Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
23.09.11, 12:15
Aktualisiert
23.09.11, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8146/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
a:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Aufstellungsbeschluss für die 2.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30/Kaster – Am Mühlenkreuz gemäß § 2
Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl.
I S. 619).
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Stadt Bedburg liegen zwei Anträge auf Änderung des Bebauungsplans Nr 30 / Kaster – Am
Mühlenkreuz – vor.
Antrag 1 zielt auf die Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche statt einer
festgesetzten öffentlichen Grünfläche ab. Dabei soll im Bereich der Allhovener Straße, in der ein
Wendehammer in den im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifen hineinragt, der Bau einer
Garage ermöglicht werden. Um weiterhin keine Durchfahrtsmöglichkeit zur Straße „Am
Mühlenkreuz“ herzustellen, soll gleichzeitig ein Bereich nördlich des Wendehammers als Fuß- und
Radweg festgesetzt werden. Hiermit bleibt eine Nichtdurchfahrung und die Sackgassenfunktion
der Allhovener Straße sichergestellt.
Antrag 2 hat die mögliche Erweiterung einer Baufläche im Bereich Am Mühlenkreuz (2) im
Übergangsbereich zum Neubaugebiet des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster zum Inhalt. Mit dieser
Änderung soll die Verschiebung der Baugrenze in diesem Bereich eine Teilung des Grundstücks
und damit verbunden die Bebaubarkeit mit einem weiteren Einzelwohnhaus erreicht werden. Dafür
ist zudem die geringfügige Rücknahme des Grünstreifens entlang der Straße Am Mühlenkreuz (2)
erforderlich. Die Erschließung des neuen Baugrundstücks ist dann von der neu verlängerten
Straße Am Mühlenkreuz (2) möglich.
Beide Vorhaben werden als städtebaulich vertretbar und mit der Grundkonzeption des Plans als
vereinbar angesehen. Daher soll die Planänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
aufgestellt werden. Die Kosten für die Bauleitplanung sollen von den Antragstellern übernommen
werden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 14.09.2011
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-146/2011
Seite 2