Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
81 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
20.12.07, 04:12
Aktualisiert
20.12.07, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 384/2007
28.11.2007
Az.: 20/811-06/Ja
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
19.11.2007
Kreisausschuss
03.12.2007
Kreistag
11.12.2007
Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an einer Kommanditgesellschaft im
Rahmen des Projektes "Gemeinschaftskraftwerk-Steinkohle - GEKKO"
Sachbearbeiter/in: Herr Jansen
Tel.: 15 424
Abt.: 20
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag stimmt der grundsätzlichen Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
am Projekt „Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle – GEKKO“ zu.
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2. In diesem Zusammenhang stimmt der Kreistag den folgenden, noch zu fassenden Beschlüssen
der ene zu:
2.1 Die ene beteiligt sich als Kommanditistin an der „Kraftwerksgesellschaft Steinkohledoppelblock
GmbH & Co. KG“ für den Zeitraum 1.1.2008 bis 31.12.2031 mit einem Kapitalanteil von 163.400 €,
das entspricht einer Leistungsscheibe von 5 MW.
2.2 Soweit seitens der ene die Entscheidung getroffen wird, den zu leistenden Anteil nicht selbst zu
finanzieren, sondern über eine Finanzierungsgesellschaft, wird beschlossen, dass sich die ene als
Kommanditistin an einer GEKKO Finanzierungsgesellschaft (die sich an der Kraftwerksgesellschaft
unmittelbar beteiligt) mit einem Kapitalanteil von 163.400 € beteiligt. Punkt 2.1 ist in diesem Falle
hinfällig.
2.3 Die Geschäftsführung der ene wird ermächtigt, alle zur Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse
erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen vorzunehmen. Dies umfasst auch Änderungen
und Ergänzungen der Verträge, soweit dies im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens erforderlich
oder sinnvoll ist und der wesentliche Inhalt der Verträge unberührt bleibt. Die Geschäftsführung wird
auch ermächtigt zu entscheiden, ob die Beteiligung direkt oder über die Finanzierungsgesellschaft
erfolgt.
Begründung:
A) Projektziel und Finanzierung
Das Projekt wurde vom Geschäftsführer der ene, Herrn Dieter Hinze, am 19.11.2007 in der Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vorgestellt. Hierzu
ergänzend wurde auf Bitten der Verwaltung aus Sicht der ene zum Projekt GEKKO die folgende
Stellungnahme abgegeben:
„Vor dem Hintergrund der tendenziell steigenden Strompreise an den Großhandelsmärkten und der
Verschiebung der Verkaufsmargen zum Handel, zur Erzeugung und zu den Rohstoffen ist für die ene
der Einstieg in die gesamte Wertschöpfungskette strategisches Ziel.
Neben dem Engagement der ene im Bereich der regenerativen Energieerzeugung (BESt, HENNE,
„Future farm“) beabsichtigt die ene zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Risikostreung
sich mit 24 anderen kommunalen Energieversorgungsunternehmen (EVU), davon 20 aus NRW, am
Neubau eines 1.530 MW Steinkohle-Doppelblockkraftwerkes der RWE Power AG in Hamm (NRW) im
Zeitraum von 2008 bis 2031 insgesamt mit 350 MW zu beteiligen. Im Nennlastbetrieb wird von dem
hocheffizienten Kraftwerk ein elektrischer Wirkungsgrad von rd. 46 % erreicht. Das
Investitionsvolumen beträgt auf Grundlage der letzten Kostenschätzungen von RWE Power rd. 2,0
Mrd. €. Der Leistungsanteil der ene beträgt 5MW, das entspricht einer Jahresarbeit von 37.500 MWh
(ca. 12% des Beschaffungsvolumens der ene) und einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt
6,7 Mio € (0,33%).
Von dieser Investitionssumme sind mindestens 20% aus Eigenmitteln und bis zu 80% aus
Fremdkapital über eine Finanzierungsgesellschaft aufzubringen. Ene geht davon aus, dass bis Ende
der 20er, Anfang der 30er-Jahre die Entwicklung der regenerativen Erzeugung den Leistungsbedarf
noch nicht decken kann und somit ein Engagement im konventionellen Bereich zur Stabilisierung der
Kosten für die Beschaffung bis zu diesem Zeitpunkt erforderlich ist.
Die Investitionsmittel werden von 2008 bis 2028 vollständig zurückgezahlt. Die ratierlich von 2008 bis
2012 zu leistenden Investitionsmittel werden jährlich mit 6% fest verzinst. Der Mitteleinsatz ist somit
als langfristige (20 Jahre) Finanzanlage ohne Risiko zu betrachten. Das verbleibende Marktrisiko aus
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dem Stromhandel ist überschaubar. Ene erwartet einen Wettbewerbsvorteil von 7 – 11 €/MWh. CO2Zertifikate sind eingepreist und sollten durch die Nachrüstung einer CO2-Wäsche im laufenden
Projekt reduziert werden können.
Sollten die Errichtungskosten des Kraftwerks 2,4 Mrd. € (1.569 €/kW) überschreiten steht den
GEKKO-Gesellschaftern ein Sonderkündigungsrecht zu.
Ene prüft, wie auch andere GEKKO-Gesellschafter, die Finanzierung des Fremdkapitalanteils
außerhalb der Finanzierungsgesellschaft. Sollten bessere Konditionen als über die GEKKOFinanzierungsgesellschaft darstellbar sein, wird sich ene nicht als Kommanditist an der GEKKOFinanzierungsgesellschaft beteiligen.“
B) Vertragswerk
Um eine Beteiligung an dem Gemeinschaftskraftwerk realisieren zu können, sind umfangreiche und
komplexe Verträge abzuschließen. Desweiteren besteht aus Gründen des Datenschutzes und des
Schutzes der Wettbewerbsposition eine entspr. Vertraulichkeitsvereinbarung. Daher sind neben der
Projektstruktur (Anlage 1) nur der Rahmenvertrag (Anlage 2), die Gesellschaftsverträge der KWG
(Anlage 3) und der Finanzierungsgesellschaft (Anlage 4) sowie der Gesellschafterdarlehensvertrag
(Anlage 5) – jeweils im Entwurf - beigefügt.
Die Verträge
• Rahmenvertrag
• Kraftwerksgesellschaftsvertrag
• Gesellschafterdarlehensvertrag
• Betreibervertrag
• Pachtvertrag
• Stromliefervertrag
• Errichtungsbetreuungsvertrag
• Brennstoffmanagementvertrag
• Bilanzkreismanagementvertrag
sind erarbeitet und endverhandelt, vorbehaltlich geringfügiger Modifikationen.
C) Kommunalrechtliches Verfahren
Nach § 107 (5) GO ist vor der Entscheidung über die mittelbare Beteiligung an einem wirtschaftlichen
Unternehmen der Kreistag auf der Grundlage einer Marktanalyse über die Chancen und Risiken des
beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements und über die Auswirkungen auf das Handwerk und die
mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Einzelheiten dazu können der Anlage 6 entnommen
werden. Weiterhin ist nach dieser Vorschrift den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von
Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden
Gewerkschaft Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Selbstverwaltungsorganisationen
wurden mit der Bitte um kurzfristige Stellungnahme bis zum 07.12.2007 angeschrieben.
Gem. § 115 GO NRW ist die Entscheidung einer Gemeinde über die Gründung einer Gesellschaft der
Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Das Innenministerium NRW hat mit Erlass vom 27.08.2007 (Az. 3549.02.01-75.1-8996/07) gem. § 120 GO NRW die Bezirksregierung Münster zur zuständigen
Aufsichtsbehörde bestimmt. Das Anzeigeverfahren zur Beteiligung an der Kraftwerksgesellschaft
Steinkohledoppelblock GmbH & Co. KG wird eingeleitet, sobald die Stellungnahmen der örtlichen
Selbstverwaltungsorganisationen vorliegen und es keine wesentliche gegenteilige Einschätzung gibt.
Anlagen:
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Anlage 1: GEKKO-Projektstruktur
Anlage 2: Rahmenvertrag
Anlage 3: Gesellschaftsvertrag der KWG
Anlage 4: Gesellschaftsvertrag der Finanzierungsgesellschaft
Anlage 5: Gesellschafterdarlehensvertrag
Anlage 6: Marktanalyse
Anlage 7: Finanzierungsübersicht
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)