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Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Abwasser für das Jahr 2009)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
11.12.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Abwasser für das Jahr 2009)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.12.2008 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-130/2008 1. Ergänzung Vorlage für den Gemeinderat am 11.12.2008 - öffentlich - Gebührenkalkulation im Bereich Abwasser für das Jahr 2009 Begründung: Bei der dem Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2008 vorgelegten endgültigen Gebührenkalkulation im Bereich Abwasser (Vorlage V-130/2008) war man bei der Kostentrennung des Anlagevermögens von einer Aufteilung 50% zu 50% ausgegangen. Wie schon in der Vorlage (V112/2008, 1. Ergänzung) zur Ratssitzung am 30.10.2008 beschrieben, war zur genauen Aufteilung dieser Kostenposition noch ein Gutachten einzuholen, in dem fiktiv die Kosten eines reinen Schmutzwasserkanals und die Kosten eines reinen Niederschlagswasserkanals errechnet sind. Dieses Gutachten des Ingenieurbüros Lützenberger und Jansen vom 09.12.2008 liegt nunmehr vor. Hieraus geht hervor, dass sich die Gesamtkosten für die Herstellung des Anlagegutes „Kanal“ und demnach auch die Positionen „kalkulatorische Abschreibung“ und „kalkulatorische Verzinsung“ aufteilen in 46,95% Kosten für einen fiktiven Schmutzwasserkanal und 53,05% Kosten für einen fiktiven Niederschlagswasserkanal. Auf Grundlage dieses Gutachtens wurde die Gebührenkalkulation noch einmal überarbeitet. In der Anlage „Trennung der Kosten und Berechnung der Gebührensätze“ wurden die prozentualen Anteile geändert, was im Ergebnis noch einmal zu leicht veränderten Gebührensätzen führt: Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung je m³ 3,19 Euro Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung Ermäßigte Gebühr Niederschlagswasserbeseitigung 0,57 Euro 0,29 Euro Der Straßenentwässerungsanteil erhöht sich aufgrund der Neuberechnung auf 217.724,02 Euro Die geänderten Gebührensätze sind im vorliegenden Satzungsentwurf noch nicht enthalten. Beschlussvorschlag: Der Rat beschliesst die anliegende Gebührenkalkulation. Auswirkungen auf den Haushalt: