Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 23.11.2009
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-150/2009
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 24.11.2009
- öffentlich -
Dichtheitsprüfung privater Entwässerungsanlagen
Begründung:
Mit der Novellierung der Landesbauordnung vom 09.11.1999 wurden in NRW
erstmals
verbindliche
Fristen
zur
Überprüfung
bestehender
Grundstücksentwässerungsanlagen
verabschiedet.
Zunächst
bestanden
Unklarheiten in Bezug auf die Zuständigkeit für die Umsetzung bei den Baubehörden.
Erst mit der Novellierung des Landeswassergesetzes NRW zum 31.12.2007 wurden
die gesetzlichen Vorgaben für die Grundstückseigentümer aus der
Landesbauordnung NRW in den § 61 a Landeswassergesetz NRW übertragen. Mit
dieser Änderung des Landeswassergesetzes sollen nun die Kommunen für die
Umsetzung sorgen und werden deshalb stärker als bisher in die Pflicht genommen.
Das Kernproblem ist, dass sich die gesetzlichen Vorgaben an die
Grundstückseigentümer richten. Jeder Grundstückseigentümer hat die Möglichkeit
bis zum letzten Tag einer Prüfpflicht zu warten. An interessierte Bürger wurden
bisher auch schon Informationsbroschüren ausgehändigt.
Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, die betroffenen Grundstückseigentümer wie
folgt auf die Umsetzung der Dichtigkeitsprüfung hinzuweisen:
1.
2.
3.
Allgemeine Information der Grundstückseigentümer durch Bekanntmachungen
im Amtsblatt der Gemeinde Vettweiß und zur Verfügungstellung von
Informationsbroschüren.
Grundstücksbestandsfeststellung
unter
Berücksichtigung
von
Wasserschutzzonen.
Allgemeines Informationsschreiben an alle Grundstückseigentümer u.a. mit
dem Hinweis bezüglich der Anforderungen an Sachkundige, die
Dichtheitsprüfungen an private Abwasserleitungen durchführen möchten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung nimmt
den o.g. Sachverhalt zur Kenntnis.
Auswirkungen auf den Haushalt: