Daten
Kommune
Wesseling
Größe
120 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
149/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2007
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
5. Juni 2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 149/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Bernhard Hadel
5. Juni 2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters
der Stadt Wesseling als Gessellschafterin zum Jahresabschluss 2007
Beschlussentwurf:
Der Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling
GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung
-
den Jahresabschluss 2007 in der vorgelegten Form festzustellen,
-
entsprechend dem Gewinnverwendungsvorschlag von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu beschließen,
-
dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadtwerke Wesseling GmbH Entlastung für das Geschäftsjahr 2007 zu erteilen.
.....
Sachdarstellung:
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH – Ausübung des Stimmrechtes des
Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2007
Die Geschäftsführung der Stadtwerke Wesseling GmbH hat, wie durch § 15 des Gesellschaftsvertrages gefordert, innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Lagebericht entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
des 3. Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und dem vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, dem Wirtschaftsprüfer Herbert Prinz in der Sozietät Prinz & Müller, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater,
Wesseling, vorgelegt. Nach Eingang des Prüfungsberichtes des Wirtschaftsprüfers hat die Geschäftsführung
den Jahresabschluss zusammen mit dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers der
Stadt als Gesellschafterin zur Feststellung des Jahresabschlusses und gleichzeitig dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Prüfung vorgelegt.
Herrn Bürgermeister Ditgens als dem Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung und den Fraktionen liegen jeweils der vollständige Bericht der Abschlussprüfer sowie der Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht – jeweils zum 31.12.2007 – vor.
Der Wirtschaftsprüfer hat eine Schlusserklärung und den – uneingeschränkten – Bestätigungsvermerk wie
folgt abgegeben:
„Ich habe den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Firma Stadtwerke Wesseling GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Der Bericht des Aufsichtsrats über das Ergebnis seiner Prüfung, der der Gesellschafterversammlung vorzulegen ist, ist anliegend abgedruckt.
Der Aufsichtsrat hat danach aufgrund seiner eigenen Prüfung dem Ergebnis des Abschlussprüfers zugestimmt und den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss gebilligt.
a) Aufgabe der Gesellschafterversammlung ist es nach § 13 des Gesellschaftsvertrages nunmehr,
-
den Jahresabschluss festzustellen,
über die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen und
über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zu entscheiden.
b) Aufsichtsrat und Geschäftsführung schlagen der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresabschluss
2007 wie vorgelegt festzustellen.
Die Bilanz der Stadtwerke Wesseling GmbH zum 31.12.2007 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von
547.344,89 € (Vorjahr 754.117,09 €) aus.
Aufsichtsrat und Geschäftsführung schlagen der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Aufsichtsrat hat vorgeschlagen, Geschäftsführung und Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr
2007 zu erteilen.
Die Verwaltung schließt sich diesem Vorschlag an.
Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung
Nach § 12 (5) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Vertreter der Stadt als Gesellschafterin in der Gesellschafterversammlung zur Ausübung des Stimmrechtes eines vorherigen Beschlusses des Rates der Stadt.
Der von der Verwaltung vorgelegte Beschlussentwurf ergibt sich aus den vorstehenden Ausführungen.