Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 9/2004
05.11.2004
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.11.2004
Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an der K 7
hier: Sachstandsbericht
Entsprechend dem Beschluss zur Vorlage V 218/2003, wurde durch das Büro geo-international
eine Begutachtung der instabilen Böschungsbereiche entlang der K 7 durchgeführt und entsprechende Sicherungsmaßnahmen erarbeitet. Die Sicherungskonzepte wurden hierbei unter dem für
die Verwaltung maßgebenden Aspekt ausgearbeitet, die Verkehrssicherheit der K 7 möglichst
kurzfristig herzustellen und dauerhaft gewährleisten zu können.
Wie im interfraktionellen Arbeitskreis für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung am 14. Juli 2004 berichtet wurde, musste durch den Gutachter aufgrund eines größeren Felssturzereignisses am
04.07.2004 empfohlen werden, entgegen der ursprünglichen Verteilung der Maßnahmen auf einen
4 -Jahreszeitraum, unverzüglich alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Da
Gefahr in Vollzug war, entschied sich die Verwaltung zum unmittelbaren Abruf der Ausführungsunterlagen, um die notwendigen Maßnahmen einleiten zu können.
Die vom Gutachter vorgeschlagenen Sicherungsmaßnahmen wurden kurzfristig der Nationalparkverwaltung sowie dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NW vorgelegt. Im Rahmen eines Behördentermins wurden anschließend vor
Ort sämtliche untersuchten und bewerteten Gefahrstellen mit Hinblick auf die Belange des Naturschutz im Nationalparkgebiet diskutiert.
Wie dem beigefügten Ergebnisprotokoll zu o.g. Termin entnommen werden kann, sind nach Meinung der Teilnehmer von Seiten des Naturschutzes nur Teile der vorgeschlagenen Maßnahmen
nationalparkverträglich umzusetzen. Somit wird der angelegte erforderliche Sicherheitsmaßstab
entgegen der üblichen Vorgehensweise gegenüber dem Naturschutz zurückgestellt. Aus Sicht des
Gutachters sind unter Zustimmung des Geologischen Dienstes NRW (geologisches Landesamt)
und des Gemeinde-Versicherungs-Verbandes jedoch umfangreiche Ersatzmaßnahmen erforderlich, um den Belangen der Verkehrssicherheit in ausreichendem Maße gerecht zu werden und
eine Risikominimierung herbeizuführen. Diese Ersatzmaßnahmen können ebenfalls dem o.g Ergebnisprotokoll entnommen werden.
Für die Umsetzung der Ersatzmaßnahmen sind erhebliche Änderungen an den vorliegenden Planungsunterlagen bzw. Neuplanungen erforderlich. Siehe hierzu Vorlage V 35/2004.
Der Kostenumfang für die Ersatzmaßnahmen kann erst nach entsprechender Ausarbeitung konkret beziffert werden. Es wird von Seiten der Verwaltung jedoch davon ausgegangen, dass die mit
Seite - 2 Beschluss zu Vorlage V 223/2003 bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 1.130.000,- € nicht
überschritten werden.
Durch die Verwaltung werden sicherheitstechnisch erforderliche Felsberäumungen sowie eine
deutlichere Beschilderung der Gefahrensituation als Sofortmaßnahmen vorangetrieben. Derzeit
wird eine beschränkte Ausschreibung für die Felsberäumung von geo-international vorbereitet. Die
zusätzliche Beschilderung wird nach Freigabe durch den Gemeinde-Versicherungs-Verband
durch den Kreisbauhof angebracht.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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