Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
23.09.11, 12:15
Aktualisiert
23.09.11, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8162/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
12.07.2011
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Betreff:
Umbau Bahnübergang Lindenstraße
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die beigefügte Mitteilung zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, die Umbauplanungen fortzuführen sowie in diesem
Zusammenhang die technische Umsetzbarkeit einer Öffnung der Germaniastraße zu
überprüfen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Sitzung am 12.07.2011 des Rates der Stadt Bedburg wurde der aktuelle Sachstand zum
Umbau Bahnübergang Lindenstraße dargestellt. Dabei wurde vereinbart, die Thematik Umbau
Bahnübergang Lindenstraße im Fachausschuss erneut zu beraten. Für die Sachstandsdarstellung
wird auf die Vorlage WP8 132/2011 verwiesen.
Vorplanung
Derzeit wird die Planung im Bereich BÜ Lindenstraße wie zuvor dargestellt wegen der
Beibehaltung Standort Bahnhof bis zur LP 4 (Genehmigungsplanung) überarbeitet. In diesem
Zusammenhang muss eine überarbeitete Kreuzungsvereinbarung abgestimmt auf die aktuelle
Planung zwischen der Deutschen Bahn und dem Rhein-Erft-Kreis abgeschlossen werden. Parallel
dazu wird gemäß § 18 AEG ein Planänderungsverfahren durchgeführt sowie der Bebauungsplan
an die geändert Planung angepasst. Mit der Einplanung von Zuwendungen und ersten
Baumaßnahmen kann im Jahr 2013/2014 gerechnet werden.
Wichtig ist bei der Umplanung die Berücksichtigung der Ergebnisse des Rahmenplans Bedburg.
Dies gilt insbesondere für die Gestaltung des Stadteingangs an der Lindenstraße, wobei die
Vorgaben des Rahmenplans hinsichtlich der zwingenden technischen Vorgaben zu überprüfen
sind. Dies gilt insbesondere für eine behindertengerechte Radwegeunterführung, die der
Bedeutung der Radwegeverbindung insbesondere als wichtiger Schulweg gerecht wird. Zudem ist
die Planung weiterhin eng mit dem Rhein-Erft-Kreis als Straßenbaulastträger der oberen
Lindenstraße sowie der Neusser Straße/Bahnstraße abzustimmen.
Kosten-Nutzen-Analyse
Es liegt zudem ein Antrag der FWG-Fraktion vom 01.07.2011 vor, den Beschluss zur Schließung
des BÜs einer Revision in Form einer Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen. Dieser Antrag
wurde den Ratsmitgliedern bereits zur Sitzung am 12.07.2011 bekanntgegeben. Von Seiten der
Verwaltung wird es nicht für zielführend gehalten, eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Bei
der Bewertung und Abwägung über die Vor- und Nachteile der Schließung des Bahnübergangs
sind vorwiegend Aspekte zu berücksichtigen, die sich nicht in der Auswirkung monetarisieren und
damit einer Kosten-Nutzen-Analyse zugrunde legen lassen (Sicherheit, Anbindungsqualität,
Zeitersparnis, Lärmentwicklung, städtebauliche Qualität).
Vielmehr wird von der Verwaltung vorgeschlagen, eine Öffnung und Ausbau der Germaniastraße
als Verbindungsstraße zwischen BÜ Lindenstraße und BÜ Erkelenzer Straße zu prüfen. Wird der
BÜ Lindenstraße geschlossen, kann mit einer Durchbindung der Germaniastraße und dem Umbau
des BÜs Erkelenzer Straße eine gleichmäßigere Aufteilung der Durchgangsverkehre in Lipp und
damit eine Entlastung der dortigen zentralen Wohngebiete erreicht werden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-162/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 19.09.2011
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-162/2011
Seite 3