Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
23.09.11, 12:15
Aktualisiert
23.09.11, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8179/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 60
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Betreff:
Verpflichtung eines dem Stadtentwicklungsausschuss angehörenden stellvertretenden
sachkundigen Bürgers (s. B.) gem. § 67 Abs. 3 i. V. m. § 58 Abs. 4 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Verpflichtung des stellvertretenden
Ausschussmitgliedes Herr Armin Dörr für Herrn Friedrich Osterhammel als sachkundiger
Bürger zu Kenntnis und erhebt sich aus diesem Anlass während der Vereidigung durch die
Ausschussvorsitzende bzw. den Ausschussvorsitzenden von den Sitzen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
In seiner Sitzung am 12.07.2011 wählte der Rat der Stadt Bedburg gem. § 58 Abs. 3 i. V. m. § 50
Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Herrn Friedrich Osterhammel als Nachfolger, für den
als sachkundigen Bürger aus dem Stadtentwicklungsausschuss ausgeschiedenen Rudolf Nitsche.
Herr Osterhammel war bisher als Stellvertreter für Herrn Nitsche im Stadtentwicklungsausschuss
tätig.
Als Vertreter für Herrn Osterhammel soll Herr Armin Dörr als zukünftiger sachkundiger Bürger im
Stadtentwicklungsausschuss vereidigt werden. Herr Dörr erhält somit im Vertretungsfalle
Stimmrecht in diesem Ausschuss.
Analog § 67 Abs. 3 GO NRW sind die sachkundigen Bürger vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Die Durchführung der förmlichen Verpflichtung obliegt primär dem Bürgermeister, gilt jedoch
analog der v.g. Regelung als auf die Ausschussvorsitzende bzw. den Ausschussvorsitzenden
übertragen.
Aufgrund der lediglich deklaratorischen Bedeutung kann die Zustimmung zur Verpflichtung durch
Erheben von den Plätzen mit folgendem Wortlaut erfolgen:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum
Wohle der Stadt Bedburg erfüllen werden.“
Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift aufzunehmen. In ihr sind Datum, Name, Anschrift,
Geburtstag, Geburtsort und der Beruf der verpflichteten Person aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein :
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 16.09.2011
Kenntnis genommen:
----------------------------------Harald Schreier
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Dringlichkeitsentscheidung WP8-179/2011
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