Daten
Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Datum
06.03.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
13/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag des TuS Wesseling vom 12.12.2007 auf Gewährung eines Zuschusses zu den Fahrt- und
Wettkampfkosten von Björn Ruhland
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
05.02.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 13/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Astrid Mühle
21.01.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Antrag des TuS Wesseling vom 12.12.2007 auf Gewährung eines Zuschusses zu den Fahrt- und
Wettkampfkosten von Björn Ruhland
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport und Freizeit beschließt, Herrn Björn Ruhland unter dem Vorbehalt, dass im Hauhalt
2008 entsprechende Mittel bereitgestellt werden, für die Teilnahme an nationalen Wettkämpfen von Special
Olympics und anderen Wettkämpfen einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 173,50 € aus dem
Produktsachkonto „Zuschüsse Sportförderung“ zu gewähren.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 12.12.2007 (Anlage) teilt der TuS Wesseling e.V. mit, dass das Vereinsmitglied Björn
Ruhland erneut erfolgreich an nationalen Wettkämpfen von Special Olympics und sonstigen Wettkämpfen
teilgenommen hat. Zu den entstandenen Kosten beantragt der TuS nun einen Zuschuss gemäß den
Sportförderrichtlinien.
2. Lösung
Gemäß Ziffer 7.1 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling gewährt die Stadt Wesseling
den Mitgliedern eines in Wesseling ansässigen Sportvereins, die an einer „Nordrhein-Westfälischen
Landesmeisterschaft“, „Westdeutschen Meisterschaft“ oder an einer „Deutschen Meisterschaft“ teilnehmen,
einen Zuschuss. Der Zuschuss beträgt bei Jugendlichen unter 18 Jahren bis zu 75 %, im übrigen bis zu 50 %
der für die Fahrt mit der Bundesbahn 2. Klasse und den üblichen öffentlichen Verkehrsmitteln zum
Wettkampfort entstehenden Kosten. Mögliche Ermäßigungen zur Verringerung der Kosten sind auszunutzen.
Gemäß Ziffer 7.6 der o.a. Richtlinien kann ein Fahrtkostenzuschuss bei Europa- und Weltmeisterschaften
sowie den Olympischen Spielen nur in Anspruch genommen werden, wenn nachweislich durch den
Fachverband keine gleichlautenden Beihilfen zur Verfügung gestellt werden. Der Teilnehmer muss sich bei
Ausscheidungswettkämpfen seines Fachverbandes für die Wettkämpfe qualifiziert haben.
Zuschüsse zu den sonstigen Kosten einer Wettkampfteilnahme sind in den Sportförderrichtlinien nicht
vorgesehen.
Die Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrten zu den Wettkampforten von Björn Ruhland betragen mit der
Bundesbahn 2. Klasse rund 347,00 €; somit könnte ein Zuschuss von 173,50 € gewährt werden. Eine
gleichlautende Beihilfe wurde nicht durch den Fachverband zur Verfügung gestellt.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn im Haushalt 2008 entsprechende Mittel bei dem
Produktsachkonto „Zuschüsse Sportförderung“ bereitgestellt werden.