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Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 18/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 12.02.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 18/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 12.02.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betreff: Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2006 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 18/2008 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2006 schließt mit einem Jahresverlust von 3.487.748,17 € ab. Der nach Saldierung des Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 3.225.700,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2005 von 71.131,63 € verbleibende Verlust von 190.916,54 € wird in das Wirtschaftsjahr 2007 vorgetragen Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2006 der Sportstätten der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Jahresabschluss und Lagebericht sind der Vorlage beigefügt. Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses für Sport und Freizeit wird zudem kurzfristig je ein Exemplar des Prüfungsberichtes zugeleitet. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2006 schließt mit einem Jahresverlust von 3.487.748,17 € ab. Durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts geleistete vorläufige Verlustabdeckung von 3.225.700,00 € konnte der Jahresverlust nur teilweise ausgeglichen werden. Die Betriebsleitung schlägt vor, den nach Saldierung des Jahresverlusts mit der vorläufigen Verlustabdeckung und dem Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2005 von 71.131,63 € verbleibenden Verlust in Höhe von 190.916,54 € auf neue Rechnung vorzutragen. Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan höheren Jahresverlust sind insbesondere geringere Umsatzerlöse im Gartenhallenbad 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlage 4. Finanzielle Auswirkungen Sind dargestellt