Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
5,6 kB
Datum
11.12.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
20. Satzung vom ___________
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren vom 09.06.1980
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S. 666), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung
öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV.NRW.S. 706) und der §§ 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV.NRW.S.
712), in der jeweils zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom
_________ folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 7, Gebührensatz, erhält folgende Fassung:
(1)
Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn durch die Gemeinde beträgt die
Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (§ 6 Abs. 1 und 3), wenn das Grundstück erschlossen
ist durch eine Straße, die überwiegend
a)
b)
dem innerörtlichen Verkehr dient (Anlage A)
dem überörtlichen Verkehr dient (Anlage B)
0,67 Euro
0,64 Euro.
Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr.
(2) Bei Durchführung der Winterwartung durch die Gemeinde beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je
Meter Grundstücksseite (§ 6 Abs. 1 und 3), wenn das Grundstück erschlossen ist durch eine Straße, die
überwiegend
a)
b)
dem innerörtlichen Verkehr dient (Anlage A)
dem überörtlichen Verkehr dient (Anlage B)
0,65 Euro
0,65 Euro
(3)
Die Zugehörigkeit einer Straße zu den in Abs. 1 Buchst. a) und b) und Abs. 2 Buchst. a) und b)
genannten Straßen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (Anlagen A und B dieser Satzung)
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Straßenreinigung und die
Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren tritt am 01.01.2009 in Kraft.