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Beschlussvorlage (Antrag des TuS Wesseling vom 12.12.2007 auf Gewährung eines Zuschusses zu den Fahrt- und Wettkampfkosten von Björn Ruhland )

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Datum
06.03.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Antrag des TuS Wesseling vom 12.12.2007 auf Gewährung eines Zuschusses zu den Fahrt- und Wettkampfkosten von Björn Ruhland ) Beschlussvorlage (Antrag des TuS Wesseling vom 12.12.2007 auf Gewährung eines Zuschusses zu den Fahrt- und Wettkampfkosten von Björn Ruhland ) Beschlussvorlage (Antrag des TuS Wesseling vom 12.12.2007 auf Gewährung eines Zuschusses zu den Fahrt- und Wettkampfkosten von Björn Ruhland )

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 13/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag des TuS Wesseling vom 12.12.2007 auf Gewährung eines Zuschusses zu den Fahrt- und Wettkampfkosten von Björn Ruhland Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 05.02.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 13/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Astrid Mühle 21.01.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Antrag des TuS Wesseling vom 12.12.2007 auf Gewährung eines Zuschusses zu den Fahrt- und Wettkampfkosten von Björn Ruhland Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport und Freizeit beschließt, Herrn Björn Ruhland unter dem Vorbehalt, dass im Hauhalt 2008 entsprechende Mittel bereitgestellt werden, für die Teilnahme an nationalen Wettkämpfen von Special Olympics und anderen Wettkämpfen einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 173,50 € aus dem Produktsachkonto „Zuschüsse Sportförderung“ zu gewähren. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 12.12.2007 (Anlage) teilt der TuS Wesseling e.V. mit, dass das Vereinsmitglied Björn Ruhland erneut erfolgreich an nationalen Wettkämpfen von Special Olympics und sonstigen Wettkämpfen teilgenommen hat. Zu den entstandenen Kosten beantragt der TuS nun einen Zuschuss gemäß den Sportförderrichtlinien. 2. Lösung Gemäß Ziffer 7.1 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling gewährt die Stadt Wesseling den Mitgliedern eines in Wesseling ansässigen Sportvereins, die an einer „Nordrhein-Westfälischen Landesmeisterschaft“, „Westdeutschen Meisterschaft“ oder an einer „Deutschen Meisterschaft“ teilnehmen, einen Zuschuss. Der Zuschuss beträgt bei Jugendlichen unter 18 Jahren bis zu 75 %, im übrigen bis zu 50 % der für die Fahrt mit der Bundesbahn 2. Klasse und den üblichen öffentlichen Verkehrsmitteln zum Wettkampfort entstehenden Kosten. Mögliche Ermäßigungen zur Verringerung der Kosten sind auszunutzen. Gemäß Ziffer 7.6 der o.a. Richtlinien kann ein Fahrtkostenzuschuss bei Europa- und Weltmeisterschaften sowie den Olympischen Spielen nur in Anspruch genommen werden, wenn nachweislich durch den Fachverband keine gleichlautenden Beihilfen zur Verfügung gestellt werden. Der Teilnehmer muss sich bei Ausscheidungswettkämpfen seines Fachverbandes für die Wettkämpfe qualifiziert haben. Zuschüsse zu den sonstigen Kosten einer Wettkampfteilnahme sind in den Sportförderrichtlinien nicht vorgesehen. Die Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrten zu den Wettkampforten von Björn Ruhland betragen mit der Bundesbahn 2. Klasse rund 347,00 €; somit könnte ein Zuschuss von 173,50 € gewährt werden. Eine gleichlautende Beihilfe wurde nicht durch den Fachverband zur Verfügung gestellt. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn im Haushalt 2008 entsprechende Mittel bei dem Produktsachkonto „Zuschüsse Sportförderung“ bereitgestellt werden.