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Beschlussvorlage (Umsetzung des Verfahrens zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
38 kB
Datum
23.01.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 345/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Umsetzung des Verfahrens zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 18.12.2007 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 345/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 18.12.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Umsetzung des Verfahrens zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Das Verfahren zur Festlegung der Betreuungsplätze nach Gruppenformen und Altersstrukturen wurde im Jugendhilfeausschuss am 28. November 2007 beschlossen. Dieses Verfahren beinhaltet, dass das Jugendamt mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 12. März 2008 verbindlich die Platzzahlen und Gruppenformen für alle Wesselinger Kindertageseinrichtung festlegt und die Verwaltung des Jugendamtes am 14. März 2008 fristgerecht dem Landesjugendamt diese Festlegung übermittelt. 2. Lösung Die Verwaltung des Jugendamtes hat nunmehr alle Einrichtungen und Träger in den Prozess zur Ermittlung der Planungsdaten einbezogen und am 18. Dezember 2007 eine umfassende Information und Beteiligung der Einrichtungen vorgenommen. Für das weitere Verfahren wurde mit allen Trägern vereinbart, dass diese nach der Beschlussfassung über die Elternbeiträge im Jugendhilfeausschuss am 23. Januar 2008 die Elternbefragung zu den gewünschten Buchungszeiten (25 / 35 / 45 Stunden) und zu den anderen für die Festlegung der Platzzahlen relevanten Fragen durchführen sowie die Vergabe der freien Plätze für das kommende Kindergartenjahr vornehmen. Die daraus ermittelten Daten in den einzelnen Einrichtungen werden dann dem Jugendamt bis zum 18. Februar 2008 übermittelt. Die Verwaltung wird dann diese Daten weiter verarbeiten und so aufbereiten, dass eine abschließende Beratung und Beschlussfassung am 12. März 2008 im Jugendhilfeausschuss erfolgen kann. Die Informationen müssen allerdings möglicherweise noch nach der formalen Ladungsfrist für diese Ausschusssitzung ergänzt und vervollständigt werden. Die kurze Verfahrensfrist nach der Verabschiedung des KiBiz bis zu dem sehr früh gesetzten Mitteilungstermin an das Land NRW lässt jedoch keine andere Vorgehensweise zu. 3. Alternativen 4. Finanzielle Auswirkungen -