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Beschlussvorlage (Festlegung der Ausbaustufen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
89 kB
Datum
12.03.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Festlegung der Ausbaustufen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.) Beschlussvorlage (Festlegung der Ausbaustufen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.) Beschlussvorlage (Festlegung der Ausbaustufen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.) Beschlussvorlage (Festlegung der Ausbaustufen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 31/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Festlegung der Ausbaustufen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 18.02.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 31/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 18.02.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Festlegung der Ausbaustufen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Beschlussentwurf: Für den weiteren Ausbau der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren wird folgende Ausbaustufe beschlossen: Für das Jahr 2008 wird die Anzahl der Plätze in Kindertagespflegestellen auf bis zu Plätze festgelegt. Für das Jahr 2008 wird die Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen auf bis zu Plätze festgelegt. Die Gesamtzahl der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege beträgt bis zu ........ Plätze. Sachdarstellung: 1. Problem Für Kinder im Alter unter drei Jahren ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten. Da zum 01.01.2005 noch kein bedarfsgerechtes Angebot vorgehalten werden konnte, hat der Rat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses im November 2005 den Beschluss gefasst, von der Übergangsregelung gem. § 24a SGB VIII Gebrauch zu machen. Dadurch ist bis zum 01.10.2010 (Ende der Übergangszeit) ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren vollständig aufzubauen. Dies setzt außerdem die Pflicht zum Beschluss jährlicher Ausbaustufen und eine Bedarfsermittlung zum 15.03. eines Jahres voraus. Für den weiteren Aufbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren werden jeweils im Frühjahr weitere Ausbaustufen beschlossen (2008-2010), die jeweils zum nächsten Kindergartenjahr wirksam werden sollen. Stichtag für die Überprüfung des erreichten Standes ist jeweils der 15. März. 2. Lösung Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.03.07 beschlossen, dass in den Kindergarten- und Kindertagestättengruppen frei bleibende und von der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen nicht belegte Plätze für Kinder ab 2 Jahren bereitgehalten werden. So konnten insgesamt 45 Plätze geschaffen werden. Die Kindertagespflege ist als städtisches Jugendhilfeangebot seit dem 01.01.2007 im Aufbau. Ab dem 01.01.2007 sind entsprechend der Richtlinien für die Kindertagespflege in Wesseling 47 Plätze finanziert und bereitgehalten werden. Insgesamt wurden 39 Kinder unter 3 Jahren und 8 ältere Kinder durch die Kindertagespflege vermittelt. Bislang konnten alle Vermittlungswünsche in der Kindertagespflege erfüllt werden. Für das Jahr 2008 ist wahrscheinlich mit einer ähnlichen Nachfragesituation zu rechnen. Wie sieht die derzeitige Situation in den Kindertageseinrichtungen aus? Für Kinder, die bereits das Kindergartenalter erreicht haben, besteht zurzeit keine Warteliste. Einige Eltern warten noch auf einen Platz in ihrer Wunscheinrichtung, sind aber nicht bereit, ihr Kind in einer anderen Einrichtung mit freien Plätzen anzumelden. Der Verwaltung sind zurzeit keine unversorgten Kinder bekannt. Zweijährige Kinder können noch bis zum 31.07.08 ohne zusätzliche Aufwendungen (d.h. ohne Umwandlung der Gruppenform) in bestehenden Gruppen aufgenommen werden. Pro Gruppe können jeweils zwei 2jährige Kinder aufgenommen werden. Dabei gehen gleichzeitig vier Plätze für drei- bis sechsjährige Kinder verloren (ein 2-jähriges Kind belegt zwei reguläre Kindergartenplätze). Zum Stichtag 01.08.08 tritt das Kinderbildungsgesetz in Kraft. Die Aufnahme von 2-jährigen Kindern ist dann nur in den Kindertageseinrichtungen möglich, die auch über die entsprechende Gruppenform verfügen (Gruppenform I oder II). Die Zuweisung der Gruppenformen erfolgt jeweils zum Stichtag 15.03. Vorraussetzung ist eine entsprechende Bedarfsmeldung durch die Einrichtung (siehe Vorlage 15/2008). Für Kinder unter zwei Jahren stehen in der kath. Kindertageseinrichtung St. Josef II (ab 01.08.07) und in der städtischen Einrichtung Villa Kunterbunt (ab 01.08.08) jeweils 10 Plätze zur Verfügung. Welcher Bedarf wird zukünftig abzudecken sein? Bereits im Gesetzgebungsverfahren für das Kinderbetreuungsausbaugesetz, aber auch durch vielerorts durchgeführte Bedarfsabfragen, konnte die Größenordnung von etwa 20 % der Kinder im Alter von unter drei Jahren benannt werden. Diese Größenordnung würde für Wesseling bei 300 Geburten jährlich etwa 180 Plätze als Ausbaustand bis zum 01.10.2010 bedeuten. Von diesen 180 Plätzen sind etwa 80 Plätze durch die realisierten Ausbaustufen bereits geschaffen worden. Für den Zeitraum bis 01.10.2010 wären demnach noch etwa 100 Plätze zu schaffen. Die bisherigen Planungsüberlegungen haben dabei unterstellt, dass die Hälfte aller Plätze in Einrichtungen und die andere Hälfte in der Kindertagespflege realisiert wird. Dies bedeutet, dass jeweils noch 50 Plätze in Einrichtungen und in der Kindertagespflege zu organisieren sind. Der tatsächliche Bedarf wird weiterhin jährlich ermittelt. Für die Bedarfsermittlung für das Jahr 2008 wird zurzeit für die Festlegung der Gruppenformen für das KiBiz-Verfahren eine Elternbefragung durchgeführt (siehe auch Vorlage 15/2008). Es zeichnet sich aber bereits jetzt eine höhere Nachfrage nach U 3 Plätzen in Einrichtungen ab als im letzten Jahr. Die Ergebnisse der Befragung werden mit den ergänzenden Unterlagen zu Vorlage 15/2008 vor der Sitzung zur Verfügung gestellt und in der Sitzung erläutert. Wie können weitere Plätze in der Kindertagespflege organisiert werden? Die bereits jetzt bekannten Tagespflegepersonen bieten zurzeit ca. 40 Plätze für Kinder unter 3 Jahre an. Weitere Interessentinnen und Interessenten werden sich voraussichtlich um eine Pflegeerlaubnis bemühen und die Ausbildung absolvieren, sodass davon auszugehen ist, dass sich auch zukünftig genügend geeignete Tagespflegepersonen finden werden. Die Begrenzung in der Platzzahl ergibt sich durch die finanziellen Ressourcen und durch die Personalkapazität zur Organisation und Betreuung der Kindertagespflege. Die bisherigen Finanzmittel reichen für 40 Plätze und der Fachdienst ist personell mit 30 Std. wöchentlich für die Größenordnung von etwa 40 – 50 Plätzen besetzt. Je 10 weitere Kindertagespflegeplätze erfordern ein jährliches Finanzvolumen von 62.000 EUR. Sobald die Zahl von 50 Tagespflegeplätzen überschritten wird, ist auch der Fachdienst weiter auszubauen. Für die angestrebten 90 Tagespflegeplätze ist dann eine personelle Besetzung mit insgesamt 1,5 Vollzeitstellen erforderlich. Bezuschussung der Plätze für Kinder unter 3 Jahren durch das Land Nordrhein-Westfalen Im Auftrag des Ministeriums (MFGFFI) haben die Landesjugendämter im November 2007 den Ausbaustand und die Ausbauplanung für die U 3 Plätze abgefragt. Die Auswertung der Daten für ganz NRW durch das Land hat ergeben, dass die Stadt Wesseling für das Kindergartenjahr 2008/2009 insgesamt voraussichtlich ca. 105 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zugewiesen und refinanziert bekommen wird (Plätze in Einrichtungen (65) und in Tagespflege (40)). Der Zuschuss des Landes beläuft sich bei Plätzen in Einrichtungen auf 30 bis 36,5 % der Kindpauschalen. Der Zuschuss für Tagespflegeplätze beträgt pauschal 725 € jährlich. Sobald die konkrete Planung des Landes zum Ausbau U 3 bekannt ist, wird sie dem Ausschuss und dem Rat zur Verfügung gestellt.