Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
9,9 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 23.04.2008
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-43/2008
Vorlage
für den
Gemeinderat am 24.04.2008
- öffentlich -
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-12"
(Einzelhandel)
Begründung:
Nachdem die Firma Aldi als Discounter sich in Vettweiß angesiedelt hat, ist die
Gemeinde bemüht, ebenfalls einen Vollsortimenter nach Vettweiß zu bekommen. Im
Gespräch mit einem möglichen Betreiber hat sich herauskristalisiert, dass dieser die
Fläche des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 10, Nr. 222, für sein Vorhaben
nur durch eine Veränderung des Baufensters optimal ausnutzen kann. Um diesem
Betreiber die Voraussetzungen für seine Planung zu schaffen, ist es erforderlich den
Bebauungsplan Vettweiß „Ve-12“ dahingehend zu ändern, dass das Baufenster
gemäß beigefügtem Lageplan verschoben wird.
Gem. § 13 BauGB kann ein vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt werden,
wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Diese werden nicht berührt,
wenn sich die geänderten oder ergänzten Ausweisungen des Bebauungsplanes nicht
wesentlich vom bisherigen Zulässigen unterscheiden. Hier handelt es sich lediglich
um die Verschiebung des Baufensters. Aufgrund der geringfügigen Änderung kann §
13 BauGB zur Anwendung kommen
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Vettweiß „Ve-12“ dahingehend zu
ändern, dass das Baufenster auf dem Grundstück Gemarkung Vettweiß, Flur 10, Nr.
222, gem. beigefügtem Plan verschoben wird. Die Änderung des Bebauungsplanes
Vettweiß „Ve-12“ erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine