Daten
Kommune
Wesseling
Größe
152 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
75/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen:
hier: Veränderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsentwurf
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
18.03.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 75/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Bernhard Hadel
18.03.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Betreff:
Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen:
hier: Veränderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsentwurf
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen;
hier: Veränderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsentwurf
1. Problem
Wider Erwarten fällt das diesjährige Gewerbesteueraufkommen voraussichtlich geringer als
erwartet aus. Nach dem bisherigen Sachstand kommt gegenüber dem im vorliegenden
Haushaltsentwurf gebildeten Haushaltsansatz von 47,2 Mio. ein Minderertrag von 14,4 Mio. €
(brutto) in Betracht, so dass gegenwärtig nur ein Ansatz von 33,8 Mio. € gebildet werden kann. Die
Ursache dafür bilden vor allem geringere als von den für das Gewerbesteueraufkommen
bedeutsamen Unternehmen selbst erwartete Erträge im vierten Quartal 2007 und die Verpflichtung
der Stadt zur Rückzahlung von Teilbeträgen der in Vorjahren vereinnahmten Steuerzahlungen.
Auch nach diesem voraussichtlichen Rückgang könnte die Stadt über überdurchschnittliche
Gewerbesteuerzahlungen verfügen.
Das
voraussichtlich
niedrigere
Gewerbesteueraufkommen
führt
zu
geringeren
Zahlungsverpflichtungen der Stadt: Die Gewerbesteuerumlage und die Finanzierungsbeteiligung
„Fonds Deutsche Einheit“ sowie die Kreisumlage-Zahllast fallen entsprechend niedriger aus.
Diese Entwicklung ist der Anlass für den „1. Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf
2008“ der als Anlage 1 beigefügt ist.
In den Veränderungsnachweis wurden auch weitere Veränderungen aufgenommen, die nahezu
ausnahmslos zwangsläufig sind. Hervorzuheben sind:
-
Es wird nicht mehr angenommen, dass der Rhein-Erft-Kreis die Kreisumlage um 1%-Punkt
senkt.
-
Die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) führt zu zusätzlichen
Betriebskostenzuschüssen an die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder (unter
Einschluss von Nachzahlungsbeträgen aus der „Spitzabrechnung“ für 2006 ergeben sich
zusätzliche von der Stadt zu leistende Zuschusszahlungen von 733.000 €), denen allerdings
eine zusätzliche Kostenerstattung des Landes (217.500 €) und wegen der Übernahme von
Kindergärten in kath. Trägerschaft geringere Zuschussverpflichtungen (48.900 €) gegenüber
stehen.
-
Die Reduzierung von Beitragssätzen im Zuge der Umsetzung des KiBiz führt zu einem
geringeren Ertrag (36.000 €).
Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplans weist einen Überschuss von 5.300 €; der 1.
Veränderungsnachweis zeigt nun einen beträchtlichen Fehlbedarf an:
8.117.100 €.
2. Lösung
Mit dem „Eckwerte-Beschluss“ vom 4. Dezember 2007 hat der Hauptausschuss für die
Haushaltsberatungen 2008 auch das Ziel festgelegt, den Haushaltsausgleich im Ergebnisplan zu
erzielen. Angesichts der Größenordnung des gegenwärtig zu beschreibenden Fehlbedarfs ist dieses
Ziel nicht zu erreichen. Dennoch muss der nicht zufrieden stellende Wert Anlass zum Gegensteuern
sein, zumal etliche haushaltswirtschaftliche „Verschlechterungen“ Dauerwirkung haben und die in
der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ohnehin für die kommenden Haushaltsjahre
beschriebenen Unterdeckungen vergrößern. Der Umstand, dass die bisher angezeigten Fehlbedarfe
durch die Ausgleichsrücklage aufgefangen werden können, darf jedoch nicht dazu führen, die
Unterdeckungen einfach hinzunehmen. Mit der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wird nicht
nur Eigenkapital, sondern auch disponibles Umlaufvermögen verzehrt. Durchaus lässt sich
formulieren, dass die Subventionsleistungen der Stadt durch Inanspruchnahme von Vermögen
finanziert werden. Erinnert wird auch an diese Leitentscheidungen des Hauptausschusses vom 4.
Dezember 2007:
-
Der Kurs der Konsolidierung der städtischen Finanzen, über den das Ziel verfolgt wird,
das bei nur durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen sichtbare und in der mittelfristigen
Finanzplanung angezeigte strukturelle Defizit zu beseitigen, wird bekräftigt.
-
Höhere und zusätzliche Ermächtigungen für Aufwendungen gegenüber dem
Haushaltsentwurf werden nur veranschlagt, wenn sie durch Ertragsverbesserungen oder
Aufwandsminderungen ausgeglichen werden.
Die Verwaltung hat begonnen, vorgeschlagene Ansätze des Ergebnisplans zu hinterfragen. Das
Ergebnis dieser - bisherigen – Überprüfung hat folgende Ergebnisse gebracht:
-
Die vorgestellten Mindestausstattungen der Budgets (vgl. dazu
Abschn. A IV. der vorgeschlagenen Leitentscheidungen) können
nach der Betrachtung von Ergebniszahlen für das Haushaltsjahr 2007
gekürzt werden um
Einzelheiten sind in der Anlage 2 ausgeführt.
98.700 €.
-
Die Mittel für Sondermaßnahmen der baulichen Unterhaltung
(vgl. dazu Abschn. B I. des Entwurfs der Leitentscheidungen) können
im Ergebnisplan (konsumtive Ausgaben) um
650.500 €
auf 1.011.300 € gekürzt und (zusätzlich) im Finanzplan (investive
Ausgaben) um 128.000 € abgesenkt werden auf 95.500 €. Einzelheiten
nennt die Anlage 3.
-
Die Mittel für weitere Sondermaßnahmen (vgl. dazu Abschn. B II.
des Entwurfs der Leitentscheidungen) können abgesenkt werden um
auf 927.500 €. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 4.
-
Diese Kürzungsvorschläge führen insgesamt zu einer Entlastung des
Ergebnisplans um
so dass sich der Fehlbedarf gegenwärtig mit
beschreiben lässt.
58.700 €
807.900 €,
7.309.200 €
Weitere Veränderungen des Zahlenwerks, die sich sowohl aus der Überprüfung als auch aus
sonstigen Gründen ergeben können, wird die Verwaltung unverzüglich mitteilen. Nachreichen wird
die Verwaltung auch die Fortschreibung des Finanzplans sowie die Fortschreibung der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.
Diese Vorlage wird zum Anlass genommen, die vorgeschlagenen Leitentscheidungen zu ergänzen
und einzelne Ansätze zu erläutern:
-
Einfügen einer weiteren Leitentscheidung für den Ansatz „Wohnbaufläche Eichholzer
Acker“ Produkt 010 111 015 – Liegenschaften“ im Teilfinanzplan
Im Abschn. B III wird als Tz. 2.10 Budget Liegenschaften diese Leitentscheidung eingefügt:
„Zur Finanzierung der Baulandentwicklungsmaßnahme ‚Wohnbaufläche Eichholzer Acker’
wird folgende Festlegung getroffen: Die Partner und die Stadt stellen Eigenmittel von 10 %
zur Finanzierung der Baulandentwicklungsmaßnahme zur Verfügung; der Anteil der Stadt
beträgt hieran ein Drittel. Die restlichen Kosten werden von den Partnern und der Stadt
kreditfinanziert; auch hieran ist die Stadt mit einem Drittel beteiligt. Die
Finanzierungskosten (Tilgung und Zinsen) sind Bestandteil der Projektkosten.“
Anm.:
Mit
den
Partnern,
die
üblicherweise
zur
Finanzierung
von
Baulandentwicklungsmaßnahmen nur begrenzt Eigenkapital einsetzen, ist abgestimmt
worden, dass die Stadt – auch aus Praktikabilitätsgründen –gleichermaßen verfährt.
-
Anlage 1 zu den vorgeschlagenen Leitentscheidungen „Sondermaßnahmen der
Bauunterhaltung – Budget 020 – 020 126 000 Brandschutz – Feuerwache Kronenweg –
„Schwarz-Weißtrennung“ (S. 2):
Auf der Feuer- und Rettungswache besteht derzeit keine Trennung von kontaminierten
Bereichen und Aufenthaltsräumen. Somit gelangen auch Fahrzeugabgase ungehindert in
Sozialräume. Eine „Schwarz-/Weißtrennung“, wie sie in Arbeitsschutzvorschriften gefordert
wird, ist nicht vorhanden.
Die Anpassung an die Vorschriften verlangt eine Reihe von technischen, baulichen und
organisatorischen Maßnahmen (z.B. Absaug- oder Überdruckanlage
für die
Fahrzeugabgase, eine Stiefelwaschanlage und dicht schließende Türen).
-
Anlage 2 zu den vorgeschlagenen Leitentscheidungen – Budget 020 – 020 126 000
Brandschutz – Förderung ehrenamtl. Arbeit – Erhöhungsbetrag 10.900 € (S. 3):
Auf Grund des ihr erteilten Prüfauftrages zu der Frage, ob die Stadt wie die Stadt Hürth eine
besondere Form der Anerkennung und Förderung der ehrenamtlichen Arbeit in der
Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen einer privaten Rentenversicherung einführen solle, hat
die Verwaltung mit den ehrenamtlichen Führungskräften der Feuerwehr der Stadt intensive
Gespräche geführt.
Einmütig möchten die ehrenamtlichen Führungskräfte einen anderen Weg der Anerkennung
und Förderung eingeschlagen wissen, der den freiwilligen Feuerwehrmännern und –frauen
unmittelbar zugute kommt, zugleich das Engagement in der Feuerwehr attraktiver werden
lässt und die Gewinnung von Nachwuchskräften erleichtert. Dieser Weg besteht darin, dass
den Löschzügen und den ehrenamtlichen Führungskräften Budgets zur Verfügung gestellt
werden, die insbesondere „Teambuilding“-Maßnahmen“ (z.B. gemeinsamer Besuch von
Fitness-Centern) als auch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen oberhalb definierter
Standards ermöglichen.
In den Gesprächen ist über die Ausgestaltung dieser (Jahres-)Budgets wie folgt
Einvernehmen erzielt worden:
1.000 €,
Es beträgt für die ehrenamtliche Führung und die Jugendfeuerwehr
für jeden der drei Löschzüge besteht es aus einem Grundbetrag von
2.000 €, zusammen
und erhöht sich für die Löschzüge für jedes aktive Mitglied um
50 €, zusammen
Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von
7.500 €.
14.500 €.
Nach Abzug der bisherigen Mindestausstattung von
beträgt der Erhöhungsbetrag – wie vorgeschlagen –
-3.600 €
10.900 €.
6.000 €,
Anzumerken ist, dass die Stadt Hürth für ihre Lösung rd. 50.000 €/a aufwendet.