Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
69 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
07.03.08, 04:11
Aktualisiert
07.03.08, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 413/2008
27.02.2008
Az.: 51/431-10
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
13.03.2008
Anerkennung als Einrichtung im Sozialen Brennpunkt;
hier: Elterninitiative Nilpferd, Städt. Kindergarten Stotzheim,
Kindertageseinrichtungen der Arbeiterwohlfahrt in Mechernich und Roggendorf
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
Tel.: 15 617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt den Etat
x
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt: 36501
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
x
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt: 365 01
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt für das Kindergartenjahr 2008/2009, die Einrichtung der
Elterninitiative Nilpferd, die Einrichtung der Stadt Euskirchen in Euskirchen-Stotzheim sowie die
beiden Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt in Mechernich und Roggendorf als Einrichtung im
Sozialen Brennpunkt anzuerkennen.
2
Begründung:
Im Rahmen der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist bei der Beantragung von
Kindpauschalen unter anderem gemäß § 20 Abs. 3 festzulegen, welche Einrichtungen in einem
„sozialen Brennpunkt“ liegen.
Unter dem Begriff "Einrichtung im sozialen Brennpunkt" wird meist ein räumlich abgegrenztes
(Wohn-) Gebiet bezeichnet, in dem sich Menschen mit wirtschaftlichen und/oder sozialen
Defiziten konzentrieren. Solche Defizite sind zum Beispiel:
-
Einkommensarmut,
hohe Arbeitslosigkeit,
hohe Sozialhilfedichte
hohe Bevölkerungsfluktuation,
hoher Ausländeranteil,
Dies sind Faktoren, die eine hohe alltägliche Belastung für Familien und Kinder darstellen.
Hieraus entstehen auch zusätzliche Anforderungen an Tageseinrichtungen für Kinder und an
Schulen.
Derzeit erhalten zwei Träger erhöhte Zuschüsse im Rahmen des Gesetzes für Tageseinrichtungen
für Kinder (GTK). Im Einzelnen handelt es sich um die Einrichtung der Elterninitiative des
Kinderschutzbundes in Euskirchen (Nilpferd) sowie die städtische Kindertageseinrichtung in
Euskirchen-Stotzheim. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass auch die Einrichtungen in
Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Euskirchen, in Roggendorf und Mechernich, EmilKreuser-Straße, Einrichtungen im sozialen Brennpunkt sind.
Euskirchen und Mechernich haben ausweislich der Sozialraumanalyse 2007 kreisweit den höchsten
Anteil an SGB II-Bedarfsgemeinschaften und den höchsten prozentualen Anteil an volljährigen
Arbeitslosen. In beiden Kommunen ist zusätzlich der Anteil der Alleinerziehenden sowie der Anteil
von ausländischen Arbeitslosen überdurchschnittlich. Zusätzlich ergab die Nachfrage bei den
zuständigen Fachkräften beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), dass die o.g. Einrichtungen in
besonders belasteten Wohnbereichen liegen.
Es wird daher vorgeschlagen, die vorgenannten Einrichtungen als Einrichtungen im sozialen
Brennpunkt anzuerkennen.
Finanzielle Auswirkungen
Als „sozialer Brennpunkt“ anerkannte Einrichtungen erhalten eine zusätzliche Förderung von bis zu
15.000,- € je Kindergartenjahr. Daran beteiligt sich das Land NRW mit Förderquoten zwischen 30 %
und 38.5 %. Die restlichen Mittel sind nach Abzug des jeweiligen Trägeranteiles vom Kreis
Euskirchen aufzubringen. Die konkrete Höhe kann derzeit noch nicht ermittelt werden, da diese von
verschiedenen, weiteren Voraussetzungen abhängig ist.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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