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Beschlussvorlage GB (Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln Vorbeugender Hochwasserschutz)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln
Vorbeugender Hochwasserschutz) Beschlussvorlage GB (Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln
Vorbeugender Hochwasserschutz) Beschlussvorlage GB (Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln
Vorbeugender Hochwasserschutz)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 37/2004 10.11.2004 Az.: 60.13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.11.2004 Kreisausschuss 01.12.2004 Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln Vorbeugender Hochwasserschutz Sachbearbeiter/in: Frau Kröger Tel.: 15 579 Abt.: 60.13 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, zur beabsichtigten Ausweisung der Überschwemmungsbereiche des Gebietsentwicklungsplans (GEP) für den Regierungsbezirk Köln - Sachlicher Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ Teil 1 - Region Köln, Bonn/ Rhein-Sieg und Wassereinzugsgebiet der Erft - bei der Bezirksregierung Köln vorzutragen, dass die Festlegung der Überschwemmungsbereiche im Gebietsentwicklungsplan solange zurückzustellen ist bis aktuelle Berechnungen im Rahmen der Ausweisung der Überschwemmungsgebiete unter Berücksichtigung bestehender Hochwasserschutz- und Ausbaumaßnahmen vorliegen. Im Verfahren erwartet der Kreis Euskirchen eine erneute Beteiligung auf Grundlage der Berechnungen. Begründung: Im Aufstellungsverfahren des Gebietsentwicklungsplans (GEP) für den Regierungsbezirk Köln Sachlicher Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ Teil 1 - Region Köln, Bonn/ RheinSieg und Wassereinzugsgebiet der Erft - ist der Kreis mit Schreiben vom 08.06.2004 sowie mit ergänzender Fristverlängerung vom 16.07.2004 aufgefordert bis zum 20.12.2004 eine Stellungnahme abzugeben. Die Ausweisung von Überschwemmungsbereichen beziehen sich im Kreis Euskirchen auf die Gewässer Erft, Swist, Steinbach, Ohrbach, Veybach, Bleibach und Rotbach. Im Textteil des Erläuterungsberichtes ist dargelegt, dass die zeichnerisch dargestellten Überschwemmungsbereiche auf der Grundlage 100-jährlicher Hochwasserereignisse festgelegt werden sollen. Soweit an Fließgewässern keine Ermittlungen von Überflutungsgebieten nach dem aktuellen messtechnischen Stand vorliegen, werden ersatzweise die natürlichen, einschl. der nach preußischem Recht festgesetzten Überschwemmungsgebiete (1910) als Überschwemmungsbereiche dargestellt. Die Berechungen der Überschwemmungsgebiete für die Erft befinden sich nach Auskunft des Erftverbandes noch in der abschließenden Prüfung und liegen dem Kreis, wie auch Dezernat 62 der BR Köln derzeit noch nicht als überarbeitete Fassung vor. Im Kapitel 2.4.1 Gewässer, Hochwasserschutz des rechtkräftigen GEP vom Juni 2003 ist ausgeführt, dass wegen der zwischenzeitlich durchgeführten Ausbaumaßnahmen und des veränderten Abflussverhaltens der Gewässer, die um die Jahrhundertwende festgesetzten Überschwemmungsgebiete zu überarbeiten sind und dass u.a. für die Gewässer Erft und Swist hierfür der Zeitraum im Jahre 2005 vorgesehen ist. Für die Anliegerkommunen der Erft - Bad Münstereifel, Euskirchen und Weilerswist ist zu erwarten, dass sich unter Berücksichtigung der Hochwasserschutz-Anlagen Veränderungen für die Ausweisungen der Überschwemmungsbereiche des GEP ergeben werden. Die Ausweisung „Allgemeiner Siedlungsbereich“ des rechtkräftigen GEP Region Aachen wird in Teilbereichen mit den Darstellungen der „Überschwemmungsbereiche“ überlagert. Weiterhin bestehen in diesen Bereichen Bauflächenausweisungen nach den rechtskräftigen Flächennutzungsplänen der Kommunen. Da in einzelnen Kommunen Hochwasserschutzeinrichtungen bestehen, wird erwartet, dass sich auf Grund der neueren Berechnungen Änderungen in der Ausweisung der Hochwasserschutzbereiche ergeben. Aus Sicht der Verwaltung wird es aus diesen Gründen für erforderlich gehalten, die neuen Berechnungen für die Erft unter Berücksichtigung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen in die Ausweisungen der Überschwemmungsbereiche einzubeziehen und die Darstellungen im GEP entsprechend zu überarbeiten. Die Festlegung soll so lange zurückgestellt werden, bis die neuberechneten Daten der Überschwemmungsgebiete vorliegen. Grundsätzlich sagte die BR Köln zu, die neuen Berechnungsergebnisse in die Ausweisungen der Überschwemmungsbereiche einzubeziehen. Auch vor dem Hintergrund, dass das Gesetz zum Vorbeugenden Hochwasserschutz zur Zeit noch im Vermittlungsausschuss behandelt wird und dass noch keine abschließende Entscheidung der Ministerien in NRW über die Frage der Berücksichtigung der Hochwasserschutz-Anlagen vorliegt, ist im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz am 03.11.2004 auf Antrag der Stadt Bad Münstereifel abgestimmt worden, dass über die Stellungnahmen der Kommune und des Kreises zum GEPÄnderungsverfahren hinaus, die kommunalen Spitzenverbände an den geeigneten Stellen die kommunalen Belange vertreten sollen. Seite - 3 Um eine geeignete Abstimmung der noch ausstehenden Berechnungsergebnisse des Erftverbandes führen zu können, wird nach der Einarbeitung der Neuberechnung eine erneute Beteiligung des Kreises Euskirchen und der anliegenden Kommunen erwartet. Auf der Grundlage der überarbeiteten Ausweisung wird es Aufgabe der Kommunen in Abstimmung mit der UWB des Kreises sein, die Überschwemmungsbereiche in der Örtlichkeit und Überschneidung mit der Bauleitplanung zu prüfen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: ___________________ (Unterschrift) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)