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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/ 14 7. Änderung "Brühler-/ Rodenkirchener Straße" hier: Beratung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a (3) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
97 kB
Datum
22.01.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/ 14  7. Änderung "Brühler-/ Rodenkirchener Straße"

hier: Beratung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a (3) BauGB,
        Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/ 14  7. Änderung "Brühler-/ Rodenkirchener Straße"

hier: Beratung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a (3) BauGB,
        Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/ 14  7. Änderung "Brühler-/ Rodenkirchener Straße"

hier: Beratung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a (3) BauGB,
        Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/ 14  7. Änderung "Brühler-/ Rodenkirchener Straße"

hier: Beratung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a (3) BauGB,
        Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/ 14  7. Änderung "Brühler-/ Rodenkirchener Straße"

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        Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 335/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 3/ 14 7. Änderung "Brühler-/ Rodenkirchener Straße" hier: Beratung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a (3) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 30.11.2007 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 335/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Gregor Nachtwey 30.11.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Rat @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Bebauungsplan Nr. 3/ 14 7. Änderung "Brühler-/ Rodenkirchener Straße" hier: Beratung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a (3) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der - Ausschusses für frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Vorlage Nr. 249/2006), öffentlichen Auslegung sowie Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Vorlage Nr. 218/2007), erneuten öffentlichen Auslegung sowie Behördenbeteiligung gem. § 4 a (3) BauGB (Vorlage Nr. 335/2007) entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den o. g. Vorlagen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 3/ 14 7. Änderung „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen wird gem. den §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NW vom 14.07.1994 in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht gem. § 9 (8) BauGB in Verbindung mit § 2 a BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 (4) BauGB werden gebilligt. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 24.10.2007 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 14 7. Änderung „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ gem. § 4 a (3) BauGB beschlossen. Die Offenlage sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden hat in verkürzter Frist vom 08.11.2007 bis einschließlich 23.11.2007 stattgefunden. Die erneute öffentliche Auslegung ist durchgeführt worden, da aufgrund von Anregungen in der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB im Juli 2007 weitere Änderungen in den Planentwurf eingeflossen sind (vgl. Vorlage Nr. 218/2007). Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sowie eingeschränkten Behördenbeteiligung sind von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen und von Seiten der Behörden insgesamt vier Stellungnahmen eingegangen, die jedoch keine weiteren Anregungen oder Hinweise zum überarbeiteten Entwurf des o. g. Bebauungsplanes enthalten. Eingegangene Stellungnahmen der Behörden gem. § 4 a (3) BauGB a) GVG; Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein- Erft (Schreiben vom 13.11.2007) Es wird auf die Stellungnahme vom 30.07.2007 mit dem wiederholten Hinweis verwiesen, dass im Plangebiet Erdgasleitungen verlaufen, die nicht überbaut werden dürfen. b) Straßen NRW; Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen, Regionalniederlassung Ville- Eifel, Bereich Landesstraßen (Schreiben vom 16.11.2007) Es werden keine Bedenken gegen die vorliegende Planung geäußert und auf die Stellungnahme vom 12.07.2007 verwiesen. c) Straßen NRW; Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen, Autobahnniederlassung Krefeld, Bereich Bundesfernstraßen (Schreiben vom 19.11.2007) Es bestehen keine weiteren Bedenken gegen die vorliegende Planung. d) T-Com; Deutsche Telekom AG (Schreiben vom 20.11.2007) Es wird auf die Stellungnahme vom 30.07.2007 verwiesen in der angemerkt wird, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen, sofern die Unterhaltungs- und Erweiterungsmöglichkeiten am vorhandenen Kabelnetz weiterhin gewährleistet sind. 2. Lösung Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. § 4 a (3) BauGB zu a) GVG; Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein- Erft Die in nord- südlicher Richtung durch das Plangebiet verlaufende lokale Gasversorgungsleitung befindet sich in Bereichen der nicht überbaubaren Grundstücksflächen und ist somit bauplanungsrechtlich keiner Überbauung zugänglich. Zudem sind gemäß textlicher Festsetzung auch Nebenanlagen in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig. Die Anregung ist somit bereits in angemessener Weise berücksichtigt worden (vgl. Vorlage Nr. 218/2007). zu b) Straßen NRW; Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen, Regionalniederlassung Ville- Eifel, Bereich Landesstraßen Die in der ersten Stellungnahme vorgebrachten Hinweise bedürfen keiner Regelungen im Bebauungsplan, sondern sind im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren bzw. im Rahmen anderer Genehmigungsverfahren des Fachplanungsrechts (z.B. Genehmigungsverfahren) zu beachten (vgl. Vorlage Nr. 218/2007). immissionsschutzrechtliches zu c) Straßen NRW; Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen, Autobahnniederlassung Krefeld, Bereich Bundesfernstraßen Die eingegangenen Anregungen und Hinweise sind insofern angemessen berücksichtigt. zu d) T-Com; Deutsche Telekom AG Die Medienleitungen liegen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Weitergehende Regelungen sind im Bebauungsplan nicht notwendig (vgl. Vorlage Nr. 218/2007). Abwägung gem. § 1 (7) BauGB und Satzungsbeschluss Die Abwägung des Rates hinsichtlich der eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 3/ 14 7. Änderung „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ erstreckt sich über die Anregungen und Hinweise aus der - frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. den §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Vorlage Nr. 249/ 2006), - öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung gem. den §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Vorlage Nr. 218/2007) sowie der - erneuten Öffentlichkeits- und eingeschränkten Behördenbeteiligung gem. § 4 a (3) BauGB (vorliegende Vorlage). Die Vorlagen mit den Abwägungsvorschlägen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt und damit Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des Rates. Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 14 7. Änderung „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ soll nunmehr mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Wesseling gem. § 10 (1) BauGB abgeschlossen werden. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine Anlagen - Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/ 14 7. Änderung „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ - Planfassung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 14 (Verkleinerung) - Textliche Festsetzungen - Abstandserlass NRW - Begründung einschließlich Umweltbericht - Zusammenfassende Erklärung - Vorlage Nr. 249/2006 (Auswertung der frühzeitigen Beteiligung) - Vorlage Nr. 218/2007 (Auswertung der förmlichen Beteiligung) Anmerkung 7. Änderung „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ Die Fraktionen erhalten je eine Planfassung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 14 Rodenkirchener Straße“ im Maßstab 1:1.000. 7. Änderung „Brühler-/