Daten
Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
17.01.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
339/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
Wesseling, Gemarkung Keldenich, Bereich "Keldenicher Straße/ Trierer Weg"
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 2/ 112 "Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße"
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter
Leiterin
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
12.12.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 339/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Gregor Nachtwey
12.12.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Wesseling, Gemarkung Keldenich, Bereich "Keldenicher Straße/ Trierer Weg"
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 2/ 112 "Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße"
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt die Einleitung
des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/ 112 „Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße“ gemäß den §§ 1 (3), 2 (1) und 12 (2) BauGB.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Maria Hilf NRW gGmbH möchte auf einem freien Grundstücksareal an der Keldenicher Straße/ Ecke
Trierer Weg ein Senioren- und Pflegezentrum mit 80 Pflege- und 20 Demenzplätzen errichten. Ergänzend
sollen einige Wohneinheiten im rückwärtigen Grundstücksbereich in Form von betreutem Wohnen entstehen.
Die städtebauliche und architektonische Projektbeschreibung der Vorhabenträgerin ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Für den Bereich des Planvorhabens existiert der Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Wesseling, der am
19.01.1968 durch Verkündigung im Amtsblatt rechtskräftig geworden ist. Er setzt für den Bereich des Planvorhabens „Allgemeine Wohngebiete“ (WA) und im hinteren Grundstücksbereich „Reine Wohngebiete“ (WR)
fest. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind mittels zwingend vorgeschriebener Baulinien und zwingenden Geschosszahlen von vier-, über sechs- zu einer eingeschossigen Bauweise festgesetzt.
Die damit verfolgte städtebauliche Figur entspricht aus heutigen Gesichtspunkten nicht mehr den Anforderungen an einen vorteilhaften und sinnfälligen Städtebau und eignet sich zudem nicht für die Errichtung einer
Seniorenpflegeeinrichtung. Zudem würde aufgrund der geringen festgesetzten Baufeldtiefen und der bewegten Höhenentwicklung der einzelnen Gebäudeteile die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit einer derartigen
Einrichtung nicht gegeben sein.
Die Realisierung des vorgesehenen Planvorhabens erfordert insofern eine Änderung bzw. Neuschaffung des
Planungsrechts für den Bereich Keldenicher Straße/ Ecke Trierer Weg. Als geeignetes Verfahren wird die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB vorgeschlagen.
Die Maria Hilf NRW gGmbH hat einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 (2) BauGB gestellt und wird als Vorhabenträgerin für das an der
Keldenicher Straße vorgesehene Planvorhaben auftreten.
2. Lösung
Nach § 1 (3) BauGB besteht das Erfordernis zur Aufstellung eines vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes
für das Grundstücksareal an der Keldenicher Straße/ Ecke Trierer Weg, um Planungsrecht für die Umsetzung des Planvorhabens zu schaffen.
Es wird vorgeschlagen, den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/ 112 „Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße“ gemäß den §§ 1 (3), 2
(1) und 12 (2) BauGB, entsprechend dem Antrag der Vorhabenträgerin Maria Hilf NRW gGmbH, zu fassen.
Parallel zur Erarbeitung des Planverfahrens erfolgt die Erarbeitung eines Durchführungsvertrages gemäß §
12 BauGB zwischen der Maria Hilf NRW gGmbH und der Stadt Wesseling, der Regelungen zur Erschließung
und Durchführung des Planvorhabens zum Gegenstand haben wird.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/ 112 „Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße“ sowie die Kosten für die Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin Maria Hilf NRW gGmbH übernommen (Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB).
Anlagen
-
Antrag der Vorhabenträgerin gem. § 12 (2) BauGB zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße“
-
Luftbild der räumlichen Umgebung
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Lageplan mit Darstellung des Plangeltungsbereichs zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/ 112 „Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße“
-
Konzeptstudien des Vorhabens (Grundrisse, Ansichten)