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Vorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-12" (Einzelhandel))

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
9,9 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-12" (Einzelhandel))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 23.04.2008 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-43/2008 Vorlage für den Gemeinderat am 24.04.2008 - öffentlich - 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-12" (Einzelhandel) Begründung: Nachdem die Firma Aldi als Discounter sich in Vettweiß angesiedelt hat, ist die Gemeinde bemüht, ebenfalls einen Vollsortimenter nach Vettweiß zu bekommen. Im Gespräch mit einem möglichen Betreiber hat sich herauskristalisiert, dass dieser die Fläche des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 10, Nr. 222, für sein Vorhaben nur durch eine Veränderung des Baufensters optimal ausnutzen kann. Um diesem Betreiber die Voraussetzungen für seine Planung zu schaffen, ist es erforderlich den Bebauungsplan Vettweiß „Ve-12“ dahingehend zu ändern, dass das Baufenster gemäß beigefügtem Lageplan verschoben wird. Gem. § 13 BauGB kann ein vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Diese werden nicht berührt, wenn sich die geänderten oder ergänzten Ausweisungen des Bebauungsplanes nicht wesentlich vom bisherigen Zulässigen unterscheiden. Hier handelt es sich lediglich um die Verschiebung des Baufensters. Aufgrund der geringfügigen Änderung kann § 13 BauGB zur Anwendung kommen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Vettweiß „Ve-12“ dahingehend zu ändern, dass das Baufenster auf dem Grundstück Gemarkung Vettweiß, Flur 10, Nr. 222, gem. beigefügtem Plan verschoben wird. Die Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß „Ve-12“ erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Auswirkungen auf den Haushalt: keine