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Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 19/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 12.02.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 19/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 12.02.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2006 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 19/2008 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2006 schließt mit einem Jahresverlust von 553.657,39 € ab. Der nach Saldierung des Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 944.400,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Jahr 2005 von 200.625,39 € verbleibende Überschuss von 591.368,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2006 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Jahresabschluss und Lagebericht sind der Vorlage beigefügt. Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wird zudem kurzfristig je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebssausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2006 schließt mit einem Jahresverlust von 553.657,39 € ab. Die von der Stadt bereits im Wirtschaftsjahr geleistete vorläufige Verlustabdeckung von 944.400,00 € reichte zur vollständigen Abdeckung des Jahresverlusts aus. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Jahr 2005 von 200.625,39 € verbleibt ein Überschuss von 591.368,00 € Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind geringere Materialaufwendungen, weil mit dem Nachtrag 2006 vorgesehene Sondermaßnahmen im Wirtschaftsjahr nicht mehr durchgeführt werden konnten, ferner geringere Personalaufwendungen und höhere Zinserträge als im Wirtschaftsplan kalkuliert. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss insbesondere wegen der mit der Umsetzung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) verbundenen wirtschaftlichen Risiken im Betrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.