübergreifenden Anliegen • Zusätzlicher Aufwand durch Barkasse Gründerzentrum • Kurier- und Kontrollfahrten durch die zentralen Dienste an allen 7 Wochentagen, ca. 80 h monatlich Würden im Rahmen einer dezentralen Lösung sämtliche Dienstleistungen einer öffentlichen Verwaltung an allen Verwaltungsstandorten wahrgenommen, so wie sich dies in Großstädten (Bezirksverwaltungen) darstellt, bietet eine dezentrale Lösung für den Bürger sicherlich die beste Beschlussvorlage WP8-166/2011 Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Lösung. Dies ist in Bedburg jedoch nicht gegeben, so dass bei der dezentralen Lösung für Bedburg keine weiteren positiven Synergien generiert werden können. 2) Zentral: Für die Stadt Bedburg lassen sich keine weiteren dezentralen Vorteile generieren. In der Folge lassen sich die Nachteile der dezentralen Lösung für die Stadt Bedburg in Vorteile für die zentralisierte Verwaltungstätigkeit umkehren. II) Bauliche Umsetzung 1. Zentrale Lösungen Für die bauliche Umsetzung einer zentralen Lösung durch die Zusammenführung der derzeit 3 Verwaltungssitze sind verschiedene Standorte darstellbar. Es wurden unterschiedliche Lösungsansätze erarbeitet, die nachfolgend dargestellt werden: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung hat im Nachgang zum Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 28.04.2009 in der Rathausfrage in seiner Sitzung am 22.09.2009 (WP7-147/2009) das Raumprogramm für eine Zentralisierung der Stadtverwaltung beschlossen und den einstimmigen Beschluss gefasst, eine Bau- und Betriebskostenkalkulation für eine zentrale Lösung der Rathausfrage durch ein externes Planungsbüro erstellen zu lassen; und zwar einerseits für einen Neubau am Standort Bedburg und andererseits für den Umbau und die Erweiterung des Rathauses am Standort Kaster zum zentralen Verwaltungssitz. Das Büro V-Architekten aus Köln wurde in der Folge mit der Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation beauftragt. Die Vorplanungen des Büros V-Architekten wurden dem Fraktionsbeirat in seiner Sitzung am 14.01.2010 vorgestellt. Von dort aus wurde die Maßgabe gegeben, im Rahmen der Machbarkeitsstudien für beide Varianten im Hinblick auf Funktionalität und Nachhaltigkeit vergleichbare bauliche Konzepte zu entwickeln und diese in einer Bau- und Betriebskostenkalkulation auf ihre Wirtschaftlichkeit hin gegenüber zu stellen. Die architektonischen Ansätze wurden bewusst zurückhaltend ausgestaltet und auf das Wesentliche reduziert, um die Vergleichbarkeit der Varianten sicherzustellen. Die Machbarkeitsstudien inklusive Bau- und Betriebskalkulation wurden im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg am 09.02.2010 (WP8-23/2010) zunächst nichtöffentlich, am 02.03.2010 im Rat der Stadt Bedburg öffentlich präsentiert (Anlage 1). Den Fraktionen liegen die entsprechenden Plan- und Kalkulationsunterlagen vor. Die Inhalte der vg. Konzepte werden nachfolgend noch einmal zusammengefasst: a) V-Architekten – Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Anbau an das Rathaus in BedburgKaster Der Standort des derzeit in Nutzung befindlichen Rathauses liegt in zentraler Lage im Stadtteil Kaster. Das vorhandene Rathausgebäude in Kaster entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein bürgerfreundliches, verwaltungseffizientes, modernes Rathaus. Hervorzuheben ist die niedrige Geschosshöhe und der nicht barrierefreie Hauptzugang. Der große Sitzungssaal ist mit ca. 100 m² gegenüber der heutigen Anforderung von 240 m² deutlich zu klein. Das Gebäude entspricht weder den Anforderungen der Energieeinsparverordnung noch den heutigen Anforderungen an den baulichen Brandschutz. Die vorhandene Haustechnik ist vollständig veraltet. Entsprechend der Studie soll das Bestandsgebäude nach Teilabriss im Rahmen einer baulichen Erweiterung aus- / umgebaut sowie saniert und somit den Erfordernissen eines neuwertigen, energieeffizienten Verwaltungsgebäudes angepasst werden. Die Bewertung der Bestandssituation im Rahmen der Machbarkeitsstudie kam zu dem Schluss, dass der bauliche Zustand des Beschlussvorlage WP8-166/2011 Seite 7 STADT BEDBURG Seite: 8 Sitzungsvorlage zwischenzeitlich 39 Jahre alten Gebäudes ohne erkennbare größere Baumängel akzeptabel ist. Der Instandhaltungsrückstand für die Zentralheizung (aus 2010 / wurde zwischenzeitlich beseitigt) und für die Dachabdichtung war bekannt. Infolge des nicht vorhandenen Wärmeschutzes hat das Bestandsgebäude einen sehr hohen Energiebedarf. Hierzu wird auf die die Sachstandsberichte zu den Verwaltungsstandorten des Bauausschusses vom 04.05.2010 und des Rates der Stadt Bedburg vom 6.7.2010 verwiesen. Nachfolgende Aufstellung, die im Rat der Stadt Bedburg am 06.07.2010 vorgestellt wurde, zeigt die notwendigen Bau- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen für das Rathaus in Kaster auf und ergänzend hierzu auch die der anderen Standorte: Maßnahme Sofort bis Kurzfristig 12/2010 1- 2 Jahre 2011-2012 178.100 € Rathaus Kaster Rathaus Bedburg Gründerzentrum Summe (Jahre) 40.900 € 59.430 € 118.613 € 337.613 € 59.430 € Zwischensumme > 2013 Summe 178.100 € 790.320 € 968.420 € 100.330 € 544.573 € 644.903 € 118.613 € 95.700 € 214.313 € 397.043 € 786.629 € 1.827.636 € Die erforderlichen Sofortmaßnahmen entsprechend der Spalte 1 sind zwischenzeitlich an den Standorten weitestgehendst umgesetzt worden; Restarbeiten sind noch durchzuführen. Die durchgeführten Maßnahmen betreffen im Wesentlichen folgende Arbeiten: Rathaus Kaster: Brandschutzmaßnahmen (2. Rettungswege im rückwärtigen Bereich des Gebäudes sowie am Ratssaal, Brandschutztüren in den Fluren, Heizkessel der Heizungsanlage) Gründerzentrum: Baumaßnahmen im Rahmen der Umstrukturierung, behinderten gerechte Rampe im Eingangsbereich, Elektrik, Kommunikationstechnik, zusätzlich Kosten zur Einrichtung der Erziehungsberatungsstelle in Höhe von ca. 60 Tsd. € Rathaus Bedburg: Renovierung Setzungsrisse, Umbaumaßnahmen im Rahmen der Umstrukturierung, Toilettenanlagen, Brandschutzkonzept derzeit in Arbeit Weitere Maßnahmen mit entsprechenden Folgekosten stehen sehr zeitnah an. Mit dem Erweiterungsbau sollen und können die notwendigen zusätzlichen Flächen am Standort Kaster generiert werden (siehe auch WP8-72/2010). Grundstücksflächen stehen im Umfeld des Gebäudes in ausreichendem Maße zur Verfügung. Zu den Inhalten und der Kostenkalkulation nach Baugruppen wird hier insbesondere auf die Anlage (Machbarkeitsstudie der V-Architekten GmbH Köln 3.1 – 3.7) verwiesen. Es wurde eine Lösung ausgearbeitet, die die Funktionalitäten eines Neubaus erreicht und gleichzeitig den heute 3-geschossigen Gebäudeteil des bestehenden Rathauses als Umbaumaßnahme integriert. Kaster Bestand Beschlussvorlage WP8-166/2011 Kaster Planung Seite 8 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 9 b) V-Architekten – Machbarkeitsstudie Variante Bedburg Neubau Der planerisch avisierte Standort des Neubaus befindet sich im Stadtzentrum von Bedburg in direkter Nähe zum Schloss am Schlossparkplatz. Die innerstädtische Bebauung schließt sich unmittelbar an. Am Standort ist zur Umsetzung der Maßnahme Grunderwerb zu tätigen, zum größten Teil können aber stadteigene Flächen in die Nutzung mit einbezogen werden. Mit dem Eigentümer der nicht in Verfügbarkeit befindlichen Flächen wurde bereits Kontakt aufgenommen und eine Bereitschaft zum Verkauf signalisiert. Alternativ ist ohne Gefährdung der Plankonzeption auch eine Verschiebung des Projektes ausschließlich auf benachbarte stadteigene Flächen denkbar. Der Rathausneubau soll als 3-geschossiges solitäres Gebäude ausgebildet werden. Die Planung ist so angelegt, dass sich bereits in der Interimsphase das Gebäude zum Schloss, dem Teich und dem attraktiven Park hin öffnet und die heutige Rückseite der Graf-Salm-Straße deutlich aufwertet. Durch die Stellung des Gebäudes kann gemäß des Rahmenplanes eine attraktive Wegeverbindung zum Park und zur Hauptstraße geschaffen werden. Der Eingang soll sich zur neu geschaffenen Vorderseite orientieren. Umlaufend werden die Einzelund Doppelbüroräume angeordnet. Im zentralen Bereich befinden sich Neben- und Sanitärräume. Der 2-geschossige Sitzungssaal ist über eine grosszügige Treppe im 1. OG zu erreichen. Das vorgelagerte Foyer bietet Sichtbezüge zum Schlosspark. Grundsätzlich bietet sich am Standort Bedburg die Möglichkeit, gewerbliche Nutzungen (ggf. Einzelhandel, Gastronomie, etc.) mit dem Rathaus zu verbinden, z.B. durch eine 4-geschossige Bebauung. Lage Standort Bedburg / Schlossparkplatz Beschlussvorlage WP8-166/2011 Seite 9 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 10 Nach Aussage des Gutachters (S. 39) ist Bedburg als zentraler Rathausstandort wirtschaftlich, strukturell und logistisch in der Gesamtbetrachtung die bessere Lösung. c) Immobilien Treuhand Gesellschaft (ITG), Düsseldorf, Zentraler Rathausstandort in Bedburg Siehe Vorlage WP8-159/2011 und Präsentation hierzu. d) TenBrinke Gruppe, Niederlande, Zentraler Rathausstandort in Bedburg Siehe Vorlage WP8-159/2011 und Präsentation hierzu. 2. Dezentrale Lösungen a) Status Quo - Rathaus Bedburg + Rathaus Kaster + Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße Auf die grundsätzlichen Ausführungen eingangs der Sitzungsvorlage wird verwiesen. Bauliche Erweiterungsmaßnahmen sind beim Status Quo zunächst nicht erforderlich. Die Organisationseinheiten sind in den drei vorhandenen städtischen Objekten untergebracht und der Verwaltungsablauf ist derzeit noch gewährleistet. Die Raumsituation ist momentan allerdings bereits stark angespannt, so dass keinerlei Reserveflächen zur Verfügung stehen. Besprechungszimmer bzw. Einzelbüros zur Führung vertraulicher Gespräche z.B. in sozialrechtlichen Thematiken stehen kaum zur Verfügung. Problematisch wird die Situation spätestens dann, wenn zusätzliche Aufgaben, z.B. als Ausfluss europäischen Rechts mit zusätzlichem Personalbedarf wahrgenommen werden müssten bzw. Stellen zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf geteilt werden sollen. Die Zurverfügungstellung von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen (Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes) wird trotz Ausbildungswillens zunehmend aus räumlichen Gesichtspunkten problematisch. Die Büros sind in der Regel so dicht besetzt, dass die Einhaltung arbeitsschutzrechlicher Vorgaben, z.B. zu Mindestabständen und Befrachtung des Raumes, unmöglich ist. Anstehende Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen müssen an den Objekten mit hohem finanziellen Aufwand zeitnah in Angriff genommen werden. Zusätzliche Baumaßnahmen zur Erreichung des gesetzlich geforderten Standards für öffentliche Verwaltungsgebäude müssen ebenfalls eingeleitet werden; hier insbesondere die Erfüllung der Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes, arbeitsschutzrechtlicher Auflagen sowie zur Schaffung eines barrierefreien und behindertengerechten Gebäudes. Dies letztendlich nicht ausschließlich für Besucher, sondern Beschlussvorlage WP8-166/2011 Seite 10 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 11 gegebenenfalls auch für Bedienstete, die aufgrund ihrer körperlichen Behinderung auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Zu den notwendigen finanziellen Anforderungen zum Erhalt der Bausubstanz sowie zur Durchführung behördlicher Auflagen wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 04.05.2010 (WP8-72/1010, 1. Ergänzung) sowie in der Sitzung des Rates am 06.07.2010 umfassend berichtet. Auf die Kostenmatrix zu I (Zentrale Lösungen), hier 1, wird nochmals verwiesen. b) Rathaus Kaster / „Umbau Toom-Gebäude teilweise“ Machbarkeitsstudie Büro Lenze und Partner, Grevenbroich Der Rat der Stadt Bedburg beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 06.07.2010 mit der Überprüfung, ob eine Nutzung des ehemaligen Toom-Marktes als zweiter Rathausstandort (Unterbringung der Fachbereiche II, IV und der Erziehungsberatungsstelle) möglich ist und welche Kosten ein entsprechender Umbau verursacht. Durch das Büro Lenze und Partner, Grevenbroich, wurde eine entsprechende Machbarkeitsstudie mit Baukalkulation erstellt, welche in der Anlage 2 beigefügt ist. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die betreffenden Verwaltungseinheiten aus dem historischen Rathaus Bedburg und dem ehem. Gründerzentrum entsprechend der politischen Vorgaben (z.B. Bürgerbüro im Erdgeschoss) in das Gebäude des ehemaligen Toom-Marktes eingeplant werden konnten. Da die Immobilie sich im Eigentum der Stadt Bedburg befindet, ist eine bauliche Umsetzung unter Berücksichtigung erforderlicher Ausschreibungen und der vorhandenen Mietbindungen relativ zeitnah möglich. Das Büro Lenze und Partner wird das Konzept zur Teilnutzung des ToomGebäudes als dezentraler Verwaltungsstandort in der Sitzung vorstellen. c) Immobilien Treuhand Gesellschaft (ITG), Düsseldorf, dezentraler Teilstandort Bedburg Auf die Ausführungen zur Plankonzeption für einen zentralen Rathausstandort in Bedburg wie in WP8-159/2011 aufgeführt, wird verwiesen. Es ist eine teilzentrale Lösung denkbar. Diese ist am Standort des ehem. Toom-Gebäudes darstellbar. d) TenBrinke-Gruppe, Niederlande, dezentraler Teilstandort Bedburg Auf die Ausführungen zur Plankonzeption für einen zentralen Rathausstandort in Bedburg wie in WP8-159/2011 aufgeführt, wird verwiesen. Es ist auch hier eine teilzentrale Lösung denkbar. Diese ist jedoch nicht im Gebäude bzw. am Standort des ehem. Toom-Marktes, sondern innerhalb des Rahmenplanes im Bereich der geplanten Einzelhandelsentwicklung am Schlossparkplatz vorgesehen. III) Auswirkungen / Synergien 1) Städtebau und Einzelhandelslandschaft, Rahmenpläne Insbesondere die Planungen der beiden privaten Investoren ƒ ƒ Immobilien Treuhand Gesellschaft (ITG), Düsseldorf Ten Brinke Gruppe, Niederlande im Geltungsbereich des Rahmenplanes Bedburg bedürfen stadtentwicklungspolitisch mit Blick auf die Erfüllung städtebaulicher Erfordernisse und Interaktionen sowie der einzelhandelsrelevanten Vorgaben und Strukturen einer vertieften und nachhaltigen Untersuchung. Städtebaulich und Beschlussvorlage WP8-166/2011 Seite 11 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 12 gestalterisch fügen sich beide Konzeptionen in den Entwurf des aus dem Rahmenplan Bedburg entwickelten Bebauungsplanes für die Innenstadt Bedburg ein. Eine vorgezogene Auswirkungsanalyse für die jeweiligen Einzelhandelsvorhaben in der Innenstadt wurde bereits sehr frühzeitig auf Basis der ersten Planungen der beiden Projektentwickler erstellt. Im Ergebnis werden beide Projekte seitens des Gutachters grundsätzlich mit einzelhandelsbezogenen Änderungsvorschlägen, die das bauliche und wirtschaftliche Grundkonzept der beiden privaten Investoren nur geringfügig verändern, begrüßt. Sinnvoll ist hier im Nachgang eine detaillierte Untersuchung anhand der konkret beabsichtigten Sortimente und der Firmierung der Fachmärkte. Aussagen hierzu liegen jedoch in diesem frühen unverbindlichen Stadium des Verfahrens noch nicht vor. Unter Hinzuziehung des Einzelhandelskonzeptes sowie des Funktions- und Nutzungskonzeptes des Büros für Stadt und Regionalplanung Dr. Jansen, Köln, sind die Bemühungen zur Umsetzung der Eckpunkte aus dem Rahmenplan Bedburg zwischenzeitlich weiter fortgeführt worden. Die Innenstadtlage mit enormem Umsetzungspotential (Christophorusbrücke bis Erftbrücke einschließlich Schlossparkplatz) zur Schaffung städtebaulich nachhaltiger Qualitäten unter Einbeziehung des entwickelten Einzelhandelskonzeptes für die Gesamtstadt Bedburg stand hier im besonderen Fokus. Ein Ziel aus dem Rahmenplan Bedburg konnte zwischenzeitlich planerisch - und im Frühjahr 2012 auch faktisch durch Baumaßnahmen umgesetzt werden: Die erste Erftterrasse nebst angebundener Gastronomie an der Christophorusbrücke steht kurz vor der Realisierung, der Bauantrag ist gestellt. Städtebaulich und infrastrukturell bietet eine Zentralisierung des Rathauses in Bedburg und die damit einhergehende Verfügbarkeit von Flächen und einer zeitnahen Nachnutzung im zentralen Bereich von Kaster neue Chancen, eine Attraktivierung zur erzielen, ggfls. die Versorgungsstrukturen zu verbessern und Urbanität zu schaffen. Um die Attraktivität der Wohnnutzung am Standort Kaster in Kombination mit der nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsnutzung in Zukunft zu steigern, sollte zum einem der Rahmenplan Kaster vollständig umgesetzt und zum anderen aus seinen Ratschlägen resultierend ein Lebensmitteldiscounter angesiedelt werden. Für die in Frage kommende Fläche am jetzigen Standort des Rathauses in Kaster liegen entsprechende Interessenbekundungen vor. Eine konkrete Projektentwicklung unter Berücksichtigung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bedburg, insbesondere für den Standort Kaster unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungen am Standort selbst wird nach Aussage der Investoren jedoch erst dann erfolgen, wenn die Verfügbarkeit des Standortes gegeben ist. 2) Synergien a) Menschen mit Behinderung, Barrierefreiheit Unter Würdigung rechtlicher, haushalterischer und tatsächlichen Anforderungen muss in der Rathausfrage ein energiesparendes, barrierefreies und behindertengerechtes Verwaltungsgebäude Ziel der weiteren Planung sein. Dies betrifft die dezentralen Varianten, insbesondere den Status Quo, da bei allen zentralen Lösungsvarianten faktisch Neubaustatus erreicht wird. Sowohl im Rathaus Kaster, dem historischen Rathaus in Bedburg und dem Rathaus-Standort im ehemaligen Gründerzentrum sind erhebliche Umbaumaßnahmen zur Erreichung des Standards als barrierefreies und behindertengerechtes Verwaltungsgebäude für Bürger, aber eben auch für Mitarbeiter vorzunehmen. Aus konkretem Anlass wird insoweit auch auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 10.05.2011, Aufgabenbereich Feuerwehrwesen (WP8-89/2011) hingewiesen. Der für das Feuerwehrwesen zuständige Mitarbeiter wird nach langer Krankheit auf einen Rollstuhl angewiesen sein. Er hat seinen Dienst bei der Stadt Bedburg wieder aufgenommen. Sofern eine Beschlussvorlage WP8-166/2011 Seite 12 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 13 Lösung der Rathausfrage nicht mind. Mittelfristig konkret absehbar ist, sind aus diesem Grunde bislang nicht kalkulierte Umbaumaßnahmen (behindertengerechte Toiletten, behindertengerechter Aufzug) zu realisieren. Ferner kann der Mitarbeiter aufgrund der nicht vorhandenen Gegebenheiten an seinem ursprünglichen Dienstort im Rathaus Bedburg nicht abteilungsnah eingesetzt werden. Entsprechende Voraussetzungen müssen arbeitgeberseitig an einem der derzeit vorhandenen Rathausstandorte zur Verfügung gestellt werden. Neben der Schaffung von behindertengerechten Büroräumen sind die Sanitäreinrichtungen je nach Grad der Beeinträchtigung behindertenunfreundlich bis behindertenungeeignet. Ein Zugang zum Rathaus Kaster ist für Personen mit Gehbehinderung bzw. Rollstuhlfahrer nur über den Hintereingang möglich. Das Erreichen der Obergeschosse des Gebäudes und der hier angesiedelten Fachabteilungen ist an DIN-Vorschriften geknüpft, die – die maßgeblichen Anforderungen betreffend – technisch nicht bzw. nur unter großem finanziellen Aufwand umsetzbar wären. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen zur Erreichung der erforderlichen Standards im alten Rathaus Bedburg sind noch ungemein höher bzw. bei realistischer Betrachtungsweise nicht umsetzbar. Schon der Zugang für Menschen mit starker Gehbehinderung, geschweige denn für Rollstuhlfahrer, ist nicht möglich. Das Erreichen der oberen Gebäudeetagen ist ausgeschlossen; ein Umbau im Rahmen der vorhandenen Bausubstanz unmöglich. Im ehem. Gründerzentrum stellt sich die Situation ähnlich dar. Zwar ist ein Erreichen der Geschäftsräume im EG des Gebäudes durch bauliche Maßnahmen im Wege der Anlegung einer Rampe ermöglicht worden, das OG ist jedoch nicht behindertengerecht zu erreichen. b) Energieeinsparverordnung (EnEV 2007 / EnEV 2009 / EnEV 2012/13) Umbaumaßnahmen müssen nach den Standards der jew. Energieeinsparverordnung erfolgen. Die Anforderungen hierzu steigen stetig und bringen erfahrungsgemäß weitere Kosten mit sich. Hier ist die weitere Entwicklung nicht absehbar. Eine weitere negative Kostenentwicklung bei der Planung im Bestand ist jedoch im Rahmen weiterer Verschärfungen der EnEV definitiv zu erwarten. 3. Finanzen und 4. Vergaberecht Da dieser Teil der Vorlage mit Angeboten und Grundstücksangelegenheiten verbunden ist, erfolgen Ausführungen hierzu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Auf die nichtöffentlichen Anlagen 3 (Finanzen) und 4 (Vergaberecht) sowie die nichtöffentlichen Anlagen zu WP8-159/2011 wird verwiesen. 5. Bürgerbeteiligung a) Rahmenpläne Die Rahmenpläne Bedburg und Kaster resultieren aus städtebaulichen Realisierungswettbewerben mit einstimmigen Jury-Beschlüssen. Sie wurden in öffentlichen Sitzungen beraten, in Bürgerinformationsveranstaltungen, über die städtische Homepage sowie öffentlichem Aushang einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Die Rahmenpläne selbst dienen als Grundlage für die Erarbeitung von entsprechenden Bebauungsplänen nach dem Baugesetzbuch für die beiden Stadtteile Bedburg und Kaster. Die Bebauungspläne selbst sind mit der Maßgabe einer breiten – über das gesetzliche Maß hinaus – geforderten Bürgerbeteiligung aufgestellt worden. Für diese beiden Bebauungspläne schließt sich ein nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebenes Beteiligungsverfahren an. Für das Gebiet des Rahmenplanes Kaster wurde eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster eingeleitet. Hier ist das frühzeitige Beteiligungsverfahren nebst zusätzlicher Bürgerinformationsveranstaltungen erfolgt. Weitere formelle Beteiligungen von Bürgern und Fachbehörden stehen noch an. Beschlussvorlage WP8-166/2011 Seite 13 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 14 In Bedburg wurde der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9/Bedburg gem. Anlage gefasst. Ein erstes Beteiligungsverfahren steht noch aus und wird sich an dem möglichen Investorenmodell orientieren. b) Rathausfrage Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28.04.2009 (TOP 2, WP7-76/2009) über den gemeinsamen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie des Stadtverordneten Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) vom 20.04.2009 beraten und einstimmig beschlossen, die Rathausfrage per Ratsbürgerentscheid umzusetzen. Ferner wird auf die Anlage 5 verwiesen. IV. Weitere Vorgehensweise / Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses Die zur Vorbereitung einer Entscheidungsfindung notwendigen Lösungskonzepte und Parameter liegen im Wesentlichen vor. Die Prüfaufträge an die Verwaltung gemäß Ratsbeschluss vom 28.04.2009 > Erarbeitung eines Raumprogramms unter Einschluss aller relevanten Bedarfskomponenten bis spätestens zur ersten Ratssitzung nach der Sommerpause > Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Kaster unter Einbeziehung der Ergebnisse des Rahmenplanes Kaster durch ein externes, unabhängiges Planungsbüro bis zum 31.12.2009. > Umgehende Überprüfung der Verfügbarkeit der Liegenschaften am Schlossparkplatz gemäß Rahmenplan Bedburg und bejahendenfalls Kalkulation wie vor bis zum 31.12.2009. sowie gemäß Ratsbeschluss vom 06.07.2010 > Überprüfung, ob eine Nutzung des ehemaligen Toom-Marktes als zweiter Rathausstandort (Unterbringung der Fachbereiche II, IV und der Erziehungsberatungsstelle) möglich ist und welche Kosten ein entsprechender Umbau verursacht wurden abgearbeitet, die Ergebnisse vorgestellt. Zudem liegen zwei privatwirtschaftliche Investorenangebote zur Umsetzung des Rahmenplanes Bedburg unter mögl. Schaffung eines zentralen wie auch dezentralen Rathausstandortes in Bedburg vor. Zu beachten ist, dass bei Annahme auf jeden Fall praktisch eine positive Zentralisierungsentscheidung getroffen werden sollte. Nach Abschluss der Investorenplanung und Aufnahme der Bautätigkeit verbleibt in der Konsequenz nämlich ansonsten nur noch die Zentralisierung der Rathausfunktionen am Standort ist Kaster. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, einen Ratsbürgerentscheid bzgl. der Frage nach dem Standort des zentralen Rathauses umgehend vorzubereiten. Diese Entscheidung ist auch deshalb dringend erforderlich, um mit Blick auf die anstehenden mittelfristig durchzuführenden Maßnahmen, die Behebung des Sanierungsstaus, die Erfüllung behördlicher Auflagen bzw. der Rechtslage entsprechende Investitionen in den Bestand rechtzeitig veranlassen zu können oder unter Berücksichtigung einer möglichen zukünftigen Zentralisierung Fehlinvestitionen in den Status Quo zu vermeiden. Beschlussvorlage WP8-166/2011 Seite 14 STADT BEDBURG Seite: 15 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 08.09.2011 ----------------------------(U.Schmitz) Leiter Büro für Standortförderung ----------------------------(H. Baum) Stadtkämmerer Beschlussvorlage WP8-166/2011 ----------------------------(S. Brabender-Lipej) Allg. Vertreterin des Bürgermeisters ----------------------------(G. Koerdt) Bürgermeister Seite 15