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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 19/2008)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
110 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 19/2008) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 19/2008) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 19/2008) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 19/2008) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 19/2008)

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Inhalt der Datei

1 Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2006 - 31.12.2006 gemäß §§ 264 und 284-288 HGB A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) erstellt. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang übernommen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde den geänderten Bestimmungen der EigVO NRW angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben. Der Eigenbetrieb gehörte im Geschäftsjahr mit 75 (davon beurlaubt 6) tariflich Beschäftigten einschließlich Aushilfen (Vorjahr 66 Mitarbeitern), Umsatz 1.931 T€ (Vorjahr 1.982 T€) und Bilanzsumme 13.284 T€ (Vorjahr 9.911 T€) gemäß § 267 HGB zu den mittelgroßen Kapitalgesellschaften. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften und orientieren sich an den steuerrechtlichen Bestimmungen. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Abschreibungen werden pro rata temporis (monatsgenau) vorgenommen. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagengegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. Das Bewertungswahlrecht nach § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wonach geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben werden dürfen, findet Anwendung. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie Bank- und Kassenbestände werden zu Nennwerten angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz 1. Aktiva: Das Anlagevermögen ist gemäß § 268 (2) HGB entwickelt und in einer Aufgliederung in der Anlage zum Anhang dargestellt. Es hat sich wie folgt entwickelt: 2 a) Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.12.2006 31.12.2005 4.314.976,89 € 4.437.811,89 € 135.945,00 € 0,00 € 4.450.921,89 € 164.254,00 € 0,00 € 4.602.065,89 € Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist in der Anlage III.2.1, die Anlagenzu- und -abgänge sind in der Anlage III.2.2 dargestellt. b) Finanzanlagen Wertpapiere des Anlagevermögens Vortrag Abgang Zugang Stand zum Jahresende 31.12.2006 3.981.341,34 € 132.935,89 € 3.132.569,50 € 6.980.974,95 € 31.12.2005 3.978.113,80 € 543.639,44 € 546.866,98 € 3.981.341,34 € Die Zu- und Abgänge sind in der Anlagen III 2.2 einzeln aufgeführt. c) Forderungen Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 267.374,34 €, die sich zusammensetzen aus Forderungen aus Betriebskostenzuschüssen für 2006 (gegenüber der Stadt Wesseling) und Essensgeld. 2. Passiva a) Eigenkapital gezeichnetes Kapital (Stammkapital) Rücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) 31.12.2006 31.12.2005 2.812.105,35 € 9.786.128,60 € 1.145.025,39 € -553.657,39 € 13.189.601,95 € 2.812.105,35 € 6.486.128,60 € 968.474,43 € -467.849,04 € 9.798.859,34 € Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in Anlage III.2.4 dargestellt. Der Zugang bei den Rücklagen geht im Wesentlichen auf die Aufstockung des Sondervermögens durch Einzahlung von 3.000.000 € zurück. Mit den Erträgen aus dem Aufstockungsbetrag soll der Aufwand für Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren gemäß dem Tagesausbaubetreuungsgesetz finanziert werden. 3 b) Rückstellungen Rückstellungen wurden gebildet für voraussichtliche Prüfungs- und Beratungskosten für das Berichtsjahr, für die Verpflichtung aus Resturlaubsansprüchen der Arbeitnehmer und für Aufbewahrungskosten. Die Entwicklung der Rückstellungen ist in der Anlage III.2.5 dargestellt. c) Verbindlichkeiten Es bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 67.264,89 € (Vorjahr: 78.137,09 €). Ein Verbindlichkeitenspiegel ist als Anlage III.2.6 beigefügt. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Betriebs- und Personalkostenzuschüsse laufendes Jahr Verpflegungskostenerstattungen 31.12.2006 31.12.2005 1.821.433,61 € 109.114,24 € 1.930.547,85 € 1.869.649,35 € 112.453,57 € 1.982.102,92 € Die Umsatzerlöse des Berichtsjahres im Vergleich zum Vorjahr sind in der Anlage III.2.7 mittels einer Mengen- und Tarifstatistik detailliert dargestellt. 2. Personal Der Personalaufwand ist anhand einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr in der Anlage III.2.8 beschrieben. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist der Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt (48.600,00 €), der die anteiligen Personalkosten und Sachkosten für die Leitung des Betriebes beinhaltet, erfasst. Weitere regelmäßig anfallende Kosten betreffen Versicherungen (10.599,46 €), Prüfung und Beratung (10.000,00 €), Fortbildung (6.347,43 €), die Zahlbarmachung von Löhnen und Gehältern (10.599,99 €) sowie die sonstigen ordentlichen Geschäftsaufwendungen (insbesondere Bürobedarf, Telefon, Fahrtkosten, Aufbewahrungskosten, 20.296,84 €). Erfasst ist zudem ein Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (618,00 €). 4 E. Sonstige Angaben Organe a) Betriebsleitung Die Aufgaben der Betriebsleitung nach der Eigenbetriebsverordnung werden vom Bürgermeister, Herrn Günter Ditgens, wahrgenommen. Seine Vertretung richtet sich nach § 68 Abs. 1 und 2 GO NRW. b) Betriebsausschuss: Die Aufgaben des Betriebsausschusses nach der Eigenbetriebsverordnung obliegen dem Jugendhilfeausschuss. Ihm gehörten im Berichtsjahr an: Stimmberechtigte Mitglieder: Ratsmitglieder und sachkundige Bürger Hans-Peter Haupt, Vorsitzender Dipl.Ing. Nachrichtentechnik Claudia Schallus-Witthöft, Politologin Joachim Weik, Journalist Olaf Krah, Bankkaufmann Johann Reiner, Lehrer Susanne Wienigk-Andreas, Hausfrau Elke Pfaffenberger, Erzieherin Matthias Iding, Architekt Maria Therese Kutzer, Lehrerin Vertreter von Jugend- und Wohlfahrtsverbänden Sandra Brunken Maria Luise Giertz Sabine Geyr, Dipl.-Finanzwirtin Gerhard Mertens, Techniker Torsten Müller, Dipl.-Sportlehrer Daniel Viehöfer, Student Beratende Mitglieder: Muharrem Benzer Pia Odenhausen, Studentin Heinrich Georg Winkler, Polizeibeamter Rainer Hopfner, Berufsberatung Arbeitsagentur Pfarrer Ralph-Rüdiger Penczek Ursula Filke August-Wilhelm Stuke, Amtsrichter Günter Ditgens, Bürgermeister Peter Kemper, Beigeordneter Frank Krüger, Leiter des Jugendamts 5 F. Behandlung des Jahresverlustes Die Betriebsleitung wird vorschlagen, den nach Saldierung des Jahresverlusts mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr und der durch die Stadt vorgenommenen Verlustabdeckung verbleibenden Überschuss von 591.368,00 € zur Stärkung des Eigenkapitals im Betrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen. Wesseling, den 30.01.2008 Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling Der Bürgermeister In Vertretung gez. Bernhard Hadel Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer