Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Datum
20.01.2009
Erstellt
26.01.09, 21:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 24. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 20.01.2009
TOP
Betreff
4.
Änderung der ersten Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die
Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 3/2009
Beschluss:
1.
Dem vorliegenden Antrag auf Änderung einer textlichen Festsetzung der ersten Satzung
der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils
Leversbach wird stattgegeben.
2.
Die Änderung beinhaltet die unterschiedlichen maximalen Firsthöhen im Satzungsgebiet
wie folgt:
Die maximale Firsthöhe für das Flurstück 286 wird mit 10,64 m Oberkante Straße vor
Gebäudemitte festgesetzt.
Die maximale Firsthöhe für das Flurstück 21 wird mit 9 m Oberkante Straße vor
Gebäudemitte festgesetzt.
3.
Die Aufstellung der Änderungssatzung wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
4.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen