Daten
Kommune
Bedburg
Größe
46 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
12.10.11, 18:02
Aktualisiert
17.10.11, 18:02
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8200/2011
Büro des Verwaltungsvorstandes
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
18.10.2011
Betreff:
Leitbild „Bedburg 2020 Für eine generationengerechte Zukunft“;
hier: Anträge der SPD-Fraktionsvorsitzenden, Frau Heike Steinhäuser, und des
Stadtverordneten Michael Zöphel (Grüne) aus den Haushaltsberatungen 2011
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Einsetzung eines Arbeitskreises, der unter
Berücksichtigung des Leitbildes aus dem Jahre 2003 und dem von Herrn
Stadtverordneten Zöphel vorgelegten Entwurf eines Leitbildes „Bedburg 2020 Für eine
generationengerechte Zukunft“ sowie auf der Basis des Demografieberichtes ein
aktualisiertes Leitbild für die Stadt Bedburg entwickelt und dem Rat zur abschließenden
Entscheidung vorlegt. Ein möglichst breiter politischer Konsens ist dabei anzustreben.
Soweit möglich soll die Vorlage des Leitbildes an den Stadtrat bereits mit einer
ergänzenden Darstellung von konkreten Zielen und Zielvorgaben, die aus dem Entwurf
des Leitbildes abgeleitet sind, sowie mit zur Prüfung der Zielerreichung geeigneten
Kennzahlen erfolgen.
Zur raschen Annäherung an das Ziel eines ausgeglichenen generationengerechten
Haushaltes, wird die Verwaltung zusätzlich beauftragt, unter Einbindung der
kommunalpolitischen Akteure eine umfassende und keinerlei Einschränkungen
unterliegende Haushaltskonsolidierungsliste zu erstellen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Um die Praktikabilität und Auswirkungen der Arbeit am und mit dem Leitbild zu prüfen,
wird der Arbeitskreis beauftragt, die einzelnen Punkte der Haushaltskonsolidierungsliste
unter Berücksichtigung des Leitbildentwurfes und der daraus abgeleiteten Ziele und
Zielvorgaben zu bewerten.
Der
Rat
beschließt,
den
Arbeitskreis
mit
Stadtverordneten/Ausschussmitgliedern und Stellvertretern zu besetzen:
folgenden
....
Die weitere Besetzung des Arbeitskreises und dessen Arbeit soll auf der Basis der in der
Begründung der Sitzungsvorlage dargestellten Regelungen erfolgen.
Alternative 2:
Der Rat beschließt, die Arbeit an einem Leitbild bis zur Vorlage einer aktualisierten
Fassung des Demografieberichtes zurückzustellen, um auf notwendige aktuelle
statistische Grundlagendaten zurückgreifen zu können. Eine Überarbeitung des
Demografieberichtes ist unter Berücksichtigung der personellen Situation bis Ende des 1.
Halbjahres 2012 leistbar.
Alternative 3:
Der Rat beschließt, unter Aufhebung des Leitbildes aus dem Jahre 2003 zukünftig auf die
Erarbeitung und Verabschiedung eines Leitbildes der Stadt Bedburg zu verzichten.
Beschlussvorlage WP8-200/2011
Seite 2
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Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Im Zuge der Beratung des Haushaltsentwurfes 2011 hat der Haupt- und Finanzausschuss
am 05.04.2011 auf Bitte der SPD-Fraktionsvorsitzenden Steinhäuser und mit
Unterstützung von Herrn Stadtverordneten Zöphel einstimmig bei 6 Enthaltungen die
Entwicklung eines Leitbildes zwecks Erreichung eines generationengerechten Haushaltes
beschlossen. Herr Zöphel hatte im Zuge der vorangegangenen Beratung die Bitte von
Frau Steinhäuser dahingehend präzisiert, dass im Leitbild Ziele und Strategien festgelegt
werden sollten, um einen generationengerechten Haushalt zu entwerfen.
Am 06.04.2011 hat Herr Zöphel den Entwurf eines Leitbildes „Bedburg 2020 Für eine
generationengerechte Zukunft“ nachgereicht (Anlage 1).
In diesem Leitbild heißt es neben vielen „leitbildtypischen“ Formulierungen u. a. wie folgt:
„Wir betreiben eine solide Haushaltspolitik und streben einen langfristig ausgeglichenen
und generationengerechten Haushalt an.“
Hinsichtlich eines neuen Leitbildes sei an folgende Beschlussfassungen erinnert:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung vom 01.04.2003 einstimmig bei
Enthaltung der SPD-Fraktion das als Anlage 2 beigefügte „Leitbild für die
zukunftsbeständige Entwicklung der Stadt Bedburg“ beschlossen.
Der seinerzeitigen Sitzungsvorlage war folgendes zu entnehmen:
„Anfang 2000 wurde der Initiativkreis „Stadtmarketing Bedburg“ gegründet, dem Vertreter
aus Handel, Gastronomie, Wirtschaft, Verwaltung und Politik sowie zahlreiche Vereine und
Organisationen angehören. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist es, die Stadt Bedburg
für Einwohner und Besucher so attraktiv wie möglich zu gestalten.
Neben zahlreichen Einzelaktionen in den Bereichen Handel, Sauberkeit, Jugend etc.
wurde gemeinsam ein Leitbild für die Stadt Bedburg entwickelt, das die langfristig
wichtigen Ziele für eine zukunftsbeständige Stadtentwicklung enthält.
Das Leitbild beschreibt einen zukünftigen Zustand Bedburgs (so soll Bedburg in Zukunft
sein) und bildet damit den Rahmen für die Aufgaben und Maßnahmen, die zur Erreichung
der Ziele aus dem Leitbild abzuleiten sind. Mögliche Handlungsvorschläge enthält der als
Anlage beigefügte Katalog, in dem alle Projektvorschläge aufgenommen worden sind, die
sich aus der Diskussion um die Ziele des Leitbildes ergeben haben.
Obwohl das Leitbild nicht unabänderlich ist, sollte es doch eine langfristige Perspektive
bieten und nicht bei jeder Routineentscheidung in Frage oder zur Diskussion gestellt
werden. Das Leitbild soll Richtschnur für das Handeln aller Beteiligten und durch den
Ratsbeschluss als allgemein verbindlich angesehen werden.“
Dieses Leitbild ist nach wie vor Bestandteil der städtischen Internetseiten.
Die sehr interessante Diskussion des Stadtrates vor der Beschlussfassung über das
Leitbild ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Definition Leitbild und kritische Bewertung (kommunaler) Leitbilder:
Beschlussvorlage WP8-200/2011
Seite 3
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Sitzungsvorlage
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Eine klare Formulierung von Zielen und Werten findet sich heute in vielen Unternehmen
und
Verwaltungen.
Diese
werden
–
unabhängig
von
operativen
Entscheidungsdokumenten wie jährlichen Haushaltsplänen – in einem strategischen
Leitbild oder in Leitlinien, die als allgemeiner Handlungsrahmen einer Organisation dienen,
gesammelt und der Öffentlichkeit präsentiert.
Ein Leitbild ist eine schriftliche Erklärung einer Organisation. Es besteht aus den
Grundprinzipien und informiert den interessierten Leser über das Selbstverständnis einer
Organisation. Ein Leitbild bildet den Rahmen für Strategien, Ziele und operatives Handeln
und ist auch ein wesentliches Element der Corporate Identity einer Organisation.
Gute Leitbilder haben Wirkungen nach innen und nach außen. Innerhalb einer
Organisation sollen Leitbilder orientieren und motivieren. Nach außen sind Leitbilder
Werbung für eine Organisation. Diese drei Wirkungen werden auch als Funktionen von
Leitbildern definiert.
An der Erreichung der drei oben genannten Wirkungen sind die Aussagen des Leitbildes
(Leitbild-Inhalte) und das Verfahren (Entwicklung, Einführung, Umsetzung, Pflege und
Weiterentwicklung des Leitbildes) auszurichten. Die Zielerreichung soll nach der
Einführung und danach in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Der online-Enzyklopädie wikipedia ist hinsichtlich der Kritik an Leitbildern folgendes zu
entnehmen:
„Ob und in welchem Maß Leitbilder ihre Funktion erfüllen, ist in Theorie und Praxis
umstritten. Die Kritik gegenüber einzelnen Leitbildern geht in zwei Richtungen: Entweder
werden die Inhalte des Leitbildes bzw. einzelne Bausteine abgelehnt oder aber das Leitbild
als „Ansammlung von Allgemeinplätzen“ als nicht orientierungsgebend kritisiert.
Grundsätzlich umstritten ist die Frage, ob die Entwicklung eines Leitbildes tatsächlich
Ausgangspunkt von positiven Veränderungen in einer Organisation sein kann. In
Leitbildern werde oft mit viel Aufwand ein Idealbild beschrieben, das wenig mit der Realität
gemein hat und es wird keine Antwort gegeben, wie dieses Idealbild Realität wird.“
Leitbilder sind in privatwirtschaftlichen Unternehmen mittlerweile sehr verbreitet.
Hinsichtlich der Übertragbarkeit in Inhalt und Wirkung auf Kommunen sind aber gewisse
Zweifel angebracht.
Zwischen der Kommune und ihrem Stadtrat einerseits sowie einem privatwirtschaftlichen
Unternehmen und seinem Aufsichtsrat andererseits gibt es zum Teil deutliche
Unterschiede:
Bei einem Unternehmen ist es wichtig, dass ein überzeugendes und von möglichst allen
Beteiligten mitgetragenes Leitbild besteht und nach außen repräsentiert wird.
Die demokratische Verfassung der Kommunen zwingt die politischen Akteure dazu, im
Wettbewerb der Ideen Lösungsentwürfe zu vertreten und zu verteidigen, die teilweise in
erheblichem Widerspruch zu den Konzepten der politischen Mitbewerber stehen.
Beschlussvorlage WP8-200/2011
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Sitzungsvorlage
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Wegen der unterschiedlichen politischen Schwerpunktsetzungen und unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass zahlreiche Aspekte von Leitbildern bereits in den
Wahlprogrammen der im Rat der Stadt Bedburg vertretenen Fraktionen und Parteien
enthalten sind, ist deshalb folgendes zu erwarten:
Entweder wird mit großer Mehrheit oder sogar einstimmig ein Leitbild beschlossen, das
den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ der politischen Handlungsbereitschaft darstellt und
entsprechend „weiche Formulierungen“ enthält, oder aber es wird ein sehr profiliertes
Leitbild verabschiedet, in dem sich viele politische Akteure nicht wiederfinden, so dass es
letztlich auf einer knappen Mehrheit basiert.
Ob ein Leitbild eine Verbindlichkeit und Akzeptanz entwickelt, hängt davon ab, ob es in
konkreten Entscheidungsfindungsprozessen permanent Beachtung findet. Hinsichtlich des
Leitbildes aus dem Jahre 2003 mag ein jeder Leser selbst entscheiden, wie dessen
Wirkungen waren und sind.
Mit großem Interesse wurde in der HFA-Sitzung vom 14. Oktober 2008 eine wichtige Basis
für den Inhalt eines Leitbildes zur Kenntnis genommen: Bedburgs erster
Demografiebericht.
In dessen Teil B finden sich Handlungs- und Lösungsansätze für den demografischen
Wandel vor Ort. Obwohl nach drei Jahren eine Aktualisierung des Datenmaterials
notwendig ist, können die seinerzeitigen Empfehlungen durchaus aktuell noch Anwendung
finden, weil diese letztlich durchgängig auf langfristige Entwicklungen abzielen.
Unabhängig von den vielen kritischen Anmerkungen kann selbstverständlich ein neuer
Anlauf zur Entwicklung eines Leitbildes „Bedburg 2020“ genommen werden.
Dies könnte zum Beispiel im Wege der Aktualisierung und Fortschreibung des noch in
Kraft befindlichen Leitbildes erfolgen.
Kritisch gesehen wird allerdings die im von Herrn Stadtverordneten Zöphel vorgelegten
Entwurf enthaltene Aussage, wonach die Führungsspitze der Stadtverwaltung in einem
workshop ein Leitbild erarbeitet, das ein konkretes Bild der gewünschten Zukunft der Stadt
Bedburg liefert.
Letztlich wird die gewünschte Zukunft der Stadt Bedburg maßgeblich vom Stadtrat zu
bestimmen sein. Insofern ist es sinnvoll, wenn dieser sich in Gänze oder durch einzelne
Mitglieder in die Erarbeitung des Leitbildes einbringt.
Generationengerechter Haushalt
Zur Verwirklichung intergenerativer Gerechtigkeit ist ein Zustand anzustreben, in dem die
Chancen nachrückender Generationen auf Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse
mindestens so groß sind wie die der heutigen Generation.
Ein kommunaler Haushalt kann deshalb per se niemals als absolut generationengerecht
bezeichnet werden, wenn er nicht zumindest ausgeglichen ist. Vor diesem Hintergrund ist
auch jede Entscheidung, beispielsweise seitens der Verwaltung oder kommunalpolitischer
Akteure aufgezeigte und umsetzbare Konsolidierungsmaßnahmen zu unterlassen, zu
bewerten.
Beschlussvorlage WP8-200/2011
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In den letzten Jahren hat sich die Bereitschaft eingeschlichen, die Belastungen der
aktuellen Bürgerschaft bzw. Generation zu begrenzen, indem man aufgrund der NKFspezifischen Regelungen einen jährlichen Verzehr des Eigenkapitals in einer
Größenordnung von 5 % akzeptiert. Es bedarf keines Leitbildes um zu erkennen, dass hier
Lasten in die Zukunft, d. h. auf nachfolgende Generationen, verschoben werden.
Wie bereits oben ausgeführt besteht grundsätzlich die Gefahr, dass allzu viele sicher
wünschenswerte, in der aktuellen Haushaltssituation aber kaum vertretbare Ausgaben ihre
Begründung in den eher „weichen Formulierungen“ eines Leitbildes finden werden, und
damit der Aspekt der intergenerativen Gerechtigkeit relativiert oder gar völlig unterlaufen
wird.
Um diesen Gefahren zu begegnen, wäre es sinnvoll, wenn jegliche Veranschlagung von
Haushaltsmitteln zwecks Umsetzung von Zielen und Zielvorgaben, die sich aus dem
Leitbild ableiten lassen, unter dem Vorbehalt der Realisierung des Zieles der
intergenerativen Gerechtigkeit stehen würden.
Als Kennzahlen kommen insoweit in Betracht:
Kennzahlen des Ergebnisplan / der Ergebnisrechnung
•
•
•
•
•
Saldo Ergebnisplan / Saldo der Ergebnisrechnung in Euro
Saldo Ergebnisplan / Saldo der Ergebnisrechnung in Euro je Einwohner
Aufwandsdeckungsgrad
Fehlbetragsquote
Zinslastquote
Kennzahlen des Finanzplan / der Finanzrechnung
•
•
•
•
•
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit und der ordentlichen Tilgung in Euro
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit und der ordentlichen Tilgung in Euro je
Einwohner
Lfd. Auszahlung und ordentliche Tilgung als Deckungsgrad zu den lfd.
Einzahlungen
Saldo aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit als Deckungsgrad zu den Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit
Kennzahlen der Bilanz
•
•
•
•
Liquiditätskredite in Euro
Liquiditätskredite in Euro je Einwohner
Investitionskredite in Euro
Investitionskredite in Euro je Einwohner
•
•
Kredite aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften in Euro
Kredite aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften in Euro je Einwohner
Langfristige Konsolidierung des Haushaltes der Stadt Bedburg unter Berücksichtigung der
Vorgaben eines Leitbildes
Beschlussvorlage WP8-200/2011
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Letztlich steht und fällt die Umsetzung eines Leitbildes mit den vorhandenen finanziellen
Möglichkeiten. Der Versuch, langfristige Strategien zur Stadtentwicklung und die
Begrenztheit städtischer Finanzmittel, die insbesondere auf der Ertragsseite teilweise
großen jährlichen Schwankungen unterliegen, in einem Dokument zu vereinen, ist
problematisch. Die Spannungen zwischen den beiden sich selbstverständlich
überschneidenden Handlungsfeldern strategische Stadtentwicklung und städtische
Finanzen bleiben vorhanden und können letztlich den jährlichen, oder im Falle von
Doppelhaushalten zweijährlichen Haushaltsberatungen nicht entzogen werden.
Wie bereits ausgeführt bieten Formulierungen in Leitbildern typischerweise viel
Interpretationsspielraum für die Begründung haushaltsbelastender Entscheidungen,
während in der Regel überhaupt keine Ausgaben ausgeschlossen werden und auch keine
Priorisierungen von Maßnahmen vorgezeichnet werden.
Deswegen kann der Weg zu einem generationengerechten und damit mindestens
ausgeglichenen Haushalt zwar unter Berücksichtigung eines Leitbildes beschritten
werden, aber das Tempo der Zielerreichung hängt maßgeblich von der Bereitschaft ab,
leitbildkonforme konkrete Konsolidierungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen.
Die in der beigefügten Liste (Anlage 4) über freiwillige Leistungen der Stadt Bedburg im
Haushalt 2011 enthaltenen Mittelbereitstellungen würden letztlich zu streichen sein, wenn
sich deren Beibehaltung nicht durch Aspekte des Leitbildes rechtfertigen ließen. Jede
Missachtung des Leitbildes oder interpretatorische Überstrapazierung von Formulierungen
in selbigem würden zwangsläufig die Akzeptanz und langfristige Relevanz des Leitbildes
beschädigen.
Der von Herrn Stadtverordneten Zöphel vorgelegte Entwurf verknüpft die die Aussagen
eines klassischen Leitbildes mit den hieraus abzuleitenden Zielen bzw. Zielvorgaben und
Kennzahlen, die zur Messung und Prüfung dienen, inwieweit Ziele erfüllt wurden oder in
welchem Grad Zielvorgaben erreicht wurden.
Um die strategische und damit längerfristige Bedeutung des Leitbildes zu unterstreichen,
sollte das Leitbild nach seiner Verabschiedung durch den Stadtrat grundsätzlich nicht
permanent in die Nähe von Aktualisierungen und damit verbundenen textlichen
Änderungen gebracht werden.
Völlig anders ist dagegen der Umgang mit den aus dem Leitbild abgeleiteten Zielen und
Zielvorgaben zu sehen. Diese müssen mindestens im jährlichen Abstand auf ihren
Umsetzungsgrad und ihre Wirksamkeit hin geprüft werden. Genau deswegen sieht das
NKF vor, dass im Haushalt auf den unterschiedlichen Ebenen (Produktbereiche,
Produktgruppen, Produkte) Zielvorgaben definiert und Kennzahlen zu deren Messung –
soweit möglich auch in Zeitreihen oder im Vergleich zu benchmarks - dargestellt werden.
Zulässig ist auch, die aus dem Leitbild abgeleiteten Ziele bzw. Zielvorgaben und
Kennzahlen zentral, beispielsweise als Anlage zum Vorbericht des Haushaltes, zu
präsentieren.
Weitere Vorgehensweise
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Das Thema Leitbild-Erstellung und die damit in Verbindung stehenden ergänzenden
Arbeiten sind in der Vorbereitung von Entwürfen zu zeitaufwändig und komplex, als dass
eine Behandlung im Stadtrat oder einem Fachausschuss sinnvoll erscheint. Andererseits
ist die frühzeitige Einbeziehung politischen Sachverstandes und entsprechender
Willensbekundungen ratsam, um die Fertigung von Entwürfen zu vermeiden, die letztlich
nicht mehrheitsfähig sind, um eine starke Identifizierung mit dem Gedankengut des
Leitbildes zu erreichen und um mittels der Stadtverordneten im Arbeitskreis zu
gewährleisten, dass für die nachfolgenden Fraktions- und ggf. Parteiberatungen ein/e
Ansprechpartner/in aus den je eigenen Reihen zur Verfügung steht, der oder die
Diskussionen und Argumentationen aus dem Arbeitskreis darlegen kann.
Es wird vorgeschlagen, dass jede Fraktion bzw. im Rat der Stadt vertretene Partei sowie
der Bürgermeister ein offizielles Mitglied des Arbeitskreises sowie eine/n Vertreter/in
benennt. Alle benannten Personen sollten grundsätzlich berechtigt sein, an allen
Sitzungen des Arbeitskreises teilzunehmen.
Die benannten Personen müssen dem Stadtrat oder zumindest einem Ausschuss oder der
Stadtverwaltung angehören.
Der Arbeitskreis ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Bürgermeister zu einzelnen
Themen Bedienstete aus den zuständigen Organisationseinheiten zu seinen Beratungen
hinzu zu ziehen.
Wenngleich ein möglichst weitgehender Konsens die Arbeit des Arbeitskreises
kennzeichnen sollte, kann es im Sinne einer zügigen effektiven Bearbeitung des Themas
an der ein oder anderen Stelle erforderlich sein, im Wege eines Votums einen Teilaspekt
zu entscheiden. Hierfür wird vorgeschlagen, dass die Stellvertreter/innen der ArbeitskreisMitglieder nur dann stimmberechtigt sind, wenn das Mitglied selbst nicht anwesend sein
sollte. Mit Blick auf die noch folgende Abstimmung im Stadtrat wird weiterhin
vorgeschlagen, den Wert der Stimmabgabe nach der Fraktionsstärke zu bemessen.
Dieses Verfahren ermöglicht es, den Arbeitskreis zahlenmäßig möglichst und klein und
damit „arbeitsfähig“ zu gestalten.
Die
Vorbereitung,
Einladung,
Sitzungsleitung
Arbeitskreissitzungen obliegt der Verwaltung.
und
Protokollierung
der
Die erste Sitzung des Arbeitskreises kann unter Berücksichtigung der Herbstferien in der
45. KW (07. – 11.11.2011) stattfinden. Die Sitzungen sollen in der Regel nicht vor 17 Uhr
beginnen.
Die Ergebnisse des Arbeitskreises sollen spätestens Ende April 2012 dem Stadtrat
zugeleitet werden. Auf Basis der Ergebnisse soll die Haushaltsplanung wie auch die
mittelfristige Finanzplanung in Zukunft unter mehr strategischen Aspekten erfolgen. Hierzu
wird die Verwaltung die notwendigen technischen Vorkehrungen treffen, um eventuell
erstmalig 2013/2014 einen Doppelhaushalt vorlegen zu können. Die Vorlage eines
Doppelhaushaltes macht allerdings nur dann Sinn, wenn sich in den maßgeblichen
Haushaltspositionen, insbesondere der allgemeinen Finanzwirtschaft, eine weitestgehende
Verlässlichkeit abzeichnet. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die mit einem
Doppelhaushalt angestrebte Kontinuität innerhalb des Zweijahreszeitraumes unter
Umständen durch die Notwendigkeit zum Erlass eines Nachtragshaushaltes durchkreuzt.
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 11.10.2011
----------------------------------Baum
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeisters
Bürgermeister
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