Daten
Kommune
Wesseling
Größe
97 kB
Datum
22.01.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
335/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 3/ 14 7. Änderung "Brühler-/ Rodenkirchener Straße"
hier: Beratung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a (3) BauGB,
Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
30.11.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 335/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Gregor Nachtwey
30.11.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Rat
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 3/ 14 7. Änderung "Brühler-/ Rodenkirchener Straße"
hier: Beratung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a (3) BauGB,
Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des
Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der
-
Ausschusses
für
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Vorlage Nr.
249/2006),
öffentlichen Auslegung sowie Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Vorlage Nr.
218/2007),
erneuten öffentlichen Auslegung sowie Behördenbeteiligung gem. § 4 a (3) BauGB (Vorlage Nr.
335/2007)
entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die
abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den o. g. Vorlagen zu
bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 3/ 14 7. Änderung „Brühler-/ Rodenkirchener
Straße“ mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen wird gem. den §§ 1, 2
und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NW vom 14.07.1994 in der zur Zeit geltenden Fassung)
vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht gem. § 9 (8)
BauGB in Verbindung mit § 2 a BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 (4) BauGB
werden gebilligt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 24.10.2007 die erneute
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 14 7. Änderung „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ gem.
§ 4 a (3) BauGB beschlossen. Die Offenlage sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden hat in
verkürzter Frist vom 08.11.2007 bis einschließlich 23.11.2007 stattgefunden.
Die erneute öffentliche Auslegung ist durchgeführt worden, da aufgrund von Anregungen in der förmlichen
Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB im Juli 2007 weitere Änderungen in den Planentwurf eingeflossen
sind (vgl. Vorlage Nr. 218/2007).
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sowie eingeschränkten Behördenbeteiligung sind von
Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen und von Seiten der Behörden insgesamt vier Stellungnahmen
eingegangen, die jedoch keine weiteren Anregungen oder Hinweise zum überarbeiteten Entwurf des o. g.
Bebauungsplanes enthalten.
Eingegangene Stellungnahmen der Behörden gem. § 4 a (3) BauGB
a) GVG; Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein- Erft (Schreiben vom 13.11.2007)
Es wird auf die Stellungnahme vom 30.07.2007 mit dem wiederholten Hinweis verwiesen, dass im Plangebiet
Erdgasleitungen verlaufen, die nicht überbaut werden dürfen.
b) Straßen NRW; Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen, Regionalniederlassung Ville- Eifel,
Bereich Landesstraßen (Schreiben vom 16.11.2007)
Es werden keine Bedenken gegen die vorliegende Planung geäußert und auf die Stellungnahme vom
12.07.2007 verwiesen.
c) Straßen NRW; Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen, Autobahnniederlassung Krefeld, Bereich
Bundesfernstraßen (Schreiben vom 19.11.2007)
Es bestehen keine weiteren Bedenken gegen die vorliegende Planung.
d) T-Com; Deutsche Telekom AG (Schreiben vom 20.11.2007)
Es wird auf die Stellungnahme vom 30.07.2007 verwiesen in der angemerkt wird, dass keine Bedenken
gegen die Planung bestehen, sofern die Unterhaltungs- und Erweiterungsmöglichkeiten am vorhandenen
Kabelnetz weiterhin gewährleistet sind.
2. Lösung
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. § 4 a (3) BauGB
zu a) GVG; Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein- Erft
Die in nord- südlicher Richtung durch das Plangebiet verlaufende lokale Gasversorgungsleitung befindet sich
in Bereichen der nicht überbaubaren Grundstücksflächen und ist somit bauplanungsrechtlich keiner
Überbauung zugänglich. Zudem sind gemäß textlicher Festsetzung auch Nebenanlagen in den nicht
überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig. Die Anregung ist somit bereits in angemessener Weise
berücksichtigt worden (vgl. Vorlage Nr. 218/2007).
zu b) Straßen NRW; Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen, Regionalniederlassung Ville- Eifel,
Bereich Landesstraßen
Die in der ersten Stellungnahme vorgebrachten Hinweise bedürfen keiner Regelungen im Bebauungsplan,
sondern sind im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren bzw. im Rahmen anderer
Genehmigungsverfahren
des
Fachplanungsrechts
(z.B.
Genehmigungsverfahren) zu beachten (vgl. Vorlage Nr. 218/2007).
immissionsschutzrechtliches
zu c) Straßen NRW; Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen, Autobahnniederlassung Krefeld,
Bereich Bundesfernstraßen
Die eingegangenen Anregungen und Hinweise sind insofern angemessen berücksichtigt.
zu d) T-Com; Deutsche Telekom AG
Die Medienleitungen liegen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Weitergehende Regelungen
sind im Bebauungsplan nicht notwendig (vgl. Vorlage Nr. 218/2007).
Abwägung gem. § 1 (7) BauGB und Satzungsbeschluss
Die Abwägung des Rates hinsichtlich der eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr.
3/ 14 7. Änderung „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ erstreckt sich über die Anregungen und Hinweise aus
der
- frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. den §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Vorlage Nr. 249/
2006),
- öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung gem. den §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Vorlage Nr. 218/2007)
sowie der
- erneuten Öffentlichkeits- und eingeschränkten Behördenbeteiligung gem. § 4 a (3) BauGB (vorliegende
Vorlage).
Die Vorlagen mit den Abwägungsvorschlägen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
sowie der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt und
damit Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des Rates.
Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 14 7. Änderung „Brühler-/ Rodenkirchener
Straße“ soll nunmehr mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Wesseling gem. § 10 (1) BauGB
abgeschlossen werden.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagen
-
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/ 14 7. Änderung „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“
-
Planfassung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 14
(Verkleinerung)
-
Textliche Festsetzungen
-
Abstandserlass NRW
-
Begründung einschließlich Umweltbericht
-
Zusammenfassende Erklärung
-
Vorlage Nr. 249/2006 (Auswertung der frühzeitigen Beteiligung)
-
Vorlage Nr. 218/2007 (Auswertung der förmlichen Beteiligung)
Anmerkung
7. Änderung „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“
Die Fraktionen erhalten je eine Planfassung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 14
Rodenkirchener Straße“ im Maßstab 1:1.000.
7. Änderung „Brühler-/