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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
23.09.11, 12:15
Aktualisiert
23.09.11, 12:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8146/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Betreff: Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: a: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30/Kaster – Am Mühlenkreuz gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619). Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Stadt Bedburg liegen zwei Anträge auf Änderung des Bebauungsplans Nr 30 / Kaster – Am Mühlenkreuz – vor. Antrag 1 zielt auf die Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche statt einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche ab. Dabei soll im Bereich der Allhovener Straße, in der ein Wendehammer in den im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifen hineinragt, der Bau einer Garage ermöglicht werden. Um weiterhin keine Durchfahrtsmöglichkeit zur Straße „Am Mühlenkreuz“ herzustellen, soll gleichzeitig ein Bereich nördlich des Wendehammers als Fuß- und Radweg festgesetzt werden. Hiermit bleibt eine Nichtdurchfahrung und die Sackgassenfunktion der Allhovener Straße sichergestellt. Antrag 2 hat die mögliche Erweiterung einer Baufläche im Bereich Am Mühlenkreuz (2) im Übergangsbereich zum Neubaugebiet des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster zum Inhalt. Mit dieser Änderung soll die Verschiebung der Baugrenze in diesem Bereich eine Teilung des Grundstücks und damit verbunden die Bebaubarkeit mit einem weiteren Einzelwohnhaus erreicht werden. Dafür ist zudem die geringfügige Rücknahme des Grünstreifens entlang der Straße Am Mühlenkreuz (2) erforderlich. Die Erschließung des neuen Baugrundstücks ist dann von der neu verlängerten Straße Am Mühlenkreuz (2) möglich. Beide Vorhaben werden als städtebaulich vertretbar und mit der Grundkonzeption des Plans als vereinbar angesehen. Daher soll die Planänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden. Die Kosten für die Bauleitplanung sollen von den Antragstellern übernommen werden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 14.09.2011 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------(Gunnar Koerdt) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-146/2011 Seite 2