Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
08.04.08, 04:12
Aktualisiert
08.04.08, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Z 1 / A 120/2008
21.02.2008
Az.: I/15/063-11/09
Abteilung: GB I/15
Neueinteilung der Wahlkreise im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
1.
Mit der Novellierung des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) reduziert sich die zulässige Abweichung
von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke von 33 1/3 % nach oben oder unten auf
25 % nach oben oder unten. Dies und veränderte Einwohnerzahlen bedingen den Neuzuschnitt von
Gemeinde- und Kreiswahlbezirken insbesondere dort, wo die alten Zuschnitte nahe an den
zulässigen Grenzen waren. So reduziert sich die maximale Bandbreite zwischen Ober- und Unterwert
der Einwohnerzahl von Kreiswahlbezirken (bei 24 Kreiswahlbezirken) gegenüber 2004 voraussichtlich
um 1296 Einwohner (Kreiswahlen 2004 = 5.309 – 10.618, Kreiswahlen 2009 = voraussichtl. 6.020 –
10.033).
Ziel der Neuregelung durch den Gesetzgeber ist eine Anpassung des Kommunalwahlrechts an
Landes- (20 v. H.) und Bundesrecht (25 v. H.) unter dem Aspekt der Gewährleistung der
Wahlgleichheit.
2.
Im Hinblick auf die wichtige Identifikation der Bürger mit ihrem Wahlbezirk sollte beim Zuschnitt
möglichst Kontinuität gewahrt werden. Gemäß der seit vielen Wahlperioden bewährten Regelung im
Kreis Euskirchen werden die Kreiswahlbezirke auf die kreisangehörigen Gemeinden im Verhältnis
von deren Einwohnerzahl zur Kreiseinwohnerzahl aufgeteilt, wobei bisher auf jede Gemeinde
mindestens 1 Kreiswahlbezirk entfiel (bei Dahlem seit 1999 unter Zuschlagung von
Gemeindewahlbezirken aus Hellenthal).
3.
Auf Grund der Veränderungen zu 1. ist ein Neuzuschnitt von Kreiswahlbezirken innerhalb der
Gemeindewahlgebiete nunmehr an mehreren Stellen erforderlich. Voraussichtlich handelt es sich
dabei jeweils um geringfügige Korrekturen. Der Umfang dieser Korrekturen hängt vom Zuschnitt der
Gemeindewahlbezirke ab, für deren Einteilung die Wahlausschüsse der Gemeinden bis zum
20.02.2009 Zeit haben. Zudem sind für den endgültigen Zuschnitt der Wahlbezirke die
Einwohnerzahlen maßgeblich, die am 20.04.2008 veröffentlicht sind.
4.
Hinsichtlich der Aufteilung der Kreiswahlbezirke auf die Gemeinden zeichnen sich bereits jetzt
gewichtige Neuzuschnittbedarfe ab.
Dabei wird davon ausgegangen, dass – entsprechend der bisherigen Praxis - zur Herstellung des
Verhältnissausgleiches unter den Gemeinden das jeweils für die Sitzverteilung gültige Verfahren des
Kommunalwahlgesetzes angewandt werden soll. Seit 1999 war dies das Verfahren der
mathematischen Proportionen nach Hare-Niemeyer, das nunmehr in Folge der Novellierung des
Kommunalwahlgesetzes durch das Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte
Lague/Schepers ersetzt wird (§ 33 KWahlG). Daraus ergeben sich – bei weiterhin 24
Kreiswahlbezirken - folgende Neuzuschnittbedarfe, die auch der beigefügten Tabelle zu entnehmen
sind:
2
Gemeinde Kall:
Da bei den beiden bisherigen Kreiswahlbezirken auf dem Gebiet der Gemeinde Kall (2004: KWB 17 +
18) die zulässige Untergrenze unterschritten wird, müsste auf einen Kreiswahlbezirk reduziert und die
verbleibenden Gemeindewahlbezirke anderen Kreiswahlbezirken zugeschlagen werden.
Stadt Zülpich:
Da bei der Beibehaltung von zwei Kreiswahlbezirken auf dem Gebiet der Stadt Zülpich (2004: KWB
10 + 11) der zulässige Oberwert überschritten wird, müssten künftig drei Kreiswahlbezirke gebildet
werden, so dass ein umfassender Neuzuschnitt des Stadtgebietes Zülpich erforderlich würde.
5.
Würde die Anzahl der Kreiswahlbezirke von 24 auf 23 reduziert, könnte es im Stadtgebiet Zülpich bei
zwei Kreiswahlbezirken bleiben. Ein umfassender Neuzuschnitt im Bereich Kall wäre ebenso wie bei
der Lösung mit 24 Kreiswahlbezirken erforderlich. Wie bei der Lösung mit 24 Wahlbezirken und auch
bereits in der Vergangenheit praktiziert, kann ein eigener Wahlbezirk für Dahlem nur durch
Hinzunahme von Gemeindewahlbezirken aus dem Gemeindegebiet Hellenthal realisiert werden.
6.
Weitere Zeitplanung:
-
evtl. Kreistag 03.04. oder 11.06.2008:
Satzungsbeschluss über eine Verkleinerung des Kreistages (möglich bis 15 Monate vor
Ablauf der Wahlperiode (= 20.10.2009), somit bis 20.07.2008)
-
20.07.2008 nachrichtlich:
Frühester Zeitpunkt für die Wahl der Vertreter von Vertreterversammlungen und der
Listenbewerber; die Bewerber für die Wahlbezirke dürfen jedoch erst nach der Einteilung des
Wahlgebietes in Wahlbezirke gewählt werden.
-
Kreistag 03.09.2008:
Wahl der Beisitzer des Kreiswahlausschusses
-
bis 20.02.2009 (8 Monate vor Ablauf der Wahlperiode):
spätester Zeitpunkt für die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke durch die
Wahlausschüsse der Gemeinden
-
bis 20.03.2009 (7 Monate vor Ablauf der Wahlperiode):
spätester Zeitpunkt für die Einteilung des Kreisgebietes in Wahlbezirke durch den
Kreiswahlausschuss
gez. I. V. Poth