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Beschlussvorlage GB (Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an einer Kommanditgesellschaft im Rahmen des Projektes "Gemeinschaftskraftwerk-Steinkohle - GEKKO")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
81 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
20.12.07, 04:12
Aktualisiert
20.12.07, 04:12
Beschlussvorlage GB (Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an einer Kommanditgesellschaft im Rahmen des Projektes "Gemeinschaftskraftwerk-Steinkohle - GEKKO") Beschlussvorlage GB (Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an einer Kommanditgesellschaft im Rahmen des Projektes "Gemeinschaftskraftwerk-Steinkohle - GEKKO") Beschlussvorlage GB (Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an einer Kommanditgesellschaft im Rahmen des Projektes "Gemeinschaftskraftwerk-Steinkohle - GEKKO") Beschlussvorlage GB (Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an einer Kommanditgesellschaft im Rahmen des Projektes "Gemeinschaftskraftwerk-Steinkohle - GEKKO")

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 384/2007 28.11.2007 Az.: 20/811-06/Ja X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 19.11.2007 Kreisausschuss 03.12.2007 Kreistag 11.12.2007 Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an einer Kommanditgesellschaft im Rahmen des Projektes "Gemeinschaftskraftwerk-Steinkohle - GEKKO" Sachbearbeiter/in: Herr Jansen Tel.: 15 424 Abt.: 20 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag stimmt der grundsätzlichen Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) am Projekt „Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle – GEKKO“ zu. 2 2. In diesem Zusammenhang stimmt der Kreistag den folgenden, noch zu fassenden Beschlüssen der ene zu: 2.1 Die ene beteiligt sich als Kommanditistin an der „Kraftwerksgesellschaft Steinkohledoppelblock GmbH & Co. KG“ für den Zeitraum 1.1.2008 bis 31.12.2031 mit einem Kapitalanteil von 163.400 €, das entspricht einer Leistungsscheibe von 5 MW. 2.2 Soweit seitens der ene die Entscheidung getroffen wird, den zu leistenden Anteil nicht selbst zu finanzieren, sondern über eine Finanzierungsgesellschaft, wird beschlossen, dass sich die ene als Kommanditistin an einer GEKKO Finanzierungsgesellschaft (die sich an der Kraftwerksgesellschaft unmittelbar beteiligt) mit einem Kapitalanteil von 163.400 € beteiligt. Punkt 2.1 ist in diesem Falle hinfällig. 2.3 Die Geschäftsführung der ene wird ermächtigt, alle zur Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen vorzunehmen. Dies umfasst auch Änderungen und Ergänzungen der Verträge, soweit dies im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens erforderlich oder sinnvoll ist und der wesentliche Inhalt der Verträge unberührt bleibt. Die Geschäftsführung wird auch ermächtigt zu entscheiden, ob die Beteiligung direkt oder über die Finanzierungsgesellschaft erfolgt. Begründung: A) Projektziel und Finanzierung Das Projekt wurde vom Geschäftsführer der ene, Herrn Dieter Hinze, am 19.11.2007 in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vorgestellt. Hierzu ergänzend wurde auf Bitten der Verwaltung aus Sicht der ene zum Projekt GEKKO die folgende Stellungnahme abgegeben: „Vor dem Hintergrund der tendenziell steigenden Strompreise an den Großhandelsmärkten und der Verschiebung der Verkaufsmargen zum Handel, zur Erzeugung und zu den Rohstoffen ist für die ene der Einstieg in die gesamte Wertschöpfungskette strategisches Ziel. Neben dem Engagement der ene im Bereich der regenerativen Energieerzeugung (BESt, HENNE, „Future farm“) beabsichtigt die ene zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Risikostreung sich mit 24 anderen kommunalen Energieversorgungsunternehmen (EVU), davon 20 aus NRW, am Neubau eines 1.530 MW Steinkohle-Doppelblockkraftwerkes der RWE Power AG in Hamm (NRW) im Zeitraum von 2008 bis 2031 insgesamt mit 350 MW zu beteiligen. Im Nennlastbetrieb wird von dem hocheffizienten Kraftwerk ein elektrischer Wirkungsgrad von rd. 46 % erreicht. Das Investitionsvolumen beträgt auf Grundlage der letzten Kostenschätzungen von RWE Power rd. 2,0 Mrd. €. Der Leistungsanteil der ene beträgt 5MW, das entspricht einer Jahresarbeit von 37.500 MWh (ca. 12% des Beschaffungsvolumens der ene) und einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 6,7 Mio € (0,33%). Von dieser Investitionssumme sind mindestens 20% aus Eigenmitteln und bis zu 80% aus Fremdkapital über eine Finanzierungsgesellschaft aufzubringen. Ene geht davon aus, dass bis Ende der 20er, Anfang der 30er-Jahre die Entwicklung der regenerativen Erzeugung den Leistungsbedarf noch nicht decken kann und somit ein Engagement im konventionellen Bereich zur Stabilisierung der Kosten für die Beschaffung bis zu diesem Zeitpunkt erforderlich ist. Die Investitionsmittel werden von 2008 bis 2028 vollständig zurückgezahlt. Die ratierlich von 2008 bis 2012 zu leistenden Investitionsmittel werden jährlich mit 6% fest verzinst. Der Mitteleinsatz ist somit als langfristige (20 Jahre) Finanzanlage ohne Risiko zu betrachten. Das verbleibende Marktrisiko aus 3 dem Stromhandel ist überschaubar. Ene erwartet einen Wettbewerbsvorteil von 7 – 11 €/MWh. CO2Zertifikate sind eingepreist und sollten durch die Nachrüstung einer CO2-Wäsche im laufenden Projekt reduziert werden können. Sollten die Errichtungskosten des Kraftwerks 2,4 Mrd. € (1.569 €/kW) überschreiten steht den GEKKO-Gesellschaftern ein Sonderkündigungsrecht zu. Ene prüft, wie auch andere GEKKO-Gesellschafter, die Finanzierung des Fremdkapitalanteils außerhalb der Finanzierungsgesellschaft. Sollten bessere Konditionen als über die GEKKOFinanzierungsgesellschaft darstellbar sein, wird sich ene nicht als Kommanditist an der GEKKOFinanzierungsgesellschaft beteiligen.“ B) Vertragswerk Um eine Beteiligung an dem Gemeinschaftskraftwerk realisieren zu können, sind umfangreiche und komplexe Verträge abzuschließen. Desweiteren besteht aus Gründen des Datenschutzes und des Schutzes der Wettbewerbsposition eine entspr. Vertraulichkeitsvereinbarung. Daher sind neben der Projektstruktur (Anlage 1) nur der Rahmenvertrag (Anlage 2), die Gesellschaftsverträge der KWG (Anlage 3) und der Finanzierungsgesellschaft (Anlage 4) sowie der Gesellschafterdarlehensvertrag (Anlage 5) – jeweils im Entwurf - beigefügt. Die Verträge • Rahmenvertrag • Kraftwerksgesellschaftsvertrag • Gesellschafterdarlehensvertrag • Betreibervertrag • Pachtvertrag • Stromliefervertrag • Errichtungsbetreuungsvertrag • Brennstoffmanagementvertrag • Bilanzkreismanagementvertrag sind erarbeitet und endverhandelt, vorbehaltlich geringfügiger Modifikationen. C) Kommunalrechtliches Verfahren Nach § 107 (5) GO ist vor der Entscheidung über die mittelbare Beteiligung an einem wirtschaftlichen Unternehmen der Kreistag auf der Grundlage einer Marktanalyse über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements und über die Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Einzelheiten dazu können der Anlage 6 entnommen werden. Weiterhin ist nach dieser Vorschrift den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaft Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Selbstverwaltungsorganisationen wurden mit der Bitte um kurzfristige Stellungnahme bis zum 07.12.2007 angeschrieben. Gem. § 115 GO NRW ist die Entscheidung einer Gemeinde über die Gründung einer Gesellschaft der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Das Innenministerium NRW hat mit Erlass vom 27.08.2007 (Az. 3549.02.01-75.1-8996/07) gem. § 120 GO NRW die Bezirksregierung Münster zur zuständigen Aufsichtsbehörde bestimmt. Das Anzeigeverfahren zur Beteiligung an der Kraftwerksgesellschaft Steinkohledoppelblock GmbH & Co. KG wird eingeleitet, sobald die Stellungnahmen der örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen vorliegen und es keine wesentliche gegenteilige Einschätzung gibt. Anlagen: 4 • • • • • • • Anlage 1: GEKKO-Projektstruktur Anlage 2: Rahmenvertrag Anlage 3: Gesellschaftsvertrag der KWG Anlage 4: Gesellschaftsvertrag der Finanzierungsgesellschaft Anlage 5: Gesellschafterdarlehensvertrag Anlage 6: Marktanalyse Anlage 7: Finanzierungsübersicht gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)