Daten
Kommune
Wesseling
Größe
20 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
1
Stadt Wesseling, 61 / Stadtplanung
März 2008
Zusammenfassende Erklärung zur 50. Flächennutzungsplanänderung
„Saint Gobain“ gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
1
Anlass
Der überwiegende Teil des Plangebietes wird durch den bestehenden Betrieb Saint Gobain
(Schleifmittelproduktion) genutzt.
Auf Grund der innenstadtnahen Lage mit der unmittelbaren Nachbarschaft von bestehenden
Wohnnutzungen zum Betriebsstandort Saint Gobain und der städtebaulichen
Entwicklungskonzepte der Stadt Wesseling sind den Aspekten des Immissionsschutzes und
der Nutzungsverträglichkeit von Industrie / Gewerbe / Wohnen besondere Bedeutung
beizumessen.
Diese
Problematik
gewinnt
besondere
Bedeutung,
da
die
immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an den bestehenden Betrieb und seine
Entwicklungswünsche nicht mit den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
übereinstimmen. Zur Sicherung des bestehenden Betriebes - unter Berücksichtigung der
Belange der benachbarten Wohnnutzungen einerseits und der Entwicklungsperspektiven des
Betriebes andererseits - sind somit eine Änderung bzw. Neuaufstellung des Bebauungsplanes
und die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig geworden.
2
Verfahrensablauf und abwägungsrelevante Stellungnahmen
Der Aufstellungsbeschluss zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am 16.08.2006 gefasst. Die
Veröffentlichung erfolgte am 30.08.2006 im Amtsblatt der Stadt Wesseling.
Der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1)
BauGB wurde am 15.08.2007 gefasst. Die Veröffentlichung erfolgte am 12.09.2007 im
Amtsblatt der Stadt Wesseling. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange wurden wie folgt im Planverfahren berücksichtigt:
−
Redaktionelle Anpassung der Hinweise „Kampfmittelbeseitigung“ und „Denkmalschutz“
−
Aufnahme der Nachrichtlichen Übernahmen (Text und Plankarte) „Unterirdische
Hauptversorgungsleitungen“.
Die Planung konnte am 25.09.2007 im Infomobil in der Birkenstraße eingesehen werden. Die
Darlegung der Planung erfolgte vom 20.09.2007 bis 19.10.2007. Am 09.10.2007 fand die
Bürgerversammlung im neuen Rathaus der Stadt Wesseling statt. Im Rahmen der
Bürgerversammlung erfolgten keine Stellungnahmen.
Der Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurde am
17.01.2008 gefasst. Die Veröffentlichung erfolgte am 30.01.2008 im Amtsblatt der Stadt
Wesseling. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 07.02.2008 bis 07.03.2008. Zu
berücksichtigende Stellungnahmen erfolgten nicht.
3
Beurteilung der Umweltbelange
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB mit einer
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erarbeitet. Die Auswirkungen werden folgendermaßen
beschrieben:
Bei dem Planvorhaben handelt es sich um eine Sicherung der Bestandssituation.
Planungsrechtlich sind keine erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen durch das
Planvorhaben zu verzeichnen. Der Flächennutzungsplan stellt für Bereiche vorhandener
Grünstrukturen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB Grünflächen dar. Potentielle
Immissionskonflikte können im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren gelöst werden. Durch
den Wegfall des bisher dargestellten Mischgebietes kommt es zu kleinteiligen Verbesserungen
für das Wohnen. Potenzielle Belastungen werden damit vermieden.
Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“
2
Im Rahmen bauordnungsrechtlicher Antragsverfahren greifen fachbehördliche Überprüfungen
und spezifische Maßnahmen zur Minderung potenzieller Beeinträchtigungen bei Umsetzung
der städtebaulich vorbereitenden Planung.
Der Umweltbericht fasst zusammen:
Mit der 50. Flächennutzungsplanänderung werden bestehende Wohn- sowie Gewerbe- und
Industrienutzungen planungsrechtlich neu geordnet. Der landschaftsökologische Wert des
Plangebietes ist aufgrund bestehender Bebauung und überwiegend intensiver gewerblicher
Nutzung im Bestand durch einen hohen Versiegelungsgrad gekennzeichnet. Die im Plangebiet
vorkommenden Gehölze entwickelten sich in den letzten 15 bis 20 Jahren auf Flächen, die für
die Erweiterung des bestehenden Betriebs Saint-Gobain vorgehalten wurden und durch
industrielle Nutzung vorbelastet sind. Insbesondere gestalterisch ansprechend sind parkartige
Altbaumbestände im Zentrum des Betriebsgeländes. Eine Erweiterung der Nutzungen oder
weitere Flächeninanspruchnahmen wird durch die 50. Flächennutzungsplanänderung nicht
vorbereitet, da diese bereits heute aufgrund der Darstellung im Flächennutzungsplan und der
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 72 zulässig sind.
Im Plangebiet bestehen keine Schutzausweisungen des Natur- und Umweltschutzes. Ein
Großteil bestehender Gehölzflächen wird mit dem Ziel der Erhaltung als Grünfläche dargestellt.
Damit werden im Plangebiet zusammenhängende Vegetationsflächen dauerhaft gesichert.
Neben ihrer gestalterischen Wirkung bieten der parkartige Grünzug und die Gehölzbrachen
auch Rückzugsnischen für Brutvögel und Kleinsäuger.
Bezüglich potentieller Immissionskonflikte wird auf das externe Gutachten des Büros ADU
cologne (Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“ 2007)
und auf die Umsetzung im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren verwiesen. Hinsichtlich der
Emissionen von Luftschadstoffen im Industriegebiet wird ebenso auf die Umsetzung im
nachfolgenden Bebauungsplanverfahren verwiesen.
Kampfmittel, Bombentrichter und Denkmäler sind innerhalb des Plangebietes nicht bekannt. Im
Bebauungsplan werden Hinweise über die Meldepflichten bei Funden von Kampfmitteln und
Denkmälern aufgenommen.
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Feststellungsbeschluss und Wirksamkeit
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 22.04.2008 die 50. Flächennutzungsplanänderung festgestellt. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt wird die Änderung
des Flächennutzungsplanes wirksam.
Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes werden innerhalb des
Geltungsbereichs der 50. Flächennutzungsplanänderung „Saint Gobain“ mit dem Inkrafttreten
der 50. Flächennutzungsplanänderung aufgehoben.
Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“