Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
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Auflistung
der Gefahrenpunkte 1 bis 24
mit der Notwendigkeit deren Sicherung
bzw. möglichen Sicherungsalternativen
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Punkt Sicherungsmaßnahme
1
Felsabtrag,
Abflachen der
Böschungskrone
Bodenabtrag
2
Felsberäumung
3
Felsabtrag
4
5
entfällt
Absperrzaun vor
Auffangraum
Notwendigkeit /
Alternativen
Der Felsblock ist akut
absturzgefährdet und muss
abgetragen werden.
Alternative: keine.
Das am Böschungsfuß
angehäufte Boden- und
Gesteinsmaterial dient als
potenzielle Sprungschanze
für Steinschlagmaterial und
muss entfernt werden.
Keine Alternative.
Es gibt keine ausreichende
Dimensionierung für
Fangvorrichtungen beim
Absturz dieses Felsens aus
12,00 m Höhe. Beim
Verhängen oder Umgürten
des Felsens würde der
Felsen beim Bohren der
Rückverankerung durch die
Erschütterungen abstürzen.
Abstimmungsergebnis
07.10.2004
Zustimmung,
siehe Ziffer 2 der Niederschrift
vom 19.10.04
Zustimmung,
siehe Ziffer 2 der Niederschrift
vom 19.10.04
Zustimmung,
siehe Ziffer 2 der Niederschrift
vom 19.10.04
Zustimmung,
siehe Ziffer 2 der Niederschrift
vom 19.10.04
Steinschlagmaterial wird im Der Alternative wird zugestimmt,
Bereich des
wobei:
Böschungsfußes liegen
die im Sicherungsbereich
bleiben, deshalb nur
befindlichen Betonplatten
Absperrzaun notwendig,
entfernt werden sollen
damit sich niemand im
keine Bäume gefällt werden
Gefährdungsbereich aufhält.
dürfen
Alternative: Beräumung
als Ausführungszeitpunkt nur
Graben und Erdwall,
Sept./Okt. in Frage kommt
unbedingt mit
eine Beräumung durchzuführen
Hinweisschild, das auf die
ist
Gefährdung durch
der Weg uferseitig verlagert
Steinschlaggefahr hinweist.
werden soll
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
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Seite 2
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Punkt Sicherungsmaßnahme
6
TECCO-Drahtgeflecht
7
2 Trägerbohlwände
(Lückenschluss und
Verlängerung)
8
Trägerbohlwand
Notwendigkeit /
Alternativen
Abstimmungsergebnis
07.10.2004
Es muss verhindert werden, Keine Zustimmung.
dass sich Gesteinsmaterial Neu:
aus der Böschung löst. Dies
Ausarbeiten von
kann nur mit einer
Überwachungsmaßnahmen
oberflächennahen Sicherung
durch Gutachter
durch Netzbespannung oder
Anbringen von Felsspionen an
mit Spritzbeton geschehen.
4-5 absturzgefährdeten
Felsblöcken
Tafel mit Warnhinweisen
errichten
Beräumung
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
Verlängerung und
Keine Zustimmung.
Schließung der Lücke in der Neu:
vorhandenen
Vorhandene Trägerbohlwand
Trägerbohlwand als
ist zu entfernen, wobei der
wirtschaftlichste Lösung
Profilstahl für das
Stahldrahtgeflecht des
Alternativ: GEOBRUGGalternativ vorgeschlagenen
Fangzaun (starres System)
GEOBRUGG-Fangzaunes zu
wobei der Zaun ab 0,80 m
nutzen ist
über OK Weg beginnt.
Lücke wird ebenfalls mit o.a.
Fangzaun geschlossen
Verlängerung entfällt, wobei
für diesen Teilabschnitt eine
ingenieurgeologische
Detailaufnahme erfolgen soll
(u.a. Überwachung mittels
Felsspionen) und der
Böschungsfuß beräumt werden
muss
Die Maßnahmen sind mit der ULB
und Herrn Pardey abzustimmen.
Eine Trägerbohlwand ist als Keine Zustimmung.
Fangvorrichtung preiswerter
als ein Fangzaun. Wegen
Erforderliche
geringerer zu erwartender
Überwachungsmaßnahmen sind
Energieaufnahmen an der
vom Gutachter neu zu planen!
Fangvorrichtung ist eine
Trägerbohlwand unter
wirtschaftlichen
Gesichtspunkten
ausreichend.
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Seite 3
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Punkt Sicherungsmaßnahme
9 und Felsberäumung der
10
Böschungskrone
11
Felsabtrag
12
Felsberäumung
TECCO-Drahtgeflecht
(Eventualposition)
12A
Felsberäumung
13
Felsabtrag
13A
Spritzbetonplombe
Notwendigkeit / Alternativen
Abstimmungsergebnis
07.10.2004
Alternative: Fangvorrichtung
(Fels für Drahtnetzverhängung
zu aufgelockert)
Nr. 9 entfällt
Nr.10 Neu:
Beräumung
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
Keine Alternative.
Beräumung
Beim Verhängen oder Umgürten Für die Beräumung gilt
des Felsens würde der Felsen
Ziffer 2 der Niederschrift vom
beim Bohren der
19.10.04
Rückverankerung durch die
Erschütterungen abstürzen.
Alternative: Fangvorrichtung
Beräumung
(Fels für Drahtnetzverhängung Für die Beräumung gilt
zu aufgelockert)
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
Erst nach der Felsberäumung ist
ersichtlich, ob neue
aufgelockerte Felsbereiche
durch Wegnahme des
Widerlagers entstanden sind
oder nicht. Dies bedeutet, die
Notwendigkeit einer
Schutznetzverhängung kann erst
danach beurteilt werden.
Alternative: Fangvorrichtung
(Fels für Drahtnetzverhängung
zu aufgelockert)
Erforderliche Maßnahmen
sind nach der Beräumung zu
klären.
Keine Alternative.
Beim Verhängen oder Umgürten
des Felsens würde der Felsen
beim Bohren der
Rückverankerung durch die
Erschütterungen abstürzen.
Durch das Felssturzereignis am
12.06.04 sind überhängende
Felspartien
Beräumung
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
Beräumung
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
Keine Zustimmung.
Wegen des vorhandenen
Nistplatzes des UHU´s keine
vorgeschlagenen Maßnahmen
erlaubt!
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Seite 4
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Punkt Sicherungsmaßnahme
GEOBRUGGFangzaun
Felsabtrag
14
TECCO-Drahtgeflecht
Spritzbetonplombe
Notwendigkeit / Alternativen
Abstimmungsergebnis
07.10.2004
entstanden, das Widerlager fehlt. Neu:
Die Felspartien können nicht
Ausarbeiten von
abgetragen werden, da dies die
Überwachungsmaßnahmen
bergseitigen Böschungsbereiche
durch Gutachter
weiter schwächen würde
(Anbringen von
(Dominoeffekt). Aus statischen
Felsspionen und
Gründen kommt nur eine
Messuhren, OnlineUnterfangung in Frage.
Kontrolle)
Keine Alternative.
Ausführungszeitraum
Sept./Okt.
Tafel mit Warnhinweisen
errichten
Beräumung
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
In der Felsrinne sammelt sich
siehe Abstimmungsergebnis
das gesamte Steinschlagmaterial bei Pkt. 13A
des oberen Hangbereiches.
"Spritzbetonplombe"
Alternativ zu dem 12,00 m
langen Fangzaun müssten große
Flächen im oberen Hangbereich
mit Schutznetzen verhängt
werden.
Keine Alternative.
siehe Abstimmungsergebnis
Beim Verhängen oder Umgürten bei Pkt. 13A
des Felsens würde der Felsen
"Spritzbetonplombe"
beim Bohren der
Rückverankerung durch die
Erschütterungen abstürzen.
Es muss verhindert werden, dass Keine Zustimmung.
sich Gesteinsmaterial aus der
Herr Neis schlägt die
Böschung löst. Dies kann nur
Errichtung einer
mit einer oberflächennahen
Steinschlaggalerie vor.
Sicherung durch
Als Alternative ist ein EDVNetzbespannung oder mit
gestütztes Monitoring in
Spritzbeton geschehen.
Erwägung zu ziehen.
Keine Alternative.
Erforderliche Maßnahmen
sind vom Gutachter neu zu
planen.
Die Felspartien können nicht
siehe Abstimmungsergebnis
abgetragen werden, da dies die bei Pkt. 14 "TECCObergseitigen Böschungsbereiche Drahtgeflecht"
weiter schwächen würde
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Seite 5
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Punkt Sicherungsmaßnahme
14A
Felsabtrag
TECCO-Drahtgeflecht
(Eventualposition)
14B
TECCO-Drahtgeflecht
15
GEOBRUGGFangzaun
(500 kJ)
Notwendigkeit / Alternativen
(Dominoeffekt). Aus statischen
Gründen kommt nur eine
Unterfangung in Frage.
Keine Alternative.
Beim Verhängen oder Umgürten
des Felsens würde der Felsen
beim Bohren der
Rückverankerung durch die
Erschütterungen abstürzen.
Erst nach der Felsberäumung ist
ersichtlich, ob neue
aufgelockerte Felsbereiche
durch Wegnahme des
Widerlagers entstanden sind
oder nicht. Dies bedeutet, die
Notwendigkeit einer
Schutznetzverhängung kann erst
danach beurteilt werden.
Es muss verhindert werden, dass
sich Gesteinsmaterial aus der
Böschung löst. Dies kann nur
mit einer oberflächennahen
Sicherung durch
Netzbespannung oder mit
Spritzbeton geschehen.
Keine Alternative.
Aufgrund der großen Höhe und
Länge des
Gefährdungsbereiches kommt
hier ein schwerer Fangzaun mit
entsprechender
Dimensionierung in Frage.
Kostenvergleich:
GEOBRUGG-Fangzaun (L =
160,00 m, H = 4,00 m):
ca. 176.000,- €
TECCO-Drahtgeflecht
Abstimmungsergebnis
07.10.2004
Beräumung
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
Erforderliche Maßnahmen
sind nach der Beräumung zu
klären
Keine Zustimmung.
Neu:
Ausarbeiten von
Überwachungsmaßnahmen
durch Gutachter
ggf. Felsspione an mehren
Punkten
(Ausführungszeitraum
Sept./Okt.
Beräumung
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
Teilweise Zustimmung.
Neu:
Weg ist uferseitig auf das
Plateau in ca. 1,50 m über
jetziges Wegniveau
anzulegen
Standsicherheitsnachweis
für die Wegverlagerung
hierdurch kann die
Zaunhöhe von 4,00 m auf
2,50 m reduziert werden.
Anlegen einer
Auffangmulde
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Seite 6
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Punkt Sicherungsmaßnahme
Notwendigkeit / Alternativen
Abstimmungsergebnis
07.10.2004
(F = 6.400,00 m²)
ca. 704.000,- €
Keine Alternative.
16
TECCO-Drahtgeflecht
16A
Felsabtrag
17
GEOBRUGGFangzaun
(500 kJ)
Errichten eines
Absturzgeländers uferseitig
Tafel mit Warnhinweisen
errichten und mit einer
INFO zum Schießbetrieb
ergänzen
Beräumung
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
Es muss verhindert werden, dass Keine Zustimmung.
sich Gesteinsmaterial aus der
Neu:
Böschung löst. Dies kann nur
Der Weg ist soweit wie
mit einer oberflächennahen
möglich uferseitig zu
Sicherung durch
verlegen
Netzbespannung oder mit
Standsicherheitsnachweis
Spritzbeton geschehen.
für die Wegverlagerung
Keine Alternative.
Errichten eines
Absturzgeländers uferseitig
Beräumung
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
Keine Alternative.
Beim Verhängen oder Umgürten
des Felsens würde der Felsen
beim Bohren der
Rückverankerung durch die
Erschütterungen abstürzen.
Aufgrund der großen Höhe und
Länge des
Gefährdungsbereiches kommt
hier ein schwerer Fangzaun mit
entsprechender
Dimensionierung in Frage.
Alte Fangvorrichtung wird
zurückgebaut.
Keine Alternative.
Beräumung
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
Keine Zustimmung für
GEOBRUGG-Fangzaun.
Zustimmung für Rückbau der
alten Fangvorrichtung.
Neu:
Weg ist uferseitig auf dem
Plateau anzulegen
Standsicherheitsnachweis
für die Wegverlagerung
Tafel mit Warnhinweisen
errichten
Beräumung
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
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Seite 7
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Punkt Sicherungsmaßnahme
18
19
20
Notwendigkeit / Alternativen
Trägerbohlwand
Wegen geringerer zu
erwartender Energieaufnahmen
an der Fangvorrichtung ist eine
Trägerbohlwand unter
wirtschaftlichenGesichtspunkten
ausreichend.
Alternative: Trägerbohlwand
abschnittsweise mit
halbgeöffneter
Bohlenausfachung (nur jede
zweite Bohle wird angebracht,
dazwischen Lücke) oder
GEOBRUGG-Fangzaun (starres
System)
TECCO-Drahtgeflecht Es muss verhindert werden, dass
sich Gesteinsmaterial aus der
Böschung löst. Dies kann nur
mit einer oberflächennahen
Sicherung durch
Netzbespannung oder mit
Spritzbeton geschehen.
Keine Alternative.
Abstimmungsergebnis
07.10.2004
Keine Zustimmung.
Beräumung
Für die Beräumung gilt Ziffer
2 der Niederschrift vom
19.10.04
Ausarbeiten von
Überwachungsmaßnahmen
durch Gutachter
Keine Zustimmung.
Neu:
Ausarbeiten von
Überwachungsmaßnahmen
durch Gutachter (u.a.
Felsspione an mehreren
Punkten, Ausführungszeitraum Sept./Okt.)
Weg ist uferseitig zu
verlagern
Höhenlage neu + 1,00 m
Standsicherheitsnachweis
für die Wegverlagerung
Seeseitig ist ein
Absturzgeländer zu
errichten
Tafel mit Warnhinweisen
errichten
Beräumung
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
Zustimmung für Beräumung.
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
Felsberäumung der
Böschungskrone
Alternative:
Drahtnetzverhängung
Bäume auf Stock
setzen
Zunehmende Felsentfestigung
Keine Zustimmung.
durch Windlasten, die durch die Bewuchs ist zu erhalten
Wurzeln der auf der
Böschungskrone stehenden
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Seite 8
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Punkt Sicherungsmaßnahme
21
22
23
Notwendigkeit / Alternativen
Abstimmungsergebnis
07.10.2004
Bäume übertragen werden.
Keine Alternative.
TECCO-Drahtgeflecht Es muss verhindert werden, dass
sich Gesteinsmaterial aus der
Böschung löst. Dies kann nur
mit einer oberflächennahen
Sicherung durch
Netzbespannung oder mit
Spritzbeton geschehen.
Keine Alternative.
Keine Zustimmung.
Neu:
Ausarbeiten von
Überwachungsmaßnahmen
durch Gutachter
Beräumung
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04,
ggf. ist der Weg uferseitig zu
verlagern, dann
Standsicherheitsnachweis und
Absturzgeländer erforderlich
TECCO-Drahtgeflecht Es muss verhindert werden, dass Keine Zustimmung.
(3 Flächen)
sich Gesteinsmaterial aus der
Neu:
Böschung löst. Dies kann nur
Ausarbeiten von
mit einer oberflächennahen
Überwachungsmaßnahmen
Sicherung durch
durch Gutachter
Netzbespannung oder mit
Weg ist uferseitig zu
Spritzbeton geschehen.
verlagern
Keine Alternative.
Höhenlage neu + 1,00 m
Standsicherheitsnachweis
für die Wegverlagerung
Seeseitig ist ein
Absturzgeländer zu
errichten
Beräumung
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
Trägerbohlwand
Wegen geringerer zu
Keine Zustimmung.
erwartender Energieaufnahmen Neu:
an der Fangvorrichtung ist eine
Ausarbeiten von
Trägerbohlwand unter
Überwachungsmaßnahmen
wirtschaftlichen
durch Gutachter
Gesichtspunkten ausreichend.
Weg ist uferseitig zu
Alternative: Trägerbohlwand
verlagern
abschnittsweise mit
Standsicherheitsnachweis
halbgeöffneter
für die Wegverlagerung
Bohlenausfachung (nur jede
Seeseitig ist ein
zweite Bohle wird angebracht,
Absturzgeländer zu
dazwischen Lücke) oder
errichten
GEOBRUGG-Fangzaun
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Seite 9
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Punkt Sicherungsmaßnahme
Notwendigkeit / Alternativen
Abstimmungsergebnis
07.10.2004
(starres System)
24
TECCO-Drahtgeflecht
Tafel mit Warnhinweisen
errichten
Beräumung
Für die Beräumung gilt
Ziffer 2 der Niederschrift vom
19.10.04
Es muss verhindert werden, dass Keine Zustimmung.
sich Gesteinsmaterial aus der
Neu:
Böschung löst. Dies kann nur
Im oberen Bereich sind
mit einer oberflächennahen
überhängende Felspartien
Sicherung durch
abzutragen. Sofern dies nicht
Netzbespannung oder mit
ausreicht, ist eine
Spritzbeton geschehen.
Drahtnetzverhängung im
Keine Alternative.
oberen Bereich vorzunehmen.
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Seite 10