Daten
Kommune
Wesseling
Größe
180 kB
Datum
16.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
61/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Förderung der Offenen Ganztagsschulen in Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
gez.
Krüger
16.03.08
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
12.03.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 61/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
12.03.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Schulausschuss
Betreff:
Förderung der Offenen Ganztagsschulen in Wesseling
Beschlussentwurf:
Jugendhilfeausschuss: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen
Schulausschuss:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Zwischen der Stadt Wesseling und den Trägern der offenen Ganztagsschulen in Wesseling sind in der
Vergangenheit Kooperationsvereinbarungen geschlossen worden. In den Vereinbarungen wurde
festgehalten, dass der Eigenanteil der Stadt pro betreutem Kind um zusätzliche 300,00 € angehoben wird.
Dieser erhöhte Eigenanteil der Stadt ist zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2007/2008 gewährt worden.
Der erhöhte Betrag pro Kind soll nur dann weitergewährt werden, wenn sich die offenen Ganztagsschulen an
einer intensiven systematischen Entwicklung von Qualitätsstandards nach den Vorgaben von QUIGS
(Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen) beteiligen.
Der Bereich Jugendhilfe wurde daher beauftragt, eine Auftaktveranstaltung mit Schulträgern, Schulleitungen,
Trägervereinen, Verwaltung, mit Vertretern aus der Politik und mit Mitarbeitern der offenen Ganztagsschulen
zu organisieren.
Im Frühjahr 2008 sollte ein entsprechender Bericht über den Sachstand der Qualitätsentwicklung, auch im
Hinblick auf nötige finanzielle Standards, vorgelegt werden.
Der Schulausschuss entscheidet anschließend über die Weitergewährung des erhöhten Betrages.
2. Lösung
Im Dezember 2007 wurde die Auftaktveranstaltung zu QUIGS (Qualität im offenen Ganztag) mit Beteiligung
des oben genannten Teilnehmerkreises durchgeführt. Als Moderatorin konnte eine Referentin vom
Kompetenzteam (Fachberatung) OGS des Rhein-Erft-Kreis gewonnen werden.
Ziel der Veranstaltung:
Informationen über den Qualitätsprozess (QUIGS);
Arbeiten mit QUIGS
Bestandsaufnahme der bestehenden und geplanten Angebote im Offenen Ganztag
Meinungsabfragen:
Die Teilnehmer wurden nach ihren persönlichen bisherigen Einschätzungen und Erfahrungen zum Thema
offene Ganztagsbetreuung befragt. Mehrheitlich waren die Teilnehmer der Meinung, dass.....
die jetzige finanzielle Förderung nicht ausreichend ist,
eine individuelle Förderung der Kinder durch die OGS möglich ist,
eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht wird,
genügend Kinder mit Migrationshintergrund die OGS besuchen können.
an einigen Schulen die Plätze für den Offenen Ganztag ausgebaut werden müssten.
Die Teilnehmer einigten sich auf folgende weitere Vorgehensweise:
Weitere Planungsschritte:
Entwicklung eines Fragebogens zur Bestandsaufnahme der bestehenden und geplanten Angebote
der OGS;
Beschreibung des jetzigen Ausbaustandes der OGS;
Entwicklung von Qualitätskriterien;
Bemessung der finanziellen Mittel für Ausstattung und Personal für einen guten und dauerhaften
Qualitätsstandard.
Die Bestandsabfrage beinhaltete Fragen nach den Gruppen- und Personalstrukturen, nach Öffnungs- und
Ferienzeiten, nach bestehenden sowie geplanten Angeboten und nach organisatorischen Aspekten.
Im Fragebogen wurden die Schulen und Träger der OGS auch nach der Bedeutung des freiwilligen
Zuschusses der Stadt befragt.
Bedeutung der zusätzlichen 300 Euro für die Qualität der Arbeit der Offenen Ganztagsschule :
Der zusätzliche Betrag kommt nach Angaben der Träger und der Schulen direkt der Arbeit mit den Kindern
zugute. Insbesondere die Finanzierung von tariflich bezahltem Fachpersonal und von Verfügungszeiten
(Besprechungen, Konferenzen, Vorbereitungszeit) werde durch den Zuschuss ermöglicht und sei ein
wichtiges Qualitätsmerkmal der Wesselinger OGS.
Die Teilnehmer haben sowohl in den Fragebögen als auch in der Arbeitsgruppe detailliert die besondere
Bedeutung der zusätzlichen 300 Euro für die Qualität der offenen Ganztagsschule beschrieben. Sollte der
Zuschuss entfallen, bedeute das für die Qualität der OGS jeweils eine notwendige Absenkung des Standards
in mehrfacher Hinsicht. Die Schulen und die Träger der OGS haben daher folgende mögliche Konsequenzen
benannt:
Reduzierung des Fachpersonals
Keine Festeinstellungen mehr
Keine Zeit für Beobachtungen und Dokumentationen – das einzelne Kind tritt in den Hintergrund
Migrationsarbeit und Förderung der GU- Kinder tritt in den Hintergrund
Aufgabe der OGS / Suche nach neuer Trägerschaft
Kein (kostenloses) Ferienprogramm
Wegfall der Betreuung von beweglichen Ferientagen, ganztägigen Konferenzen und Sportfesten
Frühbetreuung ist nicht mehr finanzierbar
Reduzierung der Teamarbeit und der Fortbildungen für die
Mitarbeiter
Einschränkungen der Angebote der Kooperationspartner und somit im Wochenplan
Andere, weitere Kooperationspartner nicht finanzierbar
Reduzierung der Elternarbeit
Gruppenzusammenlegung
Weniger bis keine Fördergruppen/ AGs mehr
Weniger/ keine Verzahnung mit dem Unterricht
Ausbau und Interesse an Plätzen gefährdet
Folgende weitere Bemerkungen und Anregungen wurden von den Teilnehmern außerdem eingebracht:
-
-
Die Träger und Schulleiter haben die Arbeit der Mitarbeiter in der OGS gelobt, stellten jedoch auch
klar, dass diese durch die hohen Anforderungen bereits an der Belastungsgrenze arbeiten.
Die Einstellungen qualitativen Personals ist nur bei tariflichem Gehalt möglich.
Der freiwillige Zuschuss sollte längerfristig festgelegt werden, damit eine verlässliche
Betreuungssituation in der offenen Ganztagsschule sichergestellt ist und nicht jährlich neu
beschlossen werden muss.
Für die Betreuung und Förderung von „GU“ Kindern ist ein erhöhter Zuschuss sowohl vom Land als
auch von der Stadt notwendig.
Die Träger versichern, dass der freiwillige Zuschuss durch die dadurch ermöglichte verbesserte
Personalstruktur und erweiterte qualitative Angebote, direkt den Kindern zugute kommt.
Zusammenfassung:
Sowohl die Schulleiter als auch die Träger betonen, dass ohne einen zusätzlichen Zuschuss eine qualitativ
hochwertige Arbeit mit den Kinder in der OGS nur schwer umzusetzen sei. Es besteht bei allen Beteiligten
eine hohe Motivation am Qualitätsprozess mitzuarbeiten. Die geplante qualitative Weiterentwicklung der
OGS, die Einführung von Qualitätsstandards könne aber nur in Verbindung mit gut ausgebildetem Personal
durchgeführt werden. Hierfür sei der vom Land vorgesehene städtische Basisbetrag nicht ausreichend.
Für die Mehrzahl der offenen Ganztagsschulen ist daher für den gewünschten qualifizierten Ausbau
der Betreuung und die Förderung der Kinder die Bereitstellung des Zusatzbetrages weiter nötig.
Interkommunaler Vergleich der freiwilligen Leistungen:
Zuschüsse der Städte pro OGS-Kind
Stadt
Zusätzlicher städtischer
Beitrag über den
Pflichtbeitrag von 410 €
hinaus
Höhe der
Elternbeiträge
Elternbeiträge
Geschwisterkinder
Bedburg
Es wird kein zusätzlicher
Beitrag gezahlt.
3 – 140 €
ab 2. Kind 50 %
ab 3. Kind 25 %
Bergheim
270,00 € pro OGS Kind
0 – 100 €
ab 2. Kind 50 %
ab 3. Kind 25 %
Brühl
80,00 € - 350,00 € pro OGS
Kind
jeder Träger wird individuell
bezuschusst
0 – 80 €
Elsdorf
420,00 € pro OGS Kind
(wird aus Elternbeiträgen
erwirtschaftet)
13 – 150 €
1. Kind = 80 €
2. Kind = 40 €
Familien m. Brühlpass
erhalten
50 % Ermäßigung
Hartz IV Empfänger = frei
2. Kind 50 %
3. Kind 33,3 %
Erftstadt
240,00 € pro OGS Kind
(wird aus Elternbeiträgen
erwirtschaftet)
10 – 150 €
Frechen
Jeder Träger bekommt
mindestens
4.800 € oder mehr pro Jahr
ausgezahlt.
(Es wird die Summe
ausgezahlt, die den
kommunalen Anteil der
Elternbeiträge übersteigt)
0 – 120 €
Hürth
370,00 € - 1270,00 € pro
OGS Kind
jeder Träger wird individuell
bezuschusst
10 – 150 €
Kerpen
270,00 € pro OGS-Kind
0 – 140 €
für jedes weitere
Geschwisterkind 50 %
Pulheim
370,00 € pro OGS Kind
0 – 150 €
Wesseling
300,00 € pro OGS Kind
0 – 100 €
bei mehreren Kindern:
1. Kind immer Höchstsatz
Elternbeitrag also 150 €
alle weiteren Kinder frei
frei
frei
frei
frei
Wesseling liegt im kommunalen Vergleich im oberen Mittelfeld. Die Erwirtschaftung eines höheren freiwilligen
Zuschusses durch die Elternbeiträge ist in Wesseling nicht möglich, da die Einnahmen der Elterbeiträge mit
durchschnittlich 205,00 € pro OGS Kind unterhalb des vorgesehenen Betrages von 410,00 € liegen.
Wesseling hat im Vergleich zu den Rhein-Erftkreis-Kommunen sehr günstige Elternbeiträge. Zusätzlich gilt
die Geschwisterbeitragsfreiheit, außerdem zahlt eine Familie, deren Kinder gleichzeitig eine
Kindertagesstätte und eine OGS besuchen nur den jeweils höheren Beitrag.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Sollten der Betrag in Höhe von 300,00 € für den Zeitraum 01.08.08 – 31.12.08 (Haushalt 2008) weiter
gewährt werden, entstehen zusätzliche Kosten von ca. 77.000,00 €. Dieser Betrag ist im Haushaltsentwurf
bereits kalkuliert.
Für den Haushalt 2009 entstehen für den Zeitraum 01.01.09 – 31.07.09 weitere Kosten in Höhe von
105.000,00 €.
Bei einer Erhöhung des freiwilligen Zuschusses um weitere 50,00 € je Schüler, entstehen zusätzliche Kosten
in Höhe von ca. 30.000,00 € pro Schuljahr.