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Beschlussvorlage (Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
28.03.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 56/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 22.02.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 56/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger Helga Martini 22.02.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung Beschlussentwurf: Die Planungszahlen werden zur Kenntnis genommen. Für den weiteren Ausbau der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren wird folgendes zu einer weiteren Ausbaustufe beschlossen: (Nach Beratungsergebnis) TUIV 08/1998 ..... ..... ..... Sachdarstellung: Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung Die gesetzliche Grundlage für das Angebot von Kindertagesbetreuungsplätzen ergibt sich aus § 24 Abs. 1 und 2 SGB VIII: 1) Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht. 2) Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten. Da zum 01.01.2005 noch kein bedarfsgerechtes Angebot vorgehalten werden konnte, hat der Rat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses im November 2005 den Beschluss gefasst, von der Übergangsregelung gem. § 24a SGB VIII Gebrauch zu machen. Dadurch ist bis zum 01.10.2010 (Ende der Übergangszeit) ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren vollständig aufzubauen. Dies setzt außerdem die Pflicht zum Beschluss jährlicher Ausbaustufen und eine Bedarfsermittlung zum 15.03. eines Jahres voraus. Als Einstieg in das Betreuungssystem für Kinder unter drei Jahren haben Jugendhilfeausschuss und Rat die folgenden beiden Maßnahmen beschlossen: • In den Kindergarten- und Kindertagestättengruppen werden frei bleibende und von der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen nicht belegte Plätze für Kinder ab 2 Jahren bereitgehalten. So sollen ab August 2006 mindestens 25 Plätze entstehen. Die Finanzierung erfolgt ohne zusätzlichen Aufwand im Rahmen der bestehenden Gruppen in den Kindertageseinrichtungen. • Die Kindertagespflege soll als städtisches Jugendhilfeangebot zum 01.01.2007 aufgebaut werden. So sollen ab dem 01.01.2007 entsprechend der Richtlinien für die Kindertagespflege in Wesseling bis zu 40 Plätze finanziert und bereitgehalten werden. Für den weiteren Aufbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren werden jeweils im Frühjahr vier weitere Ausbaustufen beschlossen (2007-2010), die jeweils zum nächsten Kindergartenjahr wirksam werden sollen. Stichtag für die Überprüfung des erreichten Standes ist jeweils der 15. März. (Diese Vorlage war bereits vor dem Stichtag zu erstellen und dient der Orientierung und zur Vorbereitung der Entscheidung über die weiteren Ausbaustufen) Kinderzahlen und Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen Auf Grund der aktuellen Einwohnerzahlen Wesselings (Stand 31.12.2006) wurde folgende Entwicklung der Anzahl der drei- bis sechsjährigen Kinder für die Kindergartenjahre 2007/2008 – 2009/2010 für das gesamte Stadtgebiet sowie die 4 Ortsteile errechnet. Zu Grunde gelegt wurden für diese Berechnung die drei Kernjahrgänge und 50 % des herein wachsenden Jahrgangs. Diese Berechnung entspricht dem bisherigen Erfahrungswert bei der Nutzung der Kindergarteneinrichtungen. Das vorgezogene Einschulungsalter wurde bei der Berechnung berücksichtigt. Die so errechneten Kinderzahlen wurden jeweils zu den bestehenden Plätzen ins Verhältnis gesetzt. Die jeweiligen Tabellen für die nächsten Kindergartenjahre zeigen differenzierte Angaben für die Einzelnen Ortsteile und eine Gesamtübersicht für das Stadtgebiet: TUIV 08/1998 Kindergartenjahr 2007/2008 Ortsteil Stadtgebiet Wesseling Keldenich Berzdorf Urfeld Zahl Kinder* 1.204 383 483 178 157 Zahl Plätze 1.299 495 480 190 134 Differenz 96 113 -3 12 -23 Zahl aller Kinder Differenz zu den mit Rechtsanvorhandenen spruch Plätzen 1.360 -61 430 65 550 -70 199 -9 176 -42 Differenz 162 133 15 26 -5 Zahl aller Kinder Differenz zu den mit Rechtsanvorhandenen spruch Plätzen 1.285 14 411 84 526 -46 184 6 157 -23 Differenz 239 161 36 42 9 Zahl aller Kinder Differenz zu den mit Rechtsanvorhandenen spruch Plätzen 1.208 91 383 112 505 -25 167 23 142 -8 Kindergartenjahr 2008/2009 Ortsteil Stadtgebiet Wesseling Keldenich Berzdorf Urfeld Zahl Kinder* 1.137 362 465 164 139 Zahl Plätze 1.299 495 480 190 134 Kindergartenjahr 2009/2010 Ortsteil Stadtgebiet Wesseling Keldenich Berzdorf Urfeld Zahl Kinder* 1.060 334 444 148 125 Zahl Plätze 1.299 495 480 190 134 * 3 Altersjahrgänge der 3-5jährigen plus 50 % des herein wachsenden Jahrgangs Erkennbar ist, dass die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz voraussichtlich sichergestellt ist. Die Tendenz geht jedoch dahin, dass auch der herein wachsende Jahrgang zunehmend Plätze in Anspruch nimmt, sodass der Bedarf noch etwas höher ausfallen kann als in der Spalte „Differenz“ ausgewiesen ist. Gleichzeitig ist die Schaffung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren sicherzustellen. Die aus der vorstehenden Übersicht erkennbar noch freien Plätze für Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren sind daher als das Potenzial für die Schaffung von Plätzen für die U3-Betreuung anzusehen. Die dabei tatsächlich für die U3-Betreuung verfügbaren Plätze ergeben sich aus den beiden Berechnungswerten, die in den Tabellen als Differenz ausgewiesen sind, also für das Kindergartenjahr 2008/2009 beispielsweise zwischen 162 und 14 Plätzen. Wie sieht die derzeitige Situation aus? Für Kinder, die bereits das Kindergartenalter erreicht haben besteht zurzeit keine Warteliste. Einige Eltern warten noch auf einen Platz in ihrer Wunscheinrichtung und sind nicht bereit, ihr Kind in einer Einrichtung mit freien Plätzen anzumelden. Der Verwaltung sind zurzeit nur wenige unversorgte Kinder bekannt, für die aber in einer anderen Einrichtung in Wesseling ein Platz angeboten werden könnte. TUIV 08/1998 Zweijährige Kinder können derzeit ohne zusätzliche Ausgaben (d.h. ohne Umwandlung der Gruppe) in bestehende Gruppen aufgenommen werden, indem jeweils zwei Plätze pro Gruppe in Tageseinrichtungen für zweijährige Kinder genutzt werden. Dabei gehen allerdings gleichzeitig vier Plätze für drei- bis sechsjährige Kinder in der Gruppe verloren. Zum Stichtag 16.02.2007 wurden in Wesselinger Kindertageseinrichtungen 37 Kinder im Alter von 2 Jahren betreut. Alle sind im Jahr 2004 geboren, das durchschnittliche Alter bei Aufnahme betrug 2;6 Jahre. 11 % aller Kinder des Jahrgangs 2004 sind somit derzeit mit einem Platz in einer Einrichtung versorgt. Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, in welchen Einrichtungen Kinder aufgenommen wurden und wie sich die Zahl der Kinder auf die einzelnen Ortsteile verteilt: Aufnahme von zweijährigen Kindern im Zeitraum 01.01.2006 - 16.02.2007 Einrichtung Städtische Kindertagesstätte Regenbogen Städtische Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" Städtischer Kindergarten Sternschnuppe Ev. Kindergarten Arche Noah Kath. Kindergarten St. Marien Kath. Kindergarten St. Germanus Kath. Kindergarten St. Josef I Kath. Kindergarten St. Josef II Städtische Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein" Städtischer Kindergarten "Wilde Wiese" Ev. Kindergarten Apfelbaum Ev. Kindergarten Pusteblume Kath. Kindergarten St. Andreas Kath. Kindergarten St. Andreas Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt Kinderhaus Farbkleckse Städtische Kindertagesstätte Weidenweg Kath. Kindergarten St. Thomas I Kath. Kindergarten St. Thomas II Städtische Kindertagesstätte "Haus Entenfang" Kath. Kindergarten Schmerzhafte Mutter Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt Kinderhaus Tummelkiste Straße Bonner Str.90 Jahnstraße Lahnstraße Kastanienweg 52 Taunusstraße 1 Am Neuen Garten 14 a Westring 3 Kastanienweg 52 Im Blauen Garn Im Stockental 24 Alfterstraße 2 Kronenweg 151 In der Flecht 53 Cranachstraße 65 Fuchsweg 6 Weidenweg Rheinstraße 197 Waldstraße 102 Entenfangstraße 60 Sternenstraße 4 Bachstraße 22 Ortsteil Wesseling Wesseling Wesseling Wesseling Wesseling Wesseling Wesseling Wesseling Keldenich Keldenich Keldenich Keldenich Keldenich Keldenich Keldenich Urfeld Urfeld Urfeld Berzdorf Berzdorf Berzdorf gesamtes Stadtgebiet: 2jährige Kinder Anzahl pro Ortsteil 2 5 1 1 5 1 2 4 3 7 16 0 3 3 6 37 37 Kinder unter zwei Jahren werden derzeit nur über die Kindertagespflege betreut. Das neue System der Kindertagespflege ist zum 01.01.2007 erst an den Start gegangen und derzeit noch im Aufbau begriffen. Die Entwicklung ist sehr dynamisch. Dabei ist insbesondere ein Übergang von der bisherigen rein privaten Versorgung zu dem qualitativ und organisatorisch neu gestalteten System der Kindertagespflege festzustellen. Zurzeit sind finanziell 40 Tagespflegeplätze (bei einer durchschnittlichen Betreuungsdauer von 27 Wochenstunden) abgesichert. Für die Vermittlung von Tagespflegeplätzen stehen ausreichend Tagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis für diese 40 Plätze und für weitere Bedarfe zur Verfügung. Die weitere Entwicklung wird kontinuierlich beobachtet. Zu erwarten ist, dass die Nachfrage nach Kindertagespflegeplätzen weiter zunehmen wird. Welcher Bedarf wird zukünftig abzudecken sein? Bereits im Gesetzgebungsverfahren für das Kinderbetreuungsausbaugesetz, aber auch durch vielerorts durchgeführte Bedarfsabfragen, konnte die Größenordnung von etwa 20 % der Kinder im Alter von unter drei Jahren benannt werden. Diese Größenordnung würde für Wesseling etwa 180 Plätze als Ausbaustand bis zum 01.10.2010 bedeuten. Von diesen 180 Plätzen sind etwa 80 Plätze durch die realisierten Ausbaustufen bereits geschaffen worden. Für den Zeitraum bis 01.10.2010 wären demnach noch etwa 100 Plätze zu schaffen. Die bisherigen Planungsüberlegungen haben dabei unterstellt, dass die Hälfte aller Plätze in Einrichtungen und die andere Hälfte in der Kindertagespflege realisiert wird. Dies bedeutet, dass jeweils noch 50 Plätze in Einrichtungen und in der Kindertagespflege zu organisieren sind. Der tatsächliche Bedarf wird weiterhin jährlich ermittelt. TUIV 08/1998 15 Für die Schaffung der restlichen 100 Plätze bleiben noch 4 Jahre Zeit. In vier Stufen müssten jeweils in 2007, 2008, 2009 und 2010 ca. 25 Plätze zusätzlich eingerichtet werden. Jährlich zum Stichtag 15.03. müssen die Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes auf der Grundlage der aktuellen Bedarfsermittlung und des aktuellen Ausbaustandes beschlossen werden. Wie können weitere Plätze für Kinder unter drei Jahren in Einrichtungen organisiert werden? Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind folgende Gruppenformen möglich: Art Tagesstättengruppe 4 Monate bis 6 Jahre Tagesstättengruppe 2Jährige bis Einschulung Kindergartengruppe für 2Jährige bis Einschulung Plätze gesamt 3-6 Jährige 15 8 17 23 12 21 Zahl der wegfallen-den Plätze für 3-6 Jährige Unter-3jährige 12 8 4 7 5 2 Kosten pro Platz f. Kosten für Kosten für Plätze 3-6 Plätze Unter- Unter3jährige 3jährige Jährige Stunden 1 Fachkraft St 6/5 38,5 73.000,00 1 Fachkraft St 6/5 38,5 1 Kinderpflegerin St 5/5 38,5 35.000,00 1 Fachkraft St 6/5 38,5 73.000,00 1.500,00 110.000,00 66.000,00 44.000,00 8.800,00 1 Fachkraft St 6/5 38,5 1 Fachkraft St 6/5 38,5 95.000,00 79.800,00 15.200,00 7.600,00 27 36.500,00 25.500,00 1.000,00 1 Fachkraft St 5/5 Personal PersonalMehrkosten Kosten gesamte Gruppe Personalkosten 36.500,00 140.000,00 44.000,00 96.000,00 13.700,00 In dieser Tabelle sind die jeweiligen Platzzahlen sowie die jeweiligen Kosten – und hier noch einmal gesondert die bei einer Umwandlung einer bisherigen Gruppe entstehenden Mehrkosten – abgebildet. In den §§ 22 ff SGB VIII wird den Tageseinrichtungen und den Kindertagespflegestellen konkret ein Förderauftrag erteilt, und die Ansprüche an die Qualität der Förderung werden formuliert. Da diese Forderungen zu erfüllen sind, muss die Betreuung der Kinder entsprechend gestaltet werden. In erster Linie heißt das, dass genügend Betreuungspersonal und angemessen gestaltete Räumlichkeiten und Material vorhanden sein müssen. Durch ein „Auffüllen“ von Regelgruppen in Tageseinrichtungen mit zweijährigen Kindern, was aufgrund der sinkenden Kinderzahlen zunehmend möglich wird, wird man diesen Forderungen allein nicht unbedingt gerecht. Eine qualitativ höherwertigere Möglichkeit zur Betreuung von zweijährigen Kindern bietet die Tagesstättengruppe für zweijährige Kinder bis zur Einschulung. Eine solche Gruppe besteht aus 5 zweijährigen und 12 drei- bis sechsjährigen Kindern. Es entfallen allerdings gemessen an der Regelgruppe 8 Plätze für drei- sechsjährige Kinder. Zudem muss der Personalschlüssel erhöht werden, wodurch der einzelne Platz teurer wird (s. 2. Zeile der Tabelle). Damit wäre allerdings auch lediglich der Bedarf für Zweijährige berücksichtigt. Da aber auch für jüngere Kinder Betreuungsmöglichkeiten in Tageseinrichtungen zukünftig angeboten werden sollen, müssen weitere Überlegungen angestellt werden. Eine Gruppenform, die auch die Betreuung von Säuglingen und Kleinstkindern zulässt, ist die Tagesstättengruppe für Kinder im Alter von 4 Monaten bis 6 Jahren (2 – 3 Säuglinge, 3 - 4 Kleinstkinder, 8 drei- bis sechsjährige Kinder, durchgehende Öffnungszeit mit Über-Mittag-Betreuung). An Personal würden in einer solchen altersgemischten Gruppe 3 Vollzeitkräfte benötigt (2 Fachkräfte, eine Ergänzungskraft). Die laufenden Kosten für die gesamte Gruppe (ohne Anschaffungskosten für zusätzliches Material, Veränderung von Räumlichkeiten, Fortbildungskosten) würde etwa 140.000 € betragen (s. 1. Zeile der Tabelle). Gruppenumwandlungen sind durch das Landesjugendamt zu genehmigen und für das Land kostenneutral zu realisieren. Nur für 30 Gruppen im Rheinland kann die Umwandlung durch das Landesjugendamt mit einer fortgeführten Landesförderung genehmigt werden. Entsprechende Anträge sind bis zum 16.04.2007 zu stellen. Für alle anderen Gruppenumwandlungen würden die Mehrkosten allein zu Lasten der Stadt gehen. TUIV 08/1998 Neues Kindertagesbetreuungsgesetz ab 2008 Für das Kindergartenjahr 2008/2009 ist ein neues Landesgesetz zur Kindertagesbetreuung angekündigt. Aus den Konsensgesprächen des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Trägervertretern der Wohlfahrtsverbände und der Kirchen sind jetzt Informationen zu den zukünftigen Gruppenformen und den Eckpunkten der zukünftigen Finanzstruktur bekannt geworden. Demnach soll es zukünftig folgende Gruppenformen geben: • Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt mit 20 Kindern und 25 Stunden Öffnungszeit • Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt mit 20 Kindern und 35 Stunden Öffnungszeit • Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt mit 20 Kindern und 45 Stunden Öffnungszeit • Gruppe mit Kindern unter drei Jahren mit 10 Kindern und 25 Stunden Öffnungszeit • Gruppe mit Kindern unter drei Jahren mit 10 Kindern und 35 Stunden Öffnungszeit • Gruppe mit Kindern unter drei Jahren mit 10 Kindern und 45 Stunden Öffnungszeit • Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt mit 25 Kindern und 25 Stunden Öffnungszeit • Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt mit 25 Kindern und 35 Stunden Öffnungszeit • Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt mit 25 Kindern und 45 Stunden Öffnungszeit Durch die neue Finanzierungsstruktur ergibt sich eine vollständig neue Systematik der Kosten- und Zuschussberechnungen für die Gruppen. Eine genaue Gegenüberstellung der bisherigen Kosten und der zukünftigen Finanzdaten kann erst in den nächsten Wochen erstellt werden. Zudem ist zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt, ob für die Berechung zur Belegung der jeweiligen Plätze von einem Jahresdurchschnitt auszugehen oder ob eine monatliche Berechnung durchzuführen ist. Für die hier zu beantwortende Frage, wie die Kosten sich verändern, wenn in den bisherigen Gruppen Plätze für Kinder unter drei Jahren eingerichtet werden, kann aber auf die neuen Kostenpauschalen ab 2008 zurückgegriffen werden. Ab 2008 gelten die neuen Kostenpauschalen für alle Gruppen in den Kindertageseinrichtungen. Bisherige Gruppenform Kosten Zahl der Plätze Zukünftige Gruppenform für 3-5jährige Kindergarten Kindergarten 105.632 € 105.632 € 25 25 Kindergarten 105.632 € 25 Kindergarten 105.632 € 25 Kindertagesstätte Kindertagesstätte 135.441 € 135.441 € 20 20 Kindertagesstätte 135.441 € 20 TUIV 08/1998 Kiga 2-5 Gr. U3/ 25 Std. Gr. U3/ 35 Std. Gr. U3/ 45 Std. Kita 2-5 Gr. U3/ 35 Std. Gr. U3/ 45 Std. Kosten Zahl der Plätze insgesamt Zahl der Plätze für 3-5jährige Zahl der Plätze für U3 Abbau der Plätze für 3-5jährige Kostendifferenz 114.931 € 88.417 € 20 10 15 0 5 10 10 25 9.299 € -17.215 € 118.632 € 10 0 10 25 13.000 € 152.156 € 10 0 10 25 46.524 € 147.397 € 118.632 € 20 10 15 0 5 10 5 20 11.956 € -16.809 € 152.156 € 10 0 10 20 16.715 € Wie können weitere Plätze in der Kindertagespflege organisiert werden? Das neu entwickelte Angebot der Kindertagespflege ist noch in einem dynamischen Entwicklungsprozess. Die bereits jetzt bekannten Tagespflegepersonen bieten aber schon eine Vielzahl von Plätzen an, die bereits jetzt über die im ersten Schritt beabsichtigten 40 Plätze hinaus gehen. Weitere Interessentinnen und Interessenten werden sich voraussichtlich um eine Pflegeerlaubnis bemühen und die Ausbildung absolvieren, sodass davon auszugehen ist, dass sich auch zukünftig genügend geeignete Tagespflegepersonen finden werden. Die Begrenzung in der Platzzahl ergibt sich durch die finanziellen Ressourcen und durch die Personalkapazität zur Organisation und Betreuung der Kindertagespflege. Die bisherigen Finanzmittel reichen für 40 Plätze und der Fachdienst ist personell mit 30 Std. wöchentlich für die Größenordnung von etwa 40 – 50 Plätzen besetzt. Je 10 weitere Kindertagespflegeplätze erfordern ein jährliches Finanzvolumen von 62.000 EUR. Sobald die Zahl von 50 Tagespflegeplätzen überschritten wird, ist auch der Fachdienst weiter auszubauen. Für die angestrebten 90 Tagespflegeplätze ist dann eine personelle Besetzung mit insgesamt 1,5 Vollzeitstellen erforderlich. Zukunft des Hortes In Wesseling gibt es insgesamt 40 Hortplätze, jeweils 20 Plätze in der Städt. Kindertagesstätte Villa Kunterbunt, Jahnstraße und in der Städt. Kindertagesstätte Villa Sonnenschein, Im Blauen Garn. Gemäß einem Rundschreiben des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW vom September 2006 wird das Land Nordrhein-Westfalen Horte ab 2008 nur noch im Umfang von bis zu 20 % der 2005 zur Verfügung stehenden Landesmittel weiter fördern, bis auch diese durch die Offene Ganztagsschule im Primarbereich ersetzt werden können. Ab dem Kindergartenjahr 2008/9 können Horte in gleicher Form nur noch gefördert werden, sofern sie • überwiegend (heißt mehr als 50 %) Kinder aus anerkannten sozialen Brennpunkten oder Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf betreuen, wenn eine adäquate Förderung der Kinder durch eine offene Ganztagsschule noch nicht gewährleistet werden kann, • eine besondere Aufgabenstellung erfüllen, die über die offene Ganztagsschule noch hinausgeht (Integrative Hortgruppen, Hortgruppen mit hohem Anteil an Kindern mit besonderem Förderbedarf wie z.B. bei Hilfe zur Erziehung, Hochbegabung), • unverzichtbar sind, da offene Ganztagsschulen in der räumlichen Nähe fehlen. Die Umwandlung von Hortgruppen in andere Gruppen (Kindergarten- oder Kindertagesstättengruppe) kann ausnahmsweise nur dann genehmigt werden, wenn nur durch diese Maßnahme der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sichergestellt werden kann. Für die Hortgruppen in Wesseling treffen alle Ausnahmeregelungen nicht zu. Derzeit sind 25 der 40 Hortplätze belegt. Die abnehmende Zahl der an einem Hortplatz interessierten Kinder ist mit der Einrichtung der Offenen Ganztagsschule in Zusammenhang zu bringen. Ohne die weitere Landesförderung ist es angezeigt, die beiden Hortgruppen nicht über den 31.07.2008 hinaus zu betreiben. Auf Grund der sinkenden Kinderzahlen in der Hortnachfrage ist es aber auch denkbar, zumindest eine Hortgruppe bereits zum 1.8.2007 zu schließen. Die dadurch frei werdenden Raumkapazitäten könnten wiederum zur Bildung von Gruppen mit Kindern unter drei Jahren genutzt werden bzw. zur räumlichen Erweiterung des Familienzentrums Im Blauen Garn dienen. In der finanziellen Auswirkung bei Schließung der beiden Hortgruppen ist von einem Einsparpotenzial an dieser Stelle von insgesamt 151.000 € jährlich auszugehen. Diese Einsparung wird jedoch erst dann wirksam, wenn die dann entstehenden Personalüberhänge durch Fluktuation im Personalbestand egalisiert werden können. Für die Übergangsphase bis dahin wären aber sogar noch höhere Kosten für die Stadt zu erwarten, weil die Landesförderung in Höhe von 99.000 € jährlich bereits unmittelbar mit Wegfall der Hortplätze entfallen würde und die Stadt die gesamten Kosten allein zu tragen hätte. TUIV 08/1998 Fazit Zum jetzigen Zeitpunkt ist in erster Linie die Entscheidung wichtig, wie die nächste Ausbaustufe zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren gestaltet werden soll. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2007 müssten die entsprechenden Finanzmittel berücksichtigt werden, wenn bereits in diesem Jahr weitere Betreuungsplätze bereitgestellt werden sollen. Wenn Plätze in Einrichtungen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren geschaffen werden sollen und dies bereits für das Kindergartenjahr 2007/2008 gelten soll, ist die Festlegung der jeweiligen Einrichtung bis Ende März 2007 erforderlich. Anträge auf Umwandlung von Gruppen sind bis spätestens 16.04.2007 beim Landesjugendamt zu stellen. (Die Zahl von Gruppenumwandlungen mit anteiliger Landesfinanzierung ist auf 30 im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland beschränkt.) Spätere Umwandlungen von Gruppen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren sollten bis zum Sommer 2007 festgelegt werden. Dabei gehen alle Überlegungen von dem Fortbestand aller Wesselinger Einrichtungen – unabhängig von der Trägerfrage – aus. Bezogen auf die Horte ist eine zügige Entscheidung erforderlich, wenn bereits im Jahr 2007 Plätze abgebaut werden sollen. Ansonsten sollte bezogen auf den Zeitpunkt 2008 eine baldige Entscheidung getroffen werden, damit entsprechende Planungen durch die Verwaltung erfolgen können und die betroffenen Kinder und Eltern ebenfalls planen können. TUIV 08/1998 Übersicht über mögliche Maßnahmen und Kosten in der U3-Betreuung Für die Finanzplanung 2007 können folgende Anhaltspunkte als Entscheidungsgrundlage für die Schaffung zusätzlicher Plätze in der U3-Betreuung gegeben werden: MASSNAHME Zeitpunkt Kosten für 2007 10 Plätze in der Kindertagespflege 10 Plätze in der Kindertagespflege Weitere Plätze (mehr als 10) in der Kindertagespflege Umwandlung einer Kindergartengruppe: 01.10.2007 15.500 € 7 Plätze für Kinder im Alter v. 4 Mon. bis unter 3 Jahren Umwandlung einer Kindergartengruppe: 7 Plätze für Kinder im Alter v. 4 Mon. bis unter 3 Jahren Umwandlung von freien Plätzen im Kindergarten für Kinder im Alter von 2 Jahren (2 Plätze pro Gruppe) Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Gruppe mit Altersgruppe 2 Jahre bis zum Schuleintritt (5 Plätze für 2jährige) 01.01.2008 01.08.2007 01.08.2008 Sonstige Auswirkungen 62.000 € 15.200 € 01.08.2008 01.08.2007 Weitere jährliche Kosten 62.000 € 46.500 €* 46.500 €* 0€ Zukünftig andere Gruppenorganisation erforderlich 9.300 €* Ausweitung des Fachdienstes Kindertagespflege Einrichtungskosten: 2.500 € Wegfall von 12 Plätzen für Kinder von 3 – 5 Jahren Einrichtungskosten: 2.500 € Wegfall von 12 Plätzen für Kinder von 3 – 5 Jahren Wegfall von 4 Plätzen für Kinder im alter von 3 – 5 Jahren Zukünftig andere Gruppenorganisation erforderlich Wegfall von 10 Plätzen für Kinder im Alter von 3 – 5 Jahren * Berechnung nach der zukünftigen Finanzierungsstruktur (siehe Konsenspapier vom 26.02.2007) Anlagen: • Konsenspapier über Eckpunkte der zukünftigen Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder und der Förderung der Kindertagespflege • Anlage zu Punkt 1 des Konsenspapiers: Übersicht über die Finanzstruktur für die einzelnen Gruppenformen • Rundschreiben des Landesjugendamtes zur Umwandlung von Gruppen (Rundschreiben Nr. 42 / 507 / 2007) TUIV 08/1998