Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.11.2011
Erstellt
08.11.11, 18:04
Aktualisiert
08.11.11, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8217/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2011
Betreff:
Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen an
Kindertagespflegestellen
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung
erstellten Richtlinien zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Bundes- und Landesregierung fördert und fordert den Ausbau der Versorgung von Kindern
unter drei Jahren. Absicht ist, mit einer breiten Vielfalt von Betreuungsangeboten unterschiedlichen
Lebenssituationen, Wünschen und Bedürfnissen von Eltern und Kindern gerecht zu werden. Bis
2013 sollen ca. 30 % der Betreuungsplätze für unter Dreijährige in Kindertagespflegestellen
bereitstehen. Hier werden Kinder während des Tages durch eine geeignete Tagespflegeperson in
ihrem Haushalt, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten
Räumlichkeiten betreut. Dies soll Eltern dabei unterstützen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung
besser miteinander vereinbaren zu können.
Neben der Ausweitung des Platzangebotes in Kindertagespflegestellen soll zugleich die Qualität
der Betreuung verbessert werden. Hierzu zählt u. a. die Fortbildung von Tagespflegepersonen bis
hin zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege zu einem anerkannten Berufsbild, die Öffnung für
professionelle Formen der Großtagespflege sowie die Schaffung finanzieller Rahmenbedingungen,
die für qualifiziertes Personal attraktiv sind. Ergänzend und unterstützend zur Familie hat die
Kindertagespflege den gleichen Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen wie
Kindertageseinrichtungen; die Gesamtentwicklung des Kindes soll durch allgemeine und gezielte
Bildungs- und Erziehungsangebote gefördert werden.
Zudem soll durch differenzierte Erziehungsarbeit die geistige, seelische und körperliche
Entwicklung des Kindes angeregt, seine Gemeinschaftsfähigkeit gefördert und auf gleiche
Entwicklungschancen im Vergleich mit anderen Kindern hingewirkt werden.
Bislang wendet die Stadt Bedburg noch die seit dem 0.10.2009 gültigen Richtlinien des Rhein-ErftKreises an. Die seitens der Fachverwaltung der Stadt Bedburg nunmehr erstellten neuen
Richtlinien wurden nahezu vollständig übernommen; lediglich wurden einige redaktionellen
Änderungen vorgenommen. So wurden einige Aussagen zu Elternbeiträgen gestrichen, da diese
in der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011 geregelt sind; unter
Ziff. 5.8 wurde die Kostenübernahme von maximal 2 Führungszeugnissen alle 5 Jahre für eine
Kindertagespflegestelle eingefügt. Die Richtlinien sind dieser Vorlage in Anlage beigefügt.
ier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, 07.11.2011
----------------------------------Klöther
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-217/2011
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Beschlussvorlage WP8-217/2011
Sitzungsvorlage
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