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Mitteilungsvorlage (Umbau Bahnübergang Lindenstraße hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
06.07.11, 18:01
Aktualisiert
12.07.11, 18:01
Mitteilungsvorlage (Umbau Bahnübergang Lindenstraße
hier: Sachstandsbericht) Mitteilungsvorlage (Umbau Bahnübergang Lindenstraße
hier: Sachstandsbericht) Mitteilungsvorlage (Umbau Bahnübergang Lindenstraße
hier: Sachstandsbericht) Mitteilungsvorlage (Umbau Bahnübergang Lindenstraße
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8132/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 12.07.2011 Betreff: Umbau Bahnübergang Lindenstraße hier: Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die beigefügte Mitteilung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Inhalt der Mitteilung: In der Sitzung am 21.06.2011 des Stadtentwicklungsausschusses haben die Fraktionen die Verwaltung einvernehmlich aufgefordert, in der Ratssitzung am 12.07.2011 den aktuellen Sachstand zum Umbau Bahnübergang Lindenstraße darzustellen. Sachstandsbericht BÜ Lindenstraße, Unterführung Bahnlinie Die Stadt Bedburg plant gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG sowie dem Rhein-ErftKreis im Zuge der Fortführung der Südumgehung K37n die Schließung des Bahnübergangs Lindenstraße. Der Umbau des BÜs Lindenstraße ist zwingende Voraussetzung zur Realisierung der K37n (Südumgehung), da es sich dadurch um eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme handelt, die zu jeweils einem Drittel von Kreis, Deutscher Bahn AG und dem Bund/Land getragen wird. Ohne Schließung des BÜs ergibt sich keine Kostendrittelung/Beteiligung von Bahn und Bund, so dass die Herstellung der K37n für den Rhein-Erft-Kreis nicht zu finanzieren wäre. Bisheriges Verfahren Nr: 1. Jahr 29.09.1992 Gremium Verabschiedung durch den Rat der Stadt Bedburg Beschluss /Absicht • • 2. 11.12.1996 3. 01.07.1997 Rat der Stadt Bedburg • 4. 16.09.1997 Rat der Stadt Bedburg • 12.08.1998 27.05.1999 Verwaltung • • 5. 6. 7. 8. 27.04.1999 – 09.08.2002 20.06.2000 • Rat der Stadt Bedburg 31.07.2000 – 24.02.2003 Mitteilungsvorlage WP8-132/2011 • • Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bedburg mit dem Inhalt der Schließung des Bahnüberganges Lindenstraße/Neusser Straße Rechtskraft Bebauungsplan Nr. 38/Bedburg (Südumgehung, Querspange) Aufhebung des Beschlusses (gem. VEP) für die Schließung des Bahnüberganges im Bereich Lindenstraße Neusser Straße BP Nr. 43a/Bedburg für eine Teilfläche zwischen AdolfSilverberg-Straße und Bahnstraße in Bedburg (Unterführung Bahnlinie) Rechtskraft der Planung Verwaltungsvereinbarung zwischen REK und Stadt Bedburg zum Bau der Südumgehung inkl. Querspange Bau des Abschnitts zwischen Kreisel Bahnstraße und L361n (Grubenrandstraße) Beschluss zur Offenhaltung des Bahnüberganges Bau der Querspange zum Schlossparkplatz Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 9. 19.12.2000 Rat der Stadt Bedburg • 10. 27.03.2001 Rat der Stadt Bedburg • 11. 19.03.2002 Rat der Stadt Bedburg • 12. 09.07.2002 Rat der Stadt Bedburg • 13. 05.11.2002 Rat der Stadt Bedburg • • 14. 13.11.2002 November 2003 Eisenbahnbundesamt Köln • • 15. 18.11.2005 Verwaltung • 16. 17.02.2006 Rhein-Erft-Kreis • 17. 17.03.2009 Rat der Stadt Bedburg • Aufhebung des Beschlusses zur die Offenhaltung des Bahnüberganges vom 20.06.2000 Aufstellungsbeschluss BP 43b „BÜ Lindenstraße“ Bestätigung des Ratsbeschlusses zur Schließung des BÜs Lindenstraße Beschluss zur Offenlage BP 43b Satzungsbeschluss BP 43b Inhalt: Baurecht zur Schließung BÜ Lindenstraße Rechtskraft der Planung Einleitung der Plangenehmigung zu Brückenbauwerken K37n und EÜF Lindenstraße nach § 18 (2) AEG Planungsvereinbarung zwischen Stadt und REK zum Bau Unterführung und Schließung BÜ Lindenstraße Eisenbahnkreuzungsvereinbar ung zwischen REK und Deutsche Bahn Beschluss zur Beibehaltung des Standortes Bahnhof Bedburg Umsetzung Auf der Grundlage der Planungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem Rhein-ErftKreis vom 18.11.2005 wurde die Planung zur Umsetzung der Schließung des Bahnübergangs sowie der Herstellung der Unterführung Bahnstraße weiter ausgearbeitet und zur Ergänzung des Plangenehmigungsverfahrens beim Eisenbahnbundesamt eingereicht. Außerdem dienten sie zur Ausarbeitung und Unterzeichnung der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung zwischen Kreis und Bahn im Jahr 2006. Durch personelle Umstrukturierungen im zuständigen Fachbereich bei der Stadt Bedburg nach dem Unfalltod des Fachbereichsleiters Ackermann sowie durch unklare Zuständigkeiten zwischen zwei Dienststellen des Eisenbahnbundesamtes verzögerte sich die weitere Fortführung der Planung. Die bisherigen Unterlagen zur Plangenehmigung nach § 18 (2) AEG für die Eisenbahnkreuzungsmaßnahme gingen darüber hinaus von einer Verlagerung des Bahnhofs Bedburg zur Lindenstraße aus. Auf Grundlage des Beschlusses des Rates vom 17.03.2009, den Standort des Bahnhofs beizubehalten, ist die o. g. Planung nunmehr bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) einschließlich zu überarbeiten und auf den aktuellen Stand zu bringen. Mitteilungsvorlage WP8-132/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Die Kosten der Aktualisierung der Planung bis LP 4 gehen zu Lasten der Stadt Bedburg, da die Änderung der Planung auf Grundlage ihrer Entscheidung zur Beibehaltung des Bahnhofstandortes erfolgt. Der Auftrag zur Überarbeitung wurde Anfang 2011 zunächst für die Leistungsphase 2 erteilt, um das Projekt entsprechend fortzuführen. Dabei wird zudem geprüft, ob die östliche Rampe zur Innenstadt nunmehr zwischen Bahnstraße und Gleisanlage untergebracht werden kann. Somit könnte die Bahnstraße sodann niveaugleich von Radfahren und Fußgängern im Signalschutz in Richtung Innenstadt gequert werden. Gleichzeitig wird geprüft, wie die Germaniastraße an die Lindenstraße angebunden werden kann. Damit wird zumindest die Möglichkeit geschaffen, der Germaniastraße durch einen späteren Ausbau die Funktion einer Verbindungsstraße zukommen zu lassen. Gesamtkosten Die letzte Kostenschätzung vom 30.05.2005 geht von folgenden Kosten aus: ƒ Gesamtkosten (Schließung BÜ und Bau der Unterführung): ca. 11,4 Mio Euro ƒ davon kreuzungsbedingt: ca. 10,6 Mio Euro ƒ nicht kreuzungsbedingt: ca. 800.000 Euro Die kreuzungsbedingten Kosten werden zu je einem Drittel Straßenbaulastträger sowie Bund/Land und Deutsche Bahn getragen. vom Kreis als Die nicht kreuzungsbedingten Kosten resultieren aus Modifikationen des Kreises und der Stadt Bedburg, die vom Eisenbahnbundesamt als nicht zuschussfähig anerkannt werden. So soll z.B. die Fuß- und Radwegunterführung eine etwas größere lichte Höhe sowie Breite als das Mindestmaß haben. Begründet wurde dies mit höheren Sicherheits- und Komfortansprüchen, auch in Bezug auf Attraktivität und die Vermeidung von Angsträumen. Auch der Kreis wünscht für seine neue Unterführung der K37n eine lichte Höhe von 4,70 m statt 4,50 m. Des Weiteren ist eine Treppenanlage zur Verbindung der K37n von der Unterführung an die Bahnstraße zur Verbesserung der Fußgängerverbindungen geplant. Diese nicht kreuzungsbedingten Kosten i.H. von ca. 800.000 Euro sind zwischen Stadt und Kreis aufzuteilen. Bisher gab es nur mündliche Abstimmungen zwischen dem Kreis und seinerzeit Fachbereichsleiter Ackermann, dass hierüber noch eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden muss. Es ist davon auszugehen, dass die Stadt nach derzeitigem Stand etwa die Hälfte der nicht kreuzungsbedingten Kosten, also etwa 400.000 Euro zu tragen hat. Insgesamt ist zu beachten, dass die Planung der EÜ/F am BÜ Lindenstraße aufgrund des Beschlusses der Stadt zur Beibehaltung des Bahnhofs am derzeitigen Standort überarbeitet wird. Durch die Umplanung wird die ursprünglich notwendige Breite der Kreuzungsbauwerke verringert und somit der Tunnelbereich deutlich eingekürzt wird. Ebenfalls wird die EÜ/F ggf. nur die Bahnstrecke, nicht jedoch die Bahnstraße unterqueren, womit ggf. ein Bauwerk ganz entfällt. So werden die nicht kreuzungsbedingten Kosten insgesamt vermutlich geringer ausfallen, somit wird auch der Anteil der Stadt unterhalb von 400.000 Euro liegen. Zu beachten ist dabei jedoch noch die allgemeine Preissteigerung seit der letzten Kostenkalkulation von 2005 – ein Anteil von 400.000 Euro ist somit grob kalkuliert realistisch. Ein entsprechender Betrag ist in der Finanzplanung für 2014 im Produkt 09.511.106 Räumliche Planung und Entwicklung enthalten. Mitteilungsvorlage WP8-132/2011 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Gleichzeitig kann durch die Vermarktung freibleibender Flächen, die für ursprünglich notwendige Bahnhofsflächen vorgesehen waren, zusätzliche Einnahmen generiert werden. Dies gilt insbesondere für die Fläche zwischen der unteren Karlstraße und der Lindenstraße. Im Rahmenplan Bedburg sind bereits entsprechende städtebauliche Vorgaben definiert worden. Rückzahlungsverpflichtungen bei Abbruch der Maßnahme Nachfolgend soll bezogen auf die einzelnen Baulose dargestellt werden, welche eventuellen Rückzahlungsverpflichtungen bei vorzeitigem Abbruch und Nichtdurchführung der Maßnahme entstehen. Los 1 – 3: Hergestellte K37n zwischen Grubenrandstraße und Bahnstraße Dieser Abschnitt wurde vom Rhein-Erft-Kreis bezahlt und abgerechnet. Beantragte Fördermittel nach GVFG sind direkt an den Rhein-Erft-Kreis geflossen. Nach Angabe von Herrn Rother, Straßenbauamt des Rhein-Erft-Kreises hat der bisher hergestellte Teil der Südumgehung seinen eigenen verkehrlichen Wert; demnach ist die bewilligte Förderung unabhängig von einer Fortführung der K37n / Schließung Bahnübergang Lindenstraße. Nach der 2. Zusatzvereinbarung hat die Stadt jedoch die Mehrkosten für den dritten Arm des Kreisels Erftbrücke zu erstatten, sollte die Fortführung K37n nicht gebaut werden. Da diese Kosten der Stadt bereits erstattet wurden, sind diese an den Kreis zurückzuzahlen. Diese belaufen sich auf ca. 30.000 €. Grundlagen: ƒ 2. Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung 1999 vom 12.03.2001 (Kreisel Erftbrücke) Los 4 – Querspange von K37n bis Schloßparkplatz Aus dem Bau der Querspange bestehen keine Rückzahlungsverpflichtungen, da die Fördermittel nach GVFG unabhängig von einer Schließung Bahnübergang Lindenstraße oder der Fortführung der K37n bis zur Adolf-Silverberg-Straße genehmigt und abgerechnet wurden (siehe Förderbescheid vom 01.12.2008). Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ist nicht mit einer Rückzahlung von Fördermitteln zu rechnen. Grundlagen: ƒ Förderbescheid der Bezirksregierung Köln ƒ Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung 1999 vom 12.03.2001 (Kreisel Querspange) Los 5 - K37n zwischen Kreisel Erftbrücke und Adolf-Silverberg-Straße sowie Schließung Bahnübergang Lindenstraße Nach Planungsvereinbarung vom 18.11.2005 sind im Falle des Abbruchs der Maßnahme durch die Stadt sämtliche Planungs- und Grunderwerbskosten von der Stadt Bedburg zu tragen. Bisher wären dem Rhein-Erft-Kreis Planungskosten i.H.v. ca. 323.000 € sowie Grunderwerbskosten i.H.v. ca. 410.000 €, somit insgesamt ca. 733.000 €, zu erstatten. Grundlagen. ƒ Planungsvereinbarung vom 18.11.2005 Mitteilungsvorlage WP8-132/2011 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Weiteres Vorgehen Derzeit wird die Planung im Bereich BÜ Lindenstraße wie zuvor dargestellt wegen der Beibehaltung Standort Bahnhof bis zur LP 4 (Genehmigungsplanung) überarbeitet. In diesem Zusammenhang muss eine überarbeitete Kreuzungsvereinbarung abgestimmt auf die aktuelle Planung zwischen der Deutschen Bahn und dem Rhein-Erft-Kreis abgeschlossen werden. Parallel dazu wird gemäß § 18 AEG ein Planänderungsverfahren durchgeführt sowie der Bebauungsplan an die geändert Planung angepasst. Mit der Einplanung von Zuwendungen und ersten Baumaßnahmen kann im Jahr 2013/2014 gerechnet werden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 29.06.2011 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------(Gunnar Koerdt) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-132/2011 Seite 6