Daten
Kommune
Wesseling
Größe
89 kB
Datum
12.03.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
31/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Festlegung der Ausbaustufen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
18.02.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 31/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
18.02.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Festlegung der Ausbaustufen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.
Beschlussentwurf:
Für den weiteren Ausbau der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren wird folgende Ausbaustufe beschlossen:
Für das Jahr 2008 wird die Anzahl der Plätze in Kindertagespflegestellen auf bis zu
Plätze festgelegt.
Für das Jahr 2008 wird die Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen auf bis zu
Plätze festgelegt.
Die Gesamtzahl der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege beträgt bis
zu ........ Plätze.
Sachdarstellung:
1. Problem
Für Kinder im Alter unter drei Jahren ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und
in Kindertagespflege vorzuhalten.
Da zum 01.01.2005 noch kein bedarfsgerechtes Angebot vorgehalten werden konnte, hat der Rat auf
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses im November 2005 den Beschluss gefasst, von der
Übergangsregelung gem. § 24a SGB VIII Gebrauch zu machen. Dadurch ist bis zum 01.10.2010 (Ende der
Übergangszeit) ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren
vollständig aufzubauen. Dies setzt außerdem die Pflicht zum Beschluss jährlicher Ausbaustufen und eine
Bedarfsermittlung zum 15.03. eines Jahres voraus.
Für den weiteren Aufbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren werden jeweils im Frühjahr weitere
Ausbaustufen beschlossen (2008-2010), die jeweils zum nächsten Kindergartenjahr wirksam werden sollen.
Stichtag für die Überprüfung des erreichten Standes ist jeweils der 15. März.
2. Lösung
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.03.07 beschlossen, dass in den Kindergarten- und
Kindertagestättengruppen frei bleibende und von der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen nicht
belegte Plätze für Kinder ab 2 Jahren bereitgehalten werden. So konnten insgesamt 45 Plätze geschaffen
werden.
Die Kindertagespflege ist als städtisches Jugendhilfeangebot seit dem 01.01.2007 im Aufbau. Ab dem
01.01.2007 sind entsprechend der Richtlinien für die Kindertagespflege in Wesseling 47 Plätze finanziert und
bereitgehalten werden.
Insgesamt wurden 39 Kinder unter 3 Jahren und 8 ältere Kinder durch die Kindertagespflege vermittelt.
Bislang konnten alle Vermittlungswünsche in der Kindertagespflege erfüllt werden. Für das Jahr 2008 ist
wahrscheinlich mit einer ähnlichen Nachfragesituation zu rechnen.
Wie sieht die derzeitige Situation in den Kindertageseinrichtungen aus?
Für Kinder, die bereits das Kindergartenalter erreicht haben, besteht zurzeit keine Warteliste. Einige Eltern
warten noch auf einen Platz in ihrer Wunscheinrichtung, sind aber nicht bereit, ihr Kind in einer anderen
Einrichtung mit freien Plätzen anzumelden. Der Verwaltung sind zurzeit keine unversorgten Kinder bekannt.
Zweijährige Kinder können noch bis zum 31.07.08 ohne zusätzliche Aufwendungen (d.h. ohne Umwandlung
der Gruppenform) in bestehenden Gruppen aufgenommen werden. Pro Gruppe können jeweils zwei 2jährige Kinder aufgenommen werden. Dabei gehen gleichzeitig vier Plätze für drei- bis sechsjährige Kinder
verloren (ein 2-jähriges Kind belegt zwei reguläre Kindergartenplätze).
Zum Stichtag 01.08.08 tritt das Kinderbildungsgesetz in Kraft. Die Aufnahme von 2-jährigen Kindern ist dann
nur in den Kindertageseinrichtungen möglich, die auch über die entsprechende Gruppenform verfügen
(Gruppenform I oder II). Die Zuweisung der Gruppenformen erfolgt jeweils zum Stichtag 15.03.
Vorraussetzung ist eine entsprechende Bedarfsmeldung durch die Einrichtung (siehe Vorlage 15/2008).
Für Kinder unter zwei Jahren stehen in der kath. Kindertageseinrichtung St. Josef II (ab 01.08.07) und in
der städtischen Einrichtung Villa Kunterbunt (ab 01.08.08) jeweils 10 Plätze zur Verfügung.
Welcher Bedarf wird zukünftig abzudecken sein?
Bereits im Gesetzgebungsverfahren für das Kinderbetreuungsausbaugesetz, aber auch durch vielerorts
durchgeführte Bedarfsabfragen, konnte die Größenordnung von etwa 20 % der Kinder im Alter von unter drei
Jahren benannt werden.
Diese Größenordnung würde für Wesseling bei 300 Geburten jährlich etwa 180 Plätze als Ausbaustand bis
zum 01.10.2010 bedeuten.
Von diesen 180 Plätzen sind etwa 80 Plätze durch die realisierten Ausbaustufen bereits geschaffen worden.
Für den Zeitraum bis 01.10.2010 wären demnach noch etwa 100 Plätze zu schaffen.
Die bisherigen Planungsüberlegungen haben dabei unterstellt, dass die Hälfte aller Plätze in Einrichtungen
und die andere Hälfte in der Kindertagespflege realisiert wird. Dies bedeutet, dass jeweils noch 50 Plätze in
Einrichtungen und in der Kindertagespflege zu organisieren sind. Der tatsächliche Bedarf wird weiterhin
jährlich ermittelt.
Für die Bedarfsermittlung für das Jahr 2008 wird zurzeit für die Festlegung der Gruppenformen für
das KiBiz-Verfahren eine Elternbefragung durchgeführt (siehe auch Vorlage 15/2008). Es zeichnet
sich aber bereits jetzt eine höhere Nachfrage nach U 3 Plätzen in Einrichtungen ab als im letzten Jahr.
Die Ergebnisse der Befragung werden mit den ergänzenden Unterlagen zu Vorlage 15/2008 vor der
Sitzung zur Verfügung gestellt und in der Sitzung erläutert.
Wie können weitere Plätze in der Kindertagespflege organisiert werden?
Die bereits jetzt bekannten Tagespflegepersonen bieten zurzeit ca. 40 Plätze für Kinder unter 3 Jahre an.
Weitere Interessentinnen und Interessenten werden sich voraussichtlich um eine Pflegeerlaubnis bemühen
und die Ausbildung absolvieren, sodass davon auszugehen ist, dass sich auch zukünftig genügend geeignete
Tagespflegepersonen finden werden.
Die Begrenzung in der Platzzahl ergibt sich durch die finanziellen Ressourcen und durch die
Personalkapazität zur Organisation und Betreuung der Kindertagespflege. Die bisherigen Finanzmittel
reichen für 40 Plätze und der Fachdienst ist personell mit 30 Std. wöchentlich für die Größenordnung von
etwa 40 – 50 Plätzen besetzt.
Je 10 weitere Kindertagespflegeplätze erfordern ein jährliches Finanzvolumen von 62.000 EUR. Sobald die
Zahl von 50 Tagespflegeplätzen überschritten wird, ist auch der Fachdienst weiter auszubauen. Für die
angestrebten 90 Tagespflegeplätze ist dann eine personelle Besetzung mit insgesamt 1,5 Vollzeitstellen
erforderlich.
Bezuschussung der Plätze für Kinder unter 3 Jahren durch das Land Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag des Ministeriums (MFGFFI) haben die Landesjugendämter im November 2007 den Ausbaustand
und die Ausbauplanung für die U 3 Plätze abgefragt. Die Auswertung der Daten für ganz NRW durch das
Land hat ergeben, dass die Stadt Wesseling für das Kindergartenjahr 2008/2009 insgesamt voraussichtlich
ca. 105 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zugewiesen und refinanziert bekommen wird (Plätze in
Einrichtungen (65) und in Tagespflege (40)).
Der Zuschuss des Landes beläuft sich bei Plätzen in Einrichtungen auf 30 bis 36,5 % der Kindpauschalen.
Der Zuschuss für Tagespflegeplätze beträgt pauschal 725 € jährlich.
Sobald die konkrete Planung des Landes zum Ausbau U 3 bekannt ist, wird sie dem Ausschuss und dem Rat
zur Verfügung gestellt.