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Beschlussvorlage (Antrag auf Umwandlung einer Kindergartengruppe in der Tageseinrichtung St. Josef II, Kastanienweg 58, in eine ¿Kleine altersgemischte Tagesstättengruppe¿.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Datum
13.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Antrag auf Umwandlung einer Kindergartengruppe in der Tageseinrichtung St. Josef II, Kastanienweg 58, in eine ¿Kleine altersgemischte Tagesstättengruppe¿.) Beschlussvorlage (Antrag auf Umwandlung einer Kindergartengruppe in der Tageseinrichtung St. Josef II, Kastanienweg 58, in eine ¿Kleine altersgemischte Tagesstättengruppe¿.) Beschlussvorlage (Antrag auf Umwandlung einer Kindergartengruppe in der Tageseinrichtung St. Josef II, Kastanienweg 58, in eine ¿Kleine altersgemischte Tagesstättengruppe¿.) Beschlussvorlage (Antrag auf Umwandlung einer Kindergartengruppe in der Tageseinrichtung St. Josef II, Kastanienweg 58, in eine ¿Kleine altersgemischte Tagesstättengruppe¿.)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 117/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag auf Umwandlung einer Kindergartengruppe in der Tageseinrichtung St. Josef II, Kastanienweg 58, in eine „Kleine altersgemischte Tagesstättengruppe“. Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 15.05.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 117/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Tschersich 15.05.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Antrag auf Umwandlung einer Kindergartengruppe in der Tageseinrichtung St. Josef II, Kastanienweg 58, in eine „Kleine altersgemischte Tagesstättengruppe“. Beschlussentwurf: Dem Antrag auf Umwandlung einer Kindergartengruppe in der Tageseinrichtung St. Josef II in eine „Kleine altersgemischte Tagesstättengruppe“ wird befristet bis zum 31.07.2008 zugestimmt. Die Stadt Wesseling übernimmt den Trägeranteil des Landes für die benötigten zusätzlichen Fachkraftstunden, jedoch nicht für die beantragte zusätzliche Freistellung der Leitung. Die im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse anfallenden Mehrkosten in Höhe von 20.000,00 € für das Haushaltsjahr 2007 stehen im Haushalt bereit. Sachdarstellung: 1. Problem Der katholische Kirchengemeindeverband Wesseling-Mitte/Urfeld beantragt mit Schreiben vom 16.04.2007 die Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine kleine altersgemischte Gruppe für 16 Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung. In der Jugendhilfeausschusssitzung am 28.03.2007 hat der Ausschuss unter TOP 4 – Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung –, Vorlage Nr. 56/2007, beschlossen, eine altersgemischte Gruppe in einer Kindertageseinrichtungen in Wesseling zu schaffen. Der katholische Kirchengemeindeverband Wesseling-Mitte/Urfeld ist mit seiner Einrichtung St. Josef II, der einzige der Verwaltung vorliegende Umwandlungsantrag. Die Verwaltung hat unverzüglich nach der Jugendhilfeausschusssitzung am 28.03.2007 einen Antrag auf Betriebskostenförderung für eine kleine altersgemäße Gruppe beim Landschaftsverband Rheinland gestellt. Dieser Antrag ist seitens des Landes abgelehnt worden, da erheblich mehr Anträge eingegangen sind als die möglichen 30 Gruppen, die gefördert werden konnten. Das Land teilte jedoch mit, dass alle Anträge dem Ministerium zur Prüfung vorgelegt worden sind. Eine Entscheidung über nachträgliche Förderungen steht noch aus. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des katholischen Kirchengemeindeverbandes WesselingMitte/Urfeld auf Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Tagesstättengruppe für 16 Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung in der katholischen Tageseinrichtung St. Josef II, Kastanienweg, ab dem 01.08.2007 zuzustimmen. Im Antrag des Diözesan-Caritasverbandes vom 26.04.2007 nimmt der Träger auch Stellung zur personellen Besetzung dieser Gruppenform. Der Träger beantragt für die neu zu schaffende altersgemischte Gruppe eine zusätzliche Fachkraft (Erzieherin), sowie eine Aufstockung von Ergänzungskraftstunden. Das beantragte Personalbudget entspricht den gültigen Vorgaben des Landes über die Personalzusammensetzung für diese Gruppenform Darüber hinaus beantragt der Träger eine Freistellung der Leiterin zu 100 %. Die Leiterin ist zurzeit mit 50% freigestellt. Eine weitere Freistellung ist aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig. Die Einrichtung verfügt nach der Umwandlung zwar über 2 Tagesstättengruppen, betreut in der „Kleinen altersgemischten Gruppe“ im Vergleich zur jetzigen Kindergartengruppe 9 Kinder weniger. Zudem erhält die Gruppe, wie oben beschrieben, eine zusätzliche Erzieherinnenstelle und eine Aufstockung von Ergänzungskraftstunden. Auch nach Einführung des neuen Kindergartengesetzes (KiBiz) ist eine Freistellung der Leitung mit 100% nicht durchsetzbar. Für diese Gruppe erhält die Stadt Wesseling zunächst keine Betriebskostenzuschüsse des Landes. Die Bewilligung der beantragten Mittel steht noch aus (siehe oben). Somit übernimmt die Stadt Wesseling vorerst auch den Trägeranteil des Landes. Das jetzt gültige Kindergartengesetz (GTK) läuft zum 31.07.2008 aus. Mit Inkrafttreten der neuen Gesetzesgrundlage (KiBiZ) wird die Betriebskostenförderung auf Pauschalen umgestellt. Die Verwaltung empfiehlt aus diesem Grund die zugesagte Betriebskostenförderung bis zum 31.07.2008 zu befristen. Anschließend wird die Einrichtung durch die vorgesehenen Betriebskostenpauschalen gefördert. Anmerkung: Die Umwandlung einer kleinen altersgemischten Gruppe in einer städtischen Kindertageseinrichtung ist erst zum übernächsten Kindergartenjahr (2008/2009) möglich, da die freien Plätze bereits vergeben worden sind. Zukünftig bietet sich dann sicherlich das Familienzentrum Villa Sonnenschein, aber auch, nach Wegfall der Hortgruppe, die Kindertagesstätte Villa Kunterbunt an. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die benötigten Haushaltsmittel für die zusätzlichen Betriebskostenaufwendungen in Höhe von ca. 20.000 € stehen im Haushalt bereit.