Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
110/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
11.05.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 110/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Frank Hospes
11.05.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, die Straßen
a) Im Kaninsberg – von Rheinstraße bis Burgstraße –
b) Rosenstraße – Neubaustrecke – (von einschließlich Haus Nr. 20 bis zum Wendehammer ohne den
fußläufigen Verbindungsweg zur Brühler Straße) – siehe Anlage 1 c) St.-Thomas-Weg – von Rheinstraße bis Bolemer Weg –
d) Am Sioniterhof – von Bonner Straße und von Josef-Dietz-Straße bis einschließlich Haus-Nrn. 31 und 44
– siehe Anlage 2 e) Erlenweg – von Akazienweg bis Espenweg –
f) An den Benden – einschließlich der nördlich abzweigenden Stichstraße –
g) Dietkirchener Straße – von St.-Thomas-Weg bis Rheinstraße –
als städtische Straße (Gemeindestraße) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NW 91) dem öffentlichen Verkehr zu
widmen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die im Beschlussentwurf genannten Straßen werden entsprechend dem hergestellten
straßenbautechnischen Ausbau als städtische Straßen genutzt. Das diesbezügliche Straßenland ist
Eigentum der Stadt Wesseling. Der Straßenbaulastträger, die Stadt Wesseling, verfügt gemäß § 6 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die Widmung für den öffentlichen Verkehr.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine