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Beschlussvorlage (Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegestellen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.11.2011
Erstellt
08.11.11, 18:04
Aktualisiert
08.11.11, 18:04
Beschlussvorlage (Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegestellen) Beschlussvorlage (Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegestellen) Beschlussvorlage (Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegestellen)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8217/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss 15.11.2011 Betreff: Richtlinien der Stadt Bedburg zur Gewährung von laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegestellen Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung erstellten Richtlinien zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Bundes- und Landesregierung fördert und fordert den Ausbau der Versorgung von Kindern unter drei Jahren. Absicht ist, mit einer breiten Vielfalt von Betreuungsangeboten unterschiedlichen Lebenssituationen, Wünschen und Bedürfnissen von Eltern und Kindern gerecht zu werden. Bis 2013 sollen ca. 30 % der Betreuungsplätze für unter Dreijährige in Kindertagespflegestellen bereitstehen. Hier werden Kinder während des Tages durch eine geeignete Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreut. Dies soll Eltern dabei unterstützen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Neben der Ausweitung des Platzangebotes in Kindertagespflegestellen soll zugleich die Qualität der Betreuung verbessert werden. Hierzu zählt u. a. die Fortbildung von Tagespflegepersonen bis hin zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege zu einem anerkannten Berufsbild, die Öffnung für professionelle Formen der Großtagespflege sowie die Schaffung finanzieller Rahmenbedingungen, die für qualifiziertes Personal attraktiv sind. Ergänzend und unterstützend zur Familie hat die Kindertagespflege den gleichen Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen wie Kindertageseinrichtungen; die Gesamtentwicklung des Kindes soll durch allgemeine und gezielte Bildungs- und Erziehungsangebote gefördert werden. Zudem soll durch differenzierte Erziehungsarbeit die geistige, seelische und körperliche Entwicklung des Kindes angeregt, seine Gemeinschaftsfähigkeit gefördert und auf gleiche Entwicklungschancen im Vergleich mit anderen Kindern hingewirkt werden. Bislang wendet die Stadt Bedburg noch die seit dem 0.10.2009 gültigen Richtlinien des Rhein-ErftKreises an. Die seitens der Fachverwaltung der Stadt Bedburg nunmehr erstellten neuen Richtlinien wurden nahezu vollständig übernommen; lediglich wurden einige redaktionellen Änderungen vorgenommen. So wurden einige Aussagen zu Elternbeiträgen gestrichen, da diese in der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011 geregelt sind; unter Ziff. 5.8 wurde die Kostenübernahme von maximal 2 Führungszeugnissen alle 5 Jahre für eine Kindertagespflegestelle eingefügt. Die Richtlinien sind dieser Vorlage in Anlage beigefügt. ier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, 07.11.2011 ----------------------------------Klöther ----------------------------------Kramer Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-217/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-217/2011 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3