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Beschlussvorlage (Wesseling, Gemarkung Keldenich, Bereich "Keldenicher Straße/ Trierer Weg" hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/ 112 "Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
17.01.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Wesseling, Gemarkung Keldenich, Bereich "Keldenicher Straße/ Trierer Weg"
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
        Bebauungsplanes Nr. 2/ 112 "Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße") Beschlussvorlage (Wesseling, Gemarkung Keldenich, Bereich "Keldenicher Straße/ Trierer Weg"
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
        Bebauungsplanes Nr. 2/ 112 "Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße") Beschlussvorlage (Wesseling, Gemarkung Keldenich, Bereich "Keldenicher Straße/ Trierer Weg"
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
        Bebauungsplanes Nr. 2/ 112 "Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße")

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 339/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: Wesseling, Gemarkung Keldenich, Bereich "Keldenicher Straße/ Trierer Weg" hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/ 112 "Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße" Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter Leiterin Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 12.12.2007 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 339/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Gregor Nachtwey 12.12.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Wesseling, Gemarkung Keldenich, Bereich "Keldenicher Straße/ Trierer Weg" hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/ 112 "Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße" Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/ 112 „Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße“ gemäß den §§ 1 (3), 2 (1) und 12 (2) BauGB. Sachdarstellung: 1. Problem Die Maria Hilf NRW gGmbH möchte auf einem freien Grundstücksareal an der Keldenicher Straße/ Ecke Trierer Weg ein Senioren- und Pflegezentrum mit 80 Pflege- und 20 Demenzplätzen errichten. Ergänzend sollen einige Wohneinheiten im rückwärtigen Grundstücksbereich in Form von betreutem Wohnen entstehen. Die städtebauliche und architektonische Projektbeschreibung der Vorhabenträgerin ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Für den Bereich des Planvorhabens existiert der Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Wesseling, der am 19.01.1968 durch Verkündigung im Amtsblatt rechtskräftig geworden ist. Er setzt für den Bereich des Planvorhabens „Allgemeine Wohngebiete“ (WA) und im hinteren Grundstücksbereich „Reine Wohngebiete“ (WR) fest. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind mittels zwingend vorgeschriebener Baulinien und zwingenden Geschosszahlen von vier-, über sechs- zu einer eingeschossigen Bauweise festgesetzt. Die damit verfolgte städtebauliche Figur entspricht aus heutigen Gesichtspunkten nicht mehr den Anforderungen an einen vorteilhaften und sinnfälligen Städtebau und eignet sich zudem nicht für die Errichtung einer Seniorenpflegeeinrichtung. Zudem würde aufgrund der geringen festgesetzten Baufeldtiefen und der bewegten Höhenentwicklung der einzelnen Gebäudeteile die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit einer derartigen Einrichtung nicht gegeben sein. Die Realisierung des vorgesehenen Planvorhabens erfordert insofern eine Änderung bzw. Neuschaffung des Planungsrechts für den Bereich Keldenicher Straße/ Ecke Trierer Weg. Als geeignetes Verfahren wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB vorgeschlagen. Die Maria Hilf NRW gGmbH hat einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 (2) BauGB gestellt und wird als Vorhabenträgerin für das an der Keldenicher Straße vorgesehene Planvorhaben auftreten. 2. Lösung Nach § 1 (3) BauGB besteht das Erfordernis zur Aufstellung eines vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstücksareal an der Keldenicher Straße/ Ecke Trierer Weg, um Planungsrecht für die Umsetzung des Planvorhabens zu schaffen. Es wird vorgeschlagen, den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/ 112 „Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße“ gemäß den §§ 1 (3), 2 (1) und 12 (2) BauGB, entsprechend dem Antrag der Vorhabenträgerin Maria Hilf NRW gGmbH, zu fassen. Parallel zur Erarbeitung des Planverfahrens erfolgt die Erarbeitung eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB zwischen der Maria Hilf NRW gGmbH und der Stadt Wesseling, der Regelungen zur Erschließung und Durchführung des Planvorhabens zum Gegenstand haben wird. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/ 112 „Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße“ sowie die Kosten für die Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin Maria Hilf NRW gGmbH übernommen (Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB). Anlagen - Antrag der Vorhabenträgerin gem. § 12 (2) BauGB zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße“ - Luftbild der räumlichen Umgebung - Lageplan mit Darstellung des Plangeltungsbereichs zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/ 112 „Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße“ - Konzeptstudien des Vorhabens (Grundrisse, Ansichten)