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Vorlage (Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS) hier: Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrates)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
9,7 kB
Datum
30.10.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS)
hier: Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrates)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 26.09.2008 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-69/2008 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 16.10.2008 Gemeinderat am 30.10.2008 - öffentlich - Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS) hier: Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrates Begründung: Die Gesellschaftsversammlung der GWS hat beschlossen, die Anzahl der Aufsichtsräte auf sieben zu reduzieren. Dies bedarf auch einer Änderung des GWS-Gesellschaftsvertrages. Hierzu ist die Genehmigung der Räte der einzelnen Gesellschafter erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß: 1. Der Rat stimmt nachträglich einer Reduzierung der Aufsichtsratssitze der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH auf sieben Sitze und der entsprechenden Änderung des Gesellschaftsvertrages in der von der Gesellschaftsversammlung am 29.11.2007 beschlossenen Fassung zu. Die Zustimmung des Vertreters der Gemeinde Vettweiß in der Gesellschaftsversammlung am 29.11.2007 wird hierdurch nachträglich legitimiert. 2. Der Rat ermächtigt den Vertreter der Gemeinde Vettweiß in der Gesellschaftsversammlung der folgenden Änderung des § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH zuzustimmen: „Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an: - der Landrat des Kreises Düren, - ein Vertreter aus dem Kreistag des Kreises Düren - ein Vertreter der Stadt Düren - ein Vertreter der Stadt Jülich - ein Vertreter der Sparkasse Düren, - zwei weitere Gesellschafter aus dem Kreis der übrigen Gesellschafter, die von der Gesellschafterversammlung zu benennen sind.“ Auswirkungen auf den Haushalt: keine