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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage WP8-130/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
06.07.11, 18:01
Aktualisiert
12.07.11, 18:01
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Inhalt der Datei

Haushaltsjahr: 2011 Stadt Bedburg Der Bürgermeister FB: III Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO Produkt: 12.541.111 Verkehrssicherung und -planung Konto 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 ? Maßn.-Nr. M54118000 Zweckbestimmung: Bluetooth-Ausstattung einschließlich neuer PALM (PDA) mit Upgrade für die technische Administration des Seitenrandmessgerätes und der Geschwindigkeitsanzeigetafeln Im o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung: 1. Haushaltsplan 0,00 2. Mittel gemäß § 82 GO NW 0,00 € 3. Haushaltsausgabereste (nicht bei VE) 0,00 € verfügbar 0,00 € Angewiesen und vorausverfügt 0,00 € Somit noch verfügbar 0,00 € Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung: 2.224,11 € Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit): Der Palm (PDA) ist defekt und kann nicht mehr repariert werden. Auch ist der Ersatz durch ein gleichwertiges Modell nicht mehr möglich, da die Technik zwischenzeitlich veraltet ist. Die neuen Palm PDA’S sind jedoch nicht mit dem vorhandenen Seitenradarmeßgerät und den Geschwindigkeitsanzeigetafeln kompatibel, so dass ein Upgrade der Geräte durchgeführt werden muss. Um die Bedienbarkeit der Geräte erheblich zu vereinfachen, wird gleichzeitig die Aufrüstung mit BluetoothFunktion durchgeführt. Da die Geräte regelmäßig im Einsatz sind, und dies auch immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern und aus den politischen Gremien gefordert ist, ist die Ausgabe unabdingbar. Deckungsvorschlag: 09.511.106 Räumliche Planung und Entwicklung Kostenstelle 106.001 Räumliche Planung und Entwicklung Sachkonto 5429000 (7429000) Inanspruchnahme Rechte und Dienste Hier sind im Haushalt für das Jahr 2011 125.000 Euro veranschlagt. Die Deckung erfolgt über dieses Konto, da im Budget Konsolidierungsreserven noch genutzt 20-004 / T4462.doc werden können, weil der Haushalt 2011 erst Mitte Juni rechtskräftig sein wird und alle geplanten Maßnahmen nicht mehr im Jahr 2011 umgesetzt werden können. 50181 Bedburg, den 22.06.2011 I.A.: Gez. Schmeier Jürgen Schmeier Fachbereichsleiter * Nichtzutreffendes bitte streichen Genehmigungsverfahren: Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt. Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß § 83 Abs. 2 GO NW i. V. m. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg X nicht erheblich. X Die gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt. Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß § 83 GO NW zur Kenntnis gebracht. 50181 Bedburg, den 22.06.2011 Gez. Baum Herbert Baum Stadtkämmerer x An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung. Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis. zutreffendes ankreuzen 20-004 / T4462.doc