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Dringlichkeitsentscheidung (Verpflichtung eines dem Stadtentwicklungsausschuss angehörenden stellvertretenden sachkundigen Bürgers (s. B.) gem. § 67 Abs. 3 i. V. m. § 58 Abs. 4 GO NRW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
23.09.11, 12:15
Aktualisiert
23.09.11, 12:15
Dringlichkeitsentscheidung (Verpflichtung eines dem Stadtentwicklungsausschuss angehörenden stellvertretenden sachkundigen Bürgers (s. B.) gem. § 67 Abs. 3 i. V. m. § 58 Abs. 4 GO NRW) Dringlichkeitsentscheidung (Verpflichtung eines dem Stadtentwicklungsausschuss angehörenden stellvertretenden sachkundigen Bürgers (s. B.) gem. § 67 Abs. 3 i. V. m. § 58 Abs. 4 GO NRW)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8179/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 60 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Betreff: Verpflichtung eines dem Stadtentwicklungsausschuss angehörenden stellvertretenden sachkundigen Bürgers (s. B.) gem. § 67 Abs. 3 i. V. m. § 58 Abs. 4 GO NRW Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Verpflichtung des stellvertretenden Ausschussmitgliedes Herr Armin Dörr für Herrn Friedrich Osterhammel als sachkundiger Bürger zu Kenntnis und erhebt sich aus diesem Anlass während der Vereidigung durch die Ausschussvorsitzende bzw. den Ausschussvorsitzenden von den Sitzen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: In seiner Sitzung am 12.07.2011 wählte der Rat der Stadt Bedburg gem. § 58 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Herrn Friedrich Osterhammel als Nachfolger, für den als sachkundigen Bürger aus dem Stadtentwicklungsausschuss ausgeschiedenen Rudolf Nitsche. Herr Osterhammel war bisher als Stellvertreter für Herrn Nitsche im Stadtentwicklungsausschuss tätig. Als Vertreter für Herrn Osterhammel soll Herr Armin Dörr als zukünftiger sachkundiger Bürger im Stadtentwicklungsausschuss vereidigt werden. Herr Dörr erhält somit im Vertretungsfalle Stimmrecht in diesem Ausschuss. Analog § 67 Abs. 3 GO NRW sind die sachkundigen Bürger vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Die Durchführung der förmlichen Verpflichtung obliegt primär dem Bürgermeister, gilt jedoch analog der v.g. Regelung als auf die Ausschussvorsitzende bzw. den Ausschussvorsitzenden übertragen. Aufgrund der lediglich deklaratorischen Bedeutung kann die Zustimmung zur Verpflichtung durch Erheben von den Plätzen mit folgendem Wortlaut erfolgen: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Bedburg erfüllen werden.“ Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift aufzunehmen. In ihr sind Datum, Name, Anschrift, Geburtstag, Geburtsort und der Beruf der verpflichteten Person aufzunehmen. Finanzielle Auswirkungen: Nein : Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 16.09.2011 Kenntnis genommen: ----------------------------------Harald Schreier ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Dringlichkeitsentscheidung WP8-179/2011 Seite 2