Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
18.06.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
135/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 66 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
Neubauvorhaben "Siegstraße/ Erftstraße" der Fa. Dornieden Generalbau GmbH
hier: Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter
Leiterin
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 66 -
20.05.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 135/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Gregor Nachtwey
20.05.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Neubauvorhaben "Siegstraße/ Erftstraße" der Fa. Dornieden Generalbau GmbH
hier: Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling nimmt das überarbeitete
städtebauliche Konzept zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Fa. Dornieden Generalbau GmbH plant auf dem Gelände zwischen der Siegstraße und der Erftstraße ein
Wohnprojekt mit insgesamt 51 Wohneinheiten. Das städtebauliche Konzept wurde dem Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz in der 26. Sitzung am 27.02.2008 vorgestellt. Vor dem Hintergrund
noch wesentlicher zu klärender Fragestellungen hinsichtlich der Ver- und Entsorgung des Gebietes ist das
vorgestellte Konzept durch den Vorhabenträger in Abstimmung mit den Entsorgungsbetrieben, Stadtwerken
sowie den Fachbereiche Verkehrsflächen und Stadtplanung überarbeitet worden.
Aus städtebaulicher Sicht ist die geplante Bebauungsstruktur beibehalten worden. Der Zugewinn von drei
Wohneinheiten (ursprünglich 48, jetzt 51) beruht nach Aussage des Investors auf einer durchgeführten
Markt- und Standortanalyse, die tendenziell eher kleineren Wohneinheiten vorteilhafte Vermarktungschancen
am Standort attestiert.
Aus verkehrlicher Sicht sollen die Erschließungsstraßen vom Vorhabenträger nach den Ausbaustandards der
Stadt Wesseling hergestellt und der Stadt als öffentliche Verkehrsfläche übergeben werden. Entsprechende
Regelquerschnitte zum Ausbau sind dem Vorhabenträger zugeleitet worden. Da an den Stichenden keine
Wendemöglichkeiten bestehen, müssen an den Einfahrtsbereichen Müllsammelplätze eingerichtet werden,
um die Müllentsorgung sicherzustellen.
Aus Sicht der Entsorgungsbetriebe kann dem durch die Fa. Emig, Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und
Stadtplanung mbH, erstellten Entwässerungskonzept weitgehend zugestimmt werden. Die an das Konzept zu
stellenden spezifischen Anforderungen sind dem Vorhabenträger durch die Stadtwerke und
Entsorgungsbetriebe mitgeteilt worden (persönliche Gesprächsrunden sowie Schriftverkehr). Die Stadtwerke
regen in diesem Zusammenhang zudem an, das vorliegende Entwässerungskonzept zeitnah mit der Unteren
Wasserbehörde des Rhein- Erft- Kreises abzustimmen. Die Fa. Dornieden hat zugesichert, sich umgehend
mit der Unteren Wasserbehörde in Verbindung zu setzen und das entwickelte Konzept vorzustellen.
2. Lösung
Sofern die überarbeitete Planung mit allen Fachstellen endabgestimmt ist (insbesondere Untere
Wasserbehörde des Rhein- Erft- Kreises), kann das Planungskonzept von Seiten des Vorhabenträgers in die
Ausführungsplanung gehen. Zudem ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen der Stadt
Wesseling und dem Vorhabenträger notwendig, der den Ausbau und die kosten- und lastenfreie Übergabe
der Verkehrsinfrastruktur an die Stadt regelt.
Für den Planbereich gilt bis dato der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1/ 39, der sich jedoch im
Aufhebungsverfahren befindet. Die Gründe für die Aufhebung sind in der Beschlussvorlage Nr. 95/2007 des
SBU vom 14.06.2007 erläutert. Das Aufhebungsverfahren bedarf noch des Satzungsbeschlusses des Rates.
Dieser soll in der Sitzung des Rates im September 2008 gefasst werden, so dass sich der Planbereich dann
nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) beurteilt.
Dem Vorhaben kann nach eingehender Prüfung attestiert werden, dass es sich gem. § 34 BauGB in die
Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (sofern die gestellten
Anforderungen erfüllt werden). Um keinen zeitlichen Verzug zu verzeichnen, will die Fa. Dornieden die
Bauantragsunterlagen jedoch schon vor der förmlichen Aufhebung des Bebauungsplanes einreichen. Eine
bauplanungsrechtliche Beurteilung würde dann auf Grundlage des § 33 (1) BauGB erfolgen (Zulässigkeit von
Vorhaben während der Planaufstellung; hier: Aufhebungsverfahren) und wäre somit ebenfalls
bauplanungsrechtlich zulässig.
Das überarbeitete Konzept sowie die dazugehörigen Erläuterungen des Vorhabenträgers sind der Vorlage als
Anlage beigefügt.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagen
Projektbeschreibung sowie städtebauliches Konzept