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Info GB (Anlage zur Vorlage Info 9/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

________________________________________________________________________________________________ Auflistung der Gefahrenpunkte 1 bis 24 mit der Notwendigkeit deren Sicherung bzw. möglichen Sicherungsalternativen ________________________________________________________________________________________________ Punkt Sicherungsmaßnahme 1 Felsabtrag, Abflachen der Böschungskrone Bodenabtrag 2 Felsberäumung 3 Felsabtrag 4 5 entfällt Absperrzaun vor Auffangraum Notwendigkeit / Alternativen Der Felsblock ist akut absturzgefährdet und muss abgetragen werden. Alternative: keine. Das am Böschungsfuß angehäufte Boden- und Gesteinsmaterial dient als potenzielle Sprungschanze für Steinschlagmaterial und muss entfernt werden. Keine Alternative. Es gibt keine ausreichende Dimensionierung für Fangvorrichtungen beim Absturz dieses Felsens aus 12,00 m Höhe. Beim Verhängen oder Umgürten des Felsens würde der Felsen beim Bohren der Rückverankerung durch die Erschütterungen abstürzen. Abstimmungsergebnis 07.10.2004 Zustimmung, siehe Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Zustimmung, siehe Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Zustimmung, siehe Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Zustimmung, siehe Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Steinschlagmaterial wird im Der Alternative wird zugestimmt, Bereich des wobei: Böschungsfußes liegen die im Sicherungsbereich bleiben, deshalb nur befindlichen Betonplatten Absperrzaun notwendig, entfernt werden sollen damit sich niemand im keine Bäume gefällt werden Gefährdungsbereich aufhält. dürfen Alternative: Beräumung als Ausführungszeitpunkt nur Graben und Erdwall, Sept./Okt. in Frage kommt unbedingt mit eine Beräumung durchzuführen Hinweisschild, das auf die ist Gefährdung durch der Weg uferseitig verlagert Steinschlaggefahr hinweist. werden soll Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 ___________________________________________________________________________________________________ Seite 2 ________________________________________________________________________________________________ Punkt Sicherungsmaßnahme 6 TECCO-Drahtgeflecht 7 2 Trägerbohlwände (Lückenschluss und Verlängerung) 8 Trägerbohlwand Notwendigkeit / Alternativen Abstimmungsergebnis 07.10.2004 Es muss verhindert werden, Keine Zustimmung. dass sich Gesteinsmaterial Neu: aus der Böschung löst. Dies Ausarbeiten von kann nur mit einer Überwachungsmaßnahmen oberflächennahen Sicherung durch Gutachter durch Netzbespannung oder Anbringen von Felsspionen an mit Spritzbeton geschehen. 4-5 absturzgefährdeten Felsblöcken Tafel mit Warnhinweisen errichten Beräumung Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Verlängerung und Keine Zustimmung. Schließung der Lücke in der Neu: vorhandenen Vorhandene Trägerbohlwand Trägerbohlwand als ist zu entfernen, wobei der wirtschaftlichste Lösung Profilstahl für das Stahldrahtgeflecht des Alternativ: GEOBRUGGalternativ vorgeschlagenen Fangzaun (starres System) GEOBRUGG-Fangzaunes zu wobei der Zaun ab 0,80 m nutzen ist über OK Weg beginnt. Lücke wird ebenfalls mit o.a. Fangzaun geschlossen Verlängerung entfällt, wobei für diesen Teilabschnitt eine ingenieurgeologische Detailaufnahme erfolgen soll (u.a. Überwachung mittels Felsspionen) und der Böschungsfuß beräumt werden muss Die Maßnahmen sind mit der ULB und Herrn Pardey abzustimmen. Eine Trägerbohlwand ist als Keine Zustimmung. Fangvorrichtung preiswerter als ein Fangzaun. Wegen Erforderliche geringerer zu erwartender Überwachungsmaßnahmen sind Energieaufnahmen an der vom Gutachter neu zu planen! Fangvorrichtung ist eine Trägerbohlwand unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausreichend. ___________________________________________________________________________________________________ Seite 3 ________________________________________________________________________________________________ Punkt Sicherungsmaßnahme 9 und Felsberäumung der 10 Böschungskrone 11 Felsabtrag 12 Felsberäumung TECCO-Drahtgeflecht (Eventualposition) 12A Felsberäumung 13 Felsabtrag 13A Spritzbetonplombe Notwendigkeit / Alternativen Abstimmungsergebnis 07.10.2004 Alternative: Fangvorrichtung (Fels für Drahtnetzverhängung zu aufgelockert) Nr. 9 entfällt Nr.10 Neu: Beräumung Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Keine Alternative. Beräumung Beim Verhängen oder Umgürten Für die Beräumung gilt des Felsens würde der Felsen Ziffer 2 der Niederschrift vom beim Bohren der 19.10.04 Rückverankerung durch die Erschütterungen abstürzen. Alternative: Fangvorrichtung Beräumung (Fels für Drahtnetzverhängung Für die Beräumung gilt zu aufgelockert) Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Erst nach der Felsberäumung ist ersichtlich, ob neue aufgelockerte Felsbereiche durch Wegnahme des Widerlagers entstanden sind oder nicht. Dies bedeutet, die Notwendigkeit einer Schutznetzverhängung kann erst danach beurteilt werden. Alternative: Fangvorrichtung (Fels für Drahtnetzverhängung zu aufgelockert) Erforderliche Maßnahmen sind nach der Beräumung zu klären. Keine Alternative. Beim Verhängen oder Umgürten des Felsens würde der Felsen beim Bohren der Rückverankerung durch die Erschütterungen abstürzen. Durch das Felssturzereignis am 12.06.04 sind überhängende Felspartien Beräumung Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Beräumung Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Keine Zustimmung. Wegen des vorhandenen Nistplatzes des UHU´s keine vorgeschlagenen Maßnahmen erlaubt! ___________________________________________________________________________________________________ Seite 4 ________________________________________________________________________________________________ Punkt Sicherungsmaßnahme GEOBRUGGFangzaun Felsabtrag 14 TECCO-Drahtgeflecht Spritzbetonplombe Notwendigkeit / Alternativen Abstimmungsergebnis 07.10.2004 entstanden, das Widerlager fehlt. Neu: Die Felspartien können nicht Ausarbeiten von abgetragen werden, da dies die Überwachungsmaßnahmen bergseitigen Böschungsbereiche durch Gutachter weiter schwächen würde (Anbringen von (Dominoeffekt). Aus statischen Felsspionen und Gründen kommt nur eine Messuhren, OnlineUnterfangung in Frage. Kontrolle) Keine Alternative. Ausführungszeitraum Sept./Okt. Tafel mit Warnhinweisen errichten Beräumung Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 In der Felsrinne sammelt sich siehe Abstimmungsergebnis das gesamte Steinschlagmaterial bei Pkt. 13A des oberen Hangbereiches. "Spritzbetonplombe" Alternativ zu dem 12,00 m langen Fangzaun müssten große Flächen im oberen Hangbereich mit Schutznetzen verhängt werden. Keine Alternative. siehe Abstimmungsergebnis Beim Verhängen oder Umgürten bei Pkt. 13A des Felsens würde der Felsen "Spritzbetonplombe" beim Bohren der Rückverankerung durch die Erschütterungen abstürzen. Es muss verhindert werden, dass Keine Zustimmung. sich Gesteinsmaterial aus der Herr Neis schlägt die Böschung löst. Dies kann nur Errichtung einer mit einer oberflächennahen Steinschlaggalerie vor. Sicherung durch Als Alternative ist ein EDVNetzbespannung oder mit gestütztes Monitoring in Spritzbeton geschehen. Erwägung zu ziehen. Keine Alternative. Erforderliche Maßnahmen sind vom Gutachter neu zu planen. Die Felspartien können nicht siehe Abstimmungsergebnis abgetragen werden, da dies die bei Pkt. 14 "TECCObergseitigen Böschungsbereiche Drahtgeflecht" weiter schwächen würde ___________________________________________________________________________________________________ Seite 5 ________________________________________________________________________________________________ Punkt Sicherungsmaßnahme 14A Felsabtrag TECCO-Drahtgeflecht (Eventualposition) 14B TECCO-Drahtgeflecht 15 GEOBRUGGFangzaun (500 kJ) Notwendigkeit / Alternativen (Dominoeffekt). Aus statischen Gründen kommt nur eine Unterfangung in Frage. Keine Alternative. Beim Verhängen oder Umgürten des Felsens würde der Felsen beim Bohren der Rückverankerung durch die Erschütterungen abstürzen. Erst nach der Felsberäumung ist ersichtlich, ob neue aufgelockerte Felsbereiche durch Wegnahme des Widerlagers entstanden sind oder nicht. Dies bedeutet, die Notwendigkeit einer Schutznetzverhängung kann erst danach beurteilt werden. Es muss verhindert werden, dass sich Gesteinsmaterial aus der Böschung löst. Dies kann nur mit einer oberflächennahen Sicherung durch Netzbespannung oder mit Spritzbeton geschehen. Keine Alternative. Aufgrund der großen Höhe und Länge des Gefährdungsbereiches kommt hier ein schwerer Fangzaun mit entsprechender Dimensionierung in Frage. Kostenvergleich: GEOBRUGG-Fangzaun (L = 160,00 m, H = 4,00 m): ca. 176.000,- € TECCO-Drahtgeflecht Abstimmungsergebnis 07.10.2004 Beräumung Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Erforderliche Maßnahmen sind nach der Beräumung zu klären Keine Zustimmung. Neu: Ausarbeiten von Überwachungsmaßnahmen durch Gutachter ggf. Felsspione an mehren Punkten (Ausführungszeitraum Sept./Okt. Beräumung Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Teilweise Zustimmung. Neu: Weg ist uferseitig auf das Plateau in ca. 1,50 m über jetziges Wegniveau anzulegen Standsicherheitsnachweis für die Wegverlagerung hierdurch kann die Zaunhöhe von 4,00 m auf 2,50 m reduziert werden. Anlegen einer Auffangmulde ___________________________________________________________________________________________________ Seite 6 ________________________________________________________________________________________________ Punkt Sicherungsmaßnahme Notwendigkeit / Alternativen Abstimmungsergebnis 07.10.2004 (F = 6.400,00 m²) ca. 704.000,- € Keine Alternative. 16 TECCO-Drahtgeflecht 16A Felsabtrag 17 GEOBRUGGFangzaun (500 kJ) Errichten eines Absturzgeländers uferseitig Tafel mit Warnhinweisen errichten und mit einer INFO zum Schießbetrieb ergänzen Beräumung Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Es muss verhindert werden, dass Keine Zustimmung. sich Gesteinsmaterial aus der Neu: Böschung löst. Dies kann nur Der Weg ist soweit wie mit einer oberflächennahen möglich uferseitig zu Sicherung durch verlegen Netzbespannung oder mit Standsicherheitsnachweis Spritzbeton geschehen. für die Wegverlagerung Keine Alternative. Errichten eines Absturzgeländers uferseitig Beräumung Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Keine Alternative. Beim Verhängen oder Umgürten des Felsens würde der Felsen beim Bohren der Rückverankerung durch die Erschütterungen abstürzen. Aufgrund der großen Höhe und Länge des Gefährdungsbereiches kommt hier ein schwerer Fangzaun mit entsprechender Dimensionierung in Frage. Alte Fangvorrichtung wird zurückgebaut. Keine Alternative. Beräumung Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Keine Zustimmung für GEOBRUGG-Fangzaun. Zustimmung für Rückbau der alten Fangvorrichtung. Neu: Weg ist uferseitig auf dem Plateau anzulegen Standsicherheitsnachweis für die Wegverlagerung Tafel mit Warnhinweisen errichten Beräumung Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 ___________________________________________________________________________________________________ Seite 7 ________________________________________________________________________________________________ Punkt Sicherungsmaßnahme 18 19 20 Notwendigkeit / Alternativen Trägerbohlwand Wegen geringerer zu erwartender Energieaufnahmen an der Fangvorrichtung ist eine Trägerbohlwand unter wirtschaftlichenGesichtspunkten ausreichend. Alternative: Trägerbohlwand abschnittsweise mit halbgeöffneter Bohlenausfachung (nur jede zweite Bohle wird angebracht, dazwischen Lücke) oder GEOBRUGG-Fangzaun (starres System) TECCO-Drahtgeflecht Es muss verhindert werden, dass sich Gesteinsmaterial aus der Böschung löst. Dies kann nur mit einer oberflächennahen Sicherung durch Netzbespannung oder mit Spritzbeton geschehen. Keine Alternative. Abstimmungsergebnis 07.10.2004 Keine Zustimmung. Beräumung Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Ausarbeiten von Überwachungsmaßnahmen durch Gutachter Keine Zustimmung. Neu: Ausarbeiten von Überwachungsmaßnahmen durch Gutachter (u.a. Felsspione an mehreren Punkten, Ausführungszeitraum Sept./Okt.) Weg ist uferseitig zu verlagern Höhenlage neu + 1,00 m Standsicherheitsnachweis für die Wegverlagerung Seeseitig ist ein Absturzgeländer zu errichten Tafel mit Warnhinweisen errichten Beräumung Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Zustimmung für Beräumung. Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Felsberäumung der Böschungskrone Alternative: Drahtnetzverhängung Bäume auf Stock setzen Zunehmende Felsentfestigung Keine Zustimmung. durch Windlasten, die durch die Bewuchs ist zu erhalten Wurzeln der auf der Böschungskrone stehenden ___________________________________________________________________________________________________ Seite 8 ________________________________________________________________________________________________ Punkt Sicherungsmaßnahme 21 22 23 Notwendigkeit / Alternativen Abstimmungsergebnis 07.10.2004 Bäume übertragen werden. Keine Alternative. TECCO-Drahtgeflecht Es muss verhindert werden, dass sich Gesteinsmaterial aus der Böschung löst. Dies kann nur mit einer oberflächennahen Sicherung durch Netzbespannung oder mit Spritzbeton geschehen. Keine Alternative. Keine Zustimmung. Neu: Ausarbeiten von Überwachungsmaßnahmen durch Gutachter Beräumung Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04, ggf. ist der Weg uferseitig zu verlagern, dann Standsicherheitsnachweis und Absturzgeländer erforderlich TECCO-Drahtgeflecht Es muss verhindert werden, dass Keine Zustimmung. (3 Flächen) sich Gesteinsmaterial aus der Neu: Böschung löst. Dies kann nur Ausarbeiten von mit einer oberflächennahen Überwachungsmaßnahmen Sicherung durch durch Gutachter Netzbespannung oder mit Weg ist uferseitig zu Spritzbeton geschehen. verlagern Keine Alternative. Höhenlage neu + 1,00 m Standsicherheitsnachweis für die Wegverlagerung Seeseitig ist ein Absturzgeländer zu errichten Beräumung Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Trägerbohlwand Wegen geringerer zu Keine Zustimmung. erwartender Energieaufnahmen Neu: an der Fangvorrichtung ist eine Ausarbeiten von Trägerbohlwand unter Überwachungsmaßnahmen wirtschaftlichen durch Gutachter Gesichtspunkten ausreichend. Weg ist uferseitig zu Alternative: Trägerbohlwand verlagern abschnittsweise mit Standsicherheitsnachweis halbgeöffneter für die Wegverlagerung Bohlenausfachung (nur jede Seeseitig ist ein zweite Bohle wird angebracht, Absturzgeländer zu dazwischen Lücke) oder errichten GEOBRUGG-Fangzaun ___________________________________________________________________________________________________ Seite 9 ________________________________________________________________________________________________ Punkt Sicherungsmaßnahme Notwendigkeit / Alternativen Abstimmungsergebnis 07.10.2004 (starres System) 24 TECCO-Drahtgeflecht Tafel mit Warnhinweisen errichten Beräumung Für die Beräumung gilt Ziffer 2 der Niederschrift vom 19.10.04 Es muss verhindert werden, dass Keine Zustimmung. sich Gesteinsmaterial aus der Neu: Böschung löst. Dies kann nur Im oberen Bereich sind mit einer oberflächennahen überhängende Felspartien Sicherung durch abzutragen. Sofern dies nicht Netzbespannung oder mit ausreicht, ist eine Spritzbeton geschehen. Drahtnetzverhängung im Keine Alternative. oberen Bereich vorzunehmen. ___________________________________________________________________________________________________ Seite 10