Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen: hier: Veränderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsentwurf)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
152 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen:
hier: Veränderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsentwurf) Beschlussvorlage (Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen:
hier: Veränderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsentwurf) Beschlussvorlage (Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen:
hier: Veränderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsentwurf) Beschlussvorlage (Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen:
hier: Veränderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsentwurf) Beschlussvorlage (Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen:
hier: Veränderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsentwurf) Beschlussvorlage (Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen:
hier: Veränderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsentwurf)

öffnen download melden Dateigröße: 152 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 75/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen: hier: Veränderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsentwurf Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 18.03.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 75/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Bernhard Hadel 18.03.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Betreff: Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen: hier: Veränderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsentwurf Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen; hier: Veränderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsentwurf 1. Problem Wider Erwarten fällt das diesjährige Gewerbesteueraufkommen voraussichtlich geringer als erwartet aus. Nach dem bisherigen Sachstand kommt gegenüber dem im vorliegenden Haushaltsentwurf gebildeten Haushaltsansatz von 47,2 Mio. ein Minderertrag von 14,4 Mio. € (brutto) in Betracht, so dass gegenwärtig nur ein Ansatz von 33,8 Mio. € gebildet werden kann. Die Ursache dafür bilden vor allem geringere als von den für das Gewerbesteueraufkommen bedeutsamen Unternehmen selbst erwartete Erträge im vierten Quartal 2007 und die Verpflichtung der Stadt zur Rückzahlung von Teilbeträgen der in Vorjahren vereinnahmten Steuerzahlungen. Auch nach diesem voraussichtlichen Rückgang könnte die Stadt über überdurchschnittliche Gewerbesteuerzahlungen verfügen. Das voraussichtlich niedrigere Gewerbesteueraufkommen führt zu geringeren Zahlungsverpflichtungen der Stadt: Die Gewerbesteuerumlage und die Finanzierungsbeteiligung „Fonds Deutsche Einheit“ sowie die Kreisumlage-Zahllast fallen entsprechend niedriger aus. Diese Entwicklung ist der Anlass für den „1. Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2008“ der als Anlage 1 beigefügt ist. In den Veränderungsnachweis wurden auch weitere Veränderungen aufgenommen, die nahezu ausnahmslos zwangsläufig sind. Hervorzuheben sind: - Es wird nicht mehr angenommen, dass der Rhein-Erft-Kreis die Kreisumlage um 1%-Punkt senkt. - Die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) führt zu zusätzlichen Betriebskostenzuschüssen an die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder (unter Einschluss von Nachzahlungsbeträgen aus der „Spitzabrechnung“ für 2006 ergeben sich zusätzliche von der Stadt zu leistende Zuschusszahlungen von 733.000 €), denen allerdings eine zusätzliche Kostenerstattung des Landes (217.500 €) und wegen der Übernahme von Kindergärten in kath. Trägerschaft geringere Zuschussverpflichtungen (48.900 €) gegenüber stehen. - Die Reduzierung von Beitragssätzen im Zuge der Umsetzung des KiBiz führt zu einem geringeren Ertrag (36.000 €). Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplans weist einen Überschuss von 5.300 €; der 1. Veränderungsnachweis zeigt nun einen beträchtlichen Fehlbedarf an: 8.117.100 €. 2. Lösung Mit dem „Eckwerte-Beschluss“ vom 4. Dezember 2007 hat der Hauptausschuss für die Haushaltsberatungen 2008 auch das Ziel festgelegt, den Haushaltsausgleich im Ergebnisplan zu erzielen. Angesichts der Größenordnung des gegenwärtig zu beschreibenden Fehlbedarfs ist dieses Ziel nicht zu erreichen. Dennoch muss der nicht zufrieden stellende Wert Anlass zum Gegensteuern sein, zumal etliche haushaltswirtschaftliche „Verschlechterungen“ Dauerwirkung haben und die in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ohnehin für die kommenden Haushaltsjahre beschriebenen Unterdeckungen vergrößern. Der Umstand, dass die bisher angezeigten Fehlbedarfe durch die Ausgleichsrücklage aufgefangen werden können, darf jedoch nicht dazu führen, die Unterdeckungen einfach hinzunehmen. Mit der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wird nicht nur Eigenkapital, sondern auch disponibles Umlaufvermögen verzehrt. Durchaus lässt sich formulieren, dass die Subventionsleistungen der Stadt durch Inanspruchnahme von Vermögen finanziert werden. Erinnert wird auch an diese Leitentscheidungen des Hauptausschusses vom 4. Dezember 2007: - Der Kurs der Konsolidierung der städtischen Finanzen, über den das Ziel verfolgt wird, das bei nur durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen sichtbare und in der mittelfristigen Finanzplanung angezeigte strukturelle Defizit zu beseitigen, wird bekräftigt. - Höhere und zusätzliche Ermächtigungen für Aufwendungen gegenüber dem Haushaltsentwurf werden nur veranschlagt, wenn sie durch Ertragsverbesserungen oder Aufwandsminderungen ausgeglichen werden. Die Verwaltung hat begonnen, vorgeschlagene Ansätze des Ergebnisplans zu hinterfragen. Das Ergebnis dieser - bisherigen – Überprüfung hat folgende Ergebnisse gebracht: - Die vorgestellten Mindestausstattungen der Budgets (vgl. dazu Abschn. A IV. der vorgeschlagenen Leitentscheidungen) können nach der Betrachtung von Ergebniszahlen für das Haushaltsjahr 2007 gekürzt werden um Einzelheiten sind in der Anlage 2 ausgeführt. 98.700 €. - Die Mittel für Sondermaßnahmen der baulichen Unterhaltung (vgl. dazu Abschn. B I. des Entwurfs der Leitentscheidungen) können im Ergebnisplan (konsumtive Ausgaben) um 650.500 € auf 1.011.300 € gekürzt und (zusätzlich) im Finanzplan (investive Ausgaben) um 128.000 € abgesenkt werden auf 95.500 €. Einzelheiten nennt die Anlage 3. - Die Mittel für weitere Sondermaßnahmen (vgl. dazu Abschn. B II. des Entwurfs der Leitentscheidungen) können abgesenkt werden um auf 927.500 €. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 4. - Diese Kürzungsvorschläge führen insgesamt zu einer Entlastung des Ergebnisplans um so dass sich der Fehlbedarf gegenwärtig mit beschreiben lässt. 58.700 € 807.900 €, 7.309.200 € Weitere Veränderungen des Zahlenwerks, die sich sowohl aus der Überprüfung als auch aus sonstigen Gründen ergeben können, wird die Verwaltung unverzüglich mitteilen. Nachreichen wird die Verwaltung auch die Fortschreibung des Finanzplans sowie die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Diese Vorlage wird zum Anlass genommen, die vorgeschlagenen Leitentscheidungen zu ergänzen und einzelne Ansätze zu erläutern: - Einfügen einer weiteren Leitentscheidung für den Ansatz „Wohnbaufläche Eichholzer Acker“ Produkt 010 111 015 – Liegenschaften“ im Teilfinanzplan Im Abschn. B III wird als Tz. 2.10 Budget Liegenschaften diese Leitentscheidung eingefügt: „Zur Finanzierung der Baulandentwicklungsmaßnahme ‚Wohnbaufläche Eichholzer Acker’ wird folgende Festlegung getroffen: Die Partner und die Stadt stellen Eigenmittel von 10 % zur Finanzierung der Baulandentwicklungsmaßnahme zur Verfügung; der Anteil der Stadt beträgt hieran ein Drittel. Die restlichen Kosten werden von den Partnern und der Stadt kreditfinanziert; auch hieran ist die Stadt mit einem Drittel beteiligt. Die Finanzierungskosten (Tilgung und Zinsen) sind Bestandteil der Projektkosten.“ Anm.: Mit den Partnern, die üblicherweise zur Finanzierung von Baulandentwicklungsmaßnahmen nur begrenzt Eigenkapital einsetzen, ist abgestimmt worden, dass die Stadt – auch aus Praktikabilitätsgründen –gleichermaßen verfährt. - Anlage 1 zu den vorgeschlagenen Leitentscheidungen „Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung – Budget 020 – 020 126 000 Brandschutz – Feuerwache Kronenweg – „Schwarz-Weißtrennung“ (S. 2): Auf der Feuer- und Rettungswache besteht derzeit keine Trennung von kontaminierten Bereichen und Aufenthaltsräumen. Somit gelangen auch Fahrzeugabgase ungehindert in Sozialräume. Eine „Schwarz-/Weißtrennung“, wie sie in Arbeitsschutzvorschriften gefordert wird, ist nicht vorhanden. Die Anpassung an die Vorschriften verlangt eine Reihe von technischen, baulichen und organisatorischen Maßnahmen (z.B. Absaug- oder Überdruckanlage für die Fahrzeugabgase, eine Stiefelwaschanlage und dicht schließende Türen). - Anlage 2 zu den vorgeschlagenen Leitentscheidungen – Budget 020 – 020 126 000 Brandschutz – Förderung ehrenamtl. Arbeit – Erhöhungsbetrag 10.900 € (S. 3): Auf Grund des ihr erteilten Prüfauftrages zu der Frage, ob die Stadt wie die Stadt Hürth eine besondere Form der Anerkennung und Förderung der ehrenamtlichen Arbeit in der Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen einer privaten Rentenversicherung einführen solle, hat die Verwaltung mit den ehrenamtlichen Führungskräften der Feuerwehr der Stadt intensive Gespräche geführt. Einmütig möchten die ehrenamtlichen Führungskräfte einen anderen Weg der Anerkennung und Förderung eingeschlagen wissen, der den freiwilligen Feuerwehrmännern und –frauen unmittelbar zugute kommt, zugleich das Engagement in der Feuerwehr attraktiver werden lässt und die Gewinnung von Nachwuchskräften erleichtert. Dieser Weg besteht darin, dass den Löschzügen und den ehrenamtlichen Führungskräften Budgets zur Verfügung gestellt werden, die insbesondere „Teambuilding“-Maßnahmen“ (z.B. gemeinsamer Besuch von Fitness-Centern) als auch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen oberhalb definierter Standards ermöglichen. In den Gesprächen ist über die Ausgestaltung dieser (Jahres-)Budgets wie folgt Einvernehmen erzielt worden: 1.000 €, Es beträgt für die ehrenamtliche Führung und die Jugendfeuerwehr für jeden der drei Löschzüge besteht es aus einem Grundbetrag von 2.000 €, zusammen und erhöht sich für die Löschzüge für jedes aktive Mitglied um 50 €, zusammen Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von 7.500 €. 14.500 €. Nach Abzug der bisherigen Mindestausstattung von beträgt der Erhöhungsbetrag – wie vorgeschlagen – -3.600 € 10.900 €. 6.000 €, Anzumerken ist, dass die Stadt Hürth für ihre Lösung rd. 50.000 €/a aufwendet.