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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 309/2007)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
83 kB
Datum
17.01.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 309/2007)

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Inhalt der Datei

Dezernat III 61 – Stadtplanung 01.10.07 Nachtwey  337 Kurzvermerk über die Info-Mobil-Veranstaltung zur 50. FNP- Änderung „Saint Gobin“ und B-Plan Nr. 1/ 107 „Saint Gobin“ Ankündigung im Amtsblatt: Mi., 12.09.2007 Info-Mobil: Die., 25.09.2007 Uhrzeit: 18:00 bis 20:00 Uhr Standort: Parkstreifen an der Birkenstraße (Höhe Parkplatz „Saint Gobain) Teilnehmer der Verwaltung: Frau Bongartz, Herr Nachtwey (für das Protokoll) Externer Teilnehmer: Herr Friehl, EHS-Managementbeauftragter (Saint Gobain) Anzahl interessierter Bürger: 20 Zur o.g. Informationsveranstaltung haben sich insgesamt zwanzig Bürger eingefunden, die sich über die allgemeinen Ziele und Inhalte der Planung informiert haben. Die Verwaltung legte den Anlass der Planung sowie die Planungsziele dar und erklärte die Inhalte und Systematik der Plandarstellungen/ Planfestsetzungen. Zu den Belangen und Zielen des Betriebes „Saint Gobain“ machte Herr Friehl ergänzende Erläuterungen. Fragen der Bürger zielten im wesentlichen auf Aspekte zum Umgang mit den vorhandenen Grünstrukturen, die sich durch die Planung ergebenden betrieblichen Möglichkeiten „Saint Gobains“ und die zu erwartenden Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnbereiche (vornehmlich auf Immissionskonflikte gerichtet), sowie die weitere Entwicklung der angrenzenden Flächen südlich des Kronenwegs. Die Verwaltung legte dar, dass es sich bei der Planung im wesentlichen um eine bestandssichernde Planung handelt und der vorhandene status quo planungsrechtlich angepasst werden soll (Erhalt der vorhandenen Grünstrukturen, Anpassung der Festsetzungen für das vorhandene Wohngebiet auf Grundlage der vorhandenen Strukturen). Die Festsetzungen für den vorhandenen Betrieb werden ebenfalls den heutigen Verhältnissen und betrieblichen Belangen angepasst und durch immissionsschutzrechtliche Festsetzungen gerade in Hinblick auf die angrenzenden Wohnbereiche geregelt. Herr Friehl führte ergänzend an, dass von „Saint Gobain“ derzeit keine betrieblichen Erweiterungen geplant seien; diese würden jedoch den immissionsschutzrechtlichen Regelungen der vorgenommenen Planung sowie den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes unterliegen und keine über den derzeitigen Stand hinausgehenden Belastungen der angrenzenden Wohnbereiche bedingen. Zudem investiert der Betrieb laufend in Maßnahmen zur Emissionsreduzierung, so dass das die Gefahr potenzieller Konflikte (Geruchs- und Geräuschemissionen) nachhaltig immer weiter reduziert wird. Monika Bongartz FB 61/ Stadtplanung Gregor Nachtwey FB 61/ Stadtplanung