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Beschlussvorlage (Weiterentwicklung des Wohngebietes an der West- Devon- Straße, Dartmoorstraße und Traunsteiner Straße hier: Vorstellung des überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes )

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
17.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Weiterentwicklung des Wohngebietes an der West- Devon- Straße, Dartmoorstraße und Traunsteiner Straße
hier: Vorstellung des überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes ) Beschlussvorlage (Weiterentwicklung des Wohngebietes an der West- Devon- Straße, Dartmoorstraße und Traunsteiner Straße
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 36/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: Weiterentwicklung des Wohngebietes an der West- Devon- Straße, Dartmoorstraße und Traunsteiner Straße hier: Vorstellung des überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter Leiterin Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 20.03.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 36/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Gregor Nachtwey 20.03.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Weiterentwicklung des Wohngebietes an der West- Devon- Straße, Dartmoorstraße und Traunsteiner Straße hier: Vorstellung des überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz stimmt dem vorliegenden städtebaulichen Konzept für die Weiterentwicklung des Wohngebietes an der West- Devon- Straße, Dartmoorstraße und Traunsteiner Straße zu. Sachdarstellung: 1. Problem Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz ist in der Sitzung am 14.11.2007 das vom Architektur- und Planungsbüro Prof. Coersmeier im Auftrag der Minerva Immobilienentwicklung GmbH & Co. Grundstücks KG entwickelte städtebauliche Entwicklungskonzept für die Weiterentwicklung des Wohngebiets an der West- Devon- Straße, Dartmoorstraße, Traunsteiner Straße vorgestellt worden (vgl. Vorlage 261/2007). Das vom Büro Prof. Coersmeier vorgestellte Konzept ist beim Fachausschuss auf weitgehende Akzeptanz gestoßen, doch hat der Ausschuss einige Anregungen für eine konzeptionelle Überarbeitung der Planung gegeben. Neben gestalterischen Vorschlägen soll das vorgestellte Konzept im wesentlichen städtebaulich etwas aufgelockerter werden (vgl. Top 3 der Niederschrift der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz). Der Ausschuss hat sich infolge dessen erbeten, das überarbeitete städtebauliche Entwicklungskonzept in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt zu bekommen. 2. Lösung Das Büro Prof. Coersmeier hat in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Verwaltung die vorgetragenen Anregungen des Ausschusses geprüft und in das nunmehr vorliegende Konzept eingearbeitet. Die städtebauliche Beschreibung nebst städtebaulichen Kenndaten ist dem als Anlage beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen. Wie bereits der Vorlage 261/2007 zu entnehmen ist, stimmt das städtebauliche Konzept im südlichen Teilbereich (Traunsteiner Straße bis Dartmoorstraße) mit den Festsetzungen des vorhandenen Bebauungsplans Nr. 1/ 69 3. Änderung überein, so dass auf dieser Rechtsgrundlage ein erster Bauabschnitt mit etwa 30 bis 40 Wohneinheiten zeitnah verwirklicht werden könnte. Kleinere Abweichungen können im Baugenehmigungsverfahren durch die Erteilung von Befreiungen gem. § 31 (2) BauGB legitimiert werden. Der nördlich daran angrenzend geplante Entwicklungsbereich (Dartmoorstraße bis West- Devon- Straße) lässt sich jedoch nicht mit den geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbaren (geändertes Erschließungssystem sowie daraus resultierend geänderte Baufeldstrukturen). Der Bebauungsplan Nr. 1/ 69 3. Änderung, der auf Grundlage des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 1/ 69 lediglich in Teilbereichen modifiziert bzw. angepasst wurde, verfolgte mit den seinerzeit getroffenen Festsetzungen ein gänzlich anderes städtebauliches Konzept (freistehender massiver Geschosswohnungsbau mit großzügigen Freiflächen und Verkehrsbereichen). Dies steht mit den heutigen städtebaulichen Vorstellungen jedoch nicht mehr im Einklang und einer baulichen Umsetzung entgegen. Durch eine Änderung des Bebauungsplanes für den nördlichen Bereich kann hingegen eine ansprechende und umsetzungsfähige städtebauliche Gesamtsituation entwickelt werden, die keine, durch die vorhandenen bauplanungsrechtlichen Vorgaben (Bebauungsplan Nr. 1/ 69 3. Änderung) bedingten Qualitätseinbußen erfährt und optimale Gestaltungsmöglichkeiten für die zukünftige Entwicklung ermöglicht. Die Änderung des Planungsrechts für den nördlichen Bereich kann parallel zur Vermarktung des ersten Bauabschnittes erfolgen, so dass bereits in der Genehmigungs- und Bauphase für den südlichen Teilbereich das Bebauungsplan- Änderungsverfahren für den nördlichen Teilbereich durchgeführt werden kann. Der sich daraus ergebende Vorteil besteht im wesentlichen darin, dass nach Abschluss des ersten Bauabschnittes direkt mit der Vermarktung des zweiten Bauabschnittes begonnen werden könnte, ohne einen zeitlichen Verzug durch ein noch durchzuführendes Planverfahren hinnehmen zu müssen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine Anlagen Städtebauliches Entwicklungskonzept sowie Erläuterungsbericht