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Beschlusstext (Beteiligung für die geplante Ausweisung des Nationalparks "Eifel"; hier: Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Beteiligung für die geplante Ausweisung des Nationalparks "Eifel";
hier: Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange) Beschlusstext (Beteiligung für die geplante Ausweisung des Nationalparks "Eifel";
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BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 11.06.2003 TOP Betreff 2. Beteiligung für die geplante Ausweisung des Nationalparks „Eifel“; hier: Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange Vorlage: 53/2003 Beschluss: „Zum Entwurf der Verordnung über den Nationalpark Eifel nimmt die Gemeinde Kreuzau wie folgt Stellung: Allgemein: Für den Erfolg des Nationalparks ist die breite Unterstützung der betroffenen und umliegenden Bevölkerung unerlässlich. Die Inhalte und Konsequenzen der Verordnung sind ausführlich öffentlich zu diskutieren mit dem Ziel, eine größtmögliche Akzeptanz zu erreichen. Dem Bundesnaturschutzgesetz nach muss der Nationalpark in seiner Ausrichtung in gleicher Weise den Zielen Schutz der Natur, Bildung, Forschung und Erholung gerecht werden. Dem ist in der Verordnung Rechnung zu tragen. Im Hinblick auf die Zielausrichtung Erholung eines Nationalparks sind vor allem die Möglichkeiten einer weiterhin erlebbaren Natur und den damit verbundenen Zugangsmöglichkeiten zu den Flächen des Nationalparks zu gewährleisten. Es bedarf insbesondere einer ausreichenden Finanzierung zum Einrichten und Erlebbarmachen des Nationalparks. Die laufenden Kosten für den mit einem Nationalpark verbundenen Bildungsund Forschungsauftrag sind langfristig in den Landeshaushalt einzustellen. Als ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal ist die ehemalige NS-Ordensburg Vogelsang als überordnetes Zentrum mit ergänzenden nationalparkverträglichen Funktionen im Rahmen der inneren Erschließung des Nationalparks zu entwickeln. Neben der inneren ist auch vor allem die äußere Erschließung finanziell abzusichern. Dazu gehören u.a. die Eingangsportale und die ausreichende verkehrliche Erreichbarkeit. Der Aspekt einer touristischen Nutzung und Vermarktung bedarf erheblicher finanzieller Unterstützung insbesondere auch für die umliegende Nationalparkregion. Die regionalen Vertreter wünschen eine starke Position in der Gestaltung und Entwicklung des Nationalparks als äußerem Zeichen Ihrer Bereitschaft zu einer verantwortungsvollen Mitwirkung auf der Grundlage des regionalen Konsenses. Verkehr: Aufgrund der zu erwartenden erheblichen Steigerung der Verkehrsströme sind folgende Maßnahmen vordringlich auszuführen, um die heute schon erheblich durch Durchgangsverkehr belasteten Straßen des Ortes Kreuzau(bis zu 23.000 Autos pro Tag) nicht weiter zu belasten: - Ortsumgehung Düren, - Kreisverkehr bei Soller und Drove, - durchgehende Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr von Aachen bzw. Köln ins Rurtal bis Heimbach, ohne umsteigen zu müssen. -2- Verordnungstext: Zu § 4: In die Begründung zu § 4 Abs. 2 sollte das Perspektivenhandbuch mit aufgenommen werden. Zu § 5: In die Wegebestandskarte gemäß § 5 sind die bestehenden Wege im Militärgelände Vogelsang mit aufzunehmen. § 5 Abs. 3 Satz 1 sollte wie folgt gefasst werden: Die Wege und Loipen sollen den Nationalpark der Allgemeinheit zugänglich machen und den Besuchern geeignete Möglichkeiten für die Erholung, das Naturerlebnis und Bildung erschließen, soweit der Schutzzweck (§ 3) es erlaubt. § 5 Abs. 3 Satz 4 sollte wie folgt geändert werden: Bis zur Fertigstellung des Wegeplanes kann die Nationalparkverwaltung Forstwege aufgeben, wenn sie nicht mehr benötigt werden 1. für die Waldbehandlung, 2. als Zuwegung für Grundstücke außerhalb des Nationalparks, die anders nicht oder nur auf unzumutbaren Umwegen erreichbar sind, 3. für Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder 4. für in den §§ 4, 9 und 10 genannte Zwecke. § 5 Abs. 3 sollte ergänzt werden um den Satz: Der Nationalparkplan soll alle zur Schaffung für ein Natur- und Kulturerlebnis erforderlichen Einrichtungen und Angebote enthalten. Zu § 6: § 6 Abs. 1 sollte wie folgt erweitert werden: Die Erarbeitung des Nationalparkplanes wird durch die Nationalparkarbeitsgruppe gemäß § 20 begleitet und erfolgt im Einvernehmen mit dem Kommunalen Nationalparkausschuss. Die Arbeitsgruppe wird von der Nationalparkverwaltung einberufen. Zu § 9: Der § 9 Abs. 1 sollte wie folgt gefasst werden: Die Jagd muss ausgeübt werden, und zwar so, dass kein Schaden für angrenzende Bereiche durch Überbesatz entsteht. -3Zu § 14: Der § 14 Abs. 2 sollte erheblich reduziert werden, da viele Verbote bereits in anderen Rechtsgrundlagen geregelt sind. Des weiteren wird davon ausgegangen, dass im Rur- und Urftsee weiterhin geangelt werden darf und auch die unter Nr. 17 genannten Verbote für diese Gewässer nicht zutreffen. Zu § 15: Bezogen auf § 15 wird darauf verwiesen, dass das Gebiet vom Kampfmittelräumdienst unbedingt abgesucht werden muss und die festgestellten Gefahren für Mensch, Tier und Natur zu beseitigen sind. Die Gemeinden Hellenthal, Hürtgenwald, Kall, Kreuzau und Roetgen sind als Mitglieder für den Kommunalen Nationalparkausschuss noch zu benennen. Die Ausschussmitglieder des Kommunalen Nationalparkausschusses sollten den Vorsitzenden entgegen der Bestimmung in Absatz 2 aus ihrer Mitte wählen. Zu § 19: Der § 19 Abs. 4 sollte ersatzlos gestrichen werden. Zu § 20: Die Anzahl der Mitglieder in der Nationalpark-Arbeitsgruppe gemäß § 20 ist erheblich zu reduzieren. Mit aufzunehmen in diese Gruppe sind allerdings die Vertreter der drei teilregionalen touristischen Arbeitsgemeinschaften. Zu § 22: Das Gütesiegel "Nationalparkort" gemäß § 22 ist auf die in § 19 aufgeführten 10 Städte und Gemeinden zu beschränken.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen