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Info GB (Anlage zur Vorlage Info 9/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
338 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage Info 9/2004 Kreis Euskirchen GB IV Abt.66 Tiefbau und Abfallbeseitigung Ergebnisprotokoll zum gemeinsamen Ortstermin zur Festlegung der Sicherungsmaßnahmen im Bereich der K7 am 07.10.2004 in Gemünd Teilnehmer: siehe Teilnehmerliste im Anhang Im Rahmen der Ortsbegehung wurden die vom Gutachter vorgeschlagenen Sicherungsmaßnahmen für die Gefahrenpunkte 1- 24 diskutiert. Entsprechende Ausführungsplanungsunterlagen lagen der Einladung vom 23.09.2004 bei. In der Anlage zu dieser Niederschrift befindet sich eine Auflistung der im Ortstermin vorgestellten Sicherungsmaßnahmen bzw. möglicher Alternativen. Sofern Detailvereinbarungen zu den jeweiligen Gefahrenpunkten getroffen wurden, sind diese in der Spalte „Abstimmungsergebnis 07.10.2004“ aufgeführt. Als Fazit des o.a. Gesprächstermins kann nachfolgender allgemeiner Sachverhalt festgehalten werden: 1. Gefahren für den Besucher im Nationalpark bzw. den Nutzer der K 7 Es bestand Einvernehmen der Gesprächsteilnehmer darüber, dass die K 7 für die Lenkung der Besucher des Nationalparks und für das naturnahe Radwandern im Kreis Euskirchen als ein unverzichtbarer Infrastrukturbestandteil bestehen bleiben muss. Allen Gesprächsteilnehmern wurden die Gefahrquellen in der Örtlichkeit angezeigt und deren Notwendigkeit zur Böschungssicherung erläutert. Wesentliche Teile der Planung fanden insbesondere aus der Sicht der Nationalparkverwaltung und der Naturschutzverbände keine Akzeptanz, weil die Realisierung der vorgeschlagenen technischen Lösungen zur Sicherung bzw. Beseitigung der Felsabsturzgefahren ein zu großer Eingriff in den Naturhaushalt bedeuten und außerdem auch das Naturerlebnis zu stark eingeschränkt würde. Aus der Sicht der Nationalparkverwaltung und der Naturschutzverbände muss ein Besucher eines Nationalparks ein gewisses Gefahrenpotential auf sich nehmen, weil er in den Nationalpark kommt, um die unberührte Natur erleben zu können. Sofern die Platzverhältnisse es zulassen, wurde von dort vorgeschlagen, durch Verschieben der Wegtrasse und langfristig durch verstärkte Kontrollgänge die Gefahren für den Nutzer der K 7 soweit wie möglich zu reduzieren. Aus der Sicht des Gutachters kann dem nur dann zugestimmt werden, wenn - eine Überwachung der Gefahrpunkte durch Begehungen überhaupt möglich ist und dies dann durch einen fachkundigen Gutachter in kurzen Intervallen erfolgt - zur Überwachung geotechnische Messgeräte in die Felsformationen angebracht werden (für Ablesen vor Ort und Online-Kontrolle mit automatischer Alarmauslösung bei Grenzwertüberschreitung), - die Gefahrenlage es erfordert, ein vom Gutachter angeordnetes Beräumen von lockerem Gestein weiterhin umgehend ausgeführt wird. Diesen Forderungen stimmen die Anwesenden zu, wobei für die im Rahmen der Begehung besprochenen Einzelfällen das in der Anlage aufgeführte Abstimmungsergebnis ergänzend zu beachten bleibt. Sowohl das geologische Landesamt (Geologischer Dienst NRW) als auch der Vertreter der Versicherung GVV bestätigen hier ebenfalls die Auffassung des Gutachters und stützen somit das in der Anlage aufgeführte Abstimmungsergebnis. Die notwendigen Änderungen an den Planungs- und Bauausführungsunterlagen für die erforderlichen Monitoringmaßnahmen werden vom Gutachter als aufwendig beschrieben. Erste Vorschläge zur Umsetzung werden für Anfang November 2004 zugesagt und werden zunächst zwischen Kreis und Nationalparkverwaltung vorabgestimmt. Die veränderte Planung wird dann in einer erneuten Ortbegehung vorgestellt. 2. Beseitigung von akuten Gefahrenquellen Künftig informiert der Gutachter die Nationalparkverwaltung kurzfristig (wegen Schießbetrieb) bevor er die K 7 begeht. Die Teilnahme an der Begehung ist der NPV freigestellt. Vom Gutachter angeordnete Beräumungen von lockerem Gestein (siehe z.B. Gefahrenstellen 1 bis 3) sind sofort auszuführen. Vorhandener Bewuchs darf nur mit Zustimmung der NPV ggf. ULB erfolgen. Die am Böschungsfuß vorhandenen Gesteinsschutthalden sind weitestgehend zu erhalten. 3. Hinweis auf die Felssturzgefahren An exponierten Stellen ist der Besucher auf die Felssturzgefahren hinzuweisen. Das bloße Gefahrzeichen Schild Nr. VZ 115 "Steinschlag" ist nicht an allen Stellen ausreichend. Es wurde vorgeschlagen hier für den Nationalpark verträgliche Informationstafeln aufzustellen. Aufgestellt, 31.10.07 i.A. gez. Witt z.K.: Herr Unterstetter Durchschrift: siehe Anwesenheitsliste Info 9/2004 Anlage zur Vorlage Info 9/2004 Info 9/2004 Anlage zur Vorlage Info 9/2004