Daten
Kommune
Wesseling
Größe
38 kB
Datum
23.01.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
345/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Umsetzung des Verfahrens zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
18.12.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 345/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
18.12.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Umsetzung des Verfahrens zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Das Verfahren zur Festlegung der Betreuungsplätze nach Gruppenformen und Altersstrukturen wurde im
Jugendhilfeausschuss am 28. November 2007 beschlossen. Dieses Verfahren beinhaltet, dass das
Jugendamt mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 12. März 2008 verbindlich die Platzzahlen und
Gruppenformen für alle Wesselinger Kindertageseinrichtung festlegt und die Verwaltung des Jugendamtes
am 14. März 2008 fristgerecht dem Landesjugendamt diese Festlegung übermittelt.
2. Lösung
Die Verwaltung des Jugendamtes hat nunmehr alle Einrichtungen und Träger in den Prozess zur Ermittlung
der Planungsdaten einbezogen und am 18. Dezember 2007 eine umfassende Information und Beteiligung
der Einrichtungen vorgenommen.
Für das weitere Verfahren wurde mit allen Trägern vereinbart, dass diese nach der Beschlussfassung über
die Elternbeiträge im Jugendhilfeausschuss am 23. Januar 2008 die Elternbefragung zu den gewünschten
Buchungszeiten (25 / 35 / 45 Stunden) und zu den anderen für die Festlegung der Platzzahlen relevanten
Fragen durchführen sowie die Vergabe der freien Plätze für das kommende Kindergartenjahr vornehmen.
Die daraus ermittelten Daten in den einzelnen Einrichtungen werden dann dem Jugendamt bis zum
18. Februar 2008 übermittelt. Die Verwaltung wird dann diese Daten weiter verarbeiten und so aufbereiten,
dass eine abschließende Beratung und Beschlussfassung am 12. März 2008 im Jugendhilfeausschuss
erfolgen kann. Die Informationen müssen allerdings möglicherweise noch nach der formalen Ladungsfrist für
diese Ausschusssitzung ergänzt und vervollständigt werden. Die kurze Verfahrensfrist nach der
Verabschiedung des KiBiz bis zu dem sehr früh gesetzten Mitteilungstermin an das Land NRW lässt jedoch
keine andere Vorgehensweise zu.
3. Alternativen
4. Finanzielle Auswirkungen
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