Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
06.03.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
6/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag des ASV Wesseling 1985 e.V. auf Bezuschussung des 25. städteverbindenden Laufes
Wesseling-Bonn-Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
21.01.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 6/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Astrid Mühle
21.01.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Antrag des ASV Wesseling 1985 e.V. auf Bezuschussung des 25. städteverbindenden Laufes WesselingBonn-Wesseling
Beschlussentwurf:
Dem ASV Wesseling 1985 e.V. wird für den 25. städteverbindenden Lauf Wesseling-Bonn-Wesseling am 14.
Juni 2008 unter dem Vorbehalt, dass im Haushalt 2008 entsprechende Mittel bereitgestellt werden, ein
Zuschuss in Höhe von 400,00 € aus der Budgetaufstockung „Sport“ gewährt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Verwaltung liegt der in der Anlage beigefügte Antrag des Ausdauersportvereins Wesseling 1985 e.V. vor,
über den zu entscheiden ist.
2. Lösung
Am 14. Juni 2008 wird der inzwischen traditionelle städteverbindende Lauf Wesseling-Bonn-Wesseling zum
25. Mal veranstaltet. Für den Kinder- und Schülerlauf werden keine Startgelder erhoben; lediglich die
Erwachsenen zahlen eine Startgebühr, die jedoch die Ausgaben nicht vollständig deckt. Sponsoren sind für
eine Veranstaltung dieser Größenordnung nicht zu finden und eine Erhöhung des Startgeldes bzw. das
Verlangen des Startgeldes von Kindern und Schülern würde zu einer Reduzierung der Teilnehmer und somit
auch zu einer Reduzierung der Einnahmen führen.
Daher bittet der ASV den Ausschuss um Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 400,00 €.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn im Haushalt 2008 entsprechende Mittel bei der
Budgetaufstockung „Sport“ bereitgestellt werden.