Daten
Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Datum
13.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
117/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag auf Umwandlung einer Kindergartengruppe in der Tageseinrichtung St. Josef II, Kastanienweg
58, in eine „Kleine altersgemischte Tagesstättengruppe“.
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
15.05.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 117/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Tschersich
15.05.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Antrag auf Umwandlung einer Kindergartengruppe in der Tageseinrichtung St. Josef II, Kastanienweg 58, in
eine „Kleine altersgemischte Tagesstättengruppe“.
Beschlussentwurf:
Dem Antrag auf Umwandlung einer Kindergartengruppe in der Tageseinrichtung St. Josef II in eine „Kleine
altersgemischte Tagesstättengruppe“ wird befristet bis zum 31.07.2008 zugestimmt.
Die Stadt Wesseling übernimmt den Trägeranteil des Landes für die benötigten zusätzlichen
Fachkraftstunden, jedoch nicht für die beantragte zusätzliche Freistellung der Leitung.
Die im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse anfallenden Mehrkosten in Höhe von 20.000,00 € für das
Haushaltsjahr 2007 stehen im Haushalt bereit.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der katholische Kirchengemeindeverband Wesseling-Mitte/Urfeld beantragt mit Schreiben vom 16.04.2007
die Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine kleine altersgemischte Gruppe für 16 Kinder im Alter von
einem Jahr bis zur Einschulung.
In der Jugendhilfeausschusssitzung am 28.03.2007 hat der Ausschuss unter TOP 4 – Bedarfsplanung für
die Kindertagesbetreuung –, Vorlage Nr. 56/2007, beschlossen, eine altersgemischte Gruppe in einer
Kindertageseinrichtungen in Wesseling zu schaffen.
Der katholische Kirchengemeindeverband Wesseling-Mitte/Urfeld ist mit seiner Einrichtung St. Josef II, der
einzige der Verwaltung vorliegende Umwandlungsantrag.
Die Verwaltung hat unverzüglich nach der Jugendhilfeausschusssitzung am 28.03.2007 einen Antrag auf
Betriebskostenförderung für eine kleine altersgemäße Gruppe beim Landschaftsverband Rheinland gestellt.
Dieser Antrag ist seitens des Landes abgelehnt worden, da erheblich mehr Anträge eingegangen sind als
die möglichen 30 Gruppen, die gefördert werden konnten. Das Land teilte jedoch mit, dass alle Anträge dem
Ministerium zur Prüfung vorgelegt worden sind. Eine Entscheidung über nachträgliche Förderungen steht
noch aus.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des katholischen Kirchengemeindeverbandes WesselingMitte/Urfeld auf Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Tagesstättengruppe für 16 Kinder im Alter
von einem Jahr bis zur Einschulung in der katholischen Tageseinrichtung St. Josef II, Kastanienweg, ab dem
01.08.2007 zuzustimmen.
Im Antrag des Diözesan-Caritasverbandes vom 26.04.2007 nimmt der Träger auch Stellung zur personellen
Besetzung dieser Gruppenform. Der Träger beantragt für die neu zu schaffende altersgemischte Gruppe
eine zusätzliche Fachkraft (Erzieherin), sowie eine Aufstockung von Ergänzungskraftstunden. Das
beantragte Personalbudget entspricht den gültigen Vorgaben des Landes über die
Personalzusammensetzung für diese Gruppenform
Darüber hinaus beantragt der Träger eine Freistellung der Leiterin zu 100 %. Die Leiterin ist zurzeit mit 50%
freigestellt. Eine weitere Freistellung ist aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig. Die Einrichtung verfügt
nach der Umwandlung zwar über 2 Tagesstättengruppen, betreut in der „Kleinen altersgemischten Gruppe“
im Vergleich zur jetzigen Kindergartengruppe 9 Kinder weniger. Zudem erhält die Gruppe, wie oben
beschrieben, eine zusätzliche Erzieherinnenstelle und eine Aufstockung von Ergänzungskraftstunden. Auch
nach Einführung des neuen Kindergartengesetzes (KiBiz) ist eine Freistellung der Leitung mit 100% nicht
durchsetzbar.
Für diese Gruppe erhält die Stadt Wesseling zunächst keine Betriebskostenzuschüsse des Landes. Die
Bewilligung der beantragten Mittel steht noch aus (siehe oben). Somit übernimmt die Stadt Wesseling
vorerst auch den Trägeranteil des Landes.
Das jetzt gültige Kindergartengesetz (GTK) läuft zum 31.07.2008 aus. Mit Inkrafttreten der neuen
Gesetzesgrundlage (KiBiZ) wird die Betriebskostenförderung auf Pauschalen umgestellt. Die Verwaltung
empfiehlt aus diesem Grund die zugesagte Betriebskostenförderung bis zum 31.07.2008 zu befristen.
Anschließend wird die Einrichtung durch die vorgesehenen Betriebskostenpauschalen gefördert.
Anmerkung:
Die Umwandlung einer kleinen altersgemischten Gruppe in einer städtischen Kindertageseinrichtung ist erst
zum übernächsten Kindergartenjahr (2008/2009) möglich, da die freien Plätze bereits vergeben worden
sind. Zukünftig bietet sich dann sicherlich das Familienzentrum Villa Sonnenschein, aber auch, nach Wegfall
der Hortgruppe, die Kindertagesstätte Villa Kunterbunt an.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die benötigten Haushaltsmittel für die zusätzlichen Betriebskostenaufwendungen in Höhe von ca. 20.000 €
stehen im Haushalt bereit.