Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
338 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage Info 9/2004
Kreis Euskirchen
GB IV Abt.66 Tiefbau und Abfallbeseitigung
Ergebnisprotokoll
zum gemeinsamen Ortstermin zur Festlegung der Sicherungsmaßnahmen im
Bereich der K7 am 07.10.2004 in Gemünd
Teilnehmer: siehe Teilnehmerliste im Anhang
Im Rahmen der Ortsbegehung wurden die vom Gutachter vorgeschlagenen
Sicherungsmaßnahmen für die Gefahrenpunkte 1- 24 diskutiert. Entsprechende
Ausführungsplanungsunterlagen lagen der Einladung vom 23.09.2004 bei.
In der Anlage zu dieser Niederschrift befindet sich eine Auflistung der im Ortstermin
vorgestellten Sicherungsmaßnahmen bzw. möglicher Alternativen. Sofern
Detailvereinbarungen zu den jeweiligen Gefahrenpunkten getroffen wurden, sind
diese in der Spalte „Abstimmungsergebnis 07.10.2004“ aufgeführt.
Als Fazit des o.a. Gesprächstermins kann nachfolgender allgemeiner Sachverhalt
festgehalten werden:
1. Gefahren für den Besucher im Nationalpark bzw. den Nutzer der K 7
Es bestand Einvernehmen der Gesprächsteilnehmer darüber, dass die K 7 für
die Lenkung der Besucher des Nationalparks und für das naturnahe
Radwandern im Kreis Euskirchen als ein unverzichtbarer
Infrastrukturbestandteil bestehen bleiben muss. Allen Gesprächsteilnehmern
wurden die Gefahrquellen in der Örtlichkeit angezeigt und deren
Notwendigkeit zur Böschungssicherung erläutert.
Wesentliche Teile der Planung fanden insbesondere aus der Sicht der
Nationalparkverwaltung und der Naturschutzverbände keine Akzeptanz, weil
die Realisierung der vorgeschlagenen technischen Lösungen zur Sicherung
bzw. Beseitigung der Felsabsturzgefahren ein zu großer Eingriff in den
Naturhaushalt bedeuten und außerdem auch das Naturerlebnis zu stark
eingeschränkt würde. Aus der Sicht der Nationalparkverwaltung und der
Naturschutzverbände muss ein Besucher eines Nationalparks ein gewisses
Gefahrenpotential auf sich nehmen, weil er in den Nationalpark kommt, um die
unberührte Natur erleben zu können.
Sofern die Platzverhältnisse es zulassen, wurde von dort vorgeschlagen,
durch Verschieben der Wegtrasse und langfristig durch verstärkte
Kontrollgänge die Gefahren für den Nutzer der K 7 soweit wie möglich zu
reduzieren.
Aus der Sicht des Gutachters kann dem nur dann zugestimmt werden, wenn
- eine Überwachung der Gefahrpunkte durch Begehungen überhaupt möglich
ist und dies dann durch einen fachkundigen Gutachter in kurzen Intervallen
erfolgt
- zur Überwachung geotechnische Messgeräte in die Felsformationen
angebracht werden (für Ablesen vor Ort und Online-Kontrolle mit
automatischer Alarmauslösung bei Grenzwertüberschreitung),
- die Gefahrenlage es erfordert, ein vom Gutachter angeordnetes Beräumen
von lockerem Gestein weiterhin umgehend ausgeführt wird.
Diesen Forderungen stimmen die Anwesenden zu, wobei für die im Rahmen
der Begehung besprochenen Einzelfällen das in der Anlage aufgeführte
Abstimmungsergebnis ergänzend zu beachten bleibt.
Sowohl das geologische Landesamt (Geologischer Dienst NRW) als auch der
Vertreter der Versicherung GVV bestätigen hier ebenfalls die Auffassung des
Gutachters und stützen somit das in der Anlage aufgeführte
Abstimmungsergebnis.
Die notwendigen Änderungen an den Planungs- und
Bauausführungsunterlagen für die erforderlichen Monitoringmaßnahmen
werden vom Gutachter als aufwendig beschrieben. Erste Vorschläge zur
Umsetzung werden für Anfang November 2004 zugesagt und werden
zunächst zwischen Kreis und Nationalparkverwaltung vorabgestimmt. Die
veränderte Planung wird dann in einer erneuten Ortbegehung vorgestellt.
2. Beseitigung von akuten Gefahrenquellen
Künftig informiert der Gutachter die Nationalparkverwaltung kurzfristig (wegen
Schießbetrieb) bevor er die K 7 begeht. Die Teilnahme an der Begehung ist
der NPV freigestellt. Vom Gutachter angeordnete Beräumungen von lockerem
Gestein (siehe z.B. Gefahrenstellen 1 bis 3) sind sofort auszuführen.
Vorhandener Bewuchs darf nur mit Zustimmung der NPV ggf. ULB erfolgen.
Die am Böschungsfuß vorhandenen Gesteinsschutthalden sind weitestgehend
zu erhalten.
3. Hinweis auf die Felssturzgefahren
An exponierten Stellen ist der Besucher auf die Felssturzgefahren
hinzuweisen. Das bloße Gefahrzeichen Schild Nr. VZ 115 "Steinschlag" ist
nicht an allen Stellen ausreichend. Es wurde vorgeschlagen hier für den
Nationalpark verträgliche
Informationstafeln aufzustellen.
Aufgestellt, 31.10.07
i.A.
gez. Witt
z.K.: Herr Unterstetter
Durchschrift: siehe Anwesenheitsliste
Info 9/2004
Anlage zur Vorlage Info 9/2004
Info 9/2004
Anlage zur Vorlage Info 9/2004