Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
17.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
36/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
Weiterentwicklung des Wohngebietes an der West- Devon- Straße, Dartmoorstraße und Traunsteiner
Straße
hier: Vorstellung des überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter
Leiterin
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
20.03.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 36/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Gregor Nachtwey
20.03.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Weiterentwicklung des Wohngebietes an der West- Devon- Straße, Dartmoorstraße und Traunsteiner Straße
hier: Vorstellung des überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz stimmt dem vorliegenden städtebaulichen
Konzept für die Weiterentwicklung des Wohngebietes an der West- Devon- Straße, Dartmoorstraße und
Traunsteiner Straße zu.
Sachdarstellung:
1. Problem
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz ist in der Sitzung am 14.11.2007 das vom
Architektur- und Planungsbüro Prof. Coersmeier im Auftrag der Minerva Immobilienentwicklung GmbH & Co.
Grundstücks KG entwickelte städtebauliche Entwicklungskonzept für die Weiterentwicklung des
Wohngebiets an der West- Devon- Straße, Dartmoorstraße, Traunsteiner Straße vorgestellt worden (vgl.
Vorlage 261/2007).
Das vom Büro Prof. Coersmeier vorgestellte Konzept ist beim Fachausschuss auf weitgehende Akzeptanz
gestoßen, doch hat der Ausschuss einige Anregungen für eine konzeptionelle Überarbeitung der Planung
gegeben. Neben gestalterischen Vorschlägen soll das vorgestellte Konzept im wesentlichen städtebaulich
etwas aufgelockerter werden (vgl. Top 3 der Niederschrift der 23. Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz). Der Ausschuss hat sich infolge dessen erbeten, das überarbeitete
städtebauliche Entwicklungskonzept in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt zu bekommen.
2. Lösung
Das Büro Prof. Coersmeier hat in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Verwaltung die vorgetragenen
Anregungen des Ausschusses geprüft und in das nunmehr vorliegende Konzept eingearbeitet. Die
städtebauliche Beschreibung nebst städtebaulichen Kenndaten ist dem als Anlage beigefügten
Erläuterungsbericht zu entnehmen.
Wie bereits der Vorlage 261/2007 zu entnehmen ist, stimmt das städtebauliche Konzept im südlichen
Teilbereich (Traunsteiner Straße bis Dartmoorstraße) mit den Festsetzungen des vorhandenen
Bebauungsplans Nr. 1/ 69 3. Änderung überein, so dass auf dieser Rechtsgrundlage ein erster Bauabschnitt
mit etwa 30 bis 40 Wohneinheiten zeitnah verwirklicht werden könnte. Kleinere Abweichungen können im
Baugenehmigungsverfahren durch die Erteilung von Befreiungen gem. § 31 (2) BauGB legitimiert werden.
Der nördlich daran angrenzend geplante Entwicklungsbereich (Dartmoorstraße bis West- Devon- Straße)
lässt sich jedoch nicht mit den geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbaren (geändertes
Erschließungssystem sowie daraus resultierend geänderte Baufeldstrukturen). Der Bebauungsplan Nr. 1/ 69
3. Änderung, der auf Grundlage des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 1/ 69 lediglich in Teilbereichen
modifiziert bzw. angepasst wurde, verfolgte mit den seinerzeit getroffenen Festsetzungen ein gänzlich
anderes städtebauliches Konzept (freistehender massiver Geschosswohnungsbau mit großzügigen
Freiflächen und Verkehrsbereichen). Dies steht mit den heutigen städtebaulichen Vorstellungen jedoch nicht
mehr im Einklang und einer baulichen Umsetzung entgegen.
Durch eine Änderung des Bebauungsplanes für den nördlichen Bereich kann hingegen eine ansprechende
und umsetzungsfähige städtebauliche Gesamtsituation entwickelt werden, die keine, durch die vorhandenen
bauplanungsrechtlichen Vorgaben (Bebauungsplan Nr. 1/ 69 3. Änderung) bedingten Qualitätseinbußen
erfährt und optimale Gestaltungsmöglichkeiten für die zukünftige Entwicklung ermöglicht.
Die Änderung des Planungsrechts für den nördlichen Bereich kann parallel zur Vermarktung des ersten
Bauabschnittes erfolgen, so dass bereits in der Genehmigungs- und Bauphase für den südlichen Teilbereich
das Bebauungsplan- Änderungsverfahren für den nördlichen Teilbereich durchgeführt werden kann. Der sich
daraus ergebende Vorteil besteht im wesentlichen darin, dass nach Abschluss des ersten Bauabschnittes
direkt mit der Vermarktung des zweiten Bauabschnittes begonnen werden könnte, ohne einen zeitlichen
Verzug durch ein noch durchzuführendes Planverfahren hinnehmen zu müssen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagen
Städtebauliches Entwicklungskonzept sowie Erläuterungsbericht