Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
11 kB
Datum
30.10.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 07.10.2008
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-115/2008
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 16.10.2008
Gemeinderat am 30.10.2008
- öffentlich -
Abfallentsorgung
Begründung:
Anlässlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung zur europaweiten Ausschreibung der
Entsorgungsdienstleistungen wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 19.06.2008 einige
Änderungen am bisherigen Abfallentsorgungssystem beschlossen, die satzungsrechtlich
geregelt werden müssen.
Es wurde beschlossen, ein 60-Liter Restabfallgefäß einzuführen.
Gemäß § 11 der Abfallsatzung der Gemeinde Vettweiß bestimmt der Anschlusspflichtige
selbst die Größe der zugelassenen Abfallbehälter. In § 11, Absatz 2b ist jedoch ein MindestRestmüllvolumen von 11,25l pro Person und Woche als Richtwert genannt, nachdem die
Mindestgefäßgröße festgestzt werden kann, wenn festgestellt wird, dass die vorhandenen
Müllgefäße zur Aufnahme des anfallenden Abfalls nicht ausreichen.
Ausgehend von diesem Richtwert ergibt sich ein Mindestrestmüllvolumen von 67,5 Litern bei
einem 3-Personen-Haushalt mit zwei-wöchentlicher Abfuhr. Aus diesem Grunde sollte die 60
Liter Restmülltonne nur an 1-Personen bzw. 2-Personenhaushalte ausgegeben werden.
Im Bereich Sperrmüllentsorgung soll zukünftig eine Sperrmmüllabfuhr pro Haushalt und
Jahr bis zu einer Menge von 3 m³ gebührenfrei sein. Jede weitere Abholung soll (ebenfalls
bis zu einer Menge von 3m³) mit einem festen Gebührensatz gebührenpflichtig sein. Die
eingenommenen Gebühren wirken sich kostenmindernd im Bereich der Sperrmüllentsorgung
aus. Es wird vorgeschlagen, einen festen Gebührensatz in Höhe von 20,-- für jede
zusätzliche Sperrmüllanmeldung bis zu einer Menge von 3m³ pro Haushalt satzungsrechtlich
festzulegen. So würden die Bürger, die wesentlich mehr Sperrmüll als andere verursachen,
an der Entsorgung des Sperrmülls beteiligt.
Des Weiteren ist die Einführung einer Altpapiertonne zusätzlich zur bisherigen
Bündelsammlung beschlossen worden. Um den geschätzten Anschlussgrad von 70% zu
erreichen, soll grundsätzlich jedem Haushalt eine Altpapiertonne zur Verfügung gestellt
werden, es sei denn, dass dies vorher schriftlich abgelehnt wird (sh. Anlage: Anschreiben an
alle Haushalte). Die Auslieferung der Tonnen erfolgt dann durch das Abfuhrunternehmen an
einem noch zu bestimmenden Termin. Die Erstauslieferung ist vertraglich vereinbart,
verursacht also keine Mehrkosten. Eine Auslieferung während des normalen „TonnentauschTermins“ wäre aufgrund der zu erwartenden Mengen bestellten Altpapiertonnen nicht
durchführbar.
Die satzungsrechtliche Neugestaltung der Abfallsatzung auch im Hinblick auf geänderte
gesetzliche Bestimmungen sowie Änderungen im Positivkatalog (Anlage zur Satzung)
werden dem Rat in der nächsten Sitzungsrunde zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, zu beschließen,
- die Auslieferung der 60 Liter Restabfallgefäße nur für Haushalte bis zu 2 Personen
- die Sperrmüllentsorgung ab der zweiten Anmeldung mit einem festen Gebührensatz
von 20,-- Euro bis zu einer Menge von 3 m³
- und die Einführung der Altpapiertonne wie beschrieben durchzuführen.
Auswirkungen auf den Haushalt: