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Beschlussvorlage (Bauleitplanung "Wohngebiet und Landschaftsraum Eichholz" hier: - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 2/ 93 vom 07.07.1987 - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt" gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
93 kB
Datum
17.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Bauleitplanung "Wohngebiet und Landschaftsraum Eichholz" 
hier: - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 2/ 93  vom 07.07.1987
        - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 
          1. Bauabschnitt" gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bauleitplanung "Wohngebiet und Landschaftsraum Eichholz" 
hier: - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 2/ 93  vom 07.07.1987
        - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 
          1. Bauabschnitt" gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bauleitplanung "Wohngebiet und Landschaftsraum Eichholz" 
hier: - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 2/ 93  vom 07.07.1987
        - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 
          1. Bauabschnitt" gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bauleitplanung "Wohngebiet und Landschaftsraum Eichholz" 
hier: - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 2/ 93  vom 07.07.1987
        - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 
          1. Bauabschnitt" gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 76/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung 80/ Liegenschaften 66 Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bauleitplanung "Wohngebiet und Landschaftsraum Eichholz" hier: - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 2/ 93 vom 07.07.1987 - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz 1. Bauabschnitt" gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche 80/ Liegenschaften 66 26.03.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 76/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 26.03.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Bauleitplanung "Wohngebiet und Landschaftsraum Eichholz" hier: - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 2/ 93 vom 07.07.1987 - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz 1. Bauabschnitt" gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 2/ 93 vom 07.07.1987 gemäß §§ 1 (3), 1 (8), 2 (1) BauGB (vgl. Karte Plangeltungsbereich). 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB (vgl. Karte Plangeltungsbereich). Sachdarstellung: 1. Problem Die Projektentwicklung des Wohngebietes Eichholz wird gemeinsam von der Stadt Wesseling mit den beiden Projektpartnern LEG Standort- und Projektentwicklung GmbH (LEG Köln GmbH) und PARETO GmbH durchgeführt. Arbeitsgrundlage für die gemeinsame Projektentwicklung ist der Beschluss des Rates der Stadt Wesseling vom 17.04.2007 über den anteiligen Grunderwerb im Projektgebiet Eichholz und den Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages der Stadt Wesseling mit den beiden Projektpartnern (Beschlussvorlage 344/ 2006, 1. Ergänzung). Weitere Arbeitsgrundlage für die Projektentwicklung des Wohngebietes Eichholz ist die städtebauliche Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz, die im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am 17.04.2008 zur Beschlussfassung vorgeschlagen ist (Beschlussvorlage 68/ 2008). Hinsichtlich der zwischenzeitlich erfolgten Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfes der Planungsbüros Post + Welters (Stadtplanung)/ Brosk (Landschaftsplanung), der Vorstellung des überarbeiteten Entwurfes der städtebaulichen Rahmenplanung in der Sitzung des Fachausschusses am 27.02.2008 und in der Bürgerinformation am 13.03.2008 sowie der dort vorgetragenen Hinweise und Anregungen der Fraktionen und der Bürgerschaft wird auf die ausführliche Darstellung in der Beschlussvorlage 68/ 2008 verwiesen. Entsprechend der abgestimmten Vorgehensweise soll die städtebauliche Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz nun im Zuge der erforderlichen Bauleitplanverfahren für das Projektgebiet Eichholz konkretisiert und in die jeweiligen Planwerke (45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Landschaftsraum Eichholz“, Bebauungsplanung „Wohngebiet Eichholz 1./ 2. Bauabschnitt“) umgesetzt werden. Die Einleitung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Landschaftsraum Eichholz“ ist bereits mit dem Aufstellungsbeschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am 14.06.2007 erfolgt (Beschlussvorlage 107/ 2007). Das Planverfahren der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wird, auf Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung, gemäß § 8 (3) BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ weiter geführt. Entsprechend der abgestimmten Projektentwicklung soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ eingeleitet und zügig weiter geführt werden. Zeitgleich soll der veraltete Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2/ 93 vom 07.07.1987 aufgehoben werden, da dieser Beschluss das gesamte, ca. 22 ha große Plangebiet Eichholz umfasst hat; dies entspricht weder den heutigen städtebaulichen Zielen noch der geplanten Projektentwicklung für das Wohngebiet Eichholz (Karte Plangeltungsbereich - Aufhebung). Der Geltungsbereich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1. „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ (ca. 13 ha) umfasst den an das bestehende Wohngebiet anschließenden 1. Teilbereich des Wohngebietes Eichholz (ca. 11 ha), den zentralen Grünzug („Grüne Mitte“) sowie die zur Optimierung der Verkehrsanbindung notwendigen Flächen der K 31 Eichholzer Straße (Übersichtsplan - Bauabschnitte/ Karte Plangeltungsbereich - Aufstellungsbeschluss). Als wesentliche Planungsziele, die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1. „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ verfolgt werden, sind zu nennen: - Realisierung eines hochwertigen Wohngebietes, mit einem vielfältigen Angebot an Eigenheim- Wohnformen und adäquaten Grundstücksgrößen, Gliederung des Wohngebietes in überschaubar dimensionierte Baufelder, die eine abschnittsweise Erschließung und Umsetzung des Wohngebietes ermöglichen, räumliche Vernetzung des Wohngebietes mit dem Landschaftsraum Eichholz und Schaffung hoher Wohn- und Wohnumfeldqualitäten. Hinsichtlich der ausführlichen Beschreibung der Planungsziele und des städtebaulichen Konzeptes wird auf die Beschlussvorlage 68/ 2008 verwiesen. Die städtebauliche Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1. „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ für den vorab beschriebenen Plangeltungsbereich zügig in verbindliches Planungsrecht umgesetzt werden. Im Zuge der zwischenzeitlichen Vorstellungen der städtebaulichen Rahmenplanung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz und bei Bürgerinformationen sind die Ziele und Inhalte der Planung für das Wohngebiet Eichholz und den anschließenden Landschaftsraum Eichholz der Öffentlichkeit ausführlich erläutert worden. In der Zeit vom 26.11.- 14.12.2007 hat im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling eine öffentliche Ausstellung aller städtebaulichen Entwurfskonzepte, die im Rahmen des 2007 durchgeführten Wettbewerbes (Mehrfachbeauftragung) für das Wohngebiet Eichholz eingereicht worden sind, stattgefunden. Die Anregungen und Hinweise des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz und der interessierten Bürgerschaft sind bereits in die Erarbeitung des Entwurfes der städtebaulichen Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz eingeflossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 27.02.2008 beschlossen, eine Bürgerinformation über den Entwurf der städtebaulichen Rahmenplanung durchzuführen. Die Informationsveranstaltung hat am 13.03.2008 im Rheinforum stattgefunden, ca. 110 Bürgerinnen und Bürger waren anwesend. Die Bürgerschaft ist bei dieser Veranstaltung ausführlich über die Ziele, Zwecke und Inhalte der städtebaulichen Rahmenplanung für das Wohngebiet Eichholz und den anschließenden Landschaftsraum Eichholz informiert worden. Über die Bürgerinformation ist eine Niederschrift angefertigt worden, in der alle vorgetragenen Hinweise und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger dokumentiert sind. Im Rahmen des Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1. „Wohngebiet Eichholz 1. Bauabschnitt“ werden die in der Sitzung des Fachausschusses am 27.02.2008 sowie in der Bürgerinformation am 13.03.2008 vorgetragenen Hinweise und Anregungen der Fraktionen und der Bürgerschaft aufgenommen, geprüft und inhaltlich sachgerecht in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 eingearbeitet (Beschlussvorlage 68/ 2008 - Anlagen Niederschrift/ Anregungen der Fraktionen). 2. Lösung Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 2/ 93 vom 07.07.1987 gemäß §§ 1 (3), 1 (8), 2 (1) BauGB (vgl. Karte Plangeltungsbereich - Aufhebung). Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB (vgl. Karte Plangeltungsbereich - Aufstellung). 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Der Rat der Stadt Wesseling hat mit dem Beschluss vom 30.10.2007 über die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2007 Mittel in Höhe von 90.000 € bereitgestellt, die von der Stadt Wesseling zur Finanzierung ihres Anteils von 1/ 3 der Projektentwicklungskosten (u.a. Honorarkosten für Planungsleistungen und Gutachten) eingesetzt werden (Beschlussvorlage 223/ 2007). Anlagen: - Übersichtsplan - Projektgebiet Eichholz - Karte zum Geltungsbereich - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 2/ 93 vom 07.07.1987 - Übersichtsplan - Lage und Gliederung der beiden Bauabschnitte - Karte zum Geltungsbereich - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“