Daten
Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
28.05.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
100/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschussantrag für 2008 und Verwendungsnachweis für 2007 des CVJM Wesseling für eine
Maßnahme der offenen Kinder- und Jugendarbeit im evangelischen Gemeindezentrum an der
Apostelkirche
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
25.04.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 100/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kröger
25.04.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Zuschussantrag für 2008 und Verwendungsnachweis für 2007 des CVJM Wesseling für eine Maßnahme der
offenen Kinder- und Jugendarbeit im evangelischen Gemeindezentrum an der Apostelkirche in Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Verwendungsnachweis (vgl. Anlage) für das Jahr 2007 wird als ordnungsgemäß anerkannt.
Der CVJM erhält für das Jahr 2008 einen Zuschuss zu den jährlichen Personalkosten für das Angebot einer
Freizeitmaßnahme und Hausaufgabenbetreuung (an vier Nachmittagen pro Woche) für Kinder im Alter von
10 bis 14 Jahren im evangelischen Gemeindezentrum der Apostelkirche am Mühlenweg in Wesseling.
Der Zuschuss für das Jahr 2008 beträgt 14.990,35 €. Die Mittel werden aus den Erträgen der Stiftung zur
Förderung der Jugendarbeit finanziert.
Über diesen Zuschuss ist bis zum 30.4.2009 ein Verwendungsnachweis zu führen, in dem alle Einnahmen
und Ausgaben aufgeführt werden müssen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Betrag im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft getroffenen
Bestimmungen zahlbar zu machen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Christliche Verein junger Menschen (CVJM Wesseling) hat aufgrund eines Beschlusses des
Jugendhilfeauschusses vom 13.6.2007 im Jahr 2007 einen Zuschuss zu den jährlichen Personalkosten in
Höhe von 16.633,21 € erhalten.
Der CVJM Wesseling hat den Verwendungsnachweis inhaltlich und zeitlich korrekt eingereicht. Die
Einnahmen und Ausgaben waren im Anhang zum Verwendungsnachweis ordnungsgemäß ausgeführt.
Die Freizeitmaßnahmen und die Hausaufgabenbetreuung wurden im Beweilligungszeitraum von
Honorarkräften durchgeführt. Die Besucherzahl steigt zunehmend. Hierbei handelt es in der Regel um
Schüler/-innen der Grundschulen und der Unterstufe der Haupt- bzw. Realschule.
2. Lösung
Die Arbeit des CVJM Wesseling wird von der Verwaltung sehr positiv bewertet. Mit dem Hausaufgaben- und
Freizeitprogramm hat der CVJM Wesseling seit ein paar Jahren mit finanzieller Unterstützung der Stadt ein
sehr wichtiges Angebot außerhalb der institutionalisierten Betreuungsangebote der Schulen aufgebaut. In der
beratenden Arbeit des Jugendamtes wird immer wieder erfolgreich auf dieses Angebot verwiesen. Das
Angebot des CVJM ist besonders für Schüler der Unterstufe, die keine Ganztagsangebote nutzen können
oder für Schüler, die keine OGS besuchen, eine wichtige Einrichtung am Nachmittag.
Die Verwaltung schlägt vor, dem CVJM Wesseling für das Jahr 2008 einen Zuschuss von insgesamt
14.990,35 € zu gewähren.
Über diesen Zuschuss ist bis zum 30.4.2009 ein Verwendungsnachweis zu führen, in dem alle Einnahmen
und Ausgaben aufgeführt werden müssen.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel werden aus den Erträgen der Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit finanziert.