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Vorlage (Dichtheitsprüfung privater Entwässerungsanlagen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Dichtheitsprüfung privater Entwässerungsanlagen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 23.11.2009 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-150/2009 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 24.11.2009 - öffentlich - Dichtheitsprüfung privater Entwässerungsanlagen Begründung: Mit der Novellierung der Landesbauordnung vom 09.11.1999 wurden in NRW erstmals verbindliche Fristen zur Überprüfung bestehender Grundstücksentwässerungsanlagen verabschiedet. Zunächst bestanden Unklarheiten in Bezug auf die Zuständigkeit für die Umsetzung bei den Baubehörden. Erst mit der Novellierung des Landeswassergesetzes NRW zum 31.12.2007 wurden die gesetzlichen Vorgaben für die Grundstückseigentümer aus der Landesbauordnung NRW in den § 61 a Landeswassergesetz NRW übertragen. Mit dieser Änderung des Landeswassergesetzes sollen nun die Kommunen für die Umsetzung sorgen und werden deshalb stärker als bisher in die Pflicht genommen. Das Kernproblem ist, dass sich die gesetzlichen Vorgaben an die Grundstückseigentümer richten. Jeder Grundstückseigentümer hat die Möglichkeit bis zum letzten Tag einer Prüfpflicht zu warten. An interessierte Bürger wurden bisher auch schon Informationsbroschüren ausgehändigt. Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, die betroffenen Grundstückseigentümer wie folgt auf die Umsetzung der Dichtigkeitsprüfung hinzuweisen: 1. 2. 3. Allgemeine Information der Grundstückseigentümer durch Bekanntmachungen im Amtsblatt der Gemeinde Vettweiß und zur Verfügungstellung von Informationsbroschüren. Grundstücksbestandsfeststellung unter Berücksichtigung von Wasserschutzzonen. Allgemeines Informationsschreiben an alle Grundstückseigentümer u.a. mit dem Hinweis bezüglich der Anforderungen an Sachkundige, die Dichtheitsprüfungen an private Abwasserleitungen durchführen möchten. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung nimmt den o.g. Sachverhalt zur Kenntnis. Auswirkungen auf den Haushalt: