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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster - Gebiet zwischen "Am Mühlenkreuz" und "Neue Bergstraße" hier: Vergabe der Straßennamen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
14.06.11, 18:01
Aktualisiert
14.06.11, 18:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster - Gebiet zwischen "Am Mühlenkreuz" und "Neue Bergstraße"
hier: Vergabe der Straßennamen) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster - Gebiet zwischen "Am Mühlenkreuz" und "Neue Bergstraße"
hier: Vergabe der Straßennamen)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8122/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2011 Betreff: Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster - Gebiet zwischen "Am Mühlenkreuz" und "Neue Bergstraße" hier: Vergabe der Straßennamen Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Vergabe der Straßennamen im Bebauungsplangebiet Nr. 30a/Kaster entsprechend dem beigefügten Lageplan. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 30a/ Kaster ist im Januar 2011 rechtskräftig geworden. Nach Abschluss des Erschließungsvertrags mit der RWE Power AG haben die Erschließungsarbeiten vor wenigen Tagen begonnen. Im Zusammenhang der nun zu genehmigenden Bauanträge ist eine Vergabe von konkreten Straßennamen angezeigt. Dabei wird entsprechend dem beigefügten Lageplan folgende Straßenbenennung vorgeschlagen: Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Straße in Verlängerung der Neuen Bergstraße wird bis zum Fußweg an der nördlichen Plangebietsgrenze mit gleichem Namen weitergeführt, der in nordwestliche Richtung abbiegende Erschließungsstich läuft ebenfalls unter der Bezeichnung „Neue Bergstraße“. Die nördliche Querstraße in Verlängerung der Straße „Am Mühlenkreuz (2)“ wird bis zur Einmündung „Neue Bergstraße (neu)“ ebenfalls unter dem Namen „Am Mühlenkreuz“ fortgeführt. Die Erschließungsstraße in der Verlängerung der Straße „Am Mühlenkreuz (1)“ erhält keine Grundstückszufahrten, wodurch in diesem Bereich keine Adressen / Hausnummern zu vergeben sind. Jedoch sollte an der Einmündung zur Straße „Neue Bergstraße (neu)“ ebenfalls der Straßenname „Am Mühlenkreuz“ als Straßenschild ausgeschildert werden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 07.06.2011 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------(Gunnar Koerdt) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-122/2011 Seite 2