Daten
Kommune
Wesseling
Größe
90 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
48/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
50. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Saint Gobain"
hier: Feststellungsbeschluss
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
19.03.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 48/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Bongartz
19.03.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Rat
Betreff:
50. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Saint Gobain"
hier: Feststellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Bau und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der
- frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
(Vorlage Nr. 309/2007)
- öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
(Vorlage Nr. 48/2008)
entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die
abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den o.g. Vorlagen zu
bescheiden.
2.
Die in der Sitzung vorliegende 50. Änderung des Flächennutzungplanes für das Plangebiet „Saint
Gobain“ mit der gem. § 5 (5) BauGB beigefügten Begründung, einschließlich Umweltbericht gem.
§ 2 a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung gem. § 6 (5) BauGB, wird festgestellt.
3.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 (1) BauGB der Regionalplanungsbehörde
zur Genehmigung vorgelegt.
Sachdarstellung:
1.
Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am
17.01.2008 die öffentliche Auslegung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Saint Gobain“ gemäß
§ 3 (2) BauGB beschlossen. Der Beschluss ist am 30.01.2008 im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt
gemacht worden.
Der Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung (incl. Umweltbericht)
hat in der Zeit vom 07.02.2008 bis einschließlich 07.03.2008 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling
öffentlich ausgelegen.
Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 07.02.2008 entsprechend § 4 (2)
BauGB an dem Planverfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne beteiligt worden. Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung und der Behördenbeteiligung sind von zwei Behörden Stellungnahmen eingegangen, die jedoch
nicht zu Änderungen des Entwurfes der o.g. Flächennutzungsplanänderung führten. Von der Öffentlichkeit
sind keine Anregungen zur Planung vorgebracht worden.
Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind folgende Anregungen und Hinweise zur Änderung des
Flächennutzungsplanes vorgetragen worden:
a) SWK, Stadtwerke Köln GmbH
Es wird auf die Stellungnahme vom 22.10.2007 verwiesen. Demnach bestehen gegen die beabsichtigte
Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken. Der Bahnbetrieb auf der Gleistrasse der Häfen und
Güterverkehr Köln AG einschließlich aller Bahnanlagen, auch des benachbarten Betriebsgeländes, darf nicht
beeinträchtigt werden und die Geräusch- und Erschütterungsemissionen durch den Bahn- und
Stadtbahnverkehr dürfen zu keinen Schadensersatzansprüchen führen. Vorgeschriebene Abstände zu einer
geplanten Bebauung sind einzuhalten. Die Berichtigung in der Begründung hinsichtlich der Stadtbahnlinie
wird zur Kenntnis genommen.
b) Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
Es wird auf die Stellungnahme vom 08.10.2007 verwiesen. Die Gasversorgungsgesellschaft teilt mit, dass
langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für
den o.g. Bereich von Bedeutung sind, z.Z. nicht anliegen. Sie weist darauf hin, dass der vorgenannte Bereich
mit Erdgas jederzeit versorgt werden kann. Die aus dem beiliegenden Übersichtsplan ersichtlichen
Erdgasleitungen (blaue und grüne Linien) im o.g. Bereich sollten bei der Aufstellung des Bebauungsplanes
berücksichtigt werden. Eine Überbauung dieser Leitungen ist nicht zulässig.
2.
Lösung
Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
zu a) SWK, Stadtwerke Köln GmbH
Der Anregung wird gefolgt. Durch die Planung kommt es zu keiner Beeinträchtigung des Bahnbetriebes. Eine
Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten auf dem Betriebsgelände von Saint Gobain in Richtung des
Bahngeländes ist nicht vorgesehen, so dass die bestehenden Abstände nicht verringert werden. Potentielle
Schadensersatzansprüche sind somit ausgeschlossen.
zu b) Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
Der Anregung der Versorgungsgesellschaft wird gefolgt. Die vorhandenen Hauptversorgungsleitungen im
nordöstlichen Planbereich sind entsprechend der Anregung im Entwurf des Flächennutzungsplans als
Nachrichtliche Übernahmen dargestellt worden. Die Begründung zum Flächennutzungsplanentwurf wurde
ebenso ergänzt.
Die sonstigen, in den Unterlagen der Gasversorgungsgesellschaft dargestellten Leitungen liegen innerhalb
der Straßenverkehrsflächen bzw. es handelt sich um Hausanschlüsse. Die Notwendigkeit von Darstellungen
im FNP ergibt sich hierdurch nicht.
Abwägung gem. § 1 (7) BauGB und Feststellungsbeschluss
Die Abwägung des Rates hinsichtlich der eingegangenen Anregungen und Hinweise zur 50. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Saint Gobain“ erstreckt sich auch über die Anregungen und Hinweise aus der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. den §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Vorlage Nr.
309/2007).
Die Vorlage mit den Abwägungsvorschlägen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist
dieser Vorlage als Anlage beigefügt und damit Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des
Rates.
Das Planverfahren zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Saint Gobain“ soll nunmehr mit dem
Feststellungsbeschluss entsprechend dem vorliegenden Beschlussentwurf abgeschlossen werden.
3.
Alternativen
keine
4.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagen:
-
Plangeltungsbereich
Planfassung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Saint Gobain“ (Verkleinerung)
Begründung einschl. Umweltbericht zur 50. FNP-Änderung „Saint Gobain“
Zusammenfassende Erklärung
Vorlage 309/2007 (Auswertung der frühzeitigen Beteiligung)
Anmerkung
Die Fraktionen erhalten je eine Planfassung der 50. FNP-Änderung „Saint Gobain“ im Maßstab 1:2500.