Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,7 kB
Erstellt
03.02.10, 21:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 17.02.2009
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Betreff
5.12
Änderung der ersten Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die
Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 3/2009
Beschluss:
1.
Dem vorliegenden Antrag auf Änderung einer textlichen Festsetzung der ersten Satzung
der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils
Leversbach wird stattgegeben.
2.
Die maximale Firsthöhe für die Flurstücke, Flur 16, Nr. 287 und 288 wird mit 10,64 m
Oberkante Straße vor Gebäudemitte festgesetzt.
Die maximale Firsthöhe für das Flurstück, Flur 15, Nr. 21 wird mit 9 m Oberkante Straße
vor Gebäudemitte festgesetzt.
Die Aufstellung der Änderungssatzung wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
3.
4.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen