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Beschlussvorlage GB (Anerkennung als Einrichtung im Sozialen Brennpunkt; hier: Elterninitiative Nilpferd, Städt. Kindergarten Stotzheim, Kindertageseinrichtungen der Arbeiterwohlfahrt in Mechernich und Roggendorf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
69 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
07.03.08, 04:11
Aktualisiert
07.03.08, 04:11
Beschlussvorlage GB (Anerkennung als Einrichtung im Sozialen Brennpunkt;
hier: Elterninitiative Nilpferd, Städt. Kindergarten Stotzheim,
 Kindertageseinrichtungen der Arbeiterwohlfahrt in Mechernich und Roggendorf) Beschlussvorlage GB (Anerkennung als Einrichtung im Sozialen Brennpunkt;
hier: Elterninitiative Nilpferd, Städt. Kindergarten Stotzheim,
 Kindertageseinrichtungen der Arbeiterwohlfahrt in Mechernich und Roggendorf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 413/2008 27.02.2008 Az.: 51/431-10 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 13.03.2008 Anerkennung als Einrichtung im Sozialen Brennpunkt; hier: Elterninitiative Nilpferd, Städt. Kindergarten Stotzheim, Kindertageseinrichtungen der Arbeiterwohlfahrt in Mechernich und Roggendorf Sachbearbeiter/in: Herr Hermes Tel.: 15 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt den Etat x Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: 36501 gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung x Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: 365 01 Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt für das Kindergartenjahr 2008/2009, die Einrichtung der Elterninitiative Nilpferd, die Einrichtung der Stadt Euskirchen in Euskirchen-Stotzheim sowie die beiden Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt in Mechernich und Roggendorf als Einrichtung im Sozialen Brennpunkt anzuerkennen. 2 Begründung: Im Rahmen der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist bei der Beantragung von Kindpauschalen unter anderem gemäß § 20 Abs. 3 festzulegen, welche Einrichtungen in einem „sozialen Brennpunkt“ liegen. Unter dem Begriff "Einrichtung im sozialen Brennpunkt" wird meist ein räumlich abgegrenztes (Wohn-) Gebiet bezeichnet, in dem sich Menschen mit wirtschaftlichen und/oder sozialen Defiziten konzentrieren. Solche Defizite sind zum Beispiel: - Einkommensarmut, hohe Arbeitslosigkeit, hohe Sozialhilfedichte hohe Bevölkerungsfluktuation, hoher Ausländeranteil, Dies sind Faktoren, die eine hohe alltägliche Belastung für Familien und Kinder darstellen. Hieraus entstehen auch zusätzliche Anforderungen an Tageseinrichtungen für Kinder und an Schulen. Derzeit erhalten zwei Träger erhöhte Zuschüsse im Rahmen des Gesetzes für Tageseinrichtungen für Kinder (GTK). Im Einzelnen handelt es sich um die Einrichtung der Elterninitiative des Kinderschutzbundes in Euskirchen (Nilpferd) sowie die städtische Kindertageseinrichtung in Euskirchen-Stotzheim. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass auch die Einrichtungen in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Euskirchen, in Roggendorf und Mechernich, EmilKreuser-Straße, Einrichtungen im sozialen Brennpunkt sind. Euskirchen und Mechernich haben ausweislich der Sozialraumanalyse 2007 kreisweit den höchsten Anteil an SGB II-Bedarfsgemeinschaften und den höchsten prozentualen Anteil an volljährigen Arbeitslosen. In beiden Kommunen ist zusätzlich der Anteil der Alleinerziehenden sowie der Anteil von ausländischen Arbeitslosen überdurchschnittlich. Zusätzlich ergab die Nachfrage bei den zuständigen Fachkräften beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), dass die o.g. Einrichtungen in besonders belasteten Wohnbereichen liegen. Es wird daher vorgeschlagen, die vorgenannten Einrichtungen als Einrichtungen im sozialen Brennpunkt anzuerkennen. Finanzielle Auswirkungen Als „sozialer Brennpunkt“ anerkannte Einrichtungen erhalten eine zusätzliche Förderung von bis zu 15.000,- € je Kindergartenjahr. Daran beteiligt sich das Land NRW mit Förderquoten zwischen 30 % und 38.5 %. Die restlichen Mittel sind nach Abzug des jeweiligen Trägeranteiles vom Kreis Euskirchen aufzubringen. Die konkrete Höhe kann derzeit noch nicht ermittelt werden, da diese von verschiedenen, weiteren Voraussetzungen abhängig ist. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)