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Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Saint Gobain" hier: Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
90 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Saint Gobain"

hier: Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Saint Gobain"

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hier: Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 48/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Saint Gobain" hier: Feststellungsbeschluss Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 19.03.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 48/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Bongartz 19.03.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Rat Betreff: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Saint Gobain" hier: Feststellungsbeschluss Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Vorlage Nr. 309/2007) - öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Vorlage Nr. 48/2008) entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den o.g. Vorlagen zu bescheiden. 2. Die in der Sitzung vorliegende 50. Änderung des Flächennutzungplanes für das Plangebiet „Saint Gobain“ mit der gem. § 5 (5) BauGB beigefügten Begründung, einschließlich Umweltbericht gem. § 2 a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung gem. § 6 (5) BauGB, wird festgestellt. 3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 (1) BauGB der Regionalplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 17.01.2008 die öffentliche Auslegung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Saint Gobain“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Beschluss ist am 30.01.2008 im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht worden. Der Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung (incl. Umweltbericht) hat in der Zeit vom 07.02.2008 bis einschließlich 07.03.2008 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 07.02.2008 entsprechend § 4 (2) BauGB an dem Planverfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne beteiligt worden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung sind von zwei Behörden Stellungnahmen eingegangen, die jedoch nicht zu Änderungen des Entwurfes der o.g. Flächennutzungsplanänderung führten. Von der Öffentlichkeit sind keine Anregungen zur Planung vorgebracht worden. Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind folgende Anregungen und Hinweise zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen worden: a) SWK, Stadtwerke Köln GmbH Es wird auf die Stellungnahme vom 22.10.2007 verwiesen. Demnach bestehen gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken. Der Bahnbetrieb auf der Gleistrasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG einschließlich aller Bahnanlagen, auch des benachbarten Betriebsgeländes, darf nicht beeinträchtigt werden und die Geräusch- und Erschütterungsemissionen durch den Bahn- und Stadtbahnverkehr dürfen zu keinen Schadensersatzansprüchen führen. Vorgeschriebene Abstände zu einer geplanten Bebauung sind einzuhalten. Die Berichtigung in der Begründung hinsichtlich der Stadtbahnlinie wird zur Kenntnis genommen. b) Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft Es wird auf die Stellungnahme vom 08.10.2007 verwiesen. Die Gasversorgungsgesellschaft teilt mit, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den o.g. Bereich von Bedeutung sind, z.Z. nicht anliegen. Sie weist darauf hin, dass der vorgenannte Bereich mit Erdgas jederzeit versorgt werden kann. Die aus dem beiliegenden Übersichtsplan ersichtlichen Erdgasleitungen (blaue und grüne Linien) im o.g. Bereich sollten bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Eine Überbauung dieser Leitungen ist nicht zulässig. 2. Lösung Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB zu a) SWK, Stadtwerke Köln GmbH Der Anregung wird gefolgt. Durch die Planung kommt es zu keiner Beeinträchtigung des Bahnbetriebes. Eine Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten auf dem Betriebsgelände von Saint Gobain in Richtung des Bahngeländes ist nicht vorgesehen, so dass die bestehenden Abstände nicht verringert werden. Potentielle Schadensersatzansprüche sind somit ausgeschlossen. zu b) Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft Der Anregung der Versorgungsgesellschaft wird gefolgt. Die vorhandenen Hauptversorgungsleitungen im nordöstlichen Planbereich sind entsprechend der Anregung im Entwurf des Flächennutzungsplans als Nachrichtliche Übernahmen dargestellt worden. Die Begründung zum Flächennutzungsplanentwurf wurde ebenso ergänzt. Die sonstigen, in den Unterlagen der Gasversorgungsgesellschaft dargestellten Leitungen liegen innerhalb der Straßenverkehrsflächen bzw. es handelt sich um Hausanschlüsse. Die Notwendigkeit von Darstellungen im FNP ergibt sich hierdurch nicht. Abwägung gem. § 1 (7) BauGB und Feststellungsbeschluss Die Abwägung des Rates hinsichtlich der eingegangenen Anregungen und Hinweise zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Saint Gobain“ erstreckt sich auch über die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. den §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Vorlage Nr. 309/2007). Die Vorlage mit den Abwägungsvorschlägen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt und damit Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des Rates. Das Planverfahren zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Saint Gobain“ soll nunmehr mit dem Feststellungsbeschluss entsprechend dem vorliegenden Beschlussentwurf abgeschlossen werden. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine Anlagen: - Plangeltungsbereich Planfassung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Saint Gobain“ (Verkleinerung) Begründung einschl. Umweltbericht zur 50. FNP-Änderung „Saint Gobain“ Zusammenfassende Erklärung Vorlage 309/2007 (Auswertung der frühzeitigen Beteiligung) Anmerkung Die Fraktionen erhalten je eine Planfassung der 50. FNP-Änderung „Saint Gobain“ im Maßstab 1:2500.