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Beschlusstext (Änderung der ersten Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Datum
20.01.2009
Erstellt
26.01.09, 21:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Änderung der ersten Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach;
hier: Aufstellungsbeschluss)

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BESCHLUSS aus der 24. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 20.01.2009 TOP Betreff 4. Änderung der ersten Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach; hier: Aufstellungsbeschluss Vorlage: 3/2009 Beschluss: 1. Dem vorliegenden Antrag auf Änderung einer textlichen Festsetzung der ersten Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Leversbach wird stattgegeben. 2. Die Änderung beinhaltet die unterschiedlichen maximalen Firsthöhen im Satzungsgebiet wie folgt: Die maximale Firsthöhe für das Flurstück 286 wird mit 10,64 m Oberkante Straße vor Gebäudemitte festgesetzt. Die maximale Firsthöhe für das Flurstück 21 wird mit 9 m Oberkante Straße vor Gebäudemitte festgesetzt. 3. Die Aufstellung der Änderungssatzung wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen