Daten
Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
28.03.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
56/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
22.02.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 56/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
Helga Martini
22.02.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung
Beschlussentwurf:
Die Planungszahlen werden zur Kenntnis genommen.
Für den weiteren Ausbau der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren wird folgendes zu einer weiteren
Ausbaustufe beschlossen:
(Nach Beratungsergebnis)
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung
Die gesetzliche Grundlage für das Angebot von Kindertagesbetreuungsplätzen ergibt sich aus § 24
Abs. 1 und 2 SGB VIII:
1) Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch
einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für
diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in
Kindertagespflege zur Verfügung steht.
2) Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot
an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.
Da zum 01.01.2005 noch kein bedarfsgerechtes Angebot vorgehalten werden konnte, hat der Rat auf
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses im November 2005 den Beschluss gefasst, von der Übergangsregelung gem. § 24a SGB VIII Gebrauch zu machen. Dadurch ist bis zum 01.10.2010 (Ende der
Übergangszeit) ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren
vollständig aufzubauen. Dies setzt außerdem die Pflicht zum Beschluss jährlicher Ausbaustufen und
eine Bedarfsermittlung zum 15.03. eines Jahres voraus.
Als Einstieg in das Betreuungssystem für Kinder unter drei Jahren haben Jugendhilfeausschuss und
Rat die folgenden beiden Maßnahmen beschlossen:
• In den Kindergarten- und Kindertagestättengruppen werden frei bleibende und von der Altersgruppe
der Drei- bis Sechsjährigen nicht belegte Plätze für Kinder ab 2 Jahren bereitgehalten. So sollen ab
August 2006 mindestens 25 Plätze entstehen. Die Finanzierung erfolgt ohne zusätzlichen Aufwand
im Rahmen der bestehenden Gruppen in den Kindertageseinrichtungen.
• Die Kindertagespflege soll als städtisches Jugendhilfeangebot zum 01.01.2007 aufgebaut werden.
So sollen ab dem 01.01.2007 entsprechend der Richtlinien für die Kindertagespflege in Wesseling
bis zu 40 Plätze finanziert und bereitgehalten werden.
Für den weiteren Aufbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren werden jeweils im Frühjahr vier
weitere Ausbaustufen beschlossen (2007-2010), die jeweils zum nächsten Kindergartenjahr wirksam
werden sollen.
Stichtag für die Überprüfung des erreichten Standes ist jeweils der 15. März. (Diese Vorlage war bereits vor dem Stichtag zu erstellen und dient der Orientierung und zur Vorbereitung der Entscheidung
über die weiteren Ausbaustufen)
Kinderzahlen und Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen
Auf Grund der aktuellen Einwohnerzahlen Wesselings (Stand 31.12.2006) wurde folgende Entwicklung der Anzahl der drei- bis sechsjährigen Kinder für die Kindergartenjahre 2007/2008 – 2009/2010
für das gesamte Stadtgebiet sowie die 4 Ortsteile errechnet. Zu Grunde gelegt wurden für diese Berechnung die drei Kernjahrgänge und 50 % des herein wachsenden Jahrgangs. Diese Berechnung
entspricht dem bisherigen Erfahrungswert bei der Nutzung der Kindergarteneinrichtungen. Das vorgezogene Einschulungsalter wurde bei der Berechnung berücksichtigt. Die so errechneten Kinderzahlen
wurden jeweils zu den bestehenden Plätzen ins Verhältnis gesetzt.
Die jeweiligen Tabellen für die nächsten Kindergartenjahre zeigen differenzierte Angaben für die Einzelnen Ortsteile und eine Gesamtübersicht für das Stadtgebiet:
TUIV 08/1998
Kindergartenjahr 2007/2008
Ortsteil
Stadtgebiet
Wesseling
Keldenich
Berzdorf
Urfeld
Zahl Kinder*
1.204
383
483
178
157
Zahl Plätze
1.299
495
480
190
134
Differenz
96
113
-3
12
-23
Zahl aller Kinder Differenz zu den
mit Rechtsanvorhandenen
spruch
Plätzen
1.360
-61
430
65
550
-70
199
-9
176
-42
Differenz
162
133
15
26
-5
Zahl aller Kinder Differenz zu den
mit Rechtsanvorhandenen
spruch
Plätzen
1.285
14
411
84
526
-46
184
6
157
-23
Differenz
239
161
36
42
9
Zahl aller Kinder Differenz zu den
mit Rechtsanvorhandenen
spruch
Plätzen
1.208
91
383
112
505
-25
167
23
142
-8
Kindergartenjahr 2008/2009
Ortsteil
Stadtgebiet
Wesseling
Keldenich
Berzdorf
Urfeld
Zahl Kinder*
1.137
362
465
164
139
Zahl Plätze
1.299
495
480
190
134
Kindergartenjahr 2009/2010
Ortsteil
Stadtgebiet
Wesseling
Keldenich
Berzdorf
Urfeld
Zahl Kinder*
1.060
334
444
148
125
Zahl Plätze
1.299
495
480
190
134
* 3 Altersjahrgänge der 3-5jährigen plus 50 % des herein wachsenden Jahrgangs
Erkennbar ist, dass die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz voraussichtlich
sichergestellt ist. Die Tendenz geht jedoch dahin, dass auch der herein wachsende Jahrgang zunehmend Plätze in Anspruch nimmt, sodass der Bedarf noch etwas höher ausfallen kann als in der Spalte
„Differenz“ ausgewiesen ist.
Gleichzeitig ist die Schaffung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren sicherzustellen. Die aus der vorstehenden Übersicht erkennbar noch freien Plätze für Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren sind daher
als das Potenzial für die Schaffung von Plätzen für die U3-Betreuung anzusehen. Die dabei tatsächlich für die U3-Betreuung verfügbaren Plätze ergeben sich aus den beiden Berechnungswerten, die in
den Tabellen als Differenz ausgewiesen sind, also für das Kindergartenjahr 2008/2009 beispielsweise
zwischen 162 und 14 Plätzen.
Wie sieht die derzeitige Situation aus?
Für Kinder, die bereits das Kindergartenalter erreicht haben besteht zurzeit keine Warteliste. Einige
Eltern warten noch auf einen Platz in ihrer Wunscheinrichtung und sind nicht bereit, ihr Kind in einer
Einrichtung mit freien Plätzen anzumelden. Der Verwaltung sind zurzeit nur wenige unversorgte Kinder bekannt, für die aber in einer anderen Einrichtung in Wesseling ein Platz angeboten werden könnte.
TUIV 08/1998
Zweijährige Kinder können derzeit ohne zusätzliche Ausgaben (d.h. ohne Umwandlung der Gruppe)
in bestehende Gruppen aufgenommen werden, indem jeweils zwei Plätze pro Gruppe in Tageseinrichtungen für zweijährige Kinder genutzt werden. Dabei gehen allerdings gleichzeitig vier Plätze für
drei- bis sechsjährige Kinder in der Gruppe verloren.
Zum Stichtag 16.02.2007 wurden in Wesselinger Kindertageseinrichtungen 37 Kinder im Alter von 2
Jahren betreut. Alle sind im Jahr 2004 geboren, das durchschnittliche Alter bei Aufnahme betrug 2;6
Jahre. 11 % aller Kinder des Jahrgangs 2004 sind somit derzeit mit einem Platz in einer Einrichtung
versorgt. Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, in welchen Einrichtungen Kinder aufgenommen
wurden und wie sich die Zahl der Kinder auf die einzelnen Ortsteile verteilt:
Aufnahme von zweijährigen Kindern im Zeitraum 01.01.2006 - 16.02.2007
Einrichtung
Städtische Kindertagesstätte Regenbogen
Städtische Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt"
Städtischer Kindergarten Sternschnuppe
Ev. Kindergarten Arche Noah
Kath. Kindergarten St. Marien
Kath. Kindergarten St. Germanus
Kath. Kindergarten St. Josef I
Kath. Kindergarten St. Josef II
Städtische Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein"
Städtischer Kindergarten "Wilde Wiese"
Ev. Kindergarten Apfelbaum
Ev. Kindergarten Pusteblume
Kath. Kindergarten St. Andreas
Kath. Kindergarten St. Andreas
Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt Kinderhaus Farbkleckse
Städtische Kindertagesstätte Weidenweg
Kath. Kindergarten St. Thomas I
Kath. Kindergarten St. Thomas II
Städtische Kindertagesstätte "Haus Entenfang"
Kath. Kindergarten Schmerzhafte Mutter
Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt Kinderhaus Tummelkiste
Straße
Bonner Str.90
Jahnstraße
Lahnstraße
Kastanienweg 52
Taunusstraße 1
Am Neuen Garten 14 a
Westring 3
Kastanienweg 52
Im Blauen Garn
Im Stockental 24
Alfterstraße 2
Kronenweg 151
In der Flecht 53
Cranachstraße 65
Fuchsweg 6
Weidenweg
Rheinstraße 197
Waldstraße 102
Entenfangstraße 60
Sternenstraße 4
Bachstraße 22
Ortsteil
Wesseling
Wesseling
Wesseling
Wesseling
Wesseling
Wesseling
Wesseling
Wesseling
Keldenich
Keldenich
Keldenich
Keldenich
Keldenich
Keldenich
Keldenich
Urfeld
Urfeld
Urfeld
Berzdorf
Berzdorf
Berzdorf
gesamtes
Stadtgebiet:
2jährige
Kinder
Anzahl pro
Ortsteil
2
5
1
1
5
1
2
4
3
7
16
0
3
3
6
37
37
Kinder unter zwei Jahren werden derzeit nur über die Kindertagespflege betreut. Das neue System
der Kindertagespflege ist zum 01.01.2007 erst an den Start gegangen und derzeit noch im Aufbau
begriffen. Die Entwicklung ist sehr dynamisch. Dabei ist insbesondere ein Übergang von der bisherigen rein privaten Versorgung zu dem qualitativ und organisatorisch neu gestalteten System der Kindertagespflege festzustellen. Zurzeit sind finanziell 40 Tagespflegeplätze (bei einer durchschnittlichen
Betreuungsdauer von 27 Wochenstunden) abgesichert. Für die Vermittlung von Tagespflegeplätzen
stehen ausreichend Tagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis für diese 40 Plätze und für weitere Bedarfe zur Verfügung. Die weitere Entwicklung wird kontinuierlich beobachtet. Zu erwarten ist,
dass die Nachfrage nach Kindertagespflegeplätzen weiter zunehmen wird.
Welcher Bedarf wird zukünftig abzudecken sein?
Bereits im Gesetzgebungsverfahren für das Kinderbetreuungsausbaugesetz, aber auch durch vielerorts durchgeführte Bedarfsabfragen, konnte die Größenordnung von etwa 20 % der Kinder im Alter
von unter drei Jahren benannt werden.
Diese Größenordnung würde für Wesseling etwa 180 Plätze als Ausbaustand bis zum 01.10.2010
bedeuten.
Von diesen 180 Plätzen sind etwa 80 Plätze durch die realisierten Ausbaustufen bereits geschaffen
worden. Für den Zeitraum bis 01.10.2010 wären demnach noch etwa 100 Plätze zu schaffen. Die
bisherigen Planungsüberlegungen haben dabei unterstellt, dass die Hälfte aller Plätze in Einrichtungen und die andere Hälfte in der Kindertagespflege realisiert wird. Dies bedeutet, dass jeweils noch
50 Plätze in Einrichtungen und in der Kindertagespflege zu organisieren sind. Der tatsächliche Bedarf
wird weiterhin jährlich ermittelt.
TUIV 08/1998
15
Für die Schaffung der restlichen 100 Plätze bleiben noch 4 Jahre Zeit. In vier Stufen müssten jeweils
in 2007, 2008, 2009 und 2010 ca. 25 Plätze zusätzlich eingerichtet werden. Jährlich zum Stichtag
15.03. müssen die Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes auf der Grundlage
der aktuellen Bedarfsermittlung und des aktuellen Ausbaustandes beschlossen werden.
Wie können weitere Plätze für Kinder unter drei Jahren in Einrichtungen organisiert werden?
Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind folgende Gruppenformen möglich:
Art
Tagesstättengruppe 4 Monate
bis 6 Jahre
Tagesstättengruppe 2Jährige
bis Einschulung
Kindergartengruppe für
2Jährige bis
Einschulung
Plätze
gesamt
3-6
Jährige
15
8
17
23
12
21
Zahl der
wegfallen-den
Plätze für 3-6
Jährige
Unter-3jährige
12
8
4
7
5
2
Kosten pro
Platz f.
Kosten für Kosten für
Plätze 3-6 Plätze Unter- Unter3jährige
3jährige
Jährige
Stunden
1 Fachkraft St 6/5
38,5
73.000,00
1 Fachkraft St 6/5
38,5
1 Kinderpflegerin St 5/5
38,5
35.000,00
1 Fachkraft St 6/5
38,5
73.000,00
1.500,00
110.000,00 66.000,00 44.000,00
8.800,00
1 Fachkraft St 6/5
38,5
1 Fachkraft St 6/5
38,5
95.000,00 79.800,00 15.200,00
7.600,00
27
36.500,00
25.500,00
1.000,00
1 Fachkraft St 5/5
Personal
PersonalMehrkosten
Kosten
gesamte
Gruppe
Personalkosten
36.500,00 140.000,00 44.000,00 96.000,00 13.700,00
In dieser Tabelle sind die jeweiligen Platzzahlen sowie die jeweiligen Kosten – und hier noch einmal
gesondert die bei einer Umwandlung einer bisherigen Gruppe entstehenden Mehrkosten – abgebildet.
In den §§ 22 ff SGB VIII wird den Tageseinrichtungen und den Kindertagespflegestellen konkret ein
Förderauftrag erteilt, und die Ansprüche an die Qualität der Förderung werden formuliert. Da diese
Forderungen zu erfüllen sind, muss die Betreuung der Kinder entsprechend gestaltet werden. In erster Linie heißt das, dass genügend Betreuungspersonal und angemessen gestaltete Räumlichkeiten
und Material vorhanden sein müssen. Durch ein „Auffüllen“ von Regelgruppen in Tageseinrichtungen
mit zweijährigen Kindern, was aufgrund der sinkenden Kinderzahlen zunehmend möglich wird, wird
man diesen Forderungen allein nicht unbedingt gerecht.
Eine qualitativ höherwertigere Möglichkeit zur Betreuung von zweijährigen Kindern bietet die Tagesstättengruppe für zweijährige Kinder bis zur Einschulung. Eine solche Gruppe besteht aus 5
zweijährigen und 12 drei- bis sechsjährigen Kindern. Es entfallen allerdings gemessen an der Regelgruppe 8 Plätze für drei- sechsjährige Kinder. Zudem muss der Personalschlüssel erhöht werden,
wodurch der einzelne Platz teurer wird (s. 2. Zeile der Tabelle).
Damit wäre allerdings auch lediglich der Bedarf für Zweijährige berücksichtigt. Da aber auch für jüngere Kinder Betreuungsmöglichkeiten in Tageseinrichtungen zukünftig angeboten werden sollen,
müssen weitere Überlegungen angestellt werden.
Eine Gruppenform, die auch die Betreuung von Säuglingen und Kleinstkindern zulässt, ist die Tagesstättengruppe für Kinder im Alter von 4 Monaten bis 6 Jahren (2 – 3 Säuglinge, 3 - 4 Kleinstkinder, 8 drei- bis sechsjährige Kinder, durchgehende Öffnungszeit mit Über-Mittag-Betreuung).
An Personal würden in einer solchen altersgemischten Gruppe 3 Vollzeitkräfte benötigt (2 Fachkräfte,
eine Ergänzungskraft). Die laufenden Kosten für die gesamte Gruppe (ohne Anschaffungskosten für
zusätzliches Material, Veränderung von Räumlichkeiten, Fortbildungskosten) würde etwa 140.000 €
betragen (s. 1. Zeile der Tabelle).
Gruppenumwandlungen sind durch das Landesjugendamt zu genehmigen und für das Land kostenneutral zu realisieren. Nur für 30 Gruppen im Rheinland kann die Umwandlung durch das Landesjugendamt mit einer fortgeführten Landesförderung genehmigt werden. Entsprechende Anträge sind bis
zum 16.04.2007 zu stellen. Für alle anderen Gruppenumwandlungen würden die Mehrkosten allein zu
Lasten der Stadt gehen.
TUIV 08/1998
Neues Kindertagesbetreuungsgesetz ab 2008
Für das Kindergartenjahr 2008/2009 ist ein neues Landesgesetz zur Kindertagesbetreuung angekündigt. Aus den Konsensgesprächen des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration
mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Trägervertretern der Wohlfahrtsverbände und der
Kirchen sind jetzt Informationen zu den zukünftigen Gruppenformen und den Eckpunkten der zukünftigen Finanzstruktur bekannt geworden.
Demnach soll es zukünftig folgende Gruppenformen geben:
• Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt mit 20 Kindern und 25 Stunden Öffnungszeit
• Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt mit 20 Kindern und 35 Stunden Öffnungszeit
• Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt mit 20 Kindern und 45 Stunden Öffnungszeit
• Gruppe mit Kindern unter drei Jahren mit 10 Kindern und 25 Stunden Öffnungszeit
• Gruppe mit Kindern unter drei Jahren mit 10 Kindern und 35 Stunden Öffnungszeit
• Gruppe mit Kindern unter drei Jahren mit 10 Kindern und 45 Stunden Öffnungszeit
• Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt mit 25 Kindern und 25 Stunden Öffnungszeit
• Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt mit 25 Kindern und 35 Stunden Öffnungszeit
• Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt mit 25 Kindern und 45 Stunden Öffnungszeit
Durch die neue Finanzierungsstruktur ergibt sich eine vollständig neue Systematik der Kosten- und
Zuschussberechnungen für die Gruppen.
Eine genaue Gegenüberstellung der bisherigen Kosten und der zukünftigen Finanzdaten kann erst in
den nächsten Wochen erstellt werden. Zudem ist zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt, ob für die Berechung zur Belegung der jeweiligen Plätze von einem Jahresdurchschnitt auszugehen oder ob eine
monatliche Berechnung durchzuführen ist.
Für die hier zu beantwortende Frage, wie die Kosten sich verändern, wenn in den bisherigen Gruppen
Plätze für Kinder unter drei Jahren eingerichtet werden, kann aber auf die neuen Kostenpauschalen
ab 2008 zurückgegriffen werden. Ab 2008 gelten die neuen Kostenpauschalen für alle Gruppen in den
Kindertageseinrichtungen.
Bisherige Gruppenform
Kosten
Zahl der Plätze Zukünftige
Gruppenform
für
3-5jährige
Kindergarten
Kindergarten
105.632 €
105.632 €
25
25
Kindergarten
105.632 €
25
Kindergarten
105.632 €
25
Kindertagesstätte
Kindertagesstätte
135.441 €
135.441 €
20
20
Kindertagesstätte
135.441 €
20
TUIV 08/1998
Kiga 2-5
Gr. U3/
25 Std.
Gr. U3/
35 Std.
Gr. U3/
45 Std.
Kita 2-5
Gr. U3/
35 Std.
Gr. U3/
45 Std.
Kosten
Zahl der
Plätze
insgesamt
Zahl der
Plätze für
3-5jährige
Zahl der
Plätze für
U3
Abbau der
Plätze für
3-5jährige
Kostendifferenz
114.931 €
88.417 €
20
10
15
0
5
10
10
25
9.299 €
-17.215 €
118.632 €
10
0
10
25
13.000 €
152.156 €
10
0
10
25
46.524 €
147.397 €
118.632 €
20
10
15
0
5
10
5
20
11.956 €
-16.809 €
152.156 €
10
0
10
20
16.715 €
Wie können weitere Plätze in der Kindertagespflege organisiert werden?
Das neu entwickelte Angebot der Kindertagespflege ist noch in einem dynamischen Entwicklungsprozess. Die bereits jetzt bekannten Tagespflegepersonen bieten aber schon eine Vielzahl von Plätzen
an, die bereits jetzt über die im ersten Schritt beabsichtigten 40 Plätze hinaus gehen. Weitere Interessentinnen und Interessenten werden sich voraussichtlich um eine Pflegeerlaubnis bemühen und die
Ausbildung absolvieren, sodass davon auszugehen ist, dass sich auch zukünftig genügend geeignete
Tagespflegepersonen finden werden.
Die Begrenzung in der Platzzahl ergibt sich durch die finanziellen Ressourcen und durch die Personalkapazität zur Organisation und Betreuung der Kindertagespflege. Die bisherigen Finanzmittel reichen für 40 Plätze und der Fachdienst ist personell mit 30 Std. wöchentlich für die Größenordnung
von etwa 40 – 50 Plätzen besetzt.
Je 10 weitere Kindertagespflegeplätze erfordern ein jährliches Finanzvolumen von 62.000 EUR. Sobald die Zahl von 50 Tagespflegeplätzen überschritten wird, ist auch der Fachdienst weiter auszubauen. Für die angestrebten 90 Tagespflegeplätze ist dann eine personelle Besetzung mit insgesamt 1,5
Vollzeitstellen erforderlich.
Zukunft des Hortes
In Wesseling gibt es insgesamt 40 Hortplätze, jeweils 20 Plätze in der Städt. Kindertagesstätte Villa
Kunterbunt, Jahnstraße und in der Städt. Kindertagesstätte Villa Sonnenschein, Im Blauen Garn.
Gemäß einem Rundschreiben des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des
Landes NRW vom September 2006 wird das Land Nordrhein-Westfalen Horte ab 2008 nur noch im
Umfang von bis zu 20 % der 2005 zur Verfügung stehenden Landesmittel weiter fördern, bis auch
diese durch die Offene Ganztagsschule im Primarbereich ersetzt werden können.
Ab dem Kindergartenjahr 2008/9 können Horte in gleicher Form nur noch gefördert werden, sofern sie
•
überwiegend (heißt mehr als 50 %) Kinder aus anerkannten sozialen Brennpunkten oder
Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf betreuen, wenn eine adäquate Förderung der
Kinder durch eine offene Ganztagsschule noch nicht gewährleistet werden kann,
•
eine besondere Aufgabenstellung erfüllen, die über die offene Ganztagsschule noch hinausgeht (Integrative Hortgruppen, Hortgruppen mit hohem Anteil an Kindern mit besonderem Förderbedarf wie z.B. bei Hilfe zur Erziehung, Hochbegabung),
•
unverzichtbar sind, da offene Ganztagsschulen in der räumlichen Nähe fehlen.
Die Umwandlung von Hortgruppen in andere Gruppen (Kindergarten- oder Kindertagesstättengruppe)
kann ausnahmsweise nur dann genehmigt werden, wenn nur durch diese Maßnahme der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sichergestellt werden kann.
Für die Hortgruppen in Wesseling treffen alle Ausnahmeregelungen nicht zu.
Derzeit sind 25 der 40 Hortplätze belegt. Die abnehmende Zahl der an einem Hortplatz interessierten
Kinder ist mit der Einrichtung der Offenen Ganztagsschule in Zusammenhang zu bringen.
Ohne die weitere Landesförderung ist es angezeigt, die beiden Hortgruppen nicht über den
31.07.2008 hinaus zu betreiben. Auf Grund der sinkenden Kinderzahlen in der Hortnachfrage ist es
aber auch denkbar, zumindest eine Hortgruppe bereits zum 1.8.2007 zu schließen. Die dadurch frei
werdenden Raumkapazitäten könnten wiederum zur Bildung von Gruppen mit Kindern unter drei Jahren genutzt werden bzw. zur räumlichen Erweiterung des Familienzentrums Im Blauen Garn dienen.
In der finanziellen Auswirkung bei Schließung der beiden Hortgruppen ist von einem Einsparpotenzial
an dieser Stelle von insgesamt 151.000 € jährlich auszugehen. Diese Einsparung wird jedoch erst
dann wirksam, wenn die dann entstehenden Personalüberhänge durch Fluktuation im Personalbestand egalisiert werden können. Für die Übergangsphase bis dahin wären aber sogar noch höhere
Kosten für die Stadt zu erwarten, weil die Landesförderung in Höhe von 99.000 € jährlich bereits unmittelbar mit Wegfall der Hortplätze entfallen würde und die Stadt die gesamten Kosten allein zu tragen hätte.
TUIV 08/1998
Fazit
Zum jetzigen Zeitpunkt ist in erster Linie die Entscheidung wichtig, wie die nächste Ausbaustufe zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren gestaltet werden soll.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2007 müssten die entsprechenden Finanzmittel berücksichtigt werden, wenn bereits in diesem Jahr weitere Betreuungsplätze bereitgestellt werden sollen.
Wenn Plätze in Einrichtungen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren geschaffen
werden sollen und dies bereits für das Kindergartenjahr 2007/2008 gelten soll, ist die Festlegung der jeweiligen Einrichtung bis Ende März 2007 erforderlich. Anträge auf Umwandlung von
Gruppen sind bis spätestens 16.04.2007 beim Landesjugendamt zu stellen. (Die Zahl von
Gruppenumwandlungen mit anteiliger Landesfinanzierung ist auf 30 im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland beschränkt.)
Spätere Umwandlungen von Gruppen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren sollten
bis zum Sommer 2007 festgelegt werden. Dabei gehen alle Überlegungen von dem Fortbestand
aller Wesselinger Einrichtungen – unabhängig von der Trägerfrage – aus.
Bezogen auf die Horte ist eine zügige Entscheidung erforderlich, wenn bereits im Jahr 2007
Plätze abgebaut werden sollen. Ansonsten sollte bezogen auf den Zeitpunkt 2008 eine baldige
Entscheidung getroffen werden, damit entsprechende Planungen durch die Verwaltung erfolgen können und die betroffenen Kinder und Eltern ebenfalls planen können.
TUIV 08/1998
Übersicht über mögliche Maßnahmen und Kosten in der U3-Betreuung
Für die Finanzplanung 2007 können folgende Anhaltspunkte als Entscheidungsgrundlage für die
Schaffung zusätzlicher Plätze in der U3-Betreuung gegeben werden:
MASSNAHME
Zeitpunkt
Kosten für 2007
10 Plätze in der
Kindertagespflege
10 Plätze in der
Kindertagespflege
Weitere Plätze
(mehr als 10) in der
Kindertagespflege
Umwandlung einer
Kindergartengruppe:
01.10.2007
15.500 €
7 Plätze für Kinder
im Alter v. 4 Mon.
bis unter 3 Jahren
Umwandlung einer
Kindergartengruppe:
7 Plätze für Kinder
im Alter v. 4 Mon.
bis unter 3 Jahren
Umwandlung von
freien Plätzen im
Kindergarten für
Kinder im Alter von
2 Jahren (2 Plätze
pro Gruppe)
Umwandlung einer
Kindergartengruppe in eine Gruppe
mit Altersgruppe 2
Jahre bis zum
Schuleintritt (5
Plätze für 2jährige)
01.01.2008
01.08.2007
01.08.2008
Sonstige Auswirkungen
62.000 €
15.200 €
01.08.2008
01.08.2007
Weitere jährliche
Kosten
62.000 €
46.500 €*
46.500 €*
0€
Zukünftig andere
Gruppenorganisation erforderlich
9.300 €*
Ausweitung des
Fachdienstes Kindertagespflege
Einrichtungskosten:
2.500 €
Wegfall von 12 Plätzen für Kinder von
3 – 5 Jahren
Einrichtungskosten:
2.500 €
Wegfall von 12 Plätzen für Kinder von
3 – 5 Jahren
Wegfall von 4 Plätzen für Kinder im
alter von
3 – 5 Jahren
Zukünftig andere
Gruppenorganisation erforderlich
Wegfall von 10 Plätzen für Kinder im
Alter von 3 – 5 Jahren
* Berechnung nach der zukünftigen Finanzierungsstruktur (siehe Konsenspapier vom 26.02.2007)
Anlagen:
• Konsenspapier über Eckpunkte der zukünftigen Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen für
Kinder und der Förderung der Kindertagespflege
• Anlage zu Punkt 1 des Konsenspapiers: Übersicht über die Finanzstruktur für die einzelnen Gruppenformen
• Rundschreiben des Landesjugendamtes zur Umwandlung von Gruppen
(Rundschreiben Nr. 42 / 507 / 2007)
TUIV 08/1998