Daten
Kommune
Wesseling
Größe
37 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
309/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
50. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Saint Gobain"
hier:
•
Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (1),
4 (1) BauGB
•
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
05.12.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 309/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Bongartz
05.12.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
50. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Saint Gobain"
hier:
• Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (1),
4 (1) BauGB
• Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussentwurf:
1.
Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (1), 4
(1) BauGB wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs der 50. Flächennutzungsplanänderung „Saint Gobain“ wird § 3 (2) BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf
der Begründung, einschließlich Umweltbericht, wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1.
Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am
16.08.2006 die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Saint Gobain“ sowie die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 107 „Saint Gobain“ beschlossen. Der Beschluss ist im Amtsblatt
der Stadt Wesseling am 30.08.2006 ortsüblich bekannt gemacht worden.
Aufgabe des Bebauungsplanes ist es, zur Vermeidung und Minimierung von Belastungen der
angrenzenden Wohnnutzungen die Industrie-/ Gewerbegebiete zu gliedern und gleichzeitig den Bestand
und die Entwicklungsmöglichkeiten der vorhandenen Betriebe/ Betriebsteile zu gewährleisten. Die
bestehende Immissionsproblematik ist, auch in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln (ehem.
Staatliches Umweltamt), innerhalb des Bebauungsplanverfahrens zu lösen. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes.
Hinsichtlich der ausführlichen Begründung der Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf die
Vorlagen Nr. 176/2006 (Aufstellungsbeschluss) und Nr. 148/2007 (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
verwiesen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 15.08.2007
beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
durchzuführen. Der Beschluss ist am 12.09.2007 im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht
worden. Die frühzeitige Beteiligung ist vom 20.09.2007 bis einschließlich 19.10.2007 im Neuen Rathaus
der Stadt Wesseling durchgeführt worden.
Am 25.09.2007 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger im Infomobil vor Ort über die geplante
50. Änderung des Flächennutzungsplanes informiert worden. Zusätzlich hat am 09.10.2007 im Neuen
Rathaus der Stadt Wesseling eine Veranstaltung zur Information der Öffentlichkeit stattgefunden, bei der
Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung erläutert worden sind.
Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 19.09.2007 entsprechend § 4
(1) BauGB an dem Planverfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne beteiligt worden. Im Rahmen der
Beteiligung haben zehn Behörden Anregungen zur Planung vorgebracht, die sich im Wesentlichen auf
Inhalte des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 1/ 107 beziehen. Umweltrelevante
Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
Die Auswertung der gesamten Anregungen zu beiden Planungen ist in der Vorlage zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 1/ 107 „Saint Gobain“ aufgeführt (vgl. Vorlage Nr. 308/2007). Im Folgenden sind nur
Anregungen aufgeführt, die sich direkt auf die FNP-Änderung beziehen.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Im Infomobil wurden 20 Bürgerinnen und Bürgern die Ziele, Inhalte und Auswirkungen der Planung
erläutert. Fragen der Bürger zielten im Wesentlichen auf den Umgang mit den vorhandenen
Grünstrukturen, die sich durch die Planung ergebenden betrieblichen Möglichkeiten „Saint Gobains“ und
die zu erwartenden Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnbereiche (vornehmlich auf
Immissionskonflikte gerichtet), sowie auf die weitere Entwicklung der angrenzenden Flächen südlich des
Kronenwegs. Es wurden keine Anregungen zur FNP-Änderung vorgetragen.
Bei der Informationsveranstaltung im Neuen Rathaus sind keine Anregungen zur vorgestellten Planung
abgegeben worden; es wurden fünf Bürgerinnen und Bürgern die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der
Planung erläutert.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist keine schriftliche Stellungnahme abgegeben worden.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind folgende Anregungen und Hinweise zur Änderung des
Flächennutzungsplanes vorgetragen worden:
a) Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst
Die Auswertung der dem Kampfmittelbeseitigungsdienst zur Verfügung stehenden Luftbilder ergeben im
Umfeld Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/ Kampfmitteln. Da sich jedoch im
unmittelbaren Planbereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, bestehen
aus Sicht des KBD keine Bedenken gegen die Durchführung der Planung. Eine Garantie der Freiheit von
Kampfmitteln kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sind bei der Durchführung des Bauvorhabens beim
Aushub außergewöhnliche Verfärbungen festzustellen oder werden verdächtige Gegenstände
beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde, der KBD oder die
nächstgelegene Polizeidienststelle zu verständigen.
Hinweis: Sollten in dem in Rede stehenden Bereich Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung
(z. B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt
werden, wird eine Tiefendetektion empfohlen. Hinweise bezügl. Kampfmittel/ Bombenblindgänger in den
textlichen Festsetzungen von BPL / FNP nur unter Angabe des Aktenzeichens des KBD Rheinland (22.53-5362040-171/07/BM).
b) LVR, Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege
Das Fachamt weist auf die §§ 15 und 16 DSchG NW und bittet sicherzustellen, dass bei der
Planrealisierung auf diese gesetzlichen Vorgaben hingewiesen wird. Beim Auftreten archäologischer
Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für
Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425 / 9039-0, Fax
02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert
zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten
ist abzuwarten.
c) SWK, Stadtwerke Köln GmbH
Es werden keine Einwände vorgetragen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in den Begründungen
fälschlicherweise von „S-Bahnlinie Köln-Bonn“ die Rede ist. Die Bahntrasse wird nicht durch eine S-BahnLinie, sondern durch die Stadtbahnlinie 16 bedient. Um Korrektur wird gebeten.
d) Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
Die Gasversorgungsgesellschaft teilt mit, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen, die
für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den o.g. Bereich von Bedeutung sind, zur Zeit nicht
anliegen. Sie weist darauf hin, dass der vorgenannte Bereich mit Erdgas jederzeit versorgt werden kann.
Die aus dem beiliegenden Übersichtsplan ersichtlichen Erdgasleitungen (blaue und grüne Linien) im o.g.
Bereich sollten bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Eine Überbauung dieser
Leitungen ist nicht zulässig.
e) RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice
Von dem Bebauungsplan werden die der öffentlichen Versorgung dienenden Gasfernleitungen betroffen,
die in einem Übersichtsplan 1 : 25.000 eingetragen sind. Beiliegend werden Auszüge aus dem Planwerk
zum Gastransportnetz übersendet. Die Gasfernleitung liegt innerhalb eines grundbuchlich gesicherten
Schutzstreifens, in dem aufgrund technischer Vorschriften bestimmte Nutzungen und Tätigkeiten
untersagt sind. Es werden gegen den Bebauungsplan keine grundsätzlichen Bedenken geäußert, wenn
1. die Leitungstrasse nachrichtlich in den Flächennutzungsplan und einschließlich Schutzstreifen in den
Bebauungsplan übernommen wird,
2. das beiliegende Merkblatt für die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
berücksichtigt wird,
3. der Stellungnehmende an den Detailplanungen beteiligt wird.
2.
Lösung
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen
eingegangen.
Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine schriftlichen Stellungnahmen
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
zu a) Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst
Die Anregung der Fachbehörde wird aufgenommen. Zwar ist ein entsprechender Hinweis im
Flächennutzungsplanvorentwurf schon enthalten. Dieser wird aber aufgrund der Anregung redaktionell
angepasst. Die Begründung zum Flächennutzungsplanentwurf wird ebenso ergänzt.
zu b) LVR, Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege
Die Anregung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege wird aufgenommen. Zwar ist ein
entsprechender Hinweis im Flächennutzungsplanvorentwurf schon enthalten. Dieser wird aber aufgrund
der Anregung redaktionell angepasst. Die Begründung zum Flächennutzungsplanentwurf wird ebenso
ergänzt.
zu c) SWK, Stadtwerke Köln GmbH
Der Anregung wird gefolgt. Die Begründung zum Flächennutzungsplanentwurf wird entsprechend ergänzt.
zu d) Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
Der Anregung der Versorgungsgesellschaft wird gefolgt. Die vorhandenen Hauptversorgungsleitungen im
nordöstlichen Planbereich werden entsprechend der Anregung im Entwurf des Flächennutzungsplans als
Nachrichtliche Übernahmen dargestellt. Die Begründung zum Flächennutzungsplanentwurf wird ebenso
ergänzt.
Die sonstigen, in den Unterlagen der Gasversorgungsgesellschaft dargestellten Leitungen liegen
innerhalb der Straßenverkehrsflächen bzw. es handelt sich um Hausanschlüsse. Die Notwendigkeit von
Darstellungen im FNP ergibt sich hierdurch nicht.
zu e) RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice
Der Anregung des Leitungsträgers wird gefolgt. Die vorhandenen Leitungen werden entsprechend der
Anregungen im Entwurf des Flächennutzungsplanes dargestellt. Die Begründung zum Flächennutzungsplanentwurf wird ergänzt.
Mit dem derzeitigen Planungsstand soll der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4
(2) BauGB gefasst werden.
3.
Alternativen
keine
4.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagen:
- Plangeltungsbereich
- Niederschrift Bürgerversammlung
- Auswertung Infomobil
- 50. Änderung Flächennutzungsplan „Saint Gobain“ - Entwurf
- Begründung einschl. Umweltbericht zur 50. FNP-Änderung „Saint Gobain“ – Entwurf
Anmerkung
Die Fraktionen erhalten je eine Planfassung der 50. FNP-Änderung „Saint Gobain“ (Entwurf) im Maßstab
1 : 2500.