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Beschlussvorlage (Förderung der Offenen Ganztagsschulen in Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
180 kB
Datum
16.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 61/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Förderung der Offenen Ganztagsschulen in Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in gez. Krüger 16.03.08 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 12.03.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 61/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 12.03.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Schulausschuss Betreff: Förderung der Offenen Ganztagsschulen in Wesseling Beschlussentwurf: Jugendhilfeausschuss: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen Schulausschuss: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Zwischen der Stadt Wesseling und den Trägern der offenen Ganztagsschulen in Wesseling sind in der Vergangenheit Kooperationsvereinbarungen geschlossen worden. In den Vereinbarungen wurde festgehalten, dass der Eigenanteil der Stadt pro betreutem Kind um zusätzliche 300,00 € angehoben wird. Dieser erhöhte Eigenanteil der Stadt ist zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2007/2008 gewährt worden. Der erhöhte Betrag pro Kind soll nur dann weitergewährt werden, wenn sich die offenen Ganztagsschulen an einer intensiven systematischen Entwicklung von Qualitätsstandards nach den Vorgaben von QUIGS (Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen) beteiligen. Der Bereich Jugendhilfe wurde daher beauftragt, eine Auftaktveranstaltung mit Schulträgern, Schulleitungen, Trägervereinen, Verwaltung, mit Vertretern aus der Politik und mit Mitarbeitern der offenen Ganztagsschulen zu organisieren. Im Frühjahr 2008 sollte ein entsprechender Bericht über den Sachstand der Qualitätsentwicklung, auch im Hinblick auf nötige finanzielle Standards, vorgelegt werden. Der Schulausschuss entscheidet anschließend über die Weitergewährung des erhöhten Betrages. 2. Lösung Im Dezember 2007 wurde die Auftaktveranstaltung zu QUIGS (Qualität im offenen Ganztag) mit Beteiligung des oben genannten Teilnehmerkreises durchgeführt. Als Moderatorin konnte eine Referentin vom Kompetenzteam (Fachberatung) OGS des Rhein-Erft-Kreis gewonnen werden. Ziel der Veranstaltung: Informationen über den Qualitätsprozess (QUIGS); Arbeiten mit QUIGS Bestandsaufnahme der bestehenden und geplanten Angebote im Offenen Ganztag Meinungsabfragen: Die Teilnehmer wurden nach ihren persönlichen bisherigen Einschätzungen und Erfahrungen zum Thema offene Ganztagsbetreuung befragt. Mehrheitlich waren die Teilnehmer der Meinung, dass..... die jetzige finanzielle Förderung nicht ausreichend ist, eine individuelle Förderung der Kinder durch die OGS möglich ist, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht wird, genügend Kinder mit Migrationshintergrund die OGS besuchen können. an einigen Schulen die Plätze für den Offenen Ganztag ausgebaut werden müssten. Die Teilnehmer einigten sich auf folgende weitere Vorgehensweise: Weitere Planungsschritte: Entwicklung eines Fragebogens zur Bestandsaufnahme der bestehenden und geplanten Angebote der OGS; Beschreibung des jetzigen Ausbaustandes der OGS; Entwicklung von Qualitätskriterien; Bemessung der finanziellen Mittel für Ausstattung und Personal für einen guten und dauerhaften Qualitätsstandard. Die Bestandsabfrage beinhaltete Fragen nach den Gruppen- und Personalstrukturen, nach Öffnungs- und Ferienzeiten, nach bestehenden sowie geplanten Angeboten und nach organisatorischen Aspekten. Im Fragebogen wurden die Schulen und Träger der OGS auch nach der Bedeutung des freiwilligen Zuschusses der Stadt befragt. Bedeutung der zusätzlichen 300 Euro für die Qualität der Arbeit der Offenen Ganztagsschule : Der zusätzliche Betrag kommt nach Angaben der Träger und der Schulen direkt der Arbeit mit den Kindern zugute. Insbesondere die Finanzierung von tariflich bezahltem Fachpersonal und von Verfügungszeiten (Besprechungen, Konferenzen, Vorbereitungszeit) werde durch den Zuschuss ermöglicht und sei ein wichtiges Qualitätsmerkmal der Wesselinger OGS. Die Teilnehmer haben sowohl in den Fragebögen als auch in der Arbeitsgruppe detailliert die besondere Bedeutung der zusätzlichen 300 Euro für die Qualität der offenen Ganztagsschule beschrieben. Sollte der Zuschuss entfallen, bedeute das für die Qualität der OGS jeweils eine notwendige Absenkung des Standards in mehrfacher Hinsicht. Die Schulen und die Träger der OGS haben daher folgende mögliche Konsequenzen benannt:                 Reduzierung des Fachpersonals Keine Festeinstellungen mehr Keine Zeit für Beobachtungen und Dokumentationen – das einzelne Kind tritt in den Hintergrund Migrationsarbeit und Förderung der GU- Kinder tritt in den Hintergrund Aufgabe der OGS / Suche nach neuer Trägerschaft Kein (kostenloses) Ferienprogramm Wegfall der Betreuung von beweglichen Ferientagen, ganztägigen Konferenzen und Sportfesten Frühbetreuung ist nicht mehr finanzierbar Reduzierung der Teamarbeit und der Fortbildungen für die Mitarbeiter Einschränkungen der Angebote der Kooperationspartner und somit im Wochenplan Andere, weitere Kooperationspartner nicht finanzierbar Reduzierung der Elternarbeit Gruppenzusammenlegung Weniger bis keine Fördergruppen/ AGs mehr Weniger/ keine Verzahnung mit dem Unterricht Ausbau und Interesse an Plätzen gefährdet Folgende weitere Bemerkungen und Anregungen wurden von den Teilnehmern außerdem eingebracht: - - Die Träger und Schulleiter haben die Arbeit der Mitarbeiter in der OGS gelobt, stellten jedoch auch klar, dass diese durch die hohen Anforderungen bereits an der Belastungsgrenze arbeiten. Die Einstellungen qualitativen Personals ist nur bei tariflichem Gehalt möglich. Der freiwillige Zuschuss sollte längerfristig festgelegt werden, damit eine verlässliche Betreuungssituation in der offenen Ganztagsschule sichergestellt ist und nicht jährlich neu beschlossen werden muss. Für die Betreuung und Förderung von „GU“ Kindern ist ein erhöhter Zuschuss sowohl vom Land als auch von der Stadt notwendig. Die Träger versichern, dass der freiwillige Zuschuss durch die dadurch ermöglichte verbesserte Personalstruktur und erweiterte qualitative Angebote, direkt den Kindern zugute kommt. Zusammenfassung: Sowohl die Schulleiter als auch die Träger betonen, dass ohne einen zusätzlichen Zuschuss eine qualitativ hochwertige Arbeit mit den Kinder in der OGS nur schwer umzusetzen sei. Es besteht bei allen Beteiligten eine hohe Motivation am Qualitätsprozess mitzuarbeiten. Die geplante qualitative Weiterentwicklung der OGS, die Einführung von Qualitätsstandards könne aber nur in Verbindung mit gut ausgebildetem Personal durchgeführt werden. Hierfür sei der vom Land vorgesehene städtische Basisbetrag nicht ausreichend. Für die Mehrzahl der offenen Ganztagsschulen ist daher für den gewünschten qualifizierten Ausbau der Betreuung und die Förderung der Kinder die Bereitstellung des Zusatzbetrages weiter nötig. Interkommunaler Vergleich der freiwilligen Leistungen: Zuschüsse der Städte pro OGS-Kind Stadt Zusätzlicher städtischer Beitrag über den Pflichtbeitrag von 410 € hinaus Höhe der Elternbeiträge Elternbeiträge Geschwisterkinder Bedburg Es wird kein zusätzlicher Beitrag gezahlt. 3 – 140 € ab 2. Kind 50 % ab 3. Kind 25 % Bergheim 270,00 € pro OGS Kind 0 – 100 € ab 2. Kind 50 % ab 3. Kind 25 % Brühl 80,00 € - 350,00 € pro OGS Kind jeder Träger wird individuell bezuschusst 0 – 80 € Elsdorf 420,00 € pro OGS Kind (wird aus Elternbeiträgen erwirtschaftet) 13 – 150 € 1. Kind = 80 € 2. Kind = 40 € Familien m. Brühlpass erhalten 50 % Ermäßigung Hartz IV Empfänger = frei 2. Kind 50 % 3. Kind 33,3 % Erftstadt 240,00 € pro OGS Kind (wird aus Elternbeiträgen erwirtschaftet) 10 – 150 € Frechen Jeder Träger bekommt mindestens 4.800 € oder mehr pro Jahr ausgezahlt. (Es wird die Summe ausgezahlt, die den kommunalen Anteil der Elternbeiträge übersteigt) 0 – 120 € Hürth 370,00 € - 1270,00 € pro OGS Kind jeder Träger wird individuell bezuschusst 10 – 150 € Kerpen 270,00 € pro OGS-Kind 0 – 140 € für jedes weitere Geschwisterkind 50 % Pulheim 370,00 € pro OGS Kind 0 – 150 € Wesseling 300,00 € pro OGS Kind 0 – 100 € bei mehreren Kindern: 1. Kind immer Höchstsatz Elternbeitrag also 150 € alle weiteren Kinder frei frei frei frei frei Wesseling liegt im kommunalen Vergleich im oberen Mittelfeld. Die Erwirtschaftung eines höheren freiwilligen Zuschusses durch die Elternbeiträge ist in Wesseling nicht möglich, da die Einnahmen der Elterbeiträge mit durchschnittlich 205,00 € pro OGS Kind unterhalb des vorgesehenen Betrages von 410,00 € liegen. Wesseling hat im Vergleich zu den Rhein-Erftkreis-Kommunen sehr günstige Elternbeiträge. Zusätzlich gilt die Geschwisterbeitragsfreiheit, außerdem zahlt eine Familie, deren Kinder gleichzeitig eine Kindertagesstätte und eine OGS besuchen nur den jeweils höheren Beitrag. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Sollten der Betrag in Höhe von 300,00 € für den Zeitraum 01.08.08 – 31.12.08 (Haushalt 2008) weiter gewährt werden, entstehen zusätzliche Kosten von ca. 77.000,00 €. Dieser Betrag ist im Haushaltsentwurf bereits kalkuliert. Für den Haushalt 2009 entstehen für den Zeitraum 01.01.09 – 31.07.09 weitere Kosten in Höhe von 105.000,00 €. Bei einer Erhöhung des freiwilligen Zuschusses um weitere 50,00 € je Schüler, entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 30.000,00 € pro Schuljahr.