Daten
Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
06.07.11, 18:01
Aktualisiert
12.07.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8132/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
12.07.2011
Betreff:
Umbau Bahnübergang Lindenstraße
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die beigefügte Mitteilung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Inhalt der Mitteilung:
In der Sitzung am 21.06.2011 des Stadtentwicklungsausschusses haben die Fraktionen
die Verwaltung einvernehmlich aufgefordert, in der Ratssitzung am 12.07.2011 den
aktuellen Sachstand zum Umbau Bahnübergang Lindenstraße darzustellen.
Sachstandsbericht BÜ Lindenstraße, Unterführung Bahnlinie
Die Stadt Bedburg plant gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG sowie dem Rhein-ErftKreis im Zuge der Fortführung der Südumgehung K37n die Schließung des
Bahnübergangs Lindenstraße. Der Umbau des BÜs Lindenstraße ist zwingende
Voraussetzung zur Realisierung der K37n (Südumgehung), da es sich dadurch um eine
Eisenbahnkreuzungsmaßnahme handelt, die zu jeweils einem Drittel von Kreis, Deutscher
Bahn AG und dem Bund/Land getragen wird. Ohne Schließung des BÜs ergibt sich keine
Kostendrittelung/Beteiligung von Bahn und Bund, so dass die Herstellung der K37n für den
Rhein-Erft-Kreis nicht zu finanzieren wäre.
Bisheriges Verfahren
Nr:
1.
Jahr
29.09.1992
Gremium
Verabschiedung durch den Rat
der Stadt Bedburg
Beschluss /Absicht
•
•
2.
11.12.1996
3.
01.07.1997
Rat der Stadt Bedburg
•
4.
16.09.1997
Rat der Stadt Bedburg
•
12.08.1998
27.05.1999
Verwaltung
•
•
5.
6.
7.
8.
27.04.1999
–
09.08.2002
20.06.2000
•
Rat der Stadt Bedburg
31.07.2000
–
24.02.2003
Mitteilungsvorlage WP8-132/2011
•
•
Verkehrsentwicklungsplan der
Stadt Bedburg mit dem Inhalt
der Schließung des
Bahnüberganges
Lindenstraße/Neusser Straße
Rechtskraft Bebauungsplan
Nr. 38/Bedburg
(Südumgehung, Querspange)
Aufhebung des Beschlusses
(gem. VEP) für die Schließung
des Bahnüberganges im
Bereich Lindenstraße Neusser
Straße
BP Nr. 43a/Bedburg für eine
Teilfläche zwischen AdolfSilverberg-Straße und
Bahnstraße in Bedburg
(Unterführung Bahnlinie)
Rechtskraft der Planung
Verwaltungsvereinbarung
zwischen REK und Stadt
Bedburg zum Bau der
Südumgehung inkl.
Querspange
Bau des Abschnitts zwischen
Kreisel Bahnstraße und L361n
(Grubenrandstraße)
Beschluss zur Offenhaltung
des Bahnüberganges
Bau der Querspange zum
Schlossparkplatz
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
9.
19.12.2000
Rat der Stadt Bedburg
•
10.
27.03.2001
Rat der Stadt Bedburg
•
11.
19.03.2002
Rat der Stadt Bedburg
•
12.
09.07.2002
Rat der Stadt Bedburg
•
13.
05.11.2002
Rat der Stadt Bedburg
•
•
14.
13.11.2002
November
2003
Eisenbahnbundesamt Köln
•
•
15.
18.11.2005
Verwaltung
•
16.
17.02.2006
Rhein-Erft-Kreis
•
17.
17.03.2009
Rat der Stadt Bedburg
•
Aufhebung des Beschlusses
zur die Offenhaltung des
Bahnüberganges vom
20.06.2000
Aufstellungsbeschluss
BP 43b „BÜ Lindenstraße“
Bestätigung
des
Ratsbeschlusses
zur
Schließung
des
BÜs
Lindenstraße
Beschluss
zur
Offenlage
BP 43b
Satzungsbeschluss BP 43b
Inhalt:
Baurecht
zur
Schließung BÜ Lindenstraße
Rechtskraft der Planung
Einleitung
der
Plangenehmigung
zu
Brückenbauwerken K37n und
EÜF Lindenstraße nach § 18
(2) AEG
Planungsvereinbarung
zwischen Stadt und REK zum
Bau
Unterführung
und
Schließung BÜ Lindenstraße
Eisenbahnkreuzungsvereinbar
ung zwischen REK und
Deutsche Bahn
Beschluss zur Beibehaltung
des
Standortes
Bahnhof
Bedburg
Umsetzung
Auf der Grundlage der Planungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem Rhein-ErftKreis vom 18.11.2005 wurde die Planung zur Umsetzung der Schließung des
Bahnübergangs sowie der Herstellung der Unterführung Bahnstraße weiter ausgearbeitet
und zur Ergänzung des Plangenehmigungsverfahrens beim Eisenbahnbundesamt
eingereicht. Außerdem dienten sie zur Ausarbeitung und Unterzeichnung der
Eisenbahnkreuzungsvereinbarung zwischen Kreis und Bahn im Jahr 2006. Durch
personelle Umstrukturierungen im zuständigen Fachbereich bei der Stadt Bedburg nach
dem Unfalltod des Fachbereichsleiters Ackermann sowie durch unklare Zuständigkeiten
zwischen zwei Dienststellen des Eisenbahnbundesamtes verzögerte sich die weitere
Fortführung der Planung.
Die bisherigen Unterlagen zur Plangenehmigung nach § 18 (2) AEG für die
Eisenbahnkreuzungsmaßnahme gingen darüber hinaus von einer Verlagerung des
Bahnhofs Bedburg zur Lindenstraße aus. Auf Grundlage des Beschlusses des Rates vom
17.03.2009, den Standort des Bahnhofs beizubehalten, ist die o. g. Planung nunmehr bis
zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) einschließlich zu überarbeiten und auf den
aktuellen Stand zu bringen.
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Sitzungsvorlage
Die Kosten der Aktualisierung der Planung bis LP 4 gehen zu Lasten der Stadt Bedburg,
da die Änderung der Planung auf Grundlage ihrer Entscheidung zur Beibehaltung des
Bahnhofstandortes erfolgt. Der Auftrag zur Überarbeitung wurde Anfang 2011 zunächst für
die Leistungsphase 2 erteilt, um das Projekt entsprechend fortzuführen.
Dabei wird zudem geprüft, ob die östliche Rampe zur Innenstadt nunmehr zwischen
Bahnstraße und Gleisanlage untergebracht werden kann. Somit könnte die Bahnstraße
sodann niveaugleich von Radfahren und Fußgängern im Signalschutz in Richtung
Innenstadt gequert werden. Gleichzeitig wird geprüft, wie die Germaniastraße an die
Lindenstraße angebunden werden kann. Damit wird zumindest die Möglichkeit geschaffen,
der Germaniastraße durch einen späteren Ausbau die Funktion einer Verbindungsstraße
zukommen zu lassen.
Gesamtkosten
Die letzte Kostenschätzung vom 30.05.2005 geht von folgenden Kosten aus:
Gesamtkosten (Schließung BÜ und Bau der Unterführung): ca. 11,4 Mio Euro
davon kreuzungsbedingt: ca. 10,6 Mio Euro
nicht kreuzungsbedingt: ca. 800.000 Euro
Die kreuzungsbedingten Kosten werden zu je einem Drittel
Straßenbaulastträger sowie Bund/Land und Deutsche Bahn getragen.
vom
Kreis
als
Die nicht kreuzungsbedingten Kosten resultieren aus Modifikationen des Kreises und der
Stadt Bedburg, die vom Eisenbahnbundesamt als nicht zuschussfähig anerkannt werden.
So soll z.B. die Fuß- und Radwegunterführung eine etwas größere lichte Höhe sowie
Breite als das Mindestmaß haben. Begründet wurde dies mit höheren Sicherheits- und
Komfortansprüchen, auch in Bezug auf Attraktivität und die Vermeidung von Angsträumen.
Auch der Kreis wünscht für seine neue Unterführung der K37n eine lichte Höhe von
4,70 m statt 4,50 m. Des Weiteren ist eine Treppenanlage zur Verbindung der K37n von
der Unterführung an die Bahnstraße zur Verbesserung der Fußgängerverbindungen
geplant.
Diese nicht kreuzungsbedingten Kosten i.H. von ca. 800.000 Euro sind zwischen Stadt
und Kreis aufzuteilen. Bisher gab es nur mündliche Abstimmungen zwischen dem Kreis
und seinerzeit Fachbereichsleiter Ackermann, dass hierüber noch eine gesonderte
Vereinbarung getroffen werden muss. Es ist davon auszugehen, dass die Stadt nach
derzeitigem Stand etwa die Hälfte der nicht kreuzungsbedingten Kosten, also etwa
400.000 Euro zu tragen hat.
Insgesamt ist zu beachten, dass die Planung der EÜ/F am BÜ Lindenstraße aufgrund des
Beschlusses der Stadt zur Beibehaltung des Bahnhofs am derzeitigen Standort überarbeitet
wird. Durch die Umplanung wird die ursprünglich notwendige Breite der Kreuzungsbauwerke
verringert und somit der Tunnelbereich deutlich eingekürzt wird. Ebenfalls wird die EÜ/F ggf.
nur die Bahnstrecke, nicht jedoch die Bahnstraße unterqueren, womit ggf. ein Bauwerk ganz
entfällt. So werden die nicht kreuzungsbedingten Kosten insgesamt vermutlich geringer
ausfallen, somit wird auch der Anteil der Stadt unterhalb von 400.000 Euro liegen. Zu
beachten ist dabei jedoch noch die allgemeine Preissteigerung seit der letzten
Kostenkalkulation von 2005 – ein Anteil von 400.000 Euro ist somit grob kalkuliert realistisch.
Ein entsprechender Betrag ist in der Finanzplanung für 2014 im Produkt 09.511.106
Räumliche Planung und Entwicklung enthalten.
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Sitzungsvorlage
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Gleichzeitig kann durch die Vermarktung freibleibender Flächen, die für ursprünglich
notwendige Bahnhofsflächen vorgesehen waren, zusätzliche Einnahmen generiert
werden. Dies gilt insbesondere für die Fläche zwischen der unteren Karlstraße und der
Lindenstraße. Im Rahmenplan Bedburg sind bereits entsprechende städtebauliche
Vorgaben definiert worden.
Rückzahlungsverpflichtungen bei Abbruch der Maßnahme
Nachfolgend soll bezogen auf die einzelnen Baulose dargestellt werden, welche
eventuellen Rückzahlungsverpflichtungen bei vorzeitigem Abbruch und Nichtdurchführung
der Maßnahme entstehen.
Los 1 – 3: Hergestellte K37n zwischen Grubenrandstraße und Bahnstraße
Dieser Abschnitt wurde vom Rhein-Erft-Kreis bezahlt und abgerechnet. Beantragte
Fördermittel nach GVFG sind direkt an den Rhein-Erft-Kreis geflossen. Nach Angabe von
Herrn Rother, Straßenbauamt des Rhein-Erft-Kreises hat der bisher hergestellte Teil der
Südumgehung seinen eigenen verkehrlichen Wert; demnach ist die bewilligte Förderung
unabhängig von einer Fortführung der K37n / Schließung Bahnübergang Lindenstraße.
Nach der 2. Zusatzvereinbarung hat die Stadt jedoch die Mehrkosten für den dritten Arm
des Kreisels Erftbrücke zu erstatten, sollte die Fortführung K37n nicht gebaut werden. Da
diese Kosten der Stadt bereits erstattet wurden, sind diese an den Kreis zurückzuzahlen.
Diese belaufen sich auf ca. 30.000 €.
Grundlagen:
2. Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung 1999 vom 12.03.2001 (Kreisel
Erftbrücke)
Los 4 – Querspange von K37n bis Schloßparkplatz
Aus dem Bau der Querspange bestehen keine Rückzahlungsverpflichtungen, da die
Fördermittel nach GVFG unabhängig von einer Schließung Bahnübergang Lindenstraße
oder der Fortführung der K37n bis zur Adolf-Silverberg-Straße genehmigt und
abgerechnet wurden (siehe Förderbescheid vom 01.12.2008). Nach Rücksprache mit der
Bezirksregierung Köln ist nicht mit einer Rückzahlung von Fördermitteln zu rechnen.
Grundlagen:
Förderbescheid der Bezirksregierung Köln
Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung 1999 vom 12.03.2001 (Kreisel
Querspange)
Los 5 - K37n zwischen Kreisel Erftbrücke und Adolf-Silverberg-Straße sowie Schließung
Bahnübergang Lindenstraße
Nach Planungsvereinbarung vom 18.11.2005 sind im Falle des Abbruchs der Maßnahme
durch die Stadt sämtliche Planungs- und Grunderwerbskosten von der Stadt Bedburg zu
tragen. Bisher wären dem Rhein-Erft-Kreis Planungskosten i.H.v. ca. 323.000 € sowie
Grunderwerbskosten i.H.v. ca. 410.000 €, somit insgesamt ca. 733.000 €, zu erstatten.
Grundlagen.
Planungsvereinbarung vom 18.11.2005
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Weiteres Vorgehen
Derzeit wird die Planung im Bereich BÜ Lindenstraße wie zuvor dargestellt wegen der
Beibehaltung Standort Bahnhof bis zur LP 4 (Genehmigungsplanung) überarbeitet. In
diesem Zusammenhang muss eine überarbeitete Kreuzungsvereinbarung abgestimmt auf
die aktuelle Planung zwischen der Deutschen Bahn und dem Rhein-Erft-Kreis
abgeschlossen werden. Parallel dazu wird gemäß § 18 AEG ein Planänderungsverfahren
durchgeführt sowie der Bebauungsplan an die geändert Planung angepasst. Mit der
Einplanung von Zuwendungen und ersten Baumaßnahmen kann im Jahr 2013/2014
gerechnet werden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 29.06.2011
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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