Daten
Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
06.07.11, 18:01
Aktualisiert
12.07.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltsjahr: 2011
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
FB: III
Antrag
auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung
gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO
Produkt:
12.541.111 Verkehrssicherung und -planung
Konto
7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 ?
Maßn.-Nr.
M54118000
Zweckbestimmung:
Bluetooth-Ausstattung einschließlich neuer PALM (PDA)
mit Upgrade für die technische Administration des
Seitenrandmessgerätes
und
der
Geschwindigkeitsanzeigetafeln
Im o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung:
1. Haushaltsplan
0,00
2. Mittel gemäß § 82 GO NW
0,00 €
3. Haushaltsausgabereste (nicht bei VE)
0,00 €
verfügbar
0,00 €
Angewiesen und vorausverfügt
0,00 €
Somit noch verfügbar
0,00 €
Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung:
2.224,11 €
Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit):
Der Palm (PDA) ist defekt und kann nicht mehr repariert werden. Auch ist der Ersatz
durch ein gleichwertiges Modell nicht mehr möglich, da die Technik zwischenzeitlich
veraltet ist. Die neuen Palm PDA’S sind jedoch nicht mit dem vorhandenen
Seitenradarmeßgerät und den Geschwindigkeitsanzeigetafeln kompatibel, so dass
ein Upgrade der Geräte durchgeführt werden muss. Um die Bedienbarkeit der
Geräte erheblich zu vereinfachen, wird gleichzeitig die Aufrüstung mit BluetoothFunktion durchgeführt. Da die Geräte regelmäßig im Einsatz sind, und dies auch
immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern und aus den politischen Gremien
gefordert ist, ist die Ausgabe unabdingbar.
Deckungsvorschlag:
09.511.106 Räumliche Planung und Entwicklung
Kostenstelle 106.001 Räumliche Planung und Entwicklung
Sachkonto 5429000 (7429000) Inanspruchnahme Rechte und Dienste
Hier sind im Haushalt für das Jahr 2011 125.000 Euro veranschlagt. Die Deckung
erfolgt über dieses Konto, da im Budget Konsolidierungsreserven noch genutzt
20-004 / T4462.doc
werden können, weil der Haushalt 2011 erst Mitte Juni rechtskräftig sein wird und alle
geplanten Maßnahmen nicht mehr im Jahr 2011 umgesetzt werden können.
50181 Bedburg, den 22.06.2011
I.A.:
Gez. Schmeier
Jürgen Schmeier
Fachbereichsleiter
* Nichtzutreffendes bitte streichen
Genehmigungsverfahren:
Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt.
Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß § 83 Abs. 2 GO NW i. V. m. § 17 der Hauptsatzung
der
Stadt Bedburg
X nicht erheblich.
X
Die gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der
Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt.
Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß § 83 GO NW zur
Kenntnis gebracht.
50181 Bedburg, den 22.06.2011
Gez. Baum
Herbert Baum
Stadtkämmerer
x
An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung.
Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis.
zutreffendes ankreuzen
20-004 / T4462.doc