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Verwaltungsergänzung (Neueinteilung der Wahlkreise im Kreis Euskirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
08.04.08, 04:12
Aktualisiert
08.04.08, 04:12
Verwaltungsergänzung (Neueinteilung der Wahlkreise im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Verwaltungsergänzung (Neueinteilung der Wahlkreise im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Z 1 / A 120/2008 21.02.2008 Az.: I/15/063-11/09 Abteilung: GB I/15 Neueinteilung der Wahlkreise im Kreis Euskirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion 1. Mit der Novellierung des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) reduziert sich die zulässige Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke von 33 1/3 % nach oben oder unten auf 25 % nach oben oder unten. Dies und veränderte Einwohnerzahlen bedingen den Neuzuschnitt von Gemeinde- und Kreiswahlbezirken insbesondere dort, wo die alten Zuschnitte nahe an den zulässigen Grenzen waren. So reduziert sich die maximale Bandbreite zwischen Ober- und Unterwert der Einwohnerzahl von Kreiswahlbezirken (bei 24 Kreiswahlbezirken) gegenüber 2004 voraussichtlich um 1296 Einwohner (Kreiswahlen 2004 = 5.309 – 10.618, Kreiswahlen 2009 = voraussichtl. 6.020 – 10.033). Ziel der Neuregelung durch den Gesetzgeber ist eine Anpassung des Kommunalwahlrechts an Landes- (20 v. H.) und Bundesrecht (25 v. H.) unter dem Aspekt der Gewährleistung der Wahlgleichheit. 2. Im Hinblick auf die wichtige Identifikation der Bürger mit ihrem Wahlbezirk sollte beim Zuschnitt möglichst Kontinuität gewahrt werden. Gemäß der seit vielen Wahlperioden bewährten Regelung im Kreis Euskirchen werden die Kreiswahlbezirke auf die kreisangehörigen Gemeinden im Verhältnis von deren Einwohnerzahl zur Kreiseinwohnerzahl aufgeteilt, wobei bisher auf jede Gemeinde mindestens 1 Kreiswahlbezirk entfiel (bei Dahlem seit 1999 unter Zuschlagung von Gemeindewahlbezirken aus Hellenthal). 3. Auf Grund der Veränderungen zu 1. ist ein Neuzuschnitt von Kreiswahlbezirken innerhalb der Gemeindewahlgebiete nunmehr an mehreren Stellen erforderlich. Voraussichtlich handelt es sich dabei jeweils um geringfügige Korrekturen. Der Umfang dieser Korrekturen hängt vom Zuschnitt der Gemeindewahlbezirke ab, für deren Einteilung die Wahlausschüsse der Gemeinden bis zum 20.02.2009 Zeit haben. Zudem sind für den endgültigen Zuschnitt der Wahlbezirke die Einwohnerzahlen maßgeblich, die am 20.04.2008 veröffentlicht sind. 4. Hinsichtlich der Aufteilung der Kreiswahlbezirke auf die Gemeinden zeichnen sich bereits jetzt gewichtige Neuzuschnittbedarfe ab. Dabei wird davon ausgegangen, dass – entsprechend der bisherigen Praxis - zur Herstellung des Verhältnissausgleiches unter den Gemeinden das jeweils für die Sitzverteilung gültige Verfahren des Kommunalwahlgesetzes angewandt werden soll. Seit 1999 war dies das Verfahren der mathematischen Proportionen nach Hare-Niemeyer, das nunmehr in Folge der Novellierung des Kommunalwahlgesetzes durch das Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte Lague/Schepers ersetzt wird (§ 33 KWahlG). Daraus ergeben sich – bei weiterhin 24 Kreiswahlbezirken - folgende Neuzuschnittbedarfe, die auch der beigefügten Tabelle zu entnehmen sind: 2 Gemeinde Kall: Da bei den beiden bisherigen Kreiswahlbezirken auf dem Gebiet der Gemeinde Kall (2004: KWB 17 + 18) die zulässige Untergrenze unterschritten wird, müsste auf einen Kreiswahlbezirk reduziert und die verbleibenden Gemeindewahlbezirke anderen Kreiswahlbezirken zugeschlagen werden. Stadt Zülpich: Da bei der Beibehaltung von zwei Kreiswahlbezirken auf dem Gebiet der Stadt Zülpich (2004: KWB 10 + 11) der zulässige Oberwert überschritten wird, müssten künftig drei Kreiswahlbezirke gebildet werden, so dass ein umfassender Neuzuschnitt des Stadtgebietes Zülpich erforderlich würde. 5. Würde die Anzahl der Kreiswahlbezirke von 24 auf 23 reduziert, könnte es im Stadtgebiet Zülpich bei zwei Kreiswahlbezirken bleiben. Ein umfassender Neuzuschnitt im Bereich Kall wäre ebenso wie bei der Lösung mit 24 Kreiswahlbezirken erforderlich. Wie bei der Lösung mit 24 Wahlbezirken und auch bereits in der Vergangenheit praktiziert, kann ein eigener Wahlbezirk für Dahlem nur durch Hinzunahme von Gemeindewahlbezirken aus dem Gemeindegebiet Hellenthal realisiert werden. 6. Weitere Zeitplanung: - evtl. Kreistag 03.04. oder 11.06.2008: Satzungsbeschluss über eine Verkleinerung des Kreistages (möglich bis 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode (= 20.10.2009), somit bis 20.07.2008) - 20.07.2008 nachrichtlich: Frühester Zeitpunkt für die Wahl der Vertreter von Vertreterversammlungen und der Listenbewerber; die Bewerber für die Wahlbezirke dürfen jedoch erst nach der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke gewählt werden. - Kreistag 03.09.2008: Wahl der Beisitzer des Kreiswahlausschusses - bis 20.02.2009 (8 Monate vor Ablauf der Wahlperiode): spätester Zeitpunkt für die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke durch die Wahlausschüsse der Gemeinden - bis 20.03.2009 (7 Monate vor Ablauf der Wahlperiode): spätester Zeitpunkt für die Einteilung des Kreisgebietes in Wahlbezirke durch den Kreiswahlausschuss gez. I. V. Poth